9.02.08 12:17

ALfA-Newsletter 06/08 vom 09.02.2008

Rubrik: Newsletter

 

Themenübersicht

  1. Stammzellendebatte in der Endphase: Erste Lesung zur Stammzellgesetz-Novellierung
  2. Abtreibungsdebatte in Italien: Gynäkologen- und Papst-Appell zum Schutz des Lebens
  3. Sterben in Würde: Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar
  4. Junge Lebensschutz-Aktivisten gesucht: Neustart Projekt "Jugend für das Leben"
  5. Mitarbeiter für ALfA-Stand auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart gesucht
  6. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminservice

  • 19. - 23. Februar, Stuttgart: Mitarbeiter gesucht für ALfA-Stand auf der Bildungsmesse didacta
  • 22. Februar, Freiburg: Lebensschutz-Demonstration (ALfA-RV Freiburg)
  • 29. Februar - 01. März, Dresden: Tagung "Da stimmt doch was nicht..." - Logik, Praxis und Folgen vorgeburtlicher Diagnostik
  • 01. März, Kassel: Forum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
  • 08. März, Münster: Gebetszug "1000 Kreuze für das Leben"
  • 27. - 29. März, Kassel: Christlicher Gesundheitskongress
  • 11. April Osnabrück: Biopolitik-Ringvorlesung - Vortrag "Biopolitik. Sozialethische Probleme des Lebensschutzes" (Universität Osnabrück)
  • 02. - 03. Mai, Köln: Jahrestagung der Juristenvereinigung Lebensrecht
  • 16. Mai, Osnabrück: Biopolitik-Ringvorlesung - Vortrag "Ich habe abgetrieben - Was dann?" und "Diagnostik und Therapie des Post-Abortion-Syndroms" (Universität Osnabrück)
  • 30. Mai - 01. Juni: Bundesdelegiertenkongress der ALfA

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine

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1. Stammzellendebatte in der Endphase: Erste Lesung zur Stammzellgesetz-Novellierung

Berlin (ALfA). Am Donnerstag, dem 14. Februar 2008, ist laut Tagesordnung des Deutschen Bundestages eine dreistündige Debatte über die geplante Änderung und die Vorschläge aus den Fraktionen zum Stammzellgesetz angesetzt. Hierzu wurden bis zur Einreichungsfrist am 6. Februar für die Erste Lesung insgesamt vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe und ein Antrag eingebracht. Am 13. März ist dann Medienberichten zufolge die Zweite und Dritte Lesung mit den endgültigen Abstimmungen vorgesehen, sofern es keine Änderungen gibt.

Der jüngste Gesetzentwurf stammt von Hubert Hüppe, MdB, CDU, Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dieser seit geraumer Zeit bereits angekündigte Gesetzentwurf zielt auf die Abschaffung der umstrittenen Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen und trägt die Unterschriften von 52 Mitgliedern des Bundestages aus verschiedenen Fraktionen, überwiegend aus der Union. Entgegen anfänglich verbreiteten Heilungserwartungen für unheilbare Krankheiten in zehn Jahren weltweiter Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen sei keine einzige neue Therapie entwickelt und bis heute keine einzige klinische Studie am Menschen mit ihnen durchgeführt worden, heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf. Im Gegensatz dazu stünden die Erfolge mit adulten Stammzellen und reprogrammierten Hautzellen. Damit seien die ethisch umstrittenen menschlichen embryonalen Stammzellen heute nicht mehr alternativlos, wie es im Stammzellgesetz ursprünglich als Bedingung für einen Import embryonaler Stammzellen vorgesehen ist.

Große Zustimmung für den Gesetzentwurf gab es vom Bundesverband Lebensrecht (BVL). "Dieser Entwurf steht nicht nur ganz im Einklang mit unserer Verfassung, er berücksichtig auch den belastbaren Mehrheitswillen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land", erklärte die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski, in einer Pressemitteilung vom 8. Februar. Die Ärztin erinnerte daran, dass nach einer vom BVL Anfang Januar bei dem Meinungsforschungsinstut TNS Infratest in Auftrag gegebene Umfrage mittlerweile 61 Prozent der Deutschen wünschen, dass sich die Wissenschaft auf die Forschung mit adulten Stammzellen konzentriert. Bei einer vergleichbaren Umfrage im Jahr 2007 vertraten 56,3 Prozent der Deutschen diese Ansicht. "Die Umfrage zeigt also keine Momentaufnahme, sondern spiegelt einen klaren Trend. Wir haben die Umfrage daher in dieser Woche allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags zugeleitet", so Kaminski weiter.

Ethisch betrachtet sei es schon 2002 falsch gewesen, den Import der aus menschlichen Embryonen gewonnenen Stammzellen nach Deutschland in Ausnahmenfällen zuzulassen. Nach der bisherigen Regelung im Stammzellgesetz dürfen deutsche Forscher für ihre Arbeiten nur solche Stammzelllinien verwenden und importieren, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Forscher bemängeln jedoch die Qualität der vorhanden alten Zellen und fordern daher eine Stichtagsverschiebung, um mit neueren Stammzellen arbeiten zu können. Da sich bis heute nirgendwo auf der Welt die damals fahrlässig geschürten Hoffnungen auf einen Therapieansatz erfüllt haben, sei es nun an der Zeit, den damaligen Fehler zu korrigieren. "Dies kann mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf erreicht werden. Die im BVL zusammengeschlossenen bundesweit agierenden Lebensrechtsorganisationen sagen all denjenigen Abgeordneten ihre Unterstützung zu, die diesen Antrag mittragen wollen", so Kaminski.

Zum aktuellen Stand der Debatte

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf haben die Abgeordneten bei den anstehenden Abstimmungen, für die der Fraktionszwang aufgehoben werden wird, nun ein breites Spektrum an Möglichkeiten für eine Entscheidung. Dreiviertel der insgesamt 613 Parlamentarier haben sich bereits mit einer Unterschrift unter den eingebrachten Drucksachen positioniert. Allerdings haben manche Abgeordneten auch bei zwei Papieren unterzeichnet, für den Fall, dass Maximalforderungen wie ein völliges Verbot der Forschung nicht durchsetzbar sind.

Die Forderung einer Stichtagsverschiebung für den Import embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007 hatten zum Abgabezeitpunkt nun 185 Abgeordnete aller Fraktionen unterzeichnet. Den Antrag, alles zu belassen wie es ist und den Stichtag nicht zu verschieben, tragen 149 Parlamentarier, ebenfalls quer durch alle Fraktionen. Der von der FDP initiierte Gesetzentwurf, Stammzellforschern alle Freiheiten zu lassen und den Stichtag ersatzlos zu streichen, wurde von 94 Abgeordneten unterzeichnet. Schließlich haben 67 Bundestagsmitglieder zusätzlich einen weiteren Gesetzesentwurf unterschrieben, der lediglich die Strafbarkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen nur auf das Inland beschränken, aber ansonsten alles beim Alten lassen will.

Unterdessen hat Ernst-Ludwig Winnacker, Generalsekretär des European Research Council in Brüssel und langjähriger Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), in einem Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT in der Ausgabe Nr. 7 vom 7. Februar vor der Bundestagsdebatte über die Novellierung des Stammzellimportgesetzes zur Mäßigung aufgerufen. Er beobachte derzeit in Deutschland "einen Kulturkampf, wenn nicht sogar einen Weltanschauungskrieg um die Verwendung sogenannter Stammzellen", schreibt Winnacker. Er hält die gegenwärtige Auseinandersetzung für absurd: "Niemals stand zur Debatte, die Forschungsfreiheit könne plötzlich vorrangig vor dem Schutz der Menschenwürde rangieren. Von einer bioethischen Kehrtwende kann also keine Rede sein." Der Bundestag habe allein "über die Verschiebung des Stichtages und über die Aufhebung der Strafbewehrung im Stammzellimportgesetz zu entscheiden. Beide Vorhaben sind aus wissenschaftlicher Sicht überfällig." Der Import embryonaler Stammzellen sei trotz neuer wissenschaftlicher Entwicklungen noch immer notwendig, schreibt der ehemalige DFG-Präsident. "Und zwar deshalb, weil wir insgesamt noch immer wenig über Zelltherapien wissen und verstehen." Darum könne er auch nicht verstehen, dass die Gegner der Stammzellforschung die bisher fehlenden Therapien den Forschern zum Vorwurf machten. "Das ist absurd. Was würden unsere Kritiker sagen, wenn man Stammzellen voreilig eingesetzt hätte, um dann einen Rückschlag zu erleiden?", fragt Winnacker.

Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, hat in einem Beitrag für die katholische Tagespost am 7. Februar dagegen erneut betont, warum die Kirche mit aller Kraft für Lebensschutz und Menschenwürde kämpfen muss und die gegenwärtige biopolitische Auseinandersetzung keinerlei Kompromisse verträgt. Zuvor hatte das Bistum Fulda in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel, die Bundesminister und die hessischen Bundestagsabgeordneten appelliert, jede weitere Liberalisierung des Stammzellgesetzes zu unterlassen.

Weitere Informationen:

  • Endspurt in der Stammzelldebatte
    Der Bundestag debattiert am 14. Februar drei Stunden über das neue Stammzellengesetz. Einen Monat päter soll abgestimmt werden. Parlamentarier kritisieren mangelnde Zeit für Beratungen.
    Von Rainer Woratschka
    TAGESSPIEGEL 09.02.08
     
  • Es geht auch mit Vernunft
    Von Ernst-Ludwig Winnacker
    Die Stammzelldebatte ist zum Krieg der Weltanschauungen verkommen. Dabei brauchen wir die Forschung dringend
    DIE ZEIT, 07.02.2008 Nr. 07
     
  • Embryonale Stammzellforschung: Wir haben viel zu verlieren
    Von Bischof Heinz Josef Algermissen
    Mit einem Brief hat das Bistum Fulda an Kanzlerin Angela Merkel, die Bundesminister und die hessischen Bundestagsabgeordneten appelliert, jede weitere Liberalisierung des Stammzellgesetzes zu unterlassen (DT vom 31. Januar). In einem Gastkommentar für "Die Tagespost" betont der Bischof von Fulda erneut, warum die Kirche mit aller Kraft für Lebensschutz und Menschenwürde kämpfen muss und die gegenwärtige biopolitische Auseinandersetzung keinerlei Kompromisse verträgt.
    DIE TAGESPOST 07.02.08
     

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2. Abtreibungsdebatte in Italien: Gynäkologen- und Papst-Appell zum Schutz des Lebens

Rom (ALfA). Papst Benedikt XVI hat am von der Bischofkonferenz organisierten "Tag des Lebens" am 3. Februar beim Angelus-Gebet auf dem Petersplatz vor 40.000 Besuchern erneut für einen wirksamen Lebensschutz von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod appelliert. Unter den Anwesenden waren auch zahlreiche Mitglieder von kirchlichen Lebensschutzorganisationen. Dies berichtete das Domradio online unter www.domradio.de am 4. Februar. Indirekt habe sich der Papst damit auf eine am Wochenende von Gynäkologen aus vier römischen Kliniken veröffentlichte gemeinsame Erklärung bezogen, in der sie Wiederbelebungsversuche bei toten Frühgeborenen, auch im Fall der umstrittenen Spätabtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche, forderten. Die Widerbelebungen sollten notfalls auch gegen den Willen der Mutter durchgeführt werden. Zur Begründung hieß es dem Bericht zufolge, eine Wiederbelebung nach der Geburt schaffe die notwendige Zeit, um die klinischen Bedingungen genauer zu klären. Falls therapeutische Bemühungen nicht anschlügen, sollte man jedoch auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, so die Unterzeichner. Die Gesundheitsministerin Livia Turco habe es dagegen laut der Zeitung "La Repubblica" vom 4. Februar als "unsinnig und grausam" bezeichnet, einen Fötus gegen den Willen der Mutter wieder beleben zu wollen.

Weitere Informationen:

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3. Sterben in Würde: Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar

Hannover (ALfA). Am Sonntag, dem 10. Februar, ist wieder "Tag der Kinderhospizarbeit". Der bundesweite Gedenk- und Aktionstag wurde erstmalig auf eine Initiative des Deutschen Kinderhospizvereins hin im Jahre 2006 begangen und will seither auf die Situation todkranker Kinder und deren Familien aufmerksam machen. Als Zeichen der Verbundenheit sollen die Menschen grüne "Bänder der Hoffnung" z. B. an ihren Fenstern, Autoantennen oder Bäumen befestigen. Das gemeinsame Band soll die betroffenen Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbinden.

Anlässlich des "Tag der Kinderhospizarbeit" forderte die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) einen flächendeckenden Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen speziell für Kinder- und Jugendliche. Wie der Vizepräsident der Standesorganisation, Dr. med. Gisbert Voigt, in einer Pressemitteilung betonte, habe sich seit dem 10. Februar 1990 - dem Gründungsdatum des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. und damit dem eigentlichen Beginn der Kinderhospizarbeit - einiges bewegt, doch seien noch große Anstrengungen erforderlich, den Bedarf an geeigneten stationären und ambulanten Einrichtungen befriedigend zu decken. Nach Angaben der ÄKN leben in Deutschland etwa 22.600 Kinder und Jugendliche mit lebensbegrenzenden Erkrankungen. Jährlich sterben daran etwa 5.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Bundesweit bestehen zehn stationäre Kinderhospize oder sind im Aufbau, hinzu kommen 35 ambulante Einrichtungen.

Dr. Voigt, der in Melle als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin niedergelassen ist, erinnerte an die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Schwerstkranken und ihren Angehörigen, ihnen die beste Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. "In den meisten Fällen sind die Eltern mit einer ausschließlich häuslichen Pflege auf Dauer überfordert. Spezielle Einrichtungen, in denen sie auch zusammen mit geschulten Pflegekräften und Betreuern für ihre Kleinen tätig werden können, sind die richtige Alternative. Auch als würdige Stätten der Sterbebegleitung haben sie sich bewährt", sagte der Vizepräsident.

Weitere Informationen:

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4. Junge Lebensschutz-Aktivisten gesucht: Neustart Projekt "Jugend für das Leben"

Bonn / Köln (ALfA). Der Theologiestudent Thomas Kreter aus Bonn, Mitglied der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), will die "Jugend für das Leben" wieder aktivieren. Dafür hat er einen Aufruf an alle interessierten und engagierten Leute gestartet. Konkret sucht Kreter Leute, die grundsätzlich bereit sind, bei Aktionen für den Lebensschutz mitzuwirken. Engagement je nach Möglichkeit, für Veranstaltungen etwa alle fünf bis sechs Wochen. "Wir wollen den Rahmen dafür bieten, dass junge Menschen ihrer Überzeugung, dass das Leben in allen Phasen schützenswert ist, konkrete Gestalt verleihen können. Konkrete Aktionen könnten Verteilaktionen, Gemeinde"mission", Filmvorstellungen oder Besuche in Schulklassen auf deren Anfrage sein. Gerne werden andere Anregungen entgegen genommen", erläutert der Student das Projekt.

Ein erstes gemeinsames Treffen findet am 15. März 2008 in Köln statt. An diesem Tag zwischen 11.00 und 14.00 Uhr soll das Projekt "Jugend für das Leben" vorgestellt, neue Vorschläge diskutiert und über zukünftige Aktionen beraten werden. Zudem wird der Film "Maria und ihre Kinder" gezeigt, der die Gehsteigberatung der Hebamme Maria Grundberger vor einer Münchener Abtreibungsklinik dokumentiert. Für das leibliche Wohl sorgt die ALfA. Der genaue Ort der Veranstaltung steht noch nicht fest, wird sich aber in der Innenstadt von Köln in der Nähe des Doms befinden. Um nicht nur bei der Theorie zu bleiben, geht es anschließend ab 15.00 Uhr gemeinsam auf die Kölner Domplatte, um Flyer und Embryonenmodelle (siehe dazu www.embryonenoffensive.de) an die Passanten zu verteilen.

"Um einen Anfang machen zu können, wäre es wichtig, dass wir uns gegenseitig kennenlernen und unsere Pläne konkretisieren - niemand muss sich jedoch direkt dauerhaft verpflichten. Als Vorbild kann uns die Lebensschutzbewegung in Österreich dienen, wo gerade viele junge Menschen durch ihren großen Einsatz die Öffentlichkeit auf das Thema Lebensschutz aufmerksam machen (siehe www.jugendfuerdasleben.at )", so Kreter abschließend.

Rückmeldungen werden an die unten stehende Emailadresse bis zum 13. März 2008 erbeten.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Treffen:

Thomas Kreter, Bonn
E-Post: thomaskreter(at)gmx.de

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5. Mitarbeiter für ALfA-Stand auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart gesucht

Stuttgart (ALfA). Vom 19. bis 23. Februar 2008 hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart einen Stand. Hauptzielgruppe sind Lehrer und Schüler. Wer beim Aufbau oder Abbau mitmachen möchte, als Standbetreuung mitwirken oder eine Unterkunft für ALfA-Mitarbeiter anbieten kann, wird gebeten, sich bei der ALfA unter der untenstehenden Mailadresse zu melden

Meldung und weitere Informationen:

Alexandra Maria Linder
E-Post: Linder.Weuspert(et)tiscali.de

Infos zur Messe unter: www.didacta-stuttgart.de/

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6. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

  • Niederlande: Keine Euthanasie bei Babys im letzten Jahr
    Den Haag - Niederländische Ärzte haben im letzten Jahr bei der zuständigen staatlichen Stelle keinen Fall der Lebensbeendigung von Babys gemeldet.
    DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 01.02.08
     
  • London: Ungeborene Zwillinge retteten Mutter das Leben
    In Großbritannien ist erneut ein schönes Wunder passiert: Die Tritte der Babys halfen den Ärzten, eine Krebserkrankung der Mutter rechtzeitig zu erkennen.
    KATH.NET 05.02.08
     
  • Das Designerbaby ist nicht mehr weit
    Ein Baby mit drei Eltern. Was wie eine düstere Vision aus einem Sciencefiction-Film klingt, haben britische Forscher jetzt im Reagenzglas erzeugt.
    NETZEITUNG.DE 06.02.08
     
  • "Ich will ein Baby, egal wie"
    Immer mehr kinderlose Frauen reisen ins Ausland, um dort per Eizellspende schwanger zu werden - In Deutschland ist das verboten
    Von Uta Keseling
    BERLINER MORGENPOST 03.02.08
     
  • Verfassungsrichter: Union bleibt beim Nein gegen Dreier
    Die SPD beharrt auf ihrem Vorschlag für den Verfassungsgerichtsvize Dreier in Karlsruhe. Die Union fordert einen neuen Kandidaten, da Dreier wegen seiner Kommentierung des Menschenwürde-Begriffs in die Kritik steht.
    TAGESSPIEGEL 06.02.08
     

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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