Ist die ALfA “rechtsradikal”?
Immer wieder wird dieser Vorwurf von Teilen der Medien erhoben. Als Belege dienen häufig Bilder einzelner, als rechtsradikal bezeichneter Politiker, die an einem der Märsche für das Leben teilnehmen, oder einzelner Personen, die auf Grund eines konservativen Outfits oder durch Gesten als rechtsradikal eingestuft werden. Die ALfA ist davon zwar nur mittelbar betroffen, weil auch wir zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ aufrufen und dort mit Info-Ständen vertreten sind, aber wir möchten dennoch auf diesen Vorwurf eingehen.
Legt man den landläufigen (wissenschaftlich unkorrekten) Gebrauch des Begriffs „rechtsradikal“ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen. Solche „Rechtsradikale“ zeichnen sich – ebenso wie „Linksradikale“, für die im Prinzip dasselbe gilt (nur die angestrebte Ordnung sieht anders aus) – zudem durch Intoleranz und Fanatismus aus.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Intoleranz, Gewalt und Fanatismus – gleich welcher Art – sind mit dieser Haltung unvereinbar. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch gleich viel Würde, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung oder sexueller Orientierung.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich notwendigerweise auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss, auch wenn das nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.
In den Wissenschaften herrscht längst Konsens darüber, dass sich der Mensch nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Das gilt in der Regel sogar für jene, die ein abgestuftes Schutzkonzept vertreten und die Schutzwürdigkeit des Lebens ungeborener Menschen an das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten meinen binden zu können. Wir sind hier anderer Meinung: Aus unserer Sicht folgt aus den naturwissenschaftlichen Fakten, dass ungeborene Menschen dieselbe Würde und dasselbe Recht auf Leben besitzen wie bereits geborene Menschen. Nichts anderes sagt auch unser Grundgesetz. Wer das verteidigt, mag für viele unbequem sein. Das macht ihn aber nicht zu einem Rechtradikalen.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur sogenannten “Gehsteigbelästigung” (Paus-Gesetz)
Familienministerin Paus hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die sogenannte “Gehsteigbelästigung” vor Abtreibungseinrichtungen und -beratungsstellen verbieten soll. Eine Zensurzone rund um solche Einrichtungen soll Schwangere und Beschäftigte vor “Belästigung” schützen.
Frauen im Schwangerschaftskonflikt befinden sich in einer Krisensituation. Die ALfA bietet den betroffenen Frauen, ihren Partnern und Familien daher persönliche und finanzielle Unterstützung und Hilfe an – schnell, unkompliziert, freundlich und zugewandt. Wir führen selbst weder Gebetsaktionen noch Mahnwachen in der Nähe von solchen Einrichtungen durch. Wir wissen zudem: Durch Belästigungen können die Herzen der Menschen nicht erreicht werden. Belästigungen sind bereits jetzt verboten und können strafrechtlich verfolgt werden. In Deutschland finden vor einer Handvoll Einrichtungen ein paar Mal im Jahr Mahnwachen und Gebetsaktionen, ebenfalls von einer Handvoll Personen durchgeführt, statt.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass bislang keine Anzeige wegen einer solchen Belästigung erfolgreich war. Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden, dass das Verbot des öffentlichen Gebets verfassungswidrig ist. Auch ist uns kein Fall von einer betroffenen Schwangeren bekannt, die deswegen gegen einen Verteter oder eine Vertreterin des Rechts auf Lebens vorgegangen wäre – in den Medien haben wir keine Schilderung eines solchen Falls finden können. Die uns bekannten Mahnwachen sind nachweislich respektvoll und friedlich. Wer betet, kann nicht gleichzeitig belästigen oder bedrängen.
Stellungnahme zur Regelung zum Schwangerschaftsabbruch
Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch
außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist. Nur zwei Lebensrechtsorganisationen wurden um eine Stellungnahme gebeten – die ALfA ist eine davon.
Das zeigt: Unsere erfolgreiche Arbeit wird wahrgenommen. Ein Blick auf die Zusammensetzung der Kommission und die anderen angefragten Experten zeigt aber auch: Mit einem Ergebnis, das das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in angemessener Weise würdigt, ist kaum zu rechnen. Dies vor allem nicht mehr, nachdem die evangelische Kirche das sechste Gebot relativiert hat und von einem “zunehmenden” Lebensschutz des ungeborenen Kindes spricht und davon, dass bis zur 22. Woche eine Abtreibung rechtmäßig sein sollte.
Und noch eins wird jetzt ganz klar: Wir sind alle aufgerufen, diesem unseligen Treiben der Bundesregierung Einhalt zu gebieten. Es gibt in Deutschland keine Mehrheit für ein uneingeschränktes Recht drauf, sein eigenes Kind vor der Geburt zu töten. Es darf in Deutschland niemals eine Mehrheit für ein abgestuftes Menschenrecht auf Leben geben – weder vor noch nach der Geburt. Setzen wir uns dafür jetzt gemeinsam ein!