ALfA-Newsletter 23/07 vom 22.06.2007
Themenübersicht
- Flagge zeigen: Menschenkette gegen Abtreibung am 30. Juni um den Kölner Dom
- Zweites Veto: US-Präsident Bush stoppt erneut Vorstoß zur Förderung embryonaler Stammzellenforschung
- Österreich: Debatte um angeblich geklonten Menschen
- Debatte um Patientenverfügungen: Dritter überfraktioneller Gesetzentwurf vorgelegt
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminservice
- 20.-22. Juni 2007, Wesseling: Tagung Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. "Sterbebegleitung statt Sterbehilfe"
- 30. Juni 2007, Köln: "Kennen Sie Tim? Tim hat seine eigene Abtreibung überlebt!" - Feier zum 10. Geburtstag von Tim mit Menschenkette
- 05. Juli 2007, Berlin: "Geregeltes Sterben? Patientenverfügungen in der Diskussion"
- 05. Juli 2007, München: Beratungsschulung mit Maria Grundberger - ALfA-RV München
- 06. Oktober 2007, Kassel: Forum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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Flagge zeigen: Menschenkette gegen Abtreibung am 30. Juni um den Kölner Dom
Köln (ALfA). Kennen Sie Tim? Sein Geburtstag sollte sein Todestag werden. Dieses Jahr wird Tim, der 1997 seine eigene Abtreibung überlebte, zehn Jahre alt. Grund genug für die "Stiftung Ja zum Leben" und die "Aktion Lebensrecht für Alle" e.V. (ALfA) Tims 10. Geburtstag öffentlich zu feiern. Am Samstag, dem 30. Juni 2007, ab 11.00 Uhr gibt es daher auf der Domplatte in Köln eine Kundgebung. Im Anschluss an die Kundgebung wird eine Menschenkette um den Kölner Dom gebildet. Die Teilnehmer werden gebeten, schwarze Kleidung zu tragen; gelbe Oberteile werden verteilt.
"Mit der Aktion wollen wir erneut auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen, die bei uns täglich begangen werden", erklärte die Sprecherin der Kampagne www.Tim-lebt.de und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Dr. med. Claudia Kaminski, am 22. Juni in einer Pressemitteilung. "Jedes Jahr werden bei uns so viele Kinder abgetrieben, wie eine Universitäts-Stadt beispielsweise Würzburg oder Potsdam Einwohner zählt. Und obwohl der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorsieht, wenigstens die besonders grausamen Spätabtreibungen einzudämmen, hat die Bundesregierung bis auf den heutigen Tag noch keine einzige Maßnahme präsentiert, die in die versprochene Richtung weist", so Kaminski. "Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, gegen die häufigste aller Menschenrechtsverletzung die vorgeburtliche Kindstötung zu demonstrieren. Zeigen Sie Flagge und kommen Sie am 30. Juni nach Köln auf die Domplatte", so die Ärztin weiter.
Bislang wurden im Rahmen der Aktion www.Tim-lebt.de fast 100.000 Unterschriften gegen Spätabtreibungen gesammelt. Unter www.tim-lebt.de besteht weiterhin die Möglichkeit zu unterschreiben und Unterschriftenlisten anzufordern.
Weitere Informationen:
- www.tim-lebt.de
- Ein wahrer Fall
Selten erfährt die Öffentlichkeit von Spätabtreibungen. Im Fall des Oldenburger Babys Tim war das anders. Sein Schicksal erschütterte 1997 das Land.
Von Alexandra Maria Linder, M.A.
Aus Lebensforum Nr. 77 - 1/2006 (Artikel im PDF-Format)
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Zweites Veto: US-Präsident Bush stoppt erneut Vorstoß zur Förderung embryonaler Stammzellenforschung
Washington (ALfA). US-Präsident George W. Bush hat am 20. Juni zahlreichen Medienberichten zufolge zum zweiten Mal von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht und damit erneut ein Gesetz zur staatlichen Förderung der embryonalen Stammzellenforschung gestoppt. Zwei Wochen zuvor hatten sich die Demokraten im US-Kongress dafür ausgesprochen, die geltenden strengen Auflagen zur Stammzellforschung aufzuheben. Mit Einspruch des Präsidenten gibt es weiterhin keine Bundesmittel für die umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen, da die Demokraten nicht die nötige Mehrheit zum Überstimmen des Vetos haben.
Bush begründete den Berichten zufolge seinen Einspruch damit, dass das Gesetz amerikanische Steuerzahler erstmals in der Geschichte dazu zwingen würde, "die vorsätzlich Zerstörung menschlicher Embryos zu unterstützen." Er werde nicht zulassen, "dass unsere Nation diese moralische Grenze überschreitet." Nach der bisherigen Rechtslage ist die Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen nur einzelnen US-Bundesstaaten und privaten Organisationen erlaubt. Die bundesstaatliche Förderung ist, ähnlich wie in Deutschland, durch einen Stichtag beschränkt auf Stammzelllinien, die vor dem 9. August 2001 hergestellt wurden.
Die Demokraten wollen dagegen weiter auf eine staatliche Förderung des Bundes bei der Stammzellenforschung dringen und haben angekündigt, das Thema auch zum Wahlkampfthema bei der Präsidentenwahl 2008 zu machen. Zudem wollen sie die Initiative trotz des zweiten Vetos weiter im Kongress verfolgen. Einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 21. Juni zufolge, hat Bush am Tag seines Vetos das US-Gesundheitsministerium angewiesen, die ethisch unbedenkliche Forschung mit Stammzellen aus Nabelschnurblut oder von Erwachsenen, also mit so genannten adulten Stammzellen zu fördern.
Unmittelbar nach dem Veto des Präsidenten wurden laut einem Bericht in Spiegel online vom 21. Juni die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, wonach fast jedes zweite US-amerikanische Paar, das wegen Unfruchtbarkeit ein Retortenbaby zeugen lässt, die dabei entstandenen "überzähligen" Embryonen für die Stammzellforschung spenden würde. Dagegen würden nur 22 Prozent ihre Embryonen von anderen unfruchtbaren Paaren adoptieren lassen.
Weitere Informationen:
- Streit um Embryonen: Willige Spender, sturer Präsident
Paare gegen Präsident: Fast zwei Drittel der Patienten von US-Fortpflanzungskliniken würden überzählige Embryonen an Stammzellforscher spenden. Die hohe Bereitschaft überrascht - und konterkariert das Veto George W. Bushs gegen eine Lockerung des strengen Forschungsverbots.
SPIEGEL online 21.06.07
- ALfA-Newsletter 27/06 vom 21.07.2006: Gegen den Strom - US-Präsident Bush blockiert Förderung der embryonalen Stammzellenforschung
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Österreich: Debatte um angeblich geklonten Menschen
Wien (ALfA). In Österreich sorgte in den vergangenen Tagen eine Veröffentlichung des österreichischen Biologen Karl Illmensee über Klon-Experimente am Menschen für Schlagzeilen. In dem "Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie" (1/2007), dem offiziellen Verbandsorgan der deutschsprachigen Fachverbände der Reproduktionsmedizin, berichtete er in einem mehrseitigen Übersichtsartikel "nebenbei" von einem Experiment, bei dem sein Team vor zwei Jahren einen geklonten Embryo im so genannten "Vier-Zell-Stadium" in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt habe. Allerdings habe das Experiment nicht zu einer Schwangerschaft geführt. Wo das Experiment durchgeführt worden sein soll, wurde nicht bekannt.
Die österreichische Lebensrechtsorganisation Aktion Leben verurteilte in einer Presseaussendung das Experiment. "Solche Experimente sind ethisch nicht vertretbar und unverantwortlich gegenüber den beteiligten Frauen", so Martina Kronthaler, Pressesprecherin der Aktion Leben. Sie forderte daher ein gesetzliches Verbot, da in Österreich das Klonen bislang nicht ausdrücklich verboten sei.
Weitere Informationen:
- Windiger Anspruch: Erster Klonmensch
Reproduktionsbiologie. Der Deutsche Karl Illmensee will einen Menschen kopiert haben.
DIE PRESSE.COM 20.06.07
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Debatte um Patientenverfügungen: Dritter überfraktioneller Gesetzentwurf vorgelegt
Berlin (ALfA). In die Debatte über die Regelung von Patientenverfügungen ist erneut Bewegung gekommen. Am 19. Juni haben Vertreter der Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung vorgestellt. Damit liegt nun ein Dritter Entwurf zu diesem Themenkomplex vor. In einer gemeinsamen Presseaussendung teilten die Mitglieder des Bundestages Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) mit, das Ziel der jüngsten Vorlage sei mehr Selbstbestimmung für die Patienten. Der Gesetzentwurf stärke die Verbindlichkeit der Verfügungen, lehne eine Reichweitenbeschränkung ab und begrenze die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichtes.
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehöre zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Deshalb müsse jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stelle eine Körperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht ende nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit. Der Gesetzentwurf differenziere daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nehme, müsse dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen, so die Abgeordneten. Der Gesetzentwurf sehe deshalb vor, dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt würden, dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet werde und dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden müsse. Wichtig sei aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus verfassten Verfügung daraufhin überprüft werde, ob sie dem aktuellen Willen entspreche. Äußere der Patient Lebenswillen, so solle eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete Verfügung nicht wirksam sein. Bereits 75 Abgeordnete haben bislang diesen Gesetzentwurf unterschrieben.
Die Deutsche Hospiz Stiftung beurteilte den Entwurf in einer Stellungnahme kritisch. "Allein der Verzicht auf eine verfassungsrechtlich bedenkliche Reichweitenbeschränkung gewährleistet nicht, dass Patientenautonomie und Patientenschutz sinnvoll miteinander in Einklang gebracht werden", erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das Papier bedürfe in zentralen Aspekten der Nachbesserung. Gerade die Frage nach Aufklärung und Beratung regle der Entwurf der Gruppe um Stünker nicht. "Ein künftiges Patientenverfügungsgesetz wird sich allerdings daran messen lassen müssen, wie es sicherstellt, dass eine Patientenverfügung tatsächlich Ausdruck der informierten Entscheidung des Betroffenen ist", gab Brysch zu bedenken. In der Frage der Ermittlung des mutmaßlichen Willens stelle dieser interfraktionelle Entwurf zwar einen Schritt nach vorne dar, jedoch gebe es auch hier Unklarheiten.
Vor kurzem haben die Abgeordneten Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Verfügungen zwar in jedem Fall verbindlich sein sollen, Arzt und Betreuer aber in jedem Einzelfall prüfen müssen, ob der schriftlich fixierte Wille mit dem aktuellen Zustand des nicht äußerungsfähigen Patienten übereinstimmt. Ein weiterer Gesetzentwurf der Gruppe Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) sieht dagegen eine Reichweitenbeschränkung auf unumkehrbar tödliche Fälle vor. Am 29. März diesen Jahres gab es im Deutschen Bundestag bereits eine dreistündige Auftaktdebatte über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Nun sollen die Abgeordneten demnächst bei aufgehobenem Fraktionszwang über die Gesetzentwürfe abstimmen. Ein genauer Termin ist jedoch noch nicht bekannt.
Weitere Informationen:
- Neuer Gesetzentwurf stärkt Selbstbestimmung der Patienten
Barbara Junge
Berlin - In vom Fraktionszwang entbundener Entscheidung sollen die 613 Abgeordneten des Bundestages wohl noch in diesem Jahr beschließen, wie viel Selbstbestimmungsrecht über das eigene Sterben einem Menschen gegeben werden soll.
TAGESSPIEGEL 19.06.2007
- Stellungnahmen der Deutschen Hospiz Stiftung zu den drei Gesetzesvorlagen zur Patientenverfügung
- ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007: Auftaktdebatte über gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
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Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Sterbehilfe: Arzt-Bekenntnis empört Politiker
Sollen Ärzte Patienten helfen, die sich töten wollen? Das Bekenntnis eines Arztes in der taz hat Protest bei Grünen und Medizinern hervorgerufen.
TAZ 19.06.2007
- Es gibt kein gutes Töten
"Entweder sind Menschen immer Personen, oder sie werden es nie", bemerkt Professor Robert Spaemann in einem Kommentar zur Euthanasiedebatte.
KATH.NET 19.06.07
- Gesunde Kinder trotz Diagnostik vor Implantation
NIZZA (ple). Eine Präimplantationsdiagnostik schadet Kindern, die durch eine künstliche Befruchtung gezeugt wurden, offenbar nicht. Das geht aus einer belgischen Studie mit fast 600 Kindern hervor.
Ärzte Zeitung, 20.06.2007
- Berichte über angebliche Klonexperimente mit Affen
Embryonale Stammzellen gewonnen?
slz. Agenturmeldungen über geklonte embryonale Stammzellen aus Rhesus-Affen haben am Mittwoch aufhorchen lassen.
NEUE ZÜRCHER ZEITUNG NZZ 21.06.07
- Polen protestiert gegen Abtreibungsurteil
Die polnische Regierung will einer durch eine Schwangerschaft erblindeten Mutter keine Entschädigung zahlen. Das Urteil eines europäischen Gerichts wurde angefochten.
NETZEITUNG.DE 21.06.07
- Frankreich: Immer weniger Ärzte wollen abtreiben
Jetzt schwenkt auch die ehemalige französische Ministerin und EU-Parlamentspräsidentin Simone Veil, die jahrelang für Abtreibung eintrat, um und fordert das Lebensrecht vom Augenblick der Empfängnis an.
KATH.NET 21.06.07
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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Herausgeber:
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle Augsburg:
Ottmarsgässchen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 - 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
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Konto 50 40 990
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