ALfA-Newsletter 45/08 vom 29.11.2008
Themenübersicht
- Debatte um Spätabtreibungen: Vier Anträge zur Ersten Lesung im Bundestag Mitte Dezember
- Grundsatzurteil: Patent auf embryonale Stammzellen klar abgewiesen
- Meinungsumfrage unter Medizinern: Jeder Dritte für assistierten Suizid - jeder Sechste für aktive Sterbehilfe
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminkalender
- 14. Dezember 2008: Weltweites Kerzenleuchten für verstorbene oder verloren gegangene Kinder
- 07. März 2009, Kassel: Forum Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V.
- 08. Mai 2009, Köln: Festakt 25 Jahre Juristen-Vereinigung Lebensrecht
- 15. - 17. Mai 2009, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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1. Debatte um Spätabtreibungen: Vier Anträge zur Ersten Lesung im Bundestag Mitte Dezember
Berlin (ALfA). Am 26. November hat die Union nach längerer Verzögerung nun offiziell ihren Gruppenantrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag war zuvor in den internen Fraktionsberatungen vom Koalitionspartner SPD mehrheitlich abgelehnt worden (siehe ALfA-Newsletter 44/08 vom 22.11.2008). Als Spätabtreibungen werden Schwangerschaftsabbrüche nach der 22. Woche bezeichnet. Laut offiziellen Zahlen waren dies vergangenes Jahr 229 Fälle, wobei Kritikern zufolge die Dunkelziffer wesentlich höher liegen dürfte. Grund für eine Spätabtreibung ist meist eine festgestellte Behinderung des ungeborenen Kindes. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach so genannter "medizinischer Indikation" ist nicht fristgebunden und erlaubt vorgeburtliche Kindstötungen auch dann noch, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre.
Der Gesetzentwurf "Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes", der bislang von 194 Abgeordneten unterzeichnet wurde, sieht unter anderem vor, dass zukünftig auch die Abbruchmethode Fetozid, d.h. Tötung im Mutterleib, statistisch erfasst werden soll. Eine eventuell vorliegende Behinderung des Ungeborenen soll ebenfalls angegeben werden. Wie der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, in einer Pressemitteilung zur Einbringung des Gesetzentwurfs erklärte, werde der Schutz der Anonymität der Frau nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes dabei nicht gefährdet. "Es werden keine Einzelfälle veröffentlicht, sondern nur Gruppen, die nicht zurückzuverfolgen sind. Deshalb sind Befürchtungen unberechtigt, die Identität der Frau könnte zurückverfolgt werden", sagte Singhammer. Des weiteren sieht der Gesetzentwurf eine Pflicht zur Beratung der Schwangeren durch den Arzt vor. Die schwangere Frau kann es jedoch ablehnen, beraten zu werden. Sie habe ein Recht auf Nichtwissen, betonte Singhammer. "Wenn Leib oder Leben der Mutter akut gefährdet sind, verlangt dieser Gesetzentwurf - anders als Frau Ministerin Zypris es darstellt - ausdrücklich nicht, dass beraten wird", stellte der Unionsabgeordnete klar.
Drei weitere Anträge
Laut Singhammer soll die erste Lesung des Gesetzentwurfs nun am 18./19. Dezember im Bundestag stattfinden. Bis dahin werden eventuell noch drei weitere Anträge vorliegen. So will nun auch die FDP-Bundestagsfraktion in einem eigenen Antrag für ein Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dafür eintreten, dass der Arzt im Falle einer Diagnose mit einer fetalen Erkrankung der Frau für eine medizinische Beratung zu sorgen hat und gleichzeitig ein Angebot zur psychosozialen Beratung gemacht wird. Dies teilte die frauen- und familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ina Lenke in einer Pressemitteilung am 24. November mit. "Verstärkter Druck zur Beratung löst die Probleme von Frauen, die eine Spätabtreibung vornehmen lassen wollen nicht. Statt dessen sollen sie mit psychologischer Hilfe unterstützt werden, eine persönliche Entscheidung zu treffen", erklärte Lenke. Auch Geldbußen für Ärzte seien der falsche Weg, um Spätabtreibungen zu verhindern.
Von Seiten der SPD erklärte die Familienausschussvorsitzende des Bundestages, Kerstin Griese, auf ihrer Webseite unter www.kerstin-griese.de, sie prüfe zurzeit, ob sie zusammen mit Kolleginnen und Kollegen einen eigenen Gruppenantrag formulieren wird. Den Unionsantrag lehnt auch sie ab. Sie wolle erreichen, dass Ärzte verpflichtet sind, behindertes Leben als gleichwertig zu akzeptieren und für optimale Hilfen zu sorgen. Zudem soll jeder Frau innerhalb einer dreitätigen Frist eine qualifizierte psychosoziale Beratung garantiert werden, so Griese. Dazu reiche es nicht aus, die Mutterschaftsrichtlinie zu ändern oder an die Bundesärztekammer zu appellieren. Es gehe nicht um einen Zwang für die Frauen, sondern um eine Verpflichtung der Ärzte, betonte Griese. Denn deren diagnostische Mittel hätten schleichend für eine faktische Akzeptanz der embryopathischen Indikation gesorgt. Medienberichten zufolge will Griese den Antrag voraussichtlich nächste Woche ins Parlament einbringen. Damit gibt es dann voraussichtlich zwei Anträge von Seiten der SPD, da auch eine Gruppe um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme ein eigenes Papier einbringen will.
Unterdessen erklärte die Behindertenbeauftragte die Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 24. November, sie halte den Gruppenantrag der Union für eine umfassende ärztliche Beratungspflicht bei Spätabreibungen für überflüssig. Was die Union einführen wolle, sei "Augenwischerei". Die Pflicht zu beraten gebe es bereits, die Ärzte müssen dieser Pflicht nur nachkommen, so die SPD-Politikerin. Das größte Problem für die Eltern sei die Tatsache, nach der Geburt ihrer behinderten Kinder keine umfassende Hilfe zu bekommen, erläuterte Evers-Meyer. "Wir alle, auch die Union, sollten uns stärker um das Leben behinderter Kinder kümmern, anstatt Probleme zu sehen, die es so nicht gibt", erklärte die Behindertenbeauftragte.
Weitere Informationen:
- Neuregelung von Spätabtreibungen: SPD-Fraktion lehnt Unionsvorstoß ab - Keine Einigung in Sicht
ALfA-Newsletter 44/08 vom 22.11.2008
- Ärzte verpflichten, nicht Schwangere
Bundesministerin a.D. Renate Schmidt zum neuen Gruppenantrag zu Spätabtreibungen
In der Debatte um die Verringerungen von Spätabtreibungen hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, den Gruppenantrag der Abgeordneten um Unionsvertreter Johannes Singhammer zu unterstützen. Im domradio-Interview erläutert Renate Schmidt, eine der wenigen Unterstützer aus SPD-Reihen, warum sie sich der Gruppe angeschlossen hat.
DOMRADIO 26.11.08
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2. Grundsatzurteil: Patent auf embryonale Stammzellen klar abgewiesen
München (ALfA). Menschliche Stammzellkulturen, die nur mittels Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Zu dieser Entscheidung ist die Grosse Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamts (EPA) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur sogenannten WARF/Thomson-Patentanmeldung gelangt. Dies teilte das Europäische Patentamt am 27. November in einer Presseaussendung mit. Die Patentanmeldung beschreibt ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellkulturen von Primaten, einschließlich von Menschen. Die GBK ist für die Sicherung einer einheitlichen Anwendung des Patentrechts nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), der Rechtsgrundlage des EPA, zuständig. Ihre Entscheidungen sind für die Patentpraxis im EPA bindend.
Das Patent war zwar schon von der zuständigen Kammer vor einigen Jahren als nicht vereinbar mit dem Europäischen Recht bezeichnet worden. Diese Entscheidung war jedoch von den Antragstellern nicht akzeptiert worden, weshalb sich die Große Beschwerdekammer jetzt damit beschäftigen musste. Die Entscheidung ist wegweisend für die zukünftige Arbeit des Europäischen Patentamtes in diesem ethisch äußerst sensiblen Bereich. In ihrer aktuellen Entscheidung stützt sich die Grosse Beschwerdekammer auf die einschlägigen Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens sowie auf die Biopatentrichtlinie der EU (98/44/EU). Diese Richtlinie ist 1999 ins EPÜ übernommen worden. Das EPÜ sah schon zuvor ein Patentierungsverbot für Erfindungen vor, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde. In Umsetzung der Richtlinie schließt Regel 28 des Europäischen Patentübereinkommens als Konkretisierung des allgemeinen Patentierungsverbots des Art. 53a EPÜ unter anderem Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken aus.
Im Fall der Thomson-Patentanmeldung sei entscheidend gewesen, dass die beanspruchten menschlichen Stammzellkulturen nur unter Benutzung und Tötung von menschlichen Embryonen gewonnen werden können. Deshalb seien die Bestimmungen über die Ausnahme von der Patentierung anzuwenden, so die Große Beschwerdekammer. Die GBK machte jedoch deutlich, ihre Entscheidung betreffe nicht grundsätzlich die Frage der Patentfähigkeit menschlicher Stammzellen. Den Antrag der Beschwerdeführerin, der amerikanischen Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs diesbezüglich herbeizuführen, wies die GBK aufgrund der fehlenden rechtlichen und institutionellen Verbindung der Beschwerdeinstanz des EPA zur EU als unzulässig zurück.
Reaktionen auf das Grundsatzurteil
"Die Entscheidung stellt einen Meilenstein in der Patentvergabe-Praxis des Europäischen Patentamtes dar. Sie gilt für alle vorliegenden Patentanträge, die auf der Zerstörung und industriellen Nutzung von Embryonen beruhen", sagte der Gentechnikexperte Dr. Christoph Then, der das Verfahren für die Umweltorganisation Greenpeace über Jahre begleitet hat, gegenüber der Presse. Greenpeace war eine der Organisationen, die Einspruch gegen die Patentanmeldung eingelegt hatten.
Mit "Freude und Genugtuung" hat auch der Bundesverband Lebensrecht (BVL) die veröffentlichte Entscheidung zur Kenntnis genommen. "Die jetzt getroffene Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für all jene, die sich in den letzten Jahren gegen die ausufernde Kommerzialisierung einer unethischen Forschung gewandt haben. Die Feststellung des Europäischen Patentamtes, die kommerzielle Verwertung von Stammzellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet wurden, verstoße gegen die guten Sitten, bestätigt unsere Auffassung, dass es sich bei diesem Forschungszweig um einen inhumanen handelt", erklärte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, am 28. November in einer Pressemitteilung. Es sei davon auszugehen, dass die embryonale Stammzellforschung, die anders als die ethisch völlig unproblematische Forschung mit adulten, körpereigenen Stammzellen, bislang zu keinerlei therapeutischen Erfolgen geführt hat, durch die Entscheidung des Europäischen Patentamtes weiter an Bedeutung verliert, erklärte Kaminski. "Es wäre zwar bedauerlich, wenn nur die mangelnde Aussicht auf Profit und nicht etwa auch ethische Einsicht zu einer Abkehr von einer menschliche Embryonen verbrauenden Forschung führen würde. Schwerer wiegt jedoch, dass das Europäische Patentamt nun unmissverständlich klargestellt hat, dass sich auf der Tötung von Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung in Europa keine Geschäftsmodelle mehr aufbauen lassen. Der Kommerzialisierung einer Embryonen verbrauchenden Forschung wurde ein wichtiger Riegel vorgeschoben", so die BVL-Vorsitzende.
Dr. Peter Liese, Arzt und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED) wertete in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Europäischen Patentamtes als "ein Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa." Jeder Forscher und jedes Unternehmen solle wissen, dass eine Technologie, die grundlegenden ethischen Bedenken entgegensteht wie die embryonale Stammzellenforschung, in Europa immer kritisch begleitet wird. "Es gilt daher, jetzt auf die Alternativen wie zum Beispiel die adulten Stammzellen und die Reprogrammierung adulter Zellen zu setzen", erklärte Liese. Die Europaabgeordnete und Vorsitzende der fraktionsübergreifenden EP-Bioethik-Intergruppe, Hiltrud Breyer, Bündnis 90 / Die Grünen, zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung. "Endlich hat sich das Patentamt in dieser wichtigen Frage eindeutig positioniert. Nachdem bereits verschiedene Patente auf die Nutzung menschlicher Embryonen erteilt wurden, bedeutet diese Entscheidung einen Wendepunkt", erklärte Breyer in einer Pressemitteilung.
Weitere Informationen:
- Anstehende Beschwerdekammer-Entscheidung des Europäischen Patentamts: Kirchen gegen Patentierung embyronaler Stammzellen
ALfA-Newsletter 42/08 vom 01.11.2008
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3. Meinungsumfrage unter Medizinern: Jeder Dritte für assistierten Suizid - jeder Sechste für aktive Sterbehilfe
Hamburg (ALfA). Laut einer aktuellen repräsentativen, anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare im Auftrag des Nachrichtenmagazins Spiegel unter 483 Ärzten würden 35 Prozent der Befragten eine Regelung befürworten, die es Ärzten ermöglicht, Patienten mit fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid zu helfen. Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist in Deutschland straflos, kann aber berufsrechtliche Konsequenzen haben. Ganze 16,4 Prozent der Mediziner sprachen sich zudem für die bislang in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe aus. Diese Ergebnisse wurden am 22. November bei Spiegel Online veröffentlicht. Befragt wurden Mediziner, die als Hausarzt oder Internist, Onkologe, Anästhesist und Palliativmediziner im Krankenhaus Schwerstkranke behandeln. Erschreckend ist auch, dass sich demnach fast 40 Prozent vorstellen können, selbst Patienten beim Suizid zu helfen. Über 3,3 Prozent der befragten Mediziner gaben an, bereits ein- oder mehrmals einem Patienten beim Suizid geholfen und damit ihrem Standesrecht zuwidergehandelt zu haben. Laut Spiegel wären das hochgerechnet allein unter den befragten Ärztegruppen ca. 3000 Mediziner. Nicht mitgerechnet sei dabei die Dunkelziffer der aktiven Sterbehilfe.
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., Dr. med. Claudia Kaminski, erklärte am 24. November in einer Pressemitteilung, die Ergebnisse der Befragung seien "ein Skandal". "Anderseits kann es kaum wundern, dass in einer Gesellschaft, welche die Tötung von Kindern im Mutterleib bereits weitreichend legalisiert hat und teilweise sogar mit den Steuergeldern ihrer Bürger subventioniert, auch andere, für selbstverständlich erachtete ethische Prinzipien aus dem Blick geraten. Standesvertretung und Gesetzgeber sind nun gefordert, unmissverständlich klarzustellen, dass die Beihilfe zum Selbstmord dem ärztlichen Ethos diametral entgegengesetzt ist", mahnte Kaminski. Ärzte seien moralisch verpflichtet, soweit ihnen das mittels der ärztlichen Kunst möglich ist, zu heilen und Leid zu lindern. Ärzte und Patienten müssten dabei grundsätzlich akzeptieren, dass auch die ärztliche Kunst bisweilen an Grenzen stößt. "Werden diese Grenzen erreicht, ist es ethisch keine akzeptable Alternative, anstelle des Leids den Leidenden aus der Welt zu schaffen oder ihn dabei zu unterstützen, dies selbst zu tun. Dies wäre vielmehr ein entsetzlicher Verrat am ärztlichen Heilauftrag, der zudem weitreichende Konsequenzen für das Vertrauen der Patienten in die gesamte Ärzteschaft hätte", so die Ärztin.
Aus Sicht der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) sei es darüber hinaus dringend erforderlich, dass sich unsere Gesellschaft rechtzeitig darüber Gedanken macht, welche Folgen eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids für den Rest der Gesellschaft hätte. "Dazu gehört auch, sich klar zu machen, dass angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und des demografischen Wandels sehr schnell eine gesellschaftliche Erwartungshaltung entstehen könnte, die dann all jene unter Druck setzen würde, sich ebenfalls zu töten, wenn es für sie keine Aussicht auf Heilung mehr gibt", warnte Kaminski. Aus der aus falsch kanalisiertem Mitleid geborenen Möglichkeit, ärztliche Hilfe beim Selbstmord in Anspruch zu nehmen, könne sehr leicht eine Pflicht zum Suizid werden. "Um dies zu verhindern, gibt es nur einen sicheren Weg: Beihilfe zum Selbstmord muss für Ärzte tabu bleiben", so Kaminski abschließend.
Die Deutsche Hospiz-Stiftung forderte in einer Pressemitteilung angesichts der Befragungsergebnisse verpflichtende ethische Fortbildungen für ärztliche Berufe und mehr Geld für eine professionelle Sterbebegleitung. Die Umfrage zeige, "wie wenig sattelfest Ärzte sowohl in ethischen als auch medizinischen Fragen sind".
Weitere Informationen:
- Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des SPIEGEL.
SPIEGEL Online 22.11.08
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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Handlanger des Todes
Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hilft Menschen beim Selbstmord. Johann Friedrich Spittler (66) unterstützt ihn dabei.
Von Mathis Neuburger
HAMBURGER MORGENPOST 25.11.08
- Das Geschäft mit dem Tod
Der Tod - ein Tabu? Ein verdrängtes Thema? Nicht auf Youtube, nicht im Fernsehen, nicht in der Presse. Dort wird der Tod auf den Reiz als Programm reduziert.
Von Jost Müller-Neuhof
TAGESSPIEGEL 23.11.08
- Sterbekultur im Krankenhaus: Ein würdevoller Abschied
Prönneke, Rainer
Eine durchgängige Umsetzung der Palliativversorgung sollte strukturell verankert und gelebt werden.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(48) 28.11.08
- Dänemark: Screening halbiert Zahl der Geburten mit Down-Syndrom
Kopenhagen - In Dänemark ist die Zahl der mit einem Down-Syndrom geborenen Kinder seit Einführung eines landesweiten Screenings um fast die Hälfte gesunken.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 28.11.08
- Ethikrat will sich mit Datenschutz bei Biobanken befassen
Berlin - Gravierende Probleme mit dem Datenschutz bei Biobanken hat die Hamburger Biotechnologie-Expertin Regine Kollek beklagt.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 27.11.08
- Verbotene Stammzellforschung?
Von David Deißner
Robert-Koch-Institut gibt Unterlagen zu Versuchen des prominenten Wissenschaftlers Jürgen Hescheler an Staatsanwaltschaft weiter - Fehlten Genehmigungen?
WELT Online 27.11.08
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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