23.08.08 22:09

ALfA-Newsletter 32/08 vom 23.08.2008

Rubrik: Newsletter

 

Themenübersicht

  1. Endgültig: Stammzellgesetz-Änderungen in Kraft getreten
  2. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: Gesetzeslücke bei Mensch-Tier-Mischwesen
  3. Klare Unterschiede: US-Präsidentschaftskandidaten Obama und McCain antworten zur Abtreibungsfrage
  4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 30. August und 06. September Köln: Infostand des ALfA-RV Köln auf der Domplatte
  • 20. September, Berlin: Marsch "1000 Kreuze für das Leben" (Bundesverband Lebensrecht e.V. und Pro Life Berlin)
  • 10. Oktober, Uetersen: Segensfeier für Frauen / Familien, die ein Kind erwarten (ALfA-Tornesch)
  • 11. Oktober, Kassel: Herbstforum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
  • 13. - 17. Oktober, Woltersdorf b. Berlin: Kooperationsseminar KALEB & ALfA e.V. "Stärkung und Ermutigung für Beziehungen und Familien"
  • 07. - 08. November, Eichstätt: 3. Eichstätter Gespräch zu Biomedizin und Bioethik: "Menschenwürdig sterben - aber wie?"
  • 14. Dezember 2008: Weltweites Kerzenleuchten für verstorbene oder verloren gegangene Kinder
  • 08. Mai 2009, Köln: Festakt 25 Jahre Juristen-Vereinigung Lebensrecht

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine

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1. Endgültig: Stammzellgesetz-Änderungen in Kraft getreten

Berlin (ALfA). Gut vier Monate nach Beschluss des Deutschen Bundestages sind die Änderungen des Stammzellengesetzes zum 21. August in Kraft getreten. Zuvor hatte Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz am 14. August unterzeichnet. Ab sofort dürfen Forscher damit künftig embryonale Stammzellen aus dem Ausland einführen, die vor dem 1. Mai 2007 entstanden sind. Bisher durfte in Deutschland nur mit embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Nach der Stichtagsverschiebung stehen laut deutschen Forschern nun etwa 500 Zelllinien für ihre Arbeit zur Verfügung. Zugleich wurde aus dem Gesetz die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler, die an internationalen Forschungsprojekten mitarbeiten, gestrichen.

Vorangegangen war der Gesetzesänderung eine längere Debatte, in der im Bundestag quer durch die Parteien um die verschiedenen Positionen gerungen wurde. Am 11. April hatten die Abgeordneten bei aufgehobenem Fraktionszwang in namentlicher Abstimmung mit 346 Ja-Stimmen, 228 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen mehrheitlich für eine Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz gestimmt (siehe ALfA-Newsletter 14/08 vom 12.04.2008). Am 23. Mai passierte das Gesetz den Bundesrat, nachdem die Blockadeversuche Bayerns, durch Anrufung des Vermittlungsausschusses das Stammzell-Änderungsgesetz zu kippen, zuvor abgelehnt worden waren (siehe ALfA-Newsletter 20/08 vom 24.05.2008).

Am gleichen Tag, mit Inkrafttreten der Stichtagsverschiebung, wurde vom zuständigen Robert-Koch-Institut die 34. Stammzellimportgenehmigung erteilt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um neue Zellen, sondern um die ältesten Linien der Welt aus Wisconsin von James Thomson, im Jahre 1998 publiziert. Die Genehmigung erging an Frau Dr. Anja Moldenhauer vom Institut für Transfusionsmedizin, Charité Berlin. Thema ihrer Arbeit ist die Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen zu Erythrozyten und Thrombozyten.

Weitere Informationen:

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2. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: Gesetzeslücke bei Mensch-Tier-Mischwesen

Berlin (ALfA). Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat große Zweifel, dass die Herstellung von Mischwesen aus Mensch und Tier, so genannte Hybriden, vom deutschen Recht erfasst wird und per Embryonenschutzgesetz und Stammzellengesetz verboten werden kann. Dies berichtete die Welt in der Online-Ausgabe vom 16. August unter Berufung auf ein der Zeitung vorliegendes Gutachten. Angefordert hatte das Gutachten der SPD-Abgeordnete René Röspel, der maßgeblich an der Änderung des Stammzellgesetzes beteiligt war.

Mit dem Verfahren der Herstellung von Hybriden erhoffen sich Forscher Vorteile für die Stammzellforschung, um z.B. den Mangel an weiblichen Eizellen zu umgehen. Dabei werden tierische Eizellen, z.B. vom Rind, entkernt und diesen der Kern einer menschlichen Gewebezelle eingesetzt. Aus den so entstandenen Embryonen sollen dann Stammzellen gewonnen werden. Versuche dazu liefen bereits in Großbritannien und sorgten für hitzige Debatten und Proteste. Auch viele deutsche Politiker und das Forschungsministerium lehnen das Verfahren ab und sind sich sicher, dass es durch bestehende Gesetze in Deutschland verboten ist.

Wie die Welt ausführt, wird laut dem Gutachten jedoch u.a. unterschiedlich beurteilt, "ob ein mittels Zellkerntransfer geschaffener Embryo überhaupt dem Embryonenschutzgesetz unterfällt." Unterschiedlich werde auch beurteilt, ob ein "ZKT-Hybrid-Embryo entwicklungsfähig im Sinne des Embryonenschutzgesetzes ist", d.h. ob also das Potenzial des schutzwürdigen Menschen vorliegt. Röspel erwarte dem Blatt zufolge nun Beiträge vom Deutschen Ethikrat, vom Forschungsministerium und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, um ausstehende Fragen zu diesem Thema zu klären. Wenn solche Klärungen ausblieben, könnten wegen der unklaren Rechtslage auch Forscher in Deutschland "einfach mal anfangen und sehen, was passiert", gibt Röspel gegenüber der Welt zu bedenken. Mehr dazu im untenstehenden Artikel.

Anmerkung der Redaktion: Auf den Webseiten des Deutschen Bundestages war das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bislang nicht abrufbar. Ob und wann eine Veröffentlichung folgt, ist unklar. Im Sinne der Debatte wäre es wünschenswert.

Weitere Informationen:

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3. Klare Unterschiede: US-Präsidentschaftskandidaten Obama und McCain antworten zur Abtreibungsfrage

Los Angeles (ALfA). Im Kampf um das Weiße Haus haben sich die beiden US-Präsidentschaftskandidaten Barack Obama und sein Rivale John McCain erstmals gemeinsam einer Befragung durch den bekannten Pfarrer und Erfolgsautor Rick Warren zu Politik und christlichen Werten gestellt. Bei der Veranstaltung am 16. August mit 22.000 Besuchern in einer evangelikalen Großkirche im Südosten von Los Angeles, Kalifornien, wurden die Kandidaten auf der Bühne in jeweils einstündigen Interviewrunden zu verschiedenen Themen getrennt voneinander befragt. Dabei ging es auch um ihre Haltung zur Abtreibung und vorgeburtlichem Leben. Angesichts dessen, dass laut Medienberichten ca. 40 Millionen Amerikaner evangelikaler Ausrichtung sind, wovon zwei Drittel der Evangelikalen strikt ausschließt, für einen Kandidaten zu stimmen, der eine liberale Abtreibungshaltung unterstützt, kommt dieser Frage eine enorme politische Bedeutung bei. Denn bislang hatten beide Präsidentschaftsbewerber aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten, die Unterstützung religiöser Wähler zu gewinnen. Die Befragung wurde von CNN live im Fernsehen für ein Millionenpublikum übertragen.

Konkret fragte Pfarrer Warren vor dem Hintergrund, dass bislang 40 Millionen Abtreibungen vorgenommen worden seien, weil der Oberste Gerichtshof dies mit dem Grundsatzurteil Roe v. Wade 1973 legalisiert habe, ab welchem Punkt ein Baby Menschenrechte habe. Diversen Medienberichten zufolge gab der Präsidentschaftsbewerber der US-Demokraten, Obama, nur eine zögerliche Antwort und verteidigte dabei indirekt das so genannte Recht auf Abtreibung. Jedoch müsse alles getan werden, um schwangeren Frauen in Not andere Optionen als eine Abtreibung zu eröffnen, u.a. durch finanzielle Hilfe bis hin zur Förderung von Adoptionen. Der republikanische Präsidentschaftsbewerber McCain dagegen erklärte, ein Baby habe von der Zeugung an Menschenrechte und er würde generell für das Lebensrecht eintreten. Damit hatte sich McCain erstmals klar in dieser Frage positioniert, während Obama seine Haltung schon zuvor bei anderen Gelegenheiten deutlich gemacht hatte.

Weitere Themen der öffentlichen Befragung waren u.a. Wirtschaft, Steuern, Bekämpfung des Terrorismus und die Ehe Homosexueller. Beide Präsidentschaftsbewerber müssen nun noch bei den Parteitagen der Demokraten und Republikaner Ende August bzw. Anfang September offiziell nominiert werden. Am 4. November findet in Amerika die Präsidentschaftswahl statt.

Weitere Informationen:

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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

  • Immer mehr alte Menschen hungern sich zu Tode
    Von Matthias Kamann
    Für viele Menschen wird das Leben im hohen Alter zur Qual. Einige verweigern Essen und Trinken, um dem Leiden ein Ende zu machen. Der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit wird zur Alternative zur verbotenen Sterbehilfe. Ein Trend, den es auch in Deutschland gibt - und der viele Gefahren birgt.
    WELT Online 11.08.08
     
  • Lebend im eigenen Körper begraben
    Von Pia Heinemann
    Locked-in Patienten sind hellwach und sehen doch aus wie Schlafende. Sie spüren weder ihren Körper noch können sie ihn bewegen. Maschinen halten sie am Leben. Für Außenstehende ist die Vorstellung von einem solchen Leben die Hölle auf Erde. Doch die Eingeschlossenen selbst fühlen anders.
    WELT Online 09.08.08
     
  • Stammzellforschungsverlierer
    Von Stefan Rehder
    Bis heute gibt es weltweit keine einzige klinische Studie mit embryonalen Stammzellen. Trotzdem galten diese Zellen, für deren Gewinnung embryonale Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung getötet werden müssen, lange Zeit trotz Mahnungen als das Non-Plus-Ultra. Weder ethische noch wissenschaftliche Argumente verfingen bei Forschern wie Politikern. Doch nun wenden sich immer mehr Wissenschaftler von den embryonalen Stammzellen ab.
    DIE TAGESPOST 19.08.08
     
  • Japanische Wissenschaftler: Stammzellen aus Weisheitszähnen
    Tokio - Japanische Forscher haben aus dem Weisheitszahn eines zehnjährigen Mädchens Stammzellen gewonnen.
    SWISSINFO.CH 23.08.08
     
  • Erstmals Erythrozyten aus Stammzellen gezüchtet
    Worcester - US-Forschern ist es gelungen, embryonale Stammzellen in ausgereifte Erythrozyten zu differenzieren.
    DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 20.08.08
     
  • Werbung für Abtreibung? Ärzte vor Gericht
    von Nicole Bolz
    Wegen eines Flyers wurden die Ärzte verwarnt.
    WESTDEUTSCHE ZEITUNG 20.08.08
     

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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