ALfA-Newsletter 20/08 vom 24.05.2008
Themenübersicht
- Beschlossen: Großbritannien erlaubt Herstellung von Chimären für Stammzellforschung und "Retter-Kinder"
- Durchgewunken: Bundesrat billigt Änderung des Stammzellgesetzes
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminkalender
- 21. - 25. Mai, Osnabrück: 97. Deutscher Katholikentag
- 30. Mai - 1. Juni, Fulda: Bundesdelegiertenversammlung der ALfA
- 6. Juni, Leipzig-Gohlis: Filmvorführung "Maria und ihre Kinder" (ALfA Leipzig)
- 7. Juni, Fulda: "Tag für das Leben" (EuroProLife und Fatiam-Weltapostolat)
- 11. Oktober, Kassel: Herbstforum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
- 07. - 08. November, Eichstätt: 3. Eichstätter Gespräch zu Biomedizin und Bioethik: "Menschenwürdig sterben - aber wie?"
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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1. Beschlossen: Großbritannien erlaubt Herstellung von Chimären für Stammzellforschung und "Retter-Kinder"
London (ALfA). Nach einer kontroversen Debatte hat das britische Unterhaus in London am 19. Mai eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes beschlossen. Demnach ist Forschern künftig die Herstellung von Mensch-Tier-Mischlebewesen, so genannten Hybriden und Chimären, durch Klonen erlaubt. Ein Antrag für ein generelles Verbot von Chimären wurde mit 336 zu 176 Stimmen abgelehnt. Auch Premierminister Gordon Brown habe sich zuvor nachdrücklich für die Ausweitung der gesetzlichen Grundlagen zur Stammzellenforschung ausgesprochen. Britische Kirchenoberhäupter hatten dagegen scharfe Kritik geübt. Mit der Herstellung von Chimären wollen die Forscher den Mangel an menschlichen weiblichen Eizellen für die Stammzellforschung umgehen. Bei dem Verfahren wird das Erbgut eines Menschen, beispielsweise aus einer Hautzelle, in die entkernte Eizelle eines Tieres, z.B. einer Kuh, mittels des Dolly-Klonverfahrens eingebracht. Die so entstandenen Embryonen bestehen zu 99,9 Prozent aus menschlichem und 0,1 Prozent aus tierischem Erbgut. Laut dem Beschluss dürfen diese Embryonen jedoch nur maximal 14 Tage am Leben gehalten werden. Ebenso ist es verboten, diese Misch-Embryonen einer Frau in die Gebärmutter einzupflanzen. Mit der neuen Regelung baut Großbritannien seine bisherige Position als eines der weltweit liberalsten Länder in der Stammzellenforschung weiter aus.
Des weiteren ist in Großbritannien künftig die Herstellung von "Retter-Geschwistern" erlaubt, so genannte "Saviour Siblings", d.h. Kinder, die einem kranken älteren Geschwisterkind für die Behandlung notwendige Stammzellen liefern sollen. Dabei werden im Reagenzglas Eizellen der Mutter mit den Spermien des Vaters befruchtet. Anschließend wird mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) der Embryo mit der größten genetischen Übereinstimmung mit dem erkrankten Kind ausgewählt und der Frau eingepflanzt. Nach der Geburt soll dann mit den Stammzellen aus dem Nabelschnurblut oder dem Knochenmark des Neugeborenen dem kranken Geschwisterkind geholfen werden. Im Rahmen der Gesetzesnovellierung wurde auch die Zulassung der künstlichen Befruchtung bei homosexuellen Paaren beschlossen.
"Menschenverachtende Auswüchse"
Scharfe Kritik an den Beschlüssen übte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med Claudia Kaminski. "Mit der Entscheidung des Parlaments haben die menschenverachtenden Auswüchse in der humanen Stammzellforschung eine neue Dimension erreicht. Die ALfA fordert Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) auf, dafür zu sorgen, dass die skandalöse Chimären-Forschung unter keinen Umständen mit Mitteln aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm gefördert wird und erwartet, dass die Bundesregierung alles daransetzt, eine diesbezügliche Klarstellung zu erwirken", erklärte Kaminski in einer Pressemitteilung vom 20. Mai. Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich, Italien und Frankreich sei die Erzeugung von Chimären verboten. "Es ist schlimm genug, dass mittels IVF erzeugte Menschen für die Forschung getötet werden. Unter keinen Umständen darf nun mit den Geldern von deutschen Steuerzahlern eine Forschung gefördert werden, die manipulierte Menschen ausschließlich erzeugt, um sie anschließend verbrauchen zu können", forderte die ALfA-Bundesvorsitzende.
Auch der Europa-Abgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED), Dr. Peter Liese, übte scharfe Kritik an der Biopolitik in Großbritannien. "Das neue britische Embryonen-Klongesetz ist wissenschaftlich unsinnig und ethisch unverantwortbar", erklärte Liese in einer Pressemitteilung vom 20 Mai. Die Herstellung von embryonalen Stammzellen durch Klonen sei ein Irrweg. Er verwies darauf, dass sich in den letzten Jahren gezeigt habe, dass die Therapie mit adulten, aus dem Körper gewonnenen Stammzellen und die Reprogrammierung erwachsener Zellen den Patienten wirklich helfen können, während bei der embryonalen Stammzellforschung keine zählbaren Erfolge zu verzeichnen seien. Die Einbringung von tierischem Erbgut in die Zellen verkompliziere zudem die bestehenden Probleme. Es sei auch nicht tröstlich, dass vorgeschrieben ist, die Mensch-Tier-Mischlebewesen nach kurzer Zeit zu zerstören und nicht heranwachsen zu lassen. "Wenn die Technik zur Herstellung von Mischlebewesen einmal erforscht ist, wird es auch für verwirrte Forscher leichter sein, diese Mischlebewesen auswachsen zu lassen. In den USA wurde schon darüber diskutiert, Mischlebewesen weiterwachsen zu lassen, um Organe heranzuzüchten", warnte der Arzt und Abgeordnete.
Die Herstellung von "Designer-Babys" zur Rettung kranker Geschwister hält Liese für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. "Jeder Mensch hat eine eigene Würde. Wenn ein Kind nur zu dem Zweck künstlich hergestellt wird, weil ein Geschwisterkind z.B. Knochenmark braucht, so widerspricht das diesem Prinzip. Welche Auswirkungen wird es auf das Zusammenleben in der Familie haben, wenn die Heilung trotz aller Bemühungen nicht funktioniert? Dies wird in vielen Fällen der Fall sein", verdeutlichte Liese die Problematik. Diejenigen, die in Deutschland für die Lockerung des Embryonenschutzgesetzes eintreten und Großbritannien immer wieder als Beispiel anführen, müssten sich fragen lassen, ob sie auch die neuesten Auswüchse als den richtigen Weg ansehen.
Die FDP nutzte die Debatte in Großbritannien, um in einer Pressemitteilung vom 20. Mai ihre Forderung nach einer Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland zu erneuern. So solle mittels PID auch bei uns Hilfe durch ein so genanntes "rettendes Geschwisterkind" bei sonst unheilbaren Krankheiten ermöglicht werden. Die FDP hatte bereits mehrfach die medizinische Zulassung der PID unter strengen Kontrollen und ethischen Gesichtspunkten gefordert, war jedoch bislang immer am Widerstand der anderen Fraktionen gescheitert. Die aktuellen Vorstöße auf dem Gebiet der Stammzellenforschung in Großbritannien stünden in der deutschen Wissenschaft derzeit jedoch nicht zur Debatte. Daher bedürfe es in Deutschland auch keiner Gesetzesänderung, teilte die FDP, die sich in der Stammzellen-Debatte vehement für freies Forschen einsetzt, mit.
Weitere Informationen:
- Bis zur Schmerzgrenze
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In Großbritannnien dürfen Gentechniker künftig Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Tieren herstellen. Damit hat sich die Wissenschaft gegen alle Bedenken durchgesetzt. Doch die Erfolgsaussichten der Forschung sind umstritten.
HANDELSBLATT.COM 21.05.08
- Fragwürdiger Fortschritt: Britische Wissenschaftler schaffen Mensch-Tier-Mischembryonen zur Stammzellgewinnung
ALfA-Newsletter 13/08 vom 05.04.2008
- Geschwister als Ersatzteil-Lieferanten
Von Nina Bublitz
Eltern mit einem schwerkranken Kind können per künstlicher Befruchtung ein Geschwisterkind zeugen und auswählen, das sich als Zell- und Organspender eignet. Dafür stimmten die britischen Abgeordneten nach einer hitzigen Debatte im Parlament. Glück für die Kranken - oder eine Horrorvision?
STERN.DE 20.05.08
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2. Durchgewunken: Bundesrat billigt Änderung des Stammzellgesetzes
Berlin (ALfA). Ein Versuch der bayerischen CSU-Landesregierung, eine Änderung des Stammzellgesetzes durch Anrufen des Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag doch noch zu kippen, ist endgültig gescheitert. In der Bundesratssitzung vom 23. Mai wurde laut Pressemitteilung der Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Damit ist die Änderung des Stammzellgesetzes endgültig durch und das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Dass der Bundespräsident seine Unterschrift verweigert, ist nicht anzunehmen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten am 11. April bei aufgehobenem Fraktionszwang in namentlicher Abstimmung mit 346 Ja-Stimmen, 228 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen mehrheitlich für eine Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz gestimmt (siehe ALfA-Newsletter 14/08 vom 12.04.2008). Bislang war die Forschung nur an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Dieser Stichtag wird nun auf den 1. Mai 2007 verschoben, um den Forschern Zugang zu neueren Zelllinien zu ermöglichen. Zugleich wurde aus dem Gesetz die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler, die an internationalen Forschungsprojekten mitarbeiten, gestrichen.
Die bayerische CSU-Landesregierung hatte knapp drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss am 29. April beschlossen, im Bundesrat einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einzubringen(siehe ALfA-Newsletter 17/08 vom 03.05.2008). Zur Begründung hieß es in dem am 20. Mai eingebrachten Papier, der Schutz des ungeborenen Lebens gehöre zu den "Grundsäulen des christlichabendländischen Wertefundaments". Dem Embryo komme Menschenwürde zu, die der Forschung nicht untergeordnet werden könne. Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages für eine Verschiebung des Stichtags sei eine Grenze gefallen. "Es ist zu befürchten, dass es jetzt immer leichter wird, den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter auszuhöhlen. Mit jeder Aufweichung kann weitergehenden Forderungen immer weniger entgegengesetzt werden. Wegen des christlichen Menschenbilds und der Unantastbarkeit allen menschlichen Lebens darf die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien nicht ausgeweitet werden", heißt es in dem Antrag. Die Stichtagsvorgabe von 2002 solle ein Signal setzen gegen Anreize zur Tötung menschlichen embryonalen Lebens zur Gewinnung von Stammzelllinien. Deshalb seien die Regelungen des Gesetzes mit Ausnahme der Klarstellung des Geltungsbereichs in Artikel 1 Nr. 1 und der Reichweite der Strafandrohung in Artikel 1 Nr. 3 aufzuheben. Bei der Bundesratssitzung wurde der Antrag auch vom Saarland unterstützt, jedoch leider ohne Erfolg.
Weitere Informationen:
- 844. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 23. Mai 2008, 9.30 Uhr
Übersicht zur Tagesordnung, dort TOP 2: Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes
Dort mit allen relevanten Dokumenten
- Stammzellgesetz-Änderung I: Bayern will nach Bundestagsbeschluss Vermittlungsausschuss anrufen
ALfA-Newsletter 17/08 vom 03.05.2008
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3. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Ist das Abbild eines Menschen abschreckendes Material?
Droht der Lebensrechtsorganisation Alfa der Rauswurf vom deutschen Katholikentag? - Laut Angaben von Mitarbeiter der Lebensrechtsorganisation erlauben die Verantwortlichen des Katholikentags nicht, dass Embryonenmodelle verteilt werden
KATH.NET 22.05.08
Anm.: Hierüber berichten wir nächste Woche ausführlich aus erster Hand nach Abschluss des Katholikentages
- Stunde der Leisetreter
Katholische und evangelische Kirche kämpfen um Aufmerksamkeit in Berlin. Sie finden Gehör, wenn sie an einem Strang ziehen und bestimmt, aber mit Bedacht auftreten.
Von Jan Kuhlmann
Rheinischer Merkur Nr. 21, 22.05.08
- Sterilisation bei Einwilligungsunfähigen: Medizin, Recht und Ethik
Pilatz, Adrian; Ziegert, Carsten; Seichter, Jürgen
Während der NS-Diktatur wurden schätzungsweise 400 000 Menschen aus eugenischen Gründen zwangssterilisiert. Derzeit genehmigen die Vormundschaftsgerichte circa 100 Sterilisationsanträge pro Jahr.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(21) 23.05.08
- Euthanasie-Anfragen in Belgien steigen rapide an
Brüssel - In Belgien haben in den vergangenen Wochen die Anfragen nach aktiver Sterbehilfe stark zugenommen.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 21.05.08
- "Was kommt, war eigentlich schon"
Von Stefan Rehder
Auf den ersten Blick haben Demografie und Euthanasie kaum mehr gemeinsam, als die beiden letzten Buchstaben. Doch das täuscht gewaltig. Denn wenn die katastrophale demografische Entwicklung der letzten Jahrzehnte anfängt, ihre ganze Dramatik zu entfalten, wird die Versuchung, das Gesundheitswesen durch Beseitigung der Kranken zu "sanieren", beständig wachsen. Sind wir auf diese Herausforderung hinreichend vorbereitet? Eine eher pessimistische Antwort.
DIE TAGESPOST 20.05.08
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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Herausgeber:
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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