ALfA-Newsletter 15/07 vom 20.04.2007
News
- EU-Entscheidung zu Neuartigen Therapien: Bundesregierung will deutsche Bioethik-Gesetze in Brüssel aushebeln
- Polen: Parlamentsvorstoß zur Abtreibungsverschärfung gescheitert
- USA: Richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes zum Verbot von Teilgeburtsabtreibungen
- Sechs Morde "zum Wohle der schwerkranken Patienten": Prozessauftakt gegen ehemalige Krankenschwester der Berliner Charité
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminservice (Ausführliche Informationen s.u.)
- 20.-22. April 2007, Schloss Hartheim/Oberösterreich: "Sinn und Schuldigkeit" - Konferenz zu Fragen zum Lebensende
- 21.-28. April 2007: Woche für das Leben
- 25. April 2007, München: "Natürliche Empfängisregelung NER - LebensWert" - Vortragsveranstaltung zur "Woche für das Leben"
- 03. Mai 2007, Garching (bei München): Podiumsdiskussion "Lebensunwertes Leben? Umgang mit vorgeburtlich erkannter Behinderung"
- 04. Mai 2007, Freiburg: Öffentliche Tagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht
- 11. Mai 2007, Fulda: Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
- 11.-13. Mai 2007, Fulda: Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
- 11.-12. Mai 2007, Eichstätt-Ingolstadt: Unerfüllter Kinderwunsch - Wirklichkeit und Bewertung der assistierten Reproduktionsmedizin
- 30.-31. Mai 2007, Hannover: Spätabbrüche - Praktische, ethische und rechtliche Herausforderungen im Schwangerschaftskonflikt
- 08.-10. Juni 2007, Wildbad Kreuth: "Gesundheitspolitische Dimension körperlicher und seelischer Folgen nach Abtreibungen (Post-Abortion-Syndrom)"
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EU-Entscheidung zu Neuartigen Therapien: Bundesregierung will deutsche Bioethik-Gesetze in Brüssel aushebeln
Brüssel / Berlin (ALfA). In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Europaparlaments-Abgeordnete Hiltrud Breyer, Bündnis 90 / Die Grünen, die Verhandlungstaktik der Bundesregierung zur anstehenden Entscheidung im EU-Parlament (EP) über so genannte Neuartige Therapien kritisiert.
Wie die Vorsitzende der fraktionsübergreifenden EP-Bioethik-Intergruppe und Berichterstatterin für den EP-Rechtausschuss Breyer in einer Pressemitteilung vom 19. April erläuterte, geht es in einer Abstimmung am 25. April zu Neuartigen Therapien um eine "bioethische Nagelprobe". Es gelte, das Prinzip der Nicht-Kommerzialisierung des menschlichen Körpers, das Verbot des Eingriffs in die Keimbahn und der Herstellung von Mensch-Tier-Mischwesen, d.h. Chimären und Hybriden, rechtlich verbindlich zu verankern. Diese sind bereits Bestandteil des Europarechts, wie der EU-Grundrechtscharta, der Biopatentrichtlinie, dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm und der Bioethik-Konvention. Doch offenbar wird laut Hiltrud Breyer von der Bundesregierung als amtierender Ratspräsidentschaft die Festschreibung dieser Verbote offensiv durchkreuzt.
So habe das federführende Gesundheitsministerium in den Verhandlungen mit Europaparlament und EU-Kommission ganz gezielt den Einbezug dieser ethischen Grundsätze in Form klarer Verbote hintertrieben. Gleiches gelte für die strittige Frage zum Umgang mit Produkten aus embryonalen Stammzellen. Obwohl diese meilenweit entfernt seien von der therapeutischen Anwendung, blockiere die Bundesregierung massiv den Vorschlag des EP-Rechtausschusses, menschliche embryonale Stammzellen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen. So könne es passieren, das solche Produkte, obwohl in Deutschland verboten, auf dem deutschen Markt zugelassen werden müssen. Gleiches würde für Produkte aus Chimären und Hybriden gelten, so Breyer.
In einem offenen Brief forderte Breyer Bundeskanzlerin Merkel auf, den offensichtlichen Versuchen, die deutsche Gesetzgebung auszuhöhlen, entgegenzutreten und die versprochene Bedeutung der Werte in der EU nicht zur Makulatur werden zu lassen. Bereits Anfang April haben Bundestags- und Europa-Parlamentsabgeordnete der CDU/CSU Änderungen an den EU-Kommissionsvorlagen zu Neuartigen Therapien gefordert. Ebenso wurde die anstehende Entscheidung bereits am 29. März im Bundestag debattiert. (Siehe dazu ALfA-Newsletter 13/07 vom 06.04.2007)
Aktionsaufruf
Angesicht der nun bekannten Informationen bittet die ALfA-Newsletter-Redaktion , bezüglich der anstehenden Abstimmung im Europaparlament an Ihren regionalen EU-Abgeordneten zu schreiben. Da die Abgeordneten nur noch am Freitag in Brüssel und ab Montag, 23.April in Straßburg sind, am 23. die Debatte und am 25. die Abstimmung stattfindet, wäre ein Anschreiben per E-Mail die sinnvollste Lösung. Die Namen und Adressen können Sie den weiteren Informationen entnehmen. Argumentationshilfen finden Sie im ALfA-Newsletter 13/07 vom 06.04.2007 (Siehe unten). Dort gibt es auch weiteres Hintergrundmaterial zum Thema.
Weitere Informationen:
- Offener Brief (PDF-Format) von Hiltrud Breyerm, MdEP, an Bundeskanzlerin Angela Merkel zur EU-Debatte über neuartige Therapien
- ALfA-Newsletter 13/07 vom 06.04.2007: EU-Debatte über neuartige Therapien - Abgeordnete dringen auf Nachbesserung am EU-Kommissionsvorschlag
- Ihre Abgeordneten für Europa - Informationen des Europäischen Parlaments mit Adressen etc.
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Polen: Parlamentsvorstoß zur Abtreibungsverschärfung gescheitert
Warschau (ALfA). In Polen wird es keine Verschärfung der Abtreibungsregelung geben. Entsprechende Vorstöße der Regierungskoalition in Form von fünf verschiedenen Anträgen zur Verfassungsänderung sind am 13. April bei einer Abstimmung im Parlament mangels der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert, berichtete die Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 14. April. Mit einer Vorlage sollte der Schutz menschlichen Lebens "von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod" in der Verfassung verankert werden. Damit wäre eine legale vorgeburtliche Kindstötung faktisch unmöglich geworden. Bislang ist in Polen ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche erlaubt, sofern das Leben der Mutter in Gefahr ist, der Fetus unheilbar geschädigt oder die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest entstanden ist. Damit hat Polen bereits jetzt eine der restriktivsten Abtreibungsregelungen Europas.
Der Entscheidung vorangegangen waren große Demonstrationen von Abtreibungsbefürwortern und Gegnern (siehe ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007). Laut einem Online-Bericht der Basler Zeitung vom 13. April stimmten 269 Abgeordnete für eine Verfassungsänderung, 121 dagegen und 53 enthielten sich. Damit fehlten 27 Stimmen zur Zweidrittelmehrheit. Der Berliner Zeitung zufolge kündigte Parlamentspräsident Marek Jurek, einer der Initiatoren des Vorstoßes, unmittelbar nach der Abstimmungsniederlage seinen Rücktritt an.
Weitere Informationen:
- Polens Parlament stoppt Konservative
Regierende Rechte verfehlt die Mehrheit für noch strengere Abtreibungsgesetze
BERLINER ZEITUNG 14.04.2007
- ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007: Polen - Parlament debattiert über Verschärfung des Abtreibungsverbots
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USA: Richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes zum Verbot von Teilgeburtsabtreibungen
Washington (ALfA). In den USA hat der Oberste Gerichtshof am 18. April mit fünf zu vier Stimmen mit einem richtungsweisenden Urteil ein Bundesgesetz von 2003 bestätigt, wonach die Methode der so genannten Teilgeburtsabtreibung (Partial-Birth Abortion, PBA) rechtswidrig ist. Dies berichtete LifeNews.com online am selben Tag. In der Begründung heißt es, die Abtreibungsbefürworter hätten nicht nachgewiesen, dass das Gesetz in einer großen Mehrheit der Fälle das so genannte Recht auf Abtreibung, dass mit dem Urteil Roe v. Wade 1973 eingeführt wurde, einschränke.
Ein Großteil der Gerichts-Debatte drehte sich laut LifeNews.com um die Frage, ob eine Teilgeburtsabtreibung überhaupt medizinisch jemals notwendig sei. Nach Meinung von Dr. Anthony Levatino, einem Gynäkologen aus Las Cruces, New Mexico, der früher selbst Abtreibungen vornahm, sei die von den Befürwortern der Abtreibung geforderte medizinische Ausnahmeregelung für das Verbot lediglich eine "juristische Taktik", die keine Grundlage in medizinischen Fakten findet.
Das Gesetz zum Verbot von Teilgeburtsabtreibungen von 2003 wurde damals vom republikanisch beherrschten Kongress beschlossen und von US-Präsident George W. Bush unterzeichnet, konnte bisher jedoch noch nicht in Kraft treten, da Abtreibungsbefürworter das Gesetz in drei Prozessen vor Bundesgerichten anfochten. Diese erklärten das Verbot unter Bezug auf das Carhart-Urteil des Supreme-Courts aus dem Jahr 2000 für verfassungswidrig. Schließlich landete der Fall vor dem Obersten Gerichtshof. Mit dem aktuellen Urteil verbot der Oberste Gerichtshof, der in den letzten Jahren durch das Nachrücken zweier von Präsident Bush vorgeschlagenen neuen Richtern, John Roberts und Samuel Alito, eine konservative Mehrheit bekommen hatte, erstmals seit langem ausdrücklich eine bestimmte Abtreibungsmethode.
Richterin Ruth Bader Ginsburg habe dagegen dem Urteilsspruch dem Bericht zufolge widersprochen und die Entscheidung "alarmierend" genannt. Das Gericht hätte ihrer Ansicht nach in dem Fall seiner früheren Rechtsprechung in der kontroversen Abtreibungsfrage folgen sollen. Auch die Richter Stephen Breyer, David Souter and John Paul Stevens stimmten ihr in der abweichenden Meinung zu. Die Gerichtsentscheidung ist der erste große Abtreibungsfall, den der Oberste Richter John Roberts und Samuel Alito mitentschieden haben, wobei sie vielleicht ihre eigenen Ansichten über Roe v. Wade haben durchblicken lassen, hieß es bei LifeNews.com.
Die aktuelle Entscheidung könnte neuerliche Bemühungen anfachen, um Verbote von Teilgeburtsabtreibungen in den einzelnen Staaten wieder auf die Tagesordnung zu bringen oder Lebensrechtsgruppen animieren, andere Abtreibungspraktiken anzugehen, die in mittleren oder späteren Schwangerschaftsphasen angewandt werden. Um das Grundsatzurteil Roe v. Wade selbst kippen zu können, Bedarf es jedoch voraussichtlich noch eines weiteren konservativen Neuzugangs am Obersten Gerichtshof, da Richter Anthony Kennedy, der im aktuellen Fall mit der Mehrheit für ein Verbot der Teilgeburtsabtreibung stimmte, Roe v. Wade nach wie vor stützt.
Weitere Informationen:
Gonzales, Attorney general v. Carhart et al. - Certiorari to the United States Court of Appeals for the eight circuit
Following this Court's Stenberg v. Carhart, 530 U. S. 914, decision that Nebraska's "partial birth abortion" statute violated the Federal Constitution, as interpreted in Planned Parenthood of Southeastern Pa. v. Casey, 505 U. S. 833, and Roe v. Wade, 410 U. S. 113, Congresspassed the Partial-Birth Abortion Ban Act of 2003 (Act) to proscribe a particular method of ending fetal life in the later stages of pregnancy.
73 Seiten im PDF-Format, Syllabus, Supreme Court of the United States No. 05-380. Argued November 8, 2006 - Decided April 18, 2007
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Sechs Morde "zum Wohle der schwerkranken Patienten": Prozessauftakt gegen ehemalige Krankenschwester der Berliner Charité
Berlin (ALfA). Im Oktober letzten Jahres gestand eine 54-jährige Krankenschwester der Berliner Charité, zwei Patienten "aus Mitleid" getötet zu haben und erregte damit bundesweites Aufsehen. Am 18. April begann nun vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen Irene B.. Mittlerweile werden ihr von der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Morde und zwei Mordversuche an schwer herzkranken Patienten aus "heimtückischen und niederen Beweggründen" vorgeworfen, die sie in der Zeit von Juni 2005 bis Oktober 2006 verübt haben soll. Dabei soll die ehemalige Krankenschwester fünf Männern und einer Frau eine Überdosis Blutdruck senkender Mittel verabreicht haben.
Zahlreichen Medienberichten zufolge gab die Angeklagte bereits am ersten der vier angesetzten Verhandlungstage zu, vier Patienten getötet zu haben. Jedoch habe sie letztlich "zum Wohle der schwerkranken Patienten" gehandelt und bittet die Angehörigen der Toten um Vergebung, habe sie verlauten lassen. Abschließend habe sie selbst gesagt, sie bedauere, mit ihrer Hand "in das Schicksal von Menschen eingegriffen" zu haben.
Zum Prozessauftakt forderte die Deutsche Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung vom 18. April, angesichts der sich häufenden Fälle von Tötungsdelikten in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssten sowohl die Einrichtungen wie auch der Gesetzgeber nun endlich handeln, um für einen effektiven Schutz von Schwerstkranken und Sterbenden zu sorgen. Einzelfälle dürften dabei nicht den Blick auf den Gesamtzusammenhang verstellen. Selbst Ärzte verweisen laut dem Geschäftsführer der Deutsche Hospiz Stiftung Brysch immer wieder auf Mängel im Versorgungsalltag. Sie könnten die Verabreichung von Medikamenten nur grob nach Plausibilität überprüfen und hätten kaum Kontrollmöglichkeiten, wenn Pflegepersonal ohne Anweisung Narkotika verabreicht.
"Wir dürfen in unseren Pflegeheimen und Krankenhäusern keine Kultur des Wegschauens dulden. Um Fällen wie dem der Charité-Schwester vorzubeugen, brauchen wir stattdessen eine Kultur des Hinschauens", forderte Brysch. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüße daher ausdrücklich, dass die Charité aus den furchtbaren Vorfällen die Konsequenzen gezogen hat, die Supervision auszubauen und ein anonymes Frühwarnsystem zu installieren. Zugleich dürfe in solchen Fällen nicht allein der Täter zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch die Träger müssten im Interesse des Opfer- und Verbraucherschutzes für ihre Dienstleistungen haftbar gemacht werden. Er forderte daher vom Gesetzgeber, ein Dienstleistungshaftungs-Gesetz für Pflegeheime und Krankenhäuser auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen:
- "Ich habe in das Schicksal eingegriffen"
Vier Morde gesteht die Krankenschwester Irene B. vor Gericht - sechs vollendete und zwei versuchte Morde werden ihr vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hält ihr vor, "heimtückisch und aus niederen Beweggründen" getötet zu haben. Dass die 54-Jährige ihr Bedauern äußert, reicht ihr nicht.
DIE WELT 18.04.07
- Charité verstärkt nach Mordserie Qualitäts- und Fehlermanagement
Von Angela Mißlbeck
Seit Mittwoch dieser Woche muss sich die Krankenschwester Irene B. vor Gericht wegen Mordes an sechs Patienten auf einer Intensivstation der Charité Universitätskliniken in Berlin verantworten.
Ärzte Zeitung, 19.04.2007
- ALfA-Newsletter 38/06 vom 13.10.2006: Mord an zwei Patienten der Berliner Charite - Krankenschwester nennt Tatmotiv "Mitleid"
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Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- China: Christliche Frauen zur Spätabtreibung gezwungen
Zwei chinesische Provinzen führen eine brutale Kampagne durch, bei der christliche Frauen zur Abtreibung gezwungen werden.
KATH.NET 19.04.07
- Schwangerenberatung soll ausgebaut werden
Initiative der baden-württembergischen Landesregierung / Konsequenzen der Pränataldiagnostik im Mittelpunkt
STUTTGART. Frauenärzte sollten stärker als bisher schwangere Frauen auf Beratungsangebote psychosozialer Stellen hinweisen - und dies, bevor die Frauen sich für oder gegen eine pränatale Diagnostik entschieden haben, um eventuelle Missbildungen oder Erkrankungen ihren Babys feststellen oder ausschließen zu können.
Ärzte Zeitung, 16.04.2007
- Organspende: Patient zu früh für tot erklärt
Ein Fall aus den USA nährt die Furcht vieler Menschen, sich als Organspender registrieren zu lassen - in Deutschland haben nur zwölf Prozent einen Spenderausweis. Im kalifornischen Fresno erklärten Ärzte einen Mann jetzt verfrüht für hirntot, weil sie seine Organe brauchten.
SPIEGEL ONLINE 12.04.2007
- Heimat des Designer-Babys
1997 gegründet, arbeitet das Europäische Patentamt am Isarufer, trotz vieler böser Schlagzeilen, überaus erfolgreich. Als Frankensteins-Labor von Greenpeace wegen der Klon-Patente verschrieen, kehrt auch zum 30. Geburtstag kein Friede ein.
DIE WELT 19.04.07
- Palliativmedizin: Junge Disziplin mit großem Potenzial
Klinkhammer, Gisela
Deutsche Palliativmediziner und Mitarbeiter von Hospizen informierten sich im Londoner St Christopher's Hospice über die Arbeit ihrer britischen Kollegen. Die Anfänge der Hospizbewegung stehen im Mittelpunkt des ersten Beitrages einer neuen Artikelserie.
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 16 vom 20.04.2007, Seite A-1066
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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