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ALfA-Newsletter 34/07 vom 08.09.2007

Rubrik: Newsletter

 

Themenübersicht

  • Großbritannien: Genehmigung für Mensch-Kuh-Embryonen zur Stammzellforschung erteilt
  • Gemeinsamer Aufruf an den Papst: "Allianz für die ungeborenen Kinder" bittet um Unterstützung zum Schutz der Ungeborenen
  • Neuer Debattenanstoß: Donum vitae legt Gesetzentwurf für den Umgang mit Spätabtreibungen vor.
  • Hamburg: Ex-Justizsenator Kusch stellt Sterbehilfe-Automat im Seniorenheim vor.
  • Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminservice

  • 15.-23. September 2007, Saarbrücken: ALfA-Infostand auf der Messe "Welt der Familie"
  • 22. September 2007, Berlin: Uraufführung des Films "Maria und ihre Kinder" (Thema Abtreibung)
  • 29. September 2007, München: Gebetszug 1.000 Kreuze für das Leben (Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland e.V.)
  • 05. Oktober 2007, Uetersen: Segensfeier für werdende Mütter (ALfA-Tornesch)
  • 06. Oktober 2007, Kassel: Forum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLRG)
  • 21.-25. Oktober 2007, Woltersdorf: "Wer ein Menschenleben rettet, rettet die ganze Welt" - Familie, Beratung, Hilfe, Lebensrecht (Kooperationsseminar ALfA und KALEB)
  • 30. Nov. /1. Dez. 2007, Augsburg: "Spätabtreibungen - Unmenschliche Folgen eines Gesetzes" (Akademisches Forum)
  • 09. Dezember 2007: Weltweites Kerzenleuchten für verstorbene oder verloren gegangenen Kinder

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine

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Großbritannien: Genehmigung für Mensch-Kuh-Embryonen zur Stammzellforschung erteilt

London (ALfA). In Großbritannien dürfen Forscher künftig Mischembryonen aus Mensch und Tier herstellen, um daraus Stammzellen zu gewinnen. Dies hat die für Fortpflanzungsmedizin und Embryonenforschung zuständige Aufsichtsbehörde, die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), am 5. September in einer Grundsatzentscheidung bekannt gegeben. Demnach ist es Forschern künftig erlaubt, menschliche DNA in eine tierische Eizelle z.B. vom Schwein oder Rinder zu injizieren, aus der zuvor das ursprüngliche Erbgut entfernt wurde. Der so erzeugte Embryo besteht dann zu 99,9 Prozent aus menschlichem und zu 0,1 Prozent aus tierischem Erbmaterial. Allerdings wurde zur Auflage gemacht, dass diese Embryonen nicht ausgetragen werden dürfen sondern spätestens nach 14 Tagen getötet werden müssen. Zudem muss jeder Versuch einzeln genehmigt werden.

Hintergrund der Entscheidung waren Anträge von zwei Forschergruppen des Londoner Kings College und der Universität von Newcastle, die die so genannten Hybridembryonen züchten wollen und bereits vor zehn Monaten entsprechende Genehmigungsgesuche eingereicht hatten. Bei ihren Versuchen wollen die Forscher Eizellen von Kühen zur Herstellung der Embryonen nutzen, um den Mangel an menschlichen Eizellen zu umgehen. Vor ihrer Entscheidung sei laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit eine Befragung in der Bevölkerung unter 2073 Personen durchgeführt worden und laut HFEA "in Umfragen, öffentlichen Informationsveranstaltungen und Debatten" ein Meinungsbild erhoben worden, in dem mehrheitlich derlei Projekte befürwortet worden seien. (Mehr dazu in dem ZEIT-Artikel unten).

Die Behörden-Entscheidung zur Genehmigung stieß hierzulande auf Ablehnung. Einzelne Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU, SPD und Grüne verurteilten derlei Vorstöße, da dies ethisch inakzeptabel sei und zu einer weiteren Aufweichung der Restriktionen in der Stammzellforschung führe. Man solle besser nach unbedenklichen Alternativen suchen, so der Tenor. Auch von den Europaparlaments-Abgeordneten Dr. Peter Liese, EVP-ED, und Hiltrud Breyer, Die Grünen, kam ähnliche Kritik. Breyer erinnerte daran, dass die Bundesregierung in der Debatte zur EU-Richtlinie zu neuartigen Therapien eine strengere europaweite Regelung verhindert hat, mit der auch ein Verbot der Chimärenherstellung festgeschrieben werden sollte. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe erklärte in einer Pressemitteilung: "Man kann nicht mit einem Unbedenklichkeitsscheck auf die Zukunft grenzenlose Forschung am Menschen rechtfertigen. Die Pläne britischer Forscher, embryonale Mischwesen aus Mensch und Rind zu erschaffen, sind eine solche Grenzüberschreitung." Er wies auf ethisch unbedenklichere Alternativen wie adulte Stammzellen hin. In Großbritannien gab es Medienberichten zufolge insbesondere von Seiten der Kirchen eine breite Ablehnung. Aus dem Vatikan hieß es laut dem Deutschen Ärzteblatt vom 6. September, die Züchtung von Misch-Embryonen aus menschlichem und tierischem Erbgut sei ein "monströser Akt" gegen die menschliche Würde.

Weitere Informationen:

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Gemeinsamer Aufruf an den Papst: "Allianz für die ungeborenen Kinder" bittet um Unterstützung zum Schutz der Ungeborenen

Wien (ALfA) Anlässlich des Papstbesuches diese Woche in Wien hat die "Allianz für die ungeborenen Kinder" am 31. August einen Aufruf an den Nuntius in Österreich, Erzbischof Dr. Edmond Farhat, zur Weiterleitung an Papst Benedikt XVI übermittelt. Die "Allianz für die ungeborenen Kinder" ist eine Privatinitiative von über 50 Organisationen und Privatpersonen aus 6 Ländern, die sich oft schon seit Jahrzehnten für die Menschenrechte der ungeborenen Kinder einsetzen. Mit ihrem Manifest bitten die Unterzeichner den Heiligen Vater um Hilfe und Stärkung beim Einsatz für den Schutz des Lebens der Ungeborenen.

In dem Schreiben heißt es, Österreich, eines der reichsten Länder der Welt, sei für Ungeborene besonders gefährlich. Seit drei Jahrzehnten werde dort circa jedes zweite ungeborene Kind getötet, teilweise öffentlich gefördert mit Steuergeldern, teilweise sogar in öffentlichen Krankenhäusern. Menschen, die gegen Abtreibung aufstehen und für Menschenrechte ungeborener Kinder eintreten, würden nicht nur von der Politik hart bedrängt, sondern bekämen auch innerkirchliche Kritik zu spüren. "Gleichzeitig wissen wir um die große Not, die hinter jeder Abtreibung steht, die Leiden, die damit einhergehen und aufgearbeitet werden müssen, die große, brachliegende Chance der Ortskirche, hier heilsam tätig zu sein. Es gilt mit dem unverkürzten "Evangelium des Lebens" eine echte Kultur des Lebens aufzubauen und durch Leben und Tat, in Liebe und Wahrheit zu bezeugen", heißt es in dem Appell.

Die Unterzeichner bitten den Papst u.a. sie darin zu bestärken, die ganze Realität in Bezug auf Abtreibungen mit eindeutigen, klaren Worten zu benennen, als Christen wieder glaubwürdig zu werden und Zeichen der Reue und Wiedergutmachung zu setzen und Lebensschutzgruppen zu fördern. Des weiteren bitten sie, sie darin zu bekräftigen, die Ungeborenen ins Bewusstsein zu holen, z.B. durch umfassende Aufklärung über diese Lebensphase in allen katholischen Einrichtungen und Schulen und der namenlosen getöteten Ungeborenen in jeder heiligen Messe zu gedenken und in jedem katholischen Friedhof Gedenk- und Begräbnisstätten einzurichten. Außerdem appellieren die Unterzeichner, sie darin zu bestärken, den enormen Druck auf Mütter und Ungeborene abzubauen und Mütter und Kinder zu schützen von Beginn der Empfängnis an und die Väter endlich wachzurütteln und deren Mitverantwortung für ihre ungeborenen Kinder einzufordern und wirksame Maßnahmen im öffentlichen Raum zu setzen, z.B. durch regelmäßige Gebetsprozessionen und Kundgebungen als Zeichen des Protests gegen Abtreibungen und durch wirksame kirchliche Sanktionen für Katholiken, die sich an Abtreibung beteiligen oder diese befürworten.

Die Unterzeichner zeigen sich abschließend zuversichtlich, dass die Katholiken Österreichs und alle Menschen guten Willens eine Trendwende bei der Tötung ungeborener Kinder bewirken könnten. Zu den Unterzeichnern des Appells gehören u.a. die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. und der Bundesverband Lebensrecht e.V. aus Deutschland unter dem Vorsitz von Dr. med. Claudia Kaminski, die Europäische Ärzteaktion, Human Life International, Jugend für das Leben Österreich und die Österreichische Lebensbewegung. Des weiteren haben Pro Vita, Bewegung für das Leben, Pro Sancta Ecclesia e.V. Initiativkreis von Laien u. Priestern in Österreich, die IACK (International Alliance of Catholic Knights) und die UNEC (Union der Nationen Europäischer Christen) aus Paris sowie die Familie der Divine Innocence mit Sitz in Großbritannien unterzeichnet.

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Neuer Debattenanstoß: Donum vitae legt Gesetzentwurf für den Umgang mit Spätabtreibungen vor.

Bonn (ALfA) Der Bundesverband von donum vitae, dem von Katholiken gegründete Schwangerenberatungsverein, hat am 3. September einen eigenen Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts nach medizinischer Indikation vorgelegt. Dies teilte der Verband in einer Presseaussendung mit. Inhalt des Gesetzentwurfs ist eine verpflichtende ärztliche und psychosoziale Beratung, soweit keine unmittelbare Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Indikationsstellung für einen Schwangerschaftsabbruch frühestens drei Tage nach der psychosozialen Beratung erfolgen darf.

Die professionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen solle bewirken, dass die Schwangere ganzheitlich informiert und in ihrer Entscheidungskompetenz gestärkt wird. So sei sichergestellt, dass auch krankes oder behindertes Leben besser geschützt wird. Durch die Bedenkzeit von mindestens drei Tagen zwischen der psychosozialen Beratung und der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch solle gewährleistet werden, dass die Entscheidung von der Frau nicht im Schockzustand getroffen wird, in dem sie sich unmittelbar nach Mitteilung der Diagnose üblicherweise befindet. Darüber hinaus bleibe die grundsätzliche Offenheit der Entscheidung gewahrt.

"Es ist wichtig immer wieder darauf hinzuweisen, dass Spätabtreibungen nicht mit den Abtreibungen innerhalb der ersten drei Monate gleichgesetzt werden können", so die Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch. In aller Regel handle es sich um Wunschkinder. Die Mutter habe schon eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut. In einigen Fällen wären die Ungeborenen sogar bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig. "Frauen und Paare stehen nach der Eröffnung der Diagnose vor einer der schwersten Entscheidungen ihres Lebens. In dieser Situation brauchen sie die bestmögliche Unterstützung. Den Nutzen der psychosozialen Beratung hat auch eine wissenschaftliche Studie von Prof. Dr. Anke Rhode und PD Dr. Christiane Woopen eindrücklich belegt", erklärte Waschbüsch. Der Gesetzentwurf ist am 3. September den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugeleitet worden, so donum vitae.

Weitere Informationen

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Hamburg: Ex-Justizsenator Kusch stellt Sterbehilfe-Automat im Seniorenheim vor

Hamburg (ALfA). Nach längerer Medienpause sorgte der ehemalige Hamburger Justizsenator und Chef der Partei HeimatHamburg, Roger Kusch, erneut für Schlagzeilen zum Thema aktive Sterbehilfe. Wie die Welt in der Online-Ausgabe vom 5. September berichtete, hatte Kusch am 4. September in einem Seniorenheim im Hamburger Stadtteil den Prototypen eines Automaten vorgestellt, mit dem sich Sterbewillige über eine mit dem Gerat verbundene Spritze eine tödliche Injektion Kaliumchlorid verabreichen können. Damit würden seiner Ansicht nach"todkranken Sterbewilligen" die Möglichkeit eingeräumt, in Würde zu sterben. Dies sei legale Sterbehilfe und mit deutschen Gesetzen vereinbar, so Kusch. Kusch tritt schon seit längerem für die Legalisierung der bislang in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe in Deutschland ein und sorgte immer wieder mit seinen Vorstößen zur Sterbehilfe und durch diverse Skandale für Schlagzeilen.

Wie das Hamburger Abendblatt in der Onlineausgabe vom 5. September berichtete, habe Kusch betont, er wolle mit diesen Automaten Sterbewillige nicht zum Selbstmord ermuntern. "Ich werde keinen Versandhandel für solche Automaten gründen", zitiert ihn das Blatt. Zur Herkunft des Automaten gab er an, er habe das Modell von einem deutschen Arzt gratis bekommen. Derlei medizinische Geräte seien in anderen Medizinbereichen längst im Einsatz, etwa beim Spritzen von Insulin.

Umgehende Kritik kam von Michael Naumann, SPD-Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl 2008. Man könne über Sterbehilfe nicht mit jemandem sprechen, der zugleich einen Tötungsapparat präsentiert, sagte er der "Welt" zufolge. Zudem schade das Auftreten von Kusch vor allem Hamburgs Bild in der Öffentlichkeit. Für Naumann sei Kusch inzwischen zu einem "lebenden Skandal" geworden. Auch der Hamburger Erzbischof Werner Thissen kritisierte Kuschs Sterbehilfe-Automaten. Er bezeichnete das Gerät als eine "abscheuliche Verirrung".

Weitere Informationen:

  • Der Ex-Senator und der Sterbehilfe-Automat
    Wahlkampf: Roger Kusch sorgte bei seinem Auftritt in einem Seniorenheim für Wirbel
    Chef der Partei HeimatHamburg stellte Gerät vor, mit dem unheilbar Kranke sich selbst eine tödliche Injektion verabreichen können.
    Von Ralf Nehmzow
    HAMBURGER ABENDBLATT 05.09.2007
     
  • Eine gruselige Vorstellung
    Kommentar
    Sterbehilfe ist das thematische Steckenpferd von Ex-Justizsenator Roger Kusch - doch dass der Wahlkämpfer nun unvermittelt öffentlich Injektionsautomaten vorstellt, mit denen man aus dem Leben scheiden kann, ist schlicht zynisch.
    HAMBURGER ABENDBLATT 05.09.2007
     

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Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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