ALfA-Newsletter 39/06 vom 20.10.2006
News
- Portugal: Parlament beschließt Volksabstimmung über Legalisierung der Abtreibung
- "Somatischer Zellkern-Transfer" statt "Klonen": Mehr Zustimmung bei geändertem Begriff
- Wegen angeblicher Missachtung einer Patientenverfügung: Strafanzeige gegen Berliner Charite
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminservice (Ausführliche Informationen s.u.)
- 20. Oktober, München: 20-Jahr-Feier des ALfA Regionalverbandes München
- 31. Oktober, Stuttgart: "Gestorben wird sowieso" - Ethisches Handeln und medizinische Machbarkeit
- 02. November, Studientag Gedenkstätte Hadamar: Wie wurde der Krankenmord möglich?
- 04. November: Forum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
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Portugal: Parlament beschließt Volksabstimmung über Legalisierung der Abtreibung
Lissabon (ALfA). In Portugal soll nach einem Parlamentsbeschluss die Bevölkerung schon bald über die Legalisierung der Abtreibung abstimmen. Dies berichtete der Nachrichtensender N-TV online am 20. Oktober. Damit stehe dem streng katholischen Land nun vermutlich eine heftige Debatte über vorgeburtliche Kindstötungen bevor. Derzeit ist in Portugal eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Konkret im Falle einer Gesundheitsgefährdung der Mutter, bei schwerer Behinderung des Kindes oder nach einer Vergewaltigung. Andernfalls droht abtreibenden Frauen eine Haftstrafe. Damit hat Portugal zusammen mit Irland die restriktivsten Abtreibungsgesetze in der Europäischen Union. Die Einführung einer Fristenlösung in einer Volksabstimmung war 1998 gescheitert. Experten gehen laut dem Bericht von 20.000 bis 40.000 illegalen Abtreibungen aus. Nun sollen nach Willen der Parlamentarier Abbrüche bis zur zehnten Woche legalisiert werden.
"Unsere gegenwärtigen Gesetze isolieren uns in Europa und hinterlassen vom portugiesischen Staat ein Bild, das ihn als rückwärtig und inhuman darstellt", zitierte N-TV den Chef der Sozialisten im Parlament, Alberto Martins, nach der Debatte vor dem voll besetzten Abgeordnetenhaus. Bei der Abstimmung sprachen sich demnach für die Abhaltung einer neuen Volksabstimmung die regierenden Sozialisten von Ministerpräsident José Sócrates, die konservative PSD (Sozialdemokratische Partei) und der Block der Linken aus, wogegen sich die Abgeordneten der rechtskonservativen CDS (Demokratisch-Soziales Zentrum) der Stimme enthielten. Die Kommunisten stimmten dagegen, weil sie ein Referendum für unnötig halten.
Die Volksabstimmung könnte bereits Anfang kommenden Jahres stattfinden, so der Nachrichtensender. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zustimmung des konservativen Präsidenten Anibal Cavaco Silva, da nach der portugiesischen Verfassung das Staatsoberhaupt über die Abhaltung eines Referendums zu entscheiden hat.
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"Somatischer Zellkern-Transfer" statt "Klonen": Mehr Zustimmung bei geändertem Begriff
Washington (ALfA). Wenn man Klonen nicht mehr "Klonen" nennt, sondern stattdessen "Somatischen Zellkern-Transfer", steigt die demoskopisch gemessene Zustimmung. Nicht nur für das sog. "therapeutische Klonen", sondern auch und in deutlich stärkerem Maße für geklonte Babies. Dies ist das Fazit einer im New Scientist Magazine vom 21. Oktober vorgestellten aktuellen Studie von Kathy Hudson und Kollegen vom Genetics and Public Policy Center in Washington DC.
Wenn es nach Ansicht von Biologen ginge, solle es statt "therapeutisches Klonen" besser "somatischer Zellkern-Transfer" heißen, um die Technik zu beschreiben, mit der geklonte Embryonen hergestellt werden um Stammzellen zu isolieren, erläutert das Blatt. Dies, so die Begründung für den Wortwechsel, würde helfen, das "therapeutische Klonen" besser von den Versuchen des Klonens von Menschen zu reproduktiven Zwecken zu unterscheiden.
Hudson und ihre Kollegen befragten für die Studie 2000 Amerikaner, ob sie genehmigen würden, Stammzellen von geklonten menschlichen Embryonen zu gewinnen. In der Hälfte der Gruppe benutzten die Forscher den Begriff "SCNT" (somatic cell nuclear transfer) statt "cloning", und schon stieg die Zustimmungsrate von 29 Prozent auf 46 Prozent, erklärte Hudson bei einem Treffen der American Society of Human Genetics in New Orleans vergangene Woche.
Der Begriff "somatischer Zellkern-Transfer" könnte auch bei Versuchen zum reproduktiven Klonen verwendet werden, da sich sog. "therapeutisches" Klonen und reproduktives Klonen lediglich in Ihrer Zielsetzung unterscheiden. So fragte Hudson auch nach der Haltung zur Zeugung von Embryonen mittels "somatischen Zellkern-Transfers". Und auch hier stieg die Zustimmungsquote von 10 auf 24 Prozent, was die Forscher allerdings nicht erwartet hatten.
Original-Artikel:
Biologists want to drop the word 'cloning'
New Scientist Print Edition, 21 October 2006
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Wegen angeblicher Missachtung einer Patientenverfügung: Strafanzeige gegen Berliner Charite
Berlin (ALfA) Nach den in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Morden an der Berliner Charite, verübt durch eine Krankenschwester, ist die Universitätsklinik erneut in die Schlagzeilen geraten. Wie der Berliner Tagesspiegel online am 18. Oktober berichtete, hat der Münchener Rechtsanwalt Wolfgang Putz nach einem Hinweis des Humanistischen Verbands Deutschland am 11. Oktober Anzeige gegen das Universitätsklinikum wegen Missachtung einer Patientenverfügung erstattet. Konkret ging es um eine 86-jährige Krebskranke, die offenbar gegen ihren ausdrücklichen Willen mehrere Wochen lang künstlich am Leben erhalten wurde.
Wie der Tagesspiegel ausführte, habe die inzwischen verstorbene Frau mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfügung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert worden sei. Darin habe die schwerkranke Berlinerin lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt. Wegen eines Knochenbruchs wurde sie 2005 in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und künstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden, so das Blatt. Nach Ansicht von Putz waren durch die rechtlich verbindliche Patientenverfügung solche Maßnahmen jedoch verboten. Mit Verweis auf die Patientenverfügung habe eine Nichte der Frau die Ärzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz sei ihr vorgehalten worden, dass dies als "Euthanasie" strafrechtlich verfolgt werden könne. Im Februar dieses Jahres wurde die Patienten in das Lichtenfelder Pflegeheim Vitanas gebracht, wo sie schließlich starb.
Sofern es zu einer Anklage kommt, werde das Amtsgericht Berlin nun prüfen müssen, ob die von den Oberärzten angeordneten lebensverlängerenden Maßnahmen als Körperverletzung einzustufen sind, so der Tagesspiegel. Die Charité habe sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollen.
Weitere Informationen
Strafanzeige gegen Charité
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfügung einer Schwerstkranken ignorierte
von Waltraud Schwab
TAZ 17.10.06
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Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Die Weltsicht der Sterbenden
In der Hauptstadt beginnt die "Hospiz-Woche". Sie soll helfen, das gesellschaftliche Schweigen über den Tod zu überwinden. WELT.de hat einen Sterbebegleiter bei seiner Arbeit beobachtet.
Von Sonja Jüde
DIE WELT 15.10.06
- Stapf zieht Berufung zurück
München (reh) Deutschlands bekanntester Abtreibungsarzt, der in München praktizierende Mediziner Friedrich A. Stapf, hat am Donnerstag seine Berufung gegen ein am 25. Juli ergangenes Urteil des Landgerichts München I überraschend zurückgezogen. Stapf hatte vor Gericht erreichen wollen, dass dem Verein "Lebenszentrum - Helfer für Gottes kostbare Kinder e.V." die so genannte Gehsteigberatung für schwangere Frauen untersagt würde.,
DIE TAGESPOST vom 14.10.2006
- Ein Sieg für die Ungeborenen
Das sind endlich einmal gute Nachrichten für alle ungeborenen Kinder und ihre Eltern. Durch die Rücknahme der Berufung gegen das bereits Ende Juli gefällte Urteil des Landgerichts München I zur so genannten Gehsteigberatung hat dieses nun Rechtskraft erlangt.
DIE TAGESPOST vom 14.10.2006
- Warnung vor den Spätfolgen
Nach der Abtreibung beginnen das Leiden und der Schmerz um das verlorene Kind - Frauen können im Glauben Hilfe finden
Von Karin A. Lorenz
Bei Lara begann es sehr früh: Als sie die Abtreibungsklinik verließ, begegnete ihr auf der anderen Straßenseite eine junge Mutter mit Zwillingskinderwagen. Lara hatte gerade das Leben ihrer ungeborenen Zwillinge beenden lassen.
DIE TAGESPOST 17.10.2006
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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