10.05.08 18:32

ALfA-Newsletter 18/08 vom 10.05.2008

Rubrik: Newsletter

 

Die Newsletter-Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern ein frohes Pfingstfest!

Themenübersicht

  1. Patientenverfügungen: Neues Bündnis aus Union und Grünen
  2. Evangelisches Jugendfestival Christival: Gewalttätige Proteste gegen Seminar zu Abtreibung
  3. Nachbetrachtung: Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht zum Grundrechtsschutz menschlichen Lebens
  4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 16. Mai, Osnabrück: Biopolitik-Ringvorlesung - Vortrag "Ich habe abgetrieben - Was dann?" und "Diagnostik und Therapie des Post-Abortion-Syndroms" (Universität Osnabrück)
  • 17.Mai, Scheibenhardt: Mitgliederversammlung ALfA-Regionalverband Karlsruhe
  • 30. Mai - 1. Juni, Fulda: Bundesdelegiertenversammlung der ALfA
  • 6. Juni, Leipzig-Gohlis: Filmvorführung "Maria und ihre Kinder" (ALfA Leipzig)
  • 7. Juni, Fulda: "Tag für das Leben" (EuroProLife und Fatiam-Weltapostolat)

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine

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1. Patientenverfügungen: Neues Bündnis aus Union und Grünen

Berlin (ALfA). Nach der Debatte um eine Änderung des Stammzellgesetzes steht nun die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen an. Offenbar zeichnet sich Medienberichten zufolge bei diesem Thema im Bundestag eine neue Allianz zwischen Union und Bündnis 90/ Die Grünen ab. Konkret arbeiten Vertreterinnen und Vertreter beider Fraktionen offenbar an einem gemeinsamen alternativen Gesetzentwurf, der den kirchlichen Positionen in Bezug auf die Verbindlichkeit und Umsetzung von Patientenverfügungen nahe kommt und der vor einer zu schnellen Lebensbeendigung schützen soll. Dies berichtete "Die Welt" in der Online-Ausgabe vom 8. Mai. Demnach soll laut einem Eckpunktepapier, das auf die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt zurück geht, im Falle von Lebensbeendigungswünschen die vorformulierte Selbstbestimmung des Patienten relativiert und der Dialog von Ärzten und Vertrauenspersonen, Vorsorgebevollmächtigten oder Betreuern gestärkt werden. Außerdem sollen stets Gerichte entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden.

Damit stehen nun vier Positionen zur Debatte. Am 6. März diesen Jahres haben die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) bereits einen gemeinsamen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (Siehe ALfA-Newsletter 10/08 vom 08.03.2008). Der Entwurf sieht keine Reichweitenbegrenzung vor, betont das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und differenziert dabei nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Der Gesetzentwurf wurde mittlerweile von 205 Abgeordneten aller Parteien, außer aus der Union, unterzeichnet.

Außer dem so genannten Stünker-Entwurf kursieren seit Mitte letzten Jahres zwei weitere Entwürfe zur Regelung von Patientenverfügungen, die beide maßgeblich aus den Reihen der Union stammen. Ein Entwurf der Abgeordneten Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) sieht vor, dass Verfügungen zwar in jedem Fall verbindlich sein sollen, Arzt und Betreuer aber in jedem Einzelfall prüfen müssen, ob der schriftlich fixierte Wille mit dem aktuellen Zustand des nicht äußerungsfähigen Patienten übereinstimmt. Ein weiterer Gesetzentwurf der Gruppe Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90 / Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) sieht dagegen eine Reichweitenbeschränkung auf unumkehrbar tödliche Fälle vor. Beide Entwürfe wurden jedoch noch nicht offiziell eingebracht.

Mittlerweile kommt es wegen des langsamen Verfahrens laut einem Bericht des Magazins Focus in der Online-Ausgabe vom 8. Mai offenbar zu erheblichen Spannungen in der Koalition. So habe Fraktionschef Peter Struck im Kreis der SPD-Abgeordneten kritisiert, er lasse sich beim Thema Patientenverfügungen nicht länger von der Union hinhalten. Er bestehe darauf, dass noch vor der Sommerpause die erste Beratung im Parlament stattfinde. Der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder habe dagegen wenige Tage zuvor betont, es gehe hier um "eine existenzielle Frage", da sei Schnelligkeit kein Kriterium. Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Stellungnahmen der Kirchen abwarten. Diese werde laut der "Welt" kurz nach Ostern erwartet. Wann über die Gesetzentwürfe erstmals im Bundestag debattiert wird ist weiter unklar.

Weitere Informationen:

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2. Evangelisches Jugendfestival Christival: Gewalttätige Proteste gegen Seminar zu Abtreibung

Bremen (ALfA). Am vergangenen Wochenende ging in Bremen das größte evangelische Jugendfestival "Christival" zu Ende. Dabei kam es am Rande des Festivals, zu dem laut Veranstalter 16.000 Teilnehmer kamen, auch zu erheblichen Störungen durch Demonstranten und gewaltbereite Autonome. Hintergrund des Protests, der bereits im Vorfeld in den Medien Wellen schlug, waren zwei Veranstaltungen zu den Themen Homosexualität und Abtreibung. Den Veranstaltern wurde vorgeworfen, dass auf dem Festival "sexistische Inhalte" und "extrem konservative und rechte Weltbilder" in "modernem Gewand" verbreitet würden. Das Seminar "Wege heraus aus homosexuellen Empfindungen" wurde wegen der massiven Proteste und um die Sicherheit zu gewährleisten vorher abgesagt. Das Seminar "Sex ist Gottes Idee - Abtreibung auch? " der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle "Die Birke e.V." fand jedoch ungeachtet der Proteste am 3. Mai statt. Unmittelbar vor Beginn hatten Medienberichten zufolge so genannte Autonome noch versucht, Jugendliche mit Gewalt daran zu hindern, an dem Seminar teilzunehmen. Erst nachdem laut Birke-Geschäftsführer Kristijan Aufiero 34 gewaltbereite Demonstranten verhaftet und von der Polizei in Gewahrsam genommen worden seien, habe jeder, der zu dem Seminar wollte, Einlass gefunden. Das Seminar selbst sei mit 85 Teilnehmern restlos ausgebucht gewesen.

Dem Verein "Birke" war im Vorfeld wiederholt vorgeworfen worden, dass deren Herangehensweise in der Beratung die "Entscheidungsfreiheit" der Schwangeren einschränke und nicht "ergebnisoffen" sei. In einem Interview, veröffentlicht in der Tagespost vom 3. Mai, erklärte Aufiero zu den Vorwürfen: "Die BIRKE berät ergebnisoffen, weil sie zum Leben rät: Das Leben ist ergebnisoffen. Wer hingegen zur Abtreibung rät, rät zum Tod und der ist nicht ergebnisoffen, sondern das Ende aller irdischen Offenheit." Das sei die Richtung, in die die Kritiker beraten.

Das "Christival" gibt es seit 1976 und wurde bei seiner fünften Ausgabe vom 30. April bis zum 4. Mai erstmals in Bremen durchgeführt. Unzählige Seminare, Workshops und Musikveranstaltungen ermöglichten dort laut Veranstaltern "jungen Christen eine außergewöhnliche Begegnung mit anderen Gläubigen, einen intensiven Austausch, eine Zeit des Lernens und des Gebets."

Weitere Informationen:

  • Eine Jugend, die Hoffnung macht
    Lebensschutz: Das "Christival" hat den richtigen Weg gezeigt
    Von Kristijan Aufiero (Geschäftsführer von "Die Birke e.V.")
    DIE TAGESPOST 06.05.08
     
  • Das schlechte Gewissen der Abtreibungslobby
    Rund 15 000 Jugendliche nehmen derzeit in Bremen am "Christival" teil. Das Motto der evangelischen Veranstaltung lautet "Jesus bewegt". Doch Schlagzeilen machen andere Themen. Wegen einer Veranstaltung zum Thema Abtreibung wird die Schwangerenberatungsstelle Die BIRKE e.V. heftig attackiert. Jens Becker sprach darüber mit BIRKE-Geschäftsführer Kristijan Aufiero.
    DIE TAGESPOST 03.05.08
     
  • Die Birke e.V.
     

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3. Nachbetrachtung: Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht zum Grundrechtsschutz menschlichen Lebens

Köln (ALfA). Bei der Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) in Köln am 3. Mai ging es um die Frage nach dem Beginn des Grundrechtsschutzes menschlichen Lebens. Zu Beginn der Tagung übte der Vorsitzende der Vereinigung, Bernward Büchner, in seiner Einführungsrede Kritik an Bundesforschungsministerin Schavan. In der Stammzelldebatte des Bundestags habe sie einerseits den Import von Stammzellen damit gerechtfertigt, diese stammten von Embryonen, denen "die Voraussetzung zum Leben bereits genommen" sei. Andererseits habe die Ministerin beteuert, dass es beim Embryonenschutzgesetz bleibe. Nach diesem Gesetz, so Büchner, dürfe es die "überzähligen" Embryonen, von denen Schavan gesprochen habe, jedoch gar nicht geben. "Eine Ministerin, die derart schillernd argumentiert, verdient nicht das Vertrauen, dass bei ihr der Embryonenschutz in guten Händen ist", erklärte der JVL-Vorsitzende. Sie werde immer Wege finden, um der Forschung auch künftig einen "Korridor" auf Kosten dieses Schutzes offen zu halten. Auch dafür werde dann wieder das eigene Gewissen bemüht werden. "Die inflationäre Berufung auf das Gewissen kann die vernunftgeleitete Argumentation jedoch nicht ersetzen", so Büchner.

Wie beim Embryonenschutz gebe es auch bezüglich der Abtreibung eine "ethische Wanderdüne". Der "gesellschaftliche Kompromiss" in der Abtreibungsfrage habe seinen Ausdruck in der Formel "straffrei, aber rechtswidrig" gefunden. Wie Büchner beklagte, "ist die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung inzwischen nahezu in Vergessenheit geraten. Das nächste Ziel auf dem Weg der Wanderdüne ist die Verfestigung des Bewusstseins von der Abtreibung als Recht." In einer Resolution habe die Parlamentarische Versammlung des Europarats kürzlich das "Recht auf sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung" gefordert. Büchner kritisierte, dass hiervon in den Medien kaum die Rede gewesen sei. Offenbar sei der Bewusstseinswandel inzwischen bereits so weit voran geschritten, dass die Behauptung eines "Rechts auf Abtreibung" kaum noch Anstoß errege oder gar als selbstverständlich empfunden werde. "Im Einklang mit dem Menschenrecht auf Leben kann es ein Recht zum Töten jedoch nicht geben", so Büchner. Für das ungeborene Kind bedeute die Abtreibung den sicheren Tod und von einer für die Frau sicheren Abtreibung könne nur sprechen, "wer ihre häufigen physischen und psychischen Folgen ausblendet."

Bei einem anschließenden Symposium in Form eines Streitgesprächs zwischen Prof. Dr. iur. Christian Hillgruber, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, und Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel, Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, ging es um die Frage "Grundrechtsschutz für den menschlichen Embryo?". Hier lieferte laut einem Bericht der Tagespost vom 8. Mai der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel bemerkenswerte, selbst für Fachleute kaum zu durchschauende Argumentationen, um dem menschlichen Embryo das Recht auf Schutz von Leben und Würde abzusprechen. (Siehe Artikel unten)

Weitere Themen der Tagung waren die noch wenig erörterte Frage nach der Bedeutung von Ehe und Familie für den Lebensschutz, zu der Prof. Dr. iur. Christian Seiler, Ordinarius an der Staatswissenschaftlichen Fakultät (Rechtswissenschaftliche Richtung) der Universität Erfurt, referierte, sowie das Thema Patientenverfügungen. Hierbei beleuchtete Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Kitzingen, die Frage, ob solche Verfügungen notwendig, überflüssig oder gar gefährlich sind.

Weitere Informationen:

  • "Der Embryo ist keine Rechtsperson"
    Von Stefan Rehder
    Mit seiner Entscheidung, wonach gesetzlich geregelte vorgeburtliche Kindstötungen zwar "straffrei", aber dennoch "rechtswidrig" sind, hat das Bundesverfassungsgericht Staat und Gesellschaft einen wahren Bärendienst erwiesen, wie der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel auf einer Tagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht bewies.
    DIE TAGESPOST 08.05.2008
     

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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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