ALfA-Newsletter 19/07 vom 18.05.2007
News
- Bundesdelegiertenversammlung in Fulda: ALfA feiert 30 Jahre Arbeit für das Lebensrecht
- Europarat bereitet Legalisierung der Abtreibung vor: ALfA bei Anhörung des Gleichstellungsausschusses
- Kommerzialisierung des menschlichen Körpers? Gewebegesetz vor Verabschiedung
- 110. Deutscher Ärztetag: Ärzte gegen weitgehendes Gesetz zur Patientenverfügung und gegen Aufweichung des Transplantationsgesetzes
- Neues auf www.alfa-ev.de: Aktuelles "LebensForum" Nr.82 - 02/2007 kostenlos im PDF-Format abrufbar
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminservice (Ausführliche Informationen s.u.)
- 24. Mai 2007, Berlin: Symposium des Bundesverbandes Lebensrecht "Stammzellen in Forschung und Therapie: Wie erfolgreich sind sie wirklich?"
- 30.-31. Mai 2007, Hannover: Tagung der Evangelischen Akademie Loccum (ZfG) "Spätabbrüche - Praktische, ethische und rechtliche Herausforderungen im Schwangerschaftskonflikt"
- 08.-10. Juni 2007, Wildbad Kreuth: Tagung Ärzte für das Leben "Gesundheitspolitische Dimension körperlicher und seelischer Folgen nach Abtreibungen (Post-Abortion-Syndrom)"
- 13.-15. Juni 2007, Wesseling: Tagung Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. "Wie gehen wir mit dem Anfang des Lebens um?"
- 20.-22. Juni 2007, Wesseling: Tagung Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. "Sterbebegleitung statt Sterbehilfe"
- 06. Oktober 2007, Kassel: Forum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
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Bundesdelegiertenversammlung in Fulda: ALfA feiert 30 Jahre Arbeit für das Lebensrecht
Fulda (ALfA). Mit einem Festakt feierte die ALfA im Rahmen ihrer Bundesdelegiertenversammlung (BDV) vom 11. bis 13. Mai in Fulda ihr dreißigjähriges Bestehen als Verein. 1977 wurde sie als "Aktion Lebensrecht für Alle Augsburg e.V." erstmals amtlich registriert. Was damals mit einer kleinen Schar unter der Leitung von Prof. Dr. Hedwig Seelentag begann, ist heute eine bundesweite Bürgerinitiative mit mehr als 10.000 Mitgliedern.
Prof. Peter Schallenberg von der theologischen Fakultät Fulda und der Salzburger Weihbischof Andreas Laun hielten die beiden Hauptvorträge der Veranstaltung, in denen sie die aktuelle Lage des menschlichen Lebensrechts beleuchteten. In vielen Grußworten aus Kirche, Politik und Verbänden wurde die unermüdliche, jahrelange Arbeit der ALfA für das menschliche Lebensrecht gewürdigt. Der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen gestand dabei ein, dass die Kirche in Fragen des Lebensschutzes manchmal zu zurückhaltend sei. Er forderte die ALfA deswegen auf, auch in der Kirche den Finger in die Wunden zu legen.
Weitere Grußworte gab es von Hartmut Steeb, dem Generalsekretär der Evangelischen Allianz, sowie aus dem ganzen Spektrum der Lebensrechtsbewegung, von Bernward Büchner (Juristenvereinigung Lebensrecht), Thomas Schürer (Durchblick), Hildegard Bosch (Christdemokraten für das Leben), Manfred Libner (Stiftung Ja zum Leben) und sogar aus der Schweiz von Christoph Keel (Human Life International). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand ließ es sich nicht nehmen und reiste extra am Samstag noch an, um sein Grußwort nachzuholen, das er am Freitag nicht halten konnte aufgrund einer Aktuellen Stunde im Bundestag zum Ausbau der Kinderkrippen.
Am Samstag, dem 12. Mai, bestimmte die BDV den Bundesvorstand der ALfA für die nächste dreijährige Amtsperiode. Dabei wurde Dr. Claudia Kaminski (Köln) ohne Gegenstimme als Bundesvorsitzende bestätigt. Ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt wurden die Stellvertretenden Bundesvorsitzenden Alexandra Maria Linder (Sauerland) und Cornelia Kaminski (Fulda) sowie der Bundesschatzmeister Volker Kleibrink aus Krefeld. Den fünfköpfigen Geschäftsführenden Bundesvorstand komplettiert der neu gewählte Bundesschriftführer Stefan Brandmaier aus Miesbach. In den erweiterten Bundesvorstand wurden gewählt: Julia Castor (Bergisch-Gladbach), Reinhold Eichinger (Düsseldorf), Maria Grundberger (München), Dr. Peter Kern (Herten), Thomas Kreter (Duisburg), Dr. Dagobert Nolte (Wiesbaden), Dr. Maria Overdick-Gulden (Trier) und Dr. Raymond Georg Snatzke (Jena).
Weitere Informationen:
- Erfolg zeigt sich in Gesichtern, nicht in Gesetzen
Eine Tagung zum dreißigjährigen Jubiläum der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)
Von Stefan Rehder
Zum Feiern war den Frauen und Männern, die sich am Wochenende im Bonifatiushaus in Fulda eingefunden hatten, eigentlich nicht zu Mute.
DIE TAGESPOST 15.05.07
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Europarat bereitet Legalisierung der Abtreibung vor: ALfA bei Anhörung des Gleichstellungsausschusses
Köln/Brüssel (ALfA). Am 27. Februar fand in Paris eine Anhörung des "Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern" des Europarates zum Thema Abtreibung statt, deren Protokoll jetzt vorliegt. Der Europarat umfasst 47 Staaten und hat institutionell nichts mit der Europäischen Union zu tun. Experten aus ganz Europa waren zum Thema "Abtreibung und ihre Wirkung auf Frauen und Mädchen in Europa" eingeladen. Hierüber berichtete die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) ausführlich in einer Pressemitteilung vom 18. Mai 2007. Nachdem es zu diesem Thema bislang nahezu keine Medienberichte gab, dokumentieren wir den Bericht der ALfA zur Anhörung hier in nahezu voller Länge.
Zu Beginn der Anhörung gab die Berichterstatterin, Gisela Wurm, SPÖ, überraschend bekannt, dass der Ausschuss den Titel geändert habe: "Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung in Europa". Hierdurch werde deutlicher, so Wurm, dass Abtreibung sicher und legal sein solle. Ein Entschließungsantrag für die Parlamentarische Versammlung, die im Juni wieder tagt, wird vorbereitet. Das Ungleichgewicht der Referenten - sechs Abtreibungsbefürworter, eine Abtreibungsgegnerin - war sehr deutlich und machte die Expertenanhörung zu einer Propagandaveranstaltung für Abtreibung. Dazu wurden in dem am 11. Mai verabschiedeten Protokoll alle Angaben zum Post-Abortion-Syndrom (PAS), die von der ALfA vorgetragen wurden, verfälschend mit dem Passus "verschiedene Studien, die den Effekt von Fehlgeburten oder Abtreibungen auf Frauen zum Thema hatten, wurden vorgetragen" zusammengefasst.
Es folgen einige wesentliche Stichpunkte der Expertenanhörung:
Vicky Claeys, Regionaldirektorin der International Planned Parenthood Federation, Brüssel, zeigte auf, dass die Abtreibungsrate in der Europäischen Union gleichbleibt, allerdings mit steigender Abtreibungsrate bei jüngeren Frauen und abnehmender Abtreibungsrate in Zentral- und Osteuropa. Claeys bemängelte vor allem die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten (access) zu Abtreibung in den Ländern Europas sowie den Informationsmangel und die Beratung (care) von abtreibungswilligen Frauen.
Christian Fiala, Präsident der Internationalen Vereinigung von Abtreibungsärzten, stellte fest, dass illegale Abtreibung zum Tod der betroffenen Frauen führen könne. Die Legalisierung der Abtreibung sei daher notwendig, um die Gesundheit und das Leben der Frauen zu schützen. Als Beispielländer für ein Absenken der mütterlichen Sterblichkeit im Zusammenhang mit Liberalisierung der Abtreibung führte Fiala England und Rumänien an. Für die Beratungspflicht vor einer Abtreibung, wie sie unter anderem in Belgien, Deutschland und den Niederlanden vorgesehen ist, sah Fiala keine medizinische Notwendigkeit.
Anne Quesney, Direktorin von "Abortion Rights", Großbritannien, betonte vor allem das Recht der Frau auf eine freie Wahl. Sie begründete dies mit dem Frauenrecht auf Leben, auf Gesundheit, auf Nicht-Diskriminierung und reproduktive Eigenverantwortung. Quesney plädierte für generalisierte sexuelle Erziehung und einfachen Zugang zu effektiven Verhütungsmitteln, um die Anzahl an ungewollten Schwangerschaften zu reduzieren.
Claudia Kaminski, Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, verwies auf das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die für das Leben von Frau und Kind weitaus sinnvolleren Alternativen zu Abtreibung. Sie forderte auch die Anerkennung des ungeborenen Kindes als Mensch in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Keinerlei Niederschlag im Protokoll des Gleichstellungsausschusses fand die Stellungnahme der ALfA zum Post-Abortion-Syndrom. Dabei zitierte Kaminski eine Vielzahl aktueller internationaler Studien, u.a aus Deutschland, den USA und Neuseeland, die beeindruckend nachweisen, dass PAS ein sehr reales Problem für eine große Zahl von Frauen auch noch lange nach einer Abtreibung ist. Fast jede zweite Frau nach einer Abtreibung ist betroffen. Auch das alte Argument, die psychischen Probleme würden den Betroffenen lediglich von der Gesellschaft eingeredet, ist längst durch Studien widerlegt. Eine aktuelle Studie aus Neuseeland beschreibt einen engen "Konnex zwischen Depressionen, Angstzuständen, Suizidgefährdung, Suchtverhalten und einer Abtreibung". Kaminski bezeichnete es als Skandal, dass das PAS kaum untersucht und evaluiert werde. Sie forderte deswegen eine Kosten-Nutzen-Rechnung angesichts der Spätfolgen von Abtreibungen bei Frauen.
Hanna-Sophie Greve, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, berichtete über die Fälle im Zusammenhang mit Abtreibung, die den Gerichtshof in den letzten Jahren beschäftigt haben. Auch zeigte sie die Grenzen der Gesetzgebung auf, da Abtreibung ethische, religiöse und moralische Aspekte habe.
Katharina Lindahl, Generalsekretärin der "RFSU" (Schwedische Gesellschaft für Sexualerziehung), führte Aktivitäten an, die ungewollte Schwangerschaften verhindern können wie beispielsweise: sexuelle Erziehung, das Recht auf individuelle Beratung zu Verhütung, den Zugang zu Notfallkontrazeption oder nicht-stigmatisierende Information über Abtreibung.
Neil Datta, Inter-European Parliamentary Forum on Population and Development (IEPFPD), stellte vor allem Zahlen der WHO im Zusammenhang mit Abtreibung vor. Für seinen Schwerpunkt, Osteuropa, stellte er fest, dass ein erschwerter Zugang zu Verhütungsmitteln zu mehr ungewollten Schwangerschaften und damit zu mehr Abtreibungen führe. Datta empfahl ein Budget für reproduktive Gesundheit in den allgemeinen Gesundheitshaushalten.
Weitere Informationen:
- Einen größeren Auszug der Stellungnahme der ALfA zum Post-Abortion-Syndrom - incl. der Auflistung aller zitierten Studien und einer Zusammenfassung ihrer Aussagen - finden Sie in der Pressmitteilung der ALfA vom 18. Mai.
- Das Protokoll der Ausschussanhörung sowie den vollständigen Text des Statements der ALfA können Sie gerne per Email erhalten. Anfragen dazu an Dr. Claudia Kaminski, E-Mail: drckaminski(at)aol.com.
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Kommerzialisierung des menschlichen Körpers? Gewebegesetz vor Verabschiedung
Berlin (ALfA). Am 23. Mai will der Bundestags-Gesundheitsausschuss das umstrittene Gewebegesetz beraten, am Tag darauf soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die zum Ziel hat, Qualität und Sicherheit beim Umgang mit menschlichen Geweben zu erhöhen. Mit dem Umsetzungsgesetz droht nach dem bisherigen Entwurf eine einzigartige Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Dies machten Sachverständige in einer Anhörung vor dem Bundestag Anfang März dieses Jahres deutlich. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte daraufhin eine Überarbeitung an und hat nun einen neuen Entwurf vorgelegt. Auch der Bundesverband Lebensrecht hatte zuvor den Entwurf heftig kritisiert, da hiermit finanzielle Anreize geschaffen werden würden, eine ungewollte Schwangerschaft durch Abtreibung zu beenden und das Gewebe abgetriebener Kinder zu einer lukrativen Handelsware werden könnte. (Siehe ALfA-Newsletter 32/06 vom 25.08.2006)
Wie die Ärzte Zeitung online am 16. Mai berichtete, liegt seit vergangener Woche dem Gesundheitsausschuss ein Paket mit 56 Änderungsanträgen von Union und SPD vor, die rechtliche Unklarheiten im Hinblick auf eine Kommerzialisierung beseitigen und die dogmatische Ausrichtung am Arzneimittelgesetz abmildern sollen. Ob und inwieweit damit auch die Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht Rechnung getragen wurde, ist der Redaktion nicht bekannt. Der Berichterstatter der Unions-Fraktion, Hubert Hüppe, MdB, CDU, sieht laut Ärzte Zeitung mit diesen Änderungsanträgen "große Fortschritte" im Vergleich zum Regierungsentwurf.
Unzufrieden habe sich dagegen der Bundestagsabgeordnete und Arzt Dr. Harald Terpe von Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Gesetz gezeigt. Er sehe weiter "gravierende Mängel" im Entwurf mit schwer wiegenden Regelungslücken. Es werde mit den Änderungsanträgen lediglich versucht, ein "ungeeignetes Konstrukt", die Zuordnung von Geweben zum Arzneimittelrecht, nachzubessern. Zwar werde nun ausdrücklich erwähnt, dass Keimzellen und Embryonen weder Gewebezubereitungen noch Arzneimittel sind. "Keimzellen sind aber immer noch nicht vom Handelsverbot erfasst", kritisierte Terpe der Ärzte Zeitung zufolge das Regelungswerk. Sofern der Bundestag dem Entwurf zustimmt, könnte dem Blatt zufolge der Bundesrat am 8. Juni das Gesetz passieren lassen.
Weitere Informationen
- Koalition sucht schnelle Entscheidung über das Gewebegesetz
Von Florian Staeck
Der Deutsche Ärztetag wird eine der letzten Chancen sein, um für Änderungen am umstrittenen Gewebegesetz zu werben.
Ärzte Zeitung, 16.05.2007
- Koalition legt Gewebegesetz in neuer Fassung vor
Vorrang der Organspende
BERLIN (fst). Beim umstrittenen Gewebegesetz soll es nach Ansicht von Union und SPD dabei bleiben, dass menschliches Gewebe zumeist rechtlich als Arzneimittel gewertet wird, das gehandelt werden darf.
Ärzte Zeitung, 11.05.2007
- Lebenshilfe warnt vor Zugriff auf nichteinwilligungsfähige Menschen
Anlässlich der aktuellen Diskussion um ein Gewebegesetz warnt Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, davor, nicht einwilligungsfähige Menschen schutzlos als Gewebespender einzubeziehen.
PRESSEMITTEILUNG Bundesvereinigung Lebenshilfe 16.05.07
- ALfA-Newsletter 32/06 vom 25.08.2006: Gewebegesetz - Bundesverband Lebensrecht protestiert gegen Anreize für Abtreibungen
- Themenspecial der IG Kritische Bioethik Deutschland zum Gewebegesetz mit umfangreichem Pressespiegel und zahlreichen Hintergrundmaterialien
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110. Deutscher Ärztetag: Ärzte gegen weitgehendes Gesetz zur Patientenverfügung und gegen Aufweichung des Transplantationsgesetzes
Münster (ALfA). Vom 15. bis 18. Mai fand in Münster der 110. Deutsche Ärztetag statt. Dabei sprachen sich in einem Beschluss die Teilnehmer gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen aus. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 16. Mai hervor. Die Situationen am Lebensende seien hochkomplex und individuell. "Deshalb stellt sich die Frage, ob durch eine weitergehende gesetzliche Regelung nicht neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorgerufen werden", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages. Es müsse lediglich klargestellt werden, in welchen Fällen das Vormundschaftsgericht einzuschalten sei. So sollte eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nur notwendig sein, wenn zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob die Nichtbehandlung oder der Behandlungsverzicht dem Patientenwillen entspricht, erklärten die Delegierten.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns. Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung stehe im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten. "Jeder Patient hat das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und gegebenenfalls den Umfang zu bestimmen. Dieser Grundsatz gilt auch für den antizipierten Willen. Daraus folgt, dass der sicher festgestellte Wille des Patienten unabhängig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung zu beachten ist", so der Deutsche Ärztetag. Darüber hinaus stellten die Delegierten klar, dass es keine Pflicht gebe, eine Patientenverfügung niederzulegen. "Ein Bürger sollte frei entscheiden dürfen, ob er eine Vorausverfügung trifft oder nicht." Der Vorsorgevollmacht bzw. einer Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung komme gegenüber einer Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht eine besondere Bedeutung zu.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt befassten sich die Teilnehmer des Ärztetages mit dem Thema Organspende. Die Delegierten äußerten Zweifel daran, dass ein Wechsel von der geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung, wie es der Nationale Ethikrat kürzlich in einer Stellungnahme gefordert hatte, wirklich zu einer Förderung der postmortalen Organspende führen werde (siehe ALfA-Newsletter 16/07 vom 27.04.2007). Zu bedenken sei auch, dass die Widerspruchslösung in keinem europäischen Land gegen den Willen der Angehörigen durchgesetzt werde. Dieser Rücksicht auf die Hinterbliebenen liege die Einsicht zugrunde, dass ein Konflikt mit den Angehörigen der Transplantationsmedizin in jedem Fall schade, so die Ärzte. Dringend diskutiert werden müsse dagegen die Rolle der Krankenhäuser mit Intensivstation im Hinblick auf die Mitteilung potenzieller Organspender, forderten die Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft. Auch die Möglichkeit, jeden Führerscheinbewerber zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu bewegen, sollte geprüft werden. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich beim 110. Deutschen Ärztetag in Münster laut einem Bericht der Ärzte Zeitung in der Onlineausgabe vom 16. Mai für eine Beibehaltung der Zustimmungsregelung bei Transplantationen ausgesprochen
Weiters lehnte der 110. Deutsche Ärztetag mit Blick auf das anstehende Gewebegesetz (siehe vorherigen Artikel) jede Form der Kommerzialisierung von Organ- und Gewebetransplantationen nachdrücklich ab. Kommerzialisierung als Schlüssel zur Verteilung von Gesundheitsleistungen widerspreche nicht nur dem Solidaritätsprinzip, sondern auch der ärztlichen Überzeugung, dass der menschliche Körper keine veräußerbare Ware sein könne und sein dürfe, heißt es im Beschluss des Ärzteparlaments laut Pressemitteilung. Transplantationen dürften nur abhängig von medizinischen Kriterien erfolgen, die Vermögenssituation des Empfängers beispielsweise dürfe keinesfalls ein Kriterium sein.
Bei Redaktionsschluss waren die Beschlüsse leider noch nicht online abrufbar.
Weitere Informationen
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Neues auf www.alfa-ev.de: Aktuelles "LebensForum" Nr.82 - 02/2007 kostenlos im PDF-Format abrufbar
München (ALfA). Seit kurzem ist die aktuelle Ausgabe Nr.82 - 02/2007 der populärwissenschaftlichen Zeitschrift "LebensForum" vom Mai auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) im PDF-Format als Download abrufbar. Zu finden unter www.alfa-ev.de in der Rubrik "Presse/Publikationen". Wahlweise können dort die komplette Ausgabe oder alle Artikel einzeln kostenlos herunter geladen werden. In einem Archiv finden Sie zudem auch alle früheren Ausgaben aus den Jahren 2001 bis 2007. Im "LebensForum", das die ALfA viermal im Jahr herausgibt, äußern sich Experten unter anderem zu rechtlichen, medizinischen und politischen Fragen des Lebensrechts. Beiträge freier Autoren und Buchrezensionen runden das Profil ab. Das 36 Seiten starke Magazin ist sachlicher Information verpflichtet und kann auch von Nichtmitgliedern abonniert werden.
Die aktuelle Ausgabe steht ganz im Zeichen des 30-jährigen Bestehens der Aktion Lebensrecht für alle. Dazu gibt es einen umfassenden Rückblick zur Geschichte der ALfA, eine Betrachtung zur Situation des Lebensschutzes in Deutschland, sowie einen Rückblick auf die Entwicklung des "Lebensforums" als kritische, kompetente und konsequente Zeitschrift für das Lebensrecht.
Des weiteren gibt es einen ausführlichen Bericht zur Internationale Tagung auf Schloss Hartheim in Oberösterreich zum Thema "Fragen am Lebensende", einen Beitrag über die "Kultur des Todes" in Österreich, sowie ein Erfahrungsbericht einer jungen Frau, die nach künstlicher Befruchtung, aus der Drillinge entstanden, ein Kind abtreiben sollte, sich aber trotz aller Schwierigkeiten doch für alle Kinder entschied. Außerdem gibt es einen Hintergrundartikel über die in Deutschland bislang verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) als neue Einnahmequelle für die Reproduktionsmedizin, sowie ein Beitrag über die Notwendigkeit der psychosozialen Beratung bei Pränataldiagnostik.
Weitere Informationen:
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Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Der andere Blick auf das Klonen
Warum hat es das Klonschaf Dolly geschafft, so berühmt zu werden, fragten sich Wissenschaftshistoriker auf einer interdisziplinären Tagung am Max-Planck-Institut in Berlin. Dabei gab es das Klonen doch schon viel früher
TAZ 18.05.07
- Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden seltener angewandt
Mediziner-Kommission legt Bericht über holländisches Sterbehilfe-Gesetz vor / Seit 2001 ist die Zahl der registrierten Fälle um ein Drittel gesunken
Ärzte Zeitung, 16.05.2007
- Sterbehilfe in Belgien seit fünf Jahren legal
Brüssel - Am Donnerstag vor fünf Jahren, am 17. Mai 2002, legalisierte das belgische Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Regierungsparteien die aktive Sterbehilfe.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 15.05.07
- Abtreibung in Polen. Zahlen und Schätzungen
Zur Beseitigung eines Klischees
von Stephan Raabe, Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Polen, unter Mitarbeit von Janina Härtel
Warschau, 9. Mai 2007
Bisweilen ist zu lesen, wie zuletzt in der FAZ vom 17. April (Feuilleton S. 33), in Polen gebe es ca. 200.000 Abtreibungen jährlich. Das wären bezogen auf die Bevölkerung etwa doppelt so viele wie in Deutschland. Eine Überprüfung ergibt jedoch, dass diese Zahl sehr wahrscheinlich weit überzogen und damit unseriös ist.
KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG, Länderberichte, 15.05.07 im PDF-Format
- "Dieses Baby bedeutet die Welt für mich"
Eigentlich wollte "Miss D" ihr ungeborenes behindertes Kind abtreiben. Jetzt entschied der irische Teenager trotz gerichtlicher Erlaubnis anders: Sie bringt das Kind zur Welt.
KATH.NET 16.05.07
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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Den stets aktuellen Veranstaltungskalender zum Thema Lebensrecht finden Sie hier.
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