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ALfA-Newsletter 31/09 vom 08.08.2009

Rubrik: Newsletter

 

Die Redaktion macht Urlaub, der nächste Newsletter erscheint daher erst wieder übernächste Woche.

Themenübersicht

  1. Mangelnde Organspendebereitschaft: Bericht sieht Akzeptanzprobleme im Hirntodkonzept zur Organentnahme
  2. Nach Neuregelung zu Patientenverfügungen: Gesteigerter Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten für Patienten
  3. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 26. September, Berlin: Marsch für das Leben (Bundesverband Lebensrecht BVL)
  • 02. - 06. November, Woltersdorf b. Berlin: Kooperationsseminar "Eintreten und Auftreten - Öffentlich aktiv für das Leben" (ALfA / KALEB)
  • 21. November, Kassel: Lebensrechts-Forum (Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V.)
  • 07. - 08. Mai 2010, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine

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1. Mangelnde Organspendebereitschaft: Bericht sieht Akzeptanzprobleme im Hirntodkonzept zur Organentnahme

Berlin (ALfA). Erstmals ist die Zahl der Organspender in Deutschland im vergangenen Jahr nach jahrelanger Zunahme wieder gesunken. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten und jetzt im Internet veröffentlichten "Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes" (Drucksache 16/13740) hervor. Nachdem die Zahl der postmortalen Organspender seit 1998 von 1.111 auf 1.313 im Jahr 2007 gestiegen war, ging sie im letzten Jahr dem Bericht zufolge auf 1.198 zurück.  Seit Verabschiedung des Transplantationsgesetzes sei insgesamt nur bei älteren Organspendern ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen gewesen. Dabei seien 84 Prozent aller Spender mehrere Organe entnommen worden, insgesamt gut 4.000. Dem gegenüber hätten Ende Dezember 2008 in Deutschland 11.827 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation gestanden. Die Wartelisten seien aber nur ein grober Indikator für den tatsächlichen Organbedarf, heißt es einschränkend.

Der Bericht führt den Rückgang unter anderem darauf zurück, dass das Thema Organspende in der Bevölkerung mit Ängsten besetzt sei und es zudem Akzeptanzprobleme bei der Organentnahme gebe, die auf das Hirntodkonzept zurückzuführen seien. Ein Anlass, die Hirntoddiagnostik in Frage zu stellen, sei jedoch nicht gegeben. Gemäß Transplantationsgesetz ist die Entnahme von Organen nur zulässig, wenn vor der Entnahme bei der Organspenderin oder dem Organspender "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (kurz: Hirntod) nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen", festgestellt ist. "Der Hirntod ist somit eine notwendige Bedingung für die Organentnahme", heißt es in der Unterrichtung.

Fakten zur Organentnahme

Das Hirntodkonzept ist seit der Einführung vor 40 Jahren und der Verankerung im Transplantationsgesetz in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Kritik gerückt. So kritisiert u.a. der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V., dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen sei, sondern ein unumkehrbarer Prozeß im Sterben, den es zu achten gilt. "Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, sollte wissen: Patienten werden für tot erklärt und als Leiche definiert, wenn bei ihnen ein unumkehrbares Hirnversagen festgestellt wird. Sie sollen tot sein, obwohl sie weiterhin beatmet werden und ihr Herz schlägt. Trotz eindeutiger Lebenszeichen wie Verdauung, Heilen von Wunden, Reflexe, Fieber und trotz der Möglichkeit einer Schwangerschaft, Geburt und sogar Milchbildung wird der Totenschein ausgestellt. Juristischer Todeszeitpunkt ist das Ende der letzten Hirntodfeststellung, obwohl sich am Zustand des Patienten nichts geändert hat. Die Organe werden bei noch schlagendem Herzen und fortgeführter Beatmung herausoperiert. Bei der Entnahmeoperation erhalten die Patienten vielfach muskelentspannende Medikamente. Zur Optimierung des operativen Eingriffs (Entnahme) empfiehlt die DSO die Gabe von Fentanyl, einem Schmerzmittel, das hundertmal stärker ist als ein Morphin", erläuterte KAO ausführlich die Vorgänge einer Organentnahme anlässlich des "Tages der Organspende" am 6. Juni. Auch bei einer internationalen Konferenz in Rom zum Thema "Zeichen des Lebens - ist der Hirntod noch Leben?" im Februar diesen Jahres äußerten sich Experten kritisch und stellten das Hirntod-Konzept für die Organentnahme in Frage. Ausführlichere Hintergrundinformationen zum Thema Hirntod und Organspende gibt es in zwei Artikeln in der ALfA-Zeitschrift Lebensforum (siehe unten).

Geringe Meldezahlen

Ein weiteres Problem sei dem Bericht zufolge, dass Organspender nur von einem Teil der bundesweit 1.336 Krankenhäuser mit Intensivstationen gemeldet werden, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung hirntoter Patienten, die als Spender in Betracht kommen, bestehe. Nur 612 Krankenhäuser, d.h. 46 Prozent, hätten mindestens einen Patienten zur Organspende gemeldet. Krankenhäuser könnten sich der Meldepflicht dadurch entziehen, indem sie keine Hirntoddiagnostik durchführen, heißt es weiter. Daher schlage die deutsche Stiftung Organtransplantation vor, die Krankenhäuser zu verpflichten, bei einem entsprechenden Krankheitsverlauf, d.h. dem Ausfall von Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm, eine Hirntoddiagnostik vorzunehmen. Dies dürfte die Probleme zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs an neuen Organen jedoch nur bedingt lösen. Denn auch sämtliche aufwändigen und kostspieligen Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation DSO haben bisher offensichtlich nicht geholfen, die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Transplantationsmedizin zu beseitigen.

Weitere Informationen:

  • Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes
    Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Deutscher Bundestag, Drucksache 16/13740, 16. Wahlperiode, 30.06.09
    778 Seiten (12,6 Mb) im PDF-Format
     
  • Transplantationsmedizin: Mängel in der Hirntoddiagnostik
    Auch mit dem seit 1997 gültigen Transplantationsgesetz konnte die Anzahl der Organspenden nicht gesteigert werden. Eine Zehn-Jahres-Bilanz.
    Von Klaus-Peter Görlitzer
    TAZ 21.05.09
     
  • "Hirntod" und "Organspende"
    Anders als die Frage, ob es sich bei dem Embryo im Mutterleib um einen Menschen handelt, wird die Frage, ob der Hirntod tatsächlich der Tod des Menschen sei, selbst unter Lebensrechtlern heftig diskutiert. Prinzipiell sind drei Antworten denkbar: Der Hirntod ist der Tod des Menschen (Mehrheitsmeinung). Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen (Minderheitenmeinung), und alternativ: Die Frage ist nicht entscheidbar. Mit dem folgenden Beitrag eröffnet LebensForum eine noch (weiter) zu führende Debatte.
    Von Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria Overdick-Gulden
    LebensForum Ausgabe 89 - 1/2009 vom März 2009, Zeitschrift der "Aktion Lebensrecht für Alle" ALfA e.V.
     
  • Zeichen des Lebens
    Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Hiervon sind viele Menschen überzeugt. Eine öffentliche Diskussion zu dieser Frage findet nicht statt. Mit der vergangenen Ausgabe hat LebensForum eine Debatte gestartet. Auf den vielbeachteten Überblicksartikel von Dr. med. Maria Overdick-Gulden (siehe unten) folgt nun ein Bericht über eine Tagung in Rom.
    Von Rainer Beckmann
    LebensForum Ausgabe 90 - 2/2009 vom Mai 2009, Zeitschrift der "Aktion Lebensrecht für Alle" ALfA e.V.
     
  • Infoportal der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland zum Thema Organspende, Lebendspende, Transplantation, Hirntod.
    Anm.: Dort gibt es auch einen Nicht-Organspenderausweis.
     

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2. Nach Neuregelung zu Patientenverfügungen: Gesteigerter Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten für Patienten

Berlin (ALfA). Mitte Juni hat der Deutsche Bundestag die Neuregelungen zu Patientenverfügungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., in einer Pressemitteilung vom 7. August auf einen gesteigerten Beratungsbedarf durch Hausärzte und die mit einer Beratung verbunden Kosten für die Patienten hingewiesen. Da Patientenverfügungen so abgefasst sein müssen, dass es für den Fall der Fälle keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstätigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen vergütet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies müsse dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden, so der Ärzteverband.

Konkret empfiehlt der NAV-Virchow-Bund den Ärzten, in einem ersten etwa 45-minütigen Gespräch einen Entwurf der Patientenverfügung zu erstellen, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 bis 45 Minuten könne dann die Endfassung dokumentiert und vom Patient und dem Arzt als Zeugen unterschrieben werden. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt solle dem Patienten auch dazu raten, die Patientenverfügung regelmäßig, am besten alle drei Jahre, noch einmal auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

Für den kompletten vorgeschlagenen Ablauf würde der beratende Arzt laut dem Verband dem Patienten Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro in Rechnung stellen, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies sei "dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen" und "eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht", so der NAV-Virchow-Bund abschließend. Ob sich diese aus eigener Tasche zu tragenden Kosten auch betagte Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen leisten können, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist jedoch, das man alleine und ohne fachkundige Beratung beim Abfassen des eigenen Willens im Hinblick auf medizinische Behandlung bzw. Nichtbehandlung kaum klarkommen wird. Vor allem dann, wenn diese Willensbekundung den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen soll. Diverse Organisationen, wie z.B. die Deutsche Hospiz Stiftung, bieten ebenfalls Unterstützung beim Abfassen einer Patientenverfügung an, allerdings nicht gleich kostenlos, sondern erst nach Beitritt per kostenpflichtige Mitgliedschaft. Wer eine Patientenverfügung abfassen will, ist daher gut beraten, sich vorher über etwaige Kosten zu informieren und Angebote in Preis und Leistung zu vergleichen. Auch im Internet finden sich zahlreiche hilfreiche Informationen für einen ersten Überblick und die zur eigenen Willensbildung beitragen.

Weitere Informationen:

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3. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

  • Witwe fordert von Klinik befruchtete Eizelle zurück
    Die Klinik hatte die Herausgabe wegen des Todes des Mannes verweigert
    AD-HOC-NEWS 05.08.09
     
  • Abtreibungspille entzweit Italien
    Nach Zulassung der Pille RU486 ruft die Kirche Ärzte zu einem Boykott auf. Die Ärzte hätten das Recht, aus Gewissensgründen die Abtreibungspille nicht zu verschreiben.
    DIE PRESSE 03.08.09
     
  • Bildung ist das beste Verhütungsmittel
    Von Brigitta vom Lehn
    Das Kinderkriegen hat seine Natürlichkeit verloren. Je gebildeter Eltern sind, desto weniger zählen Intuition und Instinkt. Selbst das Elterngeld hat die Natürlichkeit, mit der man sich des Kinderkriegens annehmen sollte, eher gelähmt als befördert. Wir brauchen eine neue Unbefangenheit.
    WELT Online 06.08.09
     
  • Nachwachsender Zahnersatz
    Japanische Forscher haben dritte Zähne direkt im Mäusekiefer wachsen lassen. Ob der körpereigene Zahnersatz eines Tages auch für Menschen zur Verfügung steht, ist noch unklar.
    FOCUS Online 04.08.09
     
  • Gesundheitsreport 2009: Große Zweifel an Sicherung der Gesundheitsversorgung
    Berlin - Ärzte sowie Versicherte und Patienten blicken mit großer Skepsis auf die Zukunft der medizinischen Versorgung in Deutschland.
    AERZTEBLATT.DE 05.08.09
     

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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