ALfA-Newsletter 21/07 vom 01.06.2007
Liebe Newsletter-Bezieher,
die Redaktion ist nächste Woche auf dem evangelischen Kirchentag in Köln. Der nächste ALfA-Newsletter erscheint daher erst übernächste Woche.
Themenübersicht
- Perverse TV-Show: Drei Dialyse-Kandidaten kämpfen um eine Spenderniere
- Mogelpackung: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gegen Fetozid bei Mehrlingsschwangerschaften
- Gutes Beispiel: Berliner Charité-Direktor aktiv gegen Spätabtreibungen
- Große Anfrage im Bundestag: Liberale fragen nach Erfahrungen mit anonymen Geburten und Babyklappen
- Wegen des großen Erfolges: ALfA startet neuen Mitgliederwettbewerb
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminservice
- 08.-10. Juni 2007, Wildbad Kreuth: Tagung Ärzte für das Leben "Gesundheitspolitische Dimension körperlicher und seelischer Folgen nach Abtreibungen (Post-Abortion-Syndrom)"
- 13.-15. Juni 2007, Wesseling: Tagung Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. "Wie gehen wir mit dem Anfang des Lebens um?"
- 20.-22. Juni 2007, Wesseling: Tagung Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. "Sterbebegleitung statt Sterbehilfe"
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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Perverse TV-Show: Drei Dialyse-Kandidaten kämpfen um eine Spenderniere
Niederlande (ALfA). Eine für diesen Freitag angekündigte makabre Fernsehshow des öffentlich-rechtlichen niederländischen TV-Senders BNN mit dem Titel "Die große Spendershow" sorgt derzeit für europaweite Diskussionen über Organspende. In der Fernsehshow sollen drei Dialyse-abhängige Patienten um die Niere einer todkranken 37-jährigen Frau mit Hirntumor kämpfen. Dabei sollen die Zuschauer, nachdem sich die Patienten ausgiebig präsentiert haben, der Spenderin per SMS-Abstimmung empfehlen, wem sie die Niere spenden soll. Ziel der Sendung sei es, auf den Organmangel aufmerksam zu machen. Zudem soll an den vor 5 Jahren mangels eines passenden Spenderorgans verstorbenen Sender-Gründer Bart de Graaff erinnert werden. Laut einem Bericht der Netzeitung vom 31. Mai wurden die 18- bis 40-jährigen Kandidaten nach Kriterien wie Lebenslust oder Ausstrahlung und medizinischer Kompatibilität ausgesucht, um die Verträglichkeit des neuen Organs mit dem Empfänger zu gewährleisten. Produziert wird die Show von Endemol, die auch schon mit der Containershow Big Brother für Furore sorgte.
"Diese Sendung ist ein makabres Spiel um menschliche Not einer moralisch völlig verkommenen Medienagentur", erklärte Professor Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) in einer Pressemitteilung vom 30. Mai. "Inszeniertes Leid und Voyeurismus werden in einer Organshow dargeboten, die durch Menschenverachtung die Quote steigern soll." Er mahnte einen dringend notwendigen europäischen Wertekonsens an, der "diese unwürdige Zurschaustellung menschlichen Elends" unterbindet. Auch von Seiten der Betroffenenverbände und aus der Politik bis hin zur EU-Kommission in Brüssel kam massive Kritik an dem Vorhaben. Ungeachtet dessen beschloss die niederländische Regierung in Den Haag, nicht gegen die Show vorzugehen, da es gegen die Verfassung verstieße, in Medienangelegenheiten zu intervenieren. In Deutschland wäre eine derartige Show nach dem Transplantationsgesetz verboten und hätte nach Meinung von Experten unmittelbar staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Organhandel zufolge.
Weitere Informationen:
- Organspende im TV: Film uns das Spiel zum Tod
Kommentar von Clemens Wergin
TAGESSPIEGEL 30.05.07
- Biopolitische Enthemmung
Die Empörung ist vernehmlich, der Publizitätseffekt erzielt, die Quote gesichert. Halb Europa samt Brüsseler Kommission bekundet seinen Abscheu gegen die Fernsehshow, die am heutigen Abend in den Niederlanden ausgestrahlt werden soll.
NEUE ZÜRCHER ZEITUNG NZZ 01.06.07
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Mogelpackung: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gegen Fetozid bei Mehrlingsschwangerschaften
Berlin (ALfA). Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. DGGG hat die Weiterentwicklung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz gefordert, um einen Fetozid, d.h. das Töten eines oder mehrerer Föten im Mutterleib, bei Mehrlingsschwangerschaften nach künstlicher Befruchtung zu vermeiden. Dieses Fortpflanzungsmedizingesetz solle "die Erkenntnisse der modernen Fortpflanzungsmedizin aufgreifen und den Wertungswiderspruch auflösen, einerseits den Embryo vor Beginn der Schwangerschaft (in vitro) umfassend zu schützen, andererseits jedoch nach der Einnistung (in vivo) den Lebensschutz zu relativieren, in dem ein späterer Schwangerschaftsabbruch billigend in Kauf genommen wird."
Zur Begründung führte die DGGG in einer Pressemitteilung vom 29. Mai aus, die Rate von Mehrlingsschwangerschaften liege bei Anwendung von "assistierenden Reproduktionstechniken (ART)" über dem 20-fachen gegenüber der bei natürlicher Empfängnis. Laut dem Deutschen In-Vitro-Fertilisation-Register gab es 2004 8.036 Geburten nach ART, davon waren 1.567, d.h. ca. 19,5 Prozent, Zwillinge und 80, d. h. knapp 1 Prozent, Drillinge. Eine Mehrlingsschwangerschaft, insbesondere eine Drillingsschwangerschaft, bedeute für die Feten ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko, Wachstumsretardierung und vermehrte Sterblichkeit der Frühgeborenen. Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer stiegen die Gefahren für die werdende Mutter. Die Mehrlingsschwangerschaften benötigen dabei laut DGGG eine engmaschige Betreuung und Überwachung während der Schwangerschaft und der Geburt. Aus medizinischen Gründen könne es angezeigt sein, eine "fetale Reduktion" vorzunehmen, d.h. einen Feten selektiv nach Pränataldiagnostik oder unselektiv zu töten. Im Jahr 2004 wurden nach Angaben der DGGG 222 Fetozide nach ART durchgeführt.
"Es gibt in der Fortpflanzungsmedizin geeignete Verfahren, durch die eine Mehrlingsschwangerschaft weitestgehend vermieden werden kann. Ihre Anwendung würde viele Fetozide überflüssig machen", so Prof. Walter Jonat, Präsident der DGGG. Er verwies auf die gängige Praxis in den skandinavischen Ländern, wo nach morphologischer Betrachtung nur ein oder höchstens zwei Embryonen für den Transfer in die Gebärmutter ausgewählt werden, mit dem Ergebnis einer besseren Gesundheit der schwangeren Frauen und ihrer Kinder bei gleichzeitiger höherer Schwangerschaftsrate. Fetozide seien dort nicht notwendig, so der DGG-Präsident.
Anmerkung der Redaktion: Genau diese Selektion von Embryonen verhindert zur Zeit das ESchG, indem es bestimmt, dass alle maximal drei künstlich erzeugten Embryonen auch der Frau eingepflanzt werden und somit eine Chance auf Geburt haben. Die DGGG fordert hiermit nicht weniger als das planmäßige Aussortieren und de facto Töten durch Wegwerfen "ungeeigneter" Embryonen mittels einer Variante der PID.
Weitere Informationen:
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Große Anfrage im Bundestag: Liberale fragen nach Erfahrungen mit anonymen Geburten und Babyklappen
Berlin (ALfA). Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 23. Mai eine Große Anfrage zum Thema "Auswertungen der Erfahrungen mit anonymer Geburt und Babyklappe" eingereicht (siehe Drucksache 16/5489). In der Einleitung der Anfrage heißt es, Babyklappen ermöglichen es, dass Mütter nach einer Schwangerschaft ihr Kind anonym in ärztliche Versorgung übergeben. Bei einer anonymen Geburt erfolge dagegen die Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben. Mit anonymer Geburt und Babyklappe solle verhindert werden, dass Kinder aufgrund einer Notlage oder Konfliktsituation der Mütter ausgesetzt oder getötet werden. Eine Rechtgrundlage für die anonyme Geburt fehle, schreiben die Abgeordneten. Das Personenstandsgesetz unterwerfe jede Person, die von der Geburt eines Kindes weiß, bzw. jede Person, die an einer Entbindung beteiligt ist, der Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt. Frauen, die ihr Kind anonym zur Welt bringen und alle Personen, die ihnen bei einer anonymen Geburt beistehen, handeln daher rechtswidrig. Daraus entstehe ein rechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Kindes auf Leben und auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen oder einer vertraulichen bzw. geheimen Geburt seien nicht zu einem parlamentarischen Abschluss gekommen. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, die Erfahrungen mit der anonymen Geburt auszuwerten und, soweit notwendig, gesetzliche Regelungen zu schaffen.
Nun wollen die Liberalen in insgesamt 49 Fragen u.a. wissen, welche Beratungsangebote werdenden Müttern zur Verfügung stehen, die die Möglichkeit einer anonymen Geburt oder die Abgabe ihres Kindes in einer Babyklappe in Betracht ziehen und wie häufig entsprechende Beratungsangebote in Anspruch genommen werden. Außerdem wird gefragt, inwieweit die Einrichtung von Babyklappen in einer Region bzw. einem Bundesland Rückschlüsse auf Veränderungen bei der Zahl der Findelkinder, der getöteten oder ausgesetzten Kinder bzw. der Zahl von Adoptionen zulässt. Weiters, ob es Studien hinsichtlich des Alters, der sozialen, ökonomischen und psychischen Situation von Frauen gibt, die sich für eine anonyme Geburt oder die Abgabe ihres Kindes in einer Babyklappe entschieden haben und ob es Erkenntnisse über den Verbleib der Kinder und deren Vermittlung in Pflege- oder Adoptivfamilien gibt. Außerdem fragt die FDP nach familien-, personenstands- und strafrechtlicher Lage in Deutschland bei anonymer Geburt, nach der Rechtslage in anderen Staaten sowie nach geplanten rechtlichen Regelungen und der Finanzierung der Babyklappen.
Weitere Informationen:
- Auswertungen der Erfahrungen mit anonymer Geburt und Babyklappe Große Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Sibylle Laurischk, u.a. und der Fraktion der FDP 8 Seiten, Drucksache 16/5489, 23.05.07 im PDF-Format
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Gutes Beispiel: Berliner Charité-Direktor aktiv gegen Spätabtreibungen
Berlin (ALfA). Jede vierte Schwangere in Berlin hat vergangenes Jahr nach offiziellen Zahlen ihr Baby abgetrieben. Mit rund 10 000 vorgeburtlichen Kindstötungen hält Berlin deutschlandweit den Rekord. (Siehe ALfA-Newsletter 11/07 vom 16.03.2007). Dagegen möchte nun der Direktor der drei Geburtskliniken der Berliner Charité, Joachim Dudenhausen, etwas tun, berichtete die Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 25. Mai.
"Inzwischen können wir Frühgeborene mit 400 Gramm retten, und im Raum nebenan wird ein Kind mit 600 Gramm getötet", sagte er dem Blatt zufolge. Seiner Meinung nach trügen Ärzte dazu bei, dass Frauen vorschnell abtreiben und ohne vorherige ärztliche Beratung eine Entscheidung treffen. Konkret nannte er als Beispiel Schwangere, die erfahren, dass ihr Kind ein Down-Syndrom hat, unter Schock stehen und meistens sofort abtreiben wollen. Eine umfassende ärztliche Beratung über Folgen der Behinderung könne diesem "Automatismus" entgegenwirken. Nach bisheriger Rechtslage sind Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach vorheriger Beratung möglich, danach nur noch mit einer so genannten medizinischen Indikation, d.h. wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist, sie also z.B. wegen einer Behinderung ihres Kindes psychisch so stark belastet würde, dass ihr die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht zugemutet werden kann. Faktisch kann damit eine Abtreibung bis kurz vor der Geburt durchgeführt werden.
Laut Berliner Zeitung werden in der in der Charité Abtreibungen erst ab der 13. Woche vorgenommen. Mit insgesamt 6 000 Neugeborenen jährlich in den drei Geburtskliniken habe das Universitätsklinikum eine der größten Geburtshilfeabteilungen Europas. "Dass ein Abbruch in der 27. Schwangerschaftswoche wegen einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vorgenommen wird, das wird es mit mir nicht geben. Da mache ich nicht mit", sagte Dudenhausen dem Blatt zufolge. Er würde in so einem Fall keine medizinische Indikation geben. Auch viele Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen halte er für vermeidbar, denn häufig seien soziale Faktoren wie mangelnde finanzielle Unterstützung der Eltern schuld.
Weitere Informationen:
- "Wir retten Frühgeborene und töten Kinder"
Berlin ist Spitzenreiter bei Schwangerschaftsabbrüchen - die Charité will etwas dagegen tun
Thorkit Treichel
BERLINER ZEITUNG 25.05.2007
- ALfA-Newsletter 11/07 vom 16.03.2007: Jedes vierte Baby in Berlin wird abgetrieben: Debatte um höchste Abtreibungszahl in Deutschland
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Wegen des großen Erfolgs: ALfA startet neuen Mitgliederwettbewerb
Fulda (ALfA). Bei der Bundesdelegiertenversammlung vom 11. bis 13. Mai hat die ALfA beschlossen, erneut einen Mitgliederwettbewerb auszuschreiben. Nachdem beim letzten Mitgliederwettbewerb 135 neue Mitglieder gewonnen wurden, zeigten sich die Delegierten sehr zufrieden. Daher lobte die Delegiertenversammlung bis zum 30.04.2008 für die fünf fleißigsten Werber von neuen Mitgliedern für die ALfA insgesamt 1.000,- Euro aus, die sich wie folgt verteilen: Für den ersten Platz, also wer die meisten Neumitglieder bis zum 30. April 2008 geworben hat, gibt es 350,- Euro, für den zweiten Platz 250,- Euro, für den dritten 175,- Euro, für Platz vier 125,- Euro und Platz fünf 100,- Euro.
Alle, die mindestens 12 Mitglieder bis Ende April 2008 werben, erhalten in jedem Fall ein Anerkennungsgeschenk im Wert von 25,- Euro. Wer an dem Wettbewerb teilnehmen will, soll die Antragsformulare geworbener Mitglieder entweder selbst bis Ende April 2008 in der Bundesgeschäftsstelle unter dem Stichwort "Mitglieder-Wettbewerb" einreichen und seinen Namen auf dem Formular notieren, oder aber der Bundesgeschäftsstelle mitteilen, welche der Neumitglieder von ihm/ihr geworben wurden. Ab 30.06.2007 wird den Teilnehmern monatlich der Zwischenstand per E-Mail mitgeteilt. Sie können Interessenten auch auf www.alfa-ev.de verweisen. Auf der Startseite gibt es einen Button, über den jeder bequem und schnell ALfA-Mitglied werden kann. Ein Mitgliedschaftsantrag findet sich auch im aktuellen Lebensforum.
Kontakt:
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 / 15 64 07
E-Mail: adressen(at)alfa-ev.de
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Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Britische Regierung prüft Forschung an Hybriden
Gesundheitsministerium erwägt, das Verbot der Forschung an Mensch-Tier-Embryonen aufzuheben
Ärzte Zeitung, 31.05.2007
- Designer-Baby: Schweden erlaubt Embryo-Auslese
Segen oder Sündenfall? Schweden hat erstmals die umstrittene Embryo-Auslese genehmigt. Um einem todgeweihten Jungen mit Stammzellen zu helfen, soll aus künstlich befruchteten Eizellen jene herausgesucht werden, die genetisch perfekt passt.
SPIEGEL ONLINE 30.05.07
- Nabelschnurblutstammzellen produzieren Insulin
Forschern gelingt im Labor die Differenzierung der vielseitigen Zellen
WISSENSCHAFT.DE 30.05.07
- Mungiu stellt die Festival-Regeln auf den Kopf
Der Rumäne Cristian Mungiu hat mit "4 Monate, 3 Wochen und 2 Tage" die Goldene Palme gewonnen. Darin wird die Geschichte einer illegalen Abtreibung in der Zeit kurz vor dem Sturz des Diktators Ceausescu erzählt. Selten hat ein Film bei den Zuschauern so viel Angst erzeugt.
DIE WELT 27.05.07
- Strom gekappt - Schwerkranke gestorben
Eine lungenkranke Neuseeländerin war dringend auf ihre Sauerstoff-Pumpe angewiesen. Da sie mit umgerechnet 90 Euro im Rückstand war, wurde ihr der Strom abgestellt - mit fatalen Folgen.
NETZEITUNG.DE 30.05.2007
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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D-86152 Augsburg
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Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: www.alfa-ev.de
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AugustaBank eG (BLZ 720 900 00)
Konto 50 40 990
Postbank Niederlassung München (BLZ 700 100 80)
Konto 24 22 44 - 800

