10.01.09 20:34

ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009

Rubrik: Newsletter

 

Liebe Newsletter-Bezieher,

ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, auch im Namen der ALfA, ein gutes neues Jahr!

Mit den besten Wünschen

Chr. Frodl
Redaktion ALfA-Newsletter

Themenübersicht

  1. Fragwürdiger Erfolg nach Präimplantationsdiagnostik: Erstes Baby ohne Brustkrebsgen geboren
  2. Es wird enger: Einstweilige Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
  3. Guter Vorsatz: CDU in NRW will Hospize zur Sterbebegleitung finanziell entlasten
  4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 13. Januar 2009, München: Mitgliederversammlung ALfA-Regionalverband München
  • 16. Januar 2009, Lohne: Vortrag zum Thema Stammzellenforschung (ALfA-RV Lohne)
  • 22. Januar 2009, Gauting (bei München): Ökumenisches Würmtal Forum "Stammzellforschung - Was können wir? Was dürfen wir?"
  • 30. Jan. - 01. Febr. 2009, Tutzing: Tagung "Leben! Die Selbstbestimmung im Zeitalter der Biopolitik" (Akademie für Politische Bildung Tutzing)
  • 31. Januar 2009, Augsburg: Mitgliederversammlung ALfA-Regionalverband Augsburg
  • 07. März 2009, Kassel: Forum Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V.
  • 08. Mai 2009, Köln: Festakt 25 Jahre Juristen-Vereinigung Lebensrecht
  • 15. - 17. Mai 2009, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
  • 17. - 18. Juni 2009, Tutzing: Tagung "Sterbebegleitung und Sterbehilfe in Europa" (Evangelische Akademie Tutzing)

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine

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1. Fragwürdiger Erfolg nach Präimplantationsdiagnostik: Erstes Baby ohne Brustkrebsgen geboren

London (ALfA). In Großbritannien wurde erstmals ein per In-vitro-Fertilisation gezeugtes Kind geboren, bei dem zuvor mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) ein Gendefekt ausgeschlossen wurde, der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Brustkrebs verursacht. Wie das University College Krankenhaus in London in einer Pressemitteilung am 9. Januar erklärte, geht es dem Mädchen und der Mutter gut, die Familie wollte jedoch anonym bleiben. Für die künstliche Befruchtung wurden Medienberichten zufolge insgesamt elf Embryonen gezeugt, von denen sechs das Brustkrebsgen BRCA1 trugen. Diese Embryonen wurden aussortiert und zwei Embryonen ohne dieses Gen der 27-jährigen Frau eingesetzt, wobei sich ein Embryo einnistete. Bei Trägerinnen des Brustkrebsgen BRCA1 liegt laut dem Krankenhaus die Wahrscheinlichkeit für einen Ausbruch der Krankheit im Laufe des Lebens bei 80 Prozent für Brustkrebs und 60 Prozent für Eierstockkrebs. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Vererbung dieses Gendefekts bei 50 Prozent. Man geht davon aus, dass es zusammen mit dem verwandten Gen BRCA2 für ca. fünf bis zehn Prozent der Brustkrebserkrankungen verantwortlich ist.

Die Eltern hatten sich für eine künstliche Befruchtung und die anschließende Präimplantationsdiagnostik entschieden, nachdem in der Familie des Vaters in den vorherigen drei Generationen bei mehren Frauen Brustkrebs aufgetreten war. Bei dem neugeborenen Mädchen besteht jedoch trotz der Vorauswahl weiterhin die Möglichkeit, dass es an Brustkrebs erkranken kann, da es noch viele weitere nicht vorhersehbare Faktoren gibt, die einen Einfluss auf den Ausbruch der Krankheit haben können. In Deutschland ist eine solche Embryonen-Auswahl mittels PID, bei der den nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryonen im Achtzell-Stadium ein- bis zwei Zellen entnommen und auf Erbkrankheiten untersucht werden, bislang verboten. In Großbritannien war bis 2006 die PID nur zulässig für Tests auf unmittelbare Krankheiten. Nach einer Gesetzesänderung 2006 wurde schließlich erlaubt, Embryonen auch auf Risikogene zu testen, die nicht in jedem Fall zu einer Krankheit führen.

In Großbritannien löste die Geburt des ersten Kindes ohne Brustkrebsgen eine Debatte über die Grenzen der PID aus. Kritiker monierten, hier sei eine Grenze hin zu einem Designerbaby überschritten worden. Die für die Genehmigung der PID zuständige Embryonenschutzbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) erklärte dagegen bereits Mitte Dezember, die PID sei kein Verfahren, mit dem Änderungen im Erbgut vorgenommen werden, sondern es eröffne lediglich die Möglichkeit, genetische Erkrankungen zu vermeiden. Vorausgesetzt, die Erbmasse der Eltern ermöglicht es, auch Embryonen zu zeugen, die frei von dem betroffenen Gen sind. Das University College Krankenhaus London bietet die PID nicht nur zur Vermeidung von Brustkrebs an, sondern auch von Darmkrebs durch Mutationen im APC-Gen und von Retinoblastomen, d.h. einer sehr seltenen Krebserkrankung der Augen im Kindesalter.
 

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2. Es wird enger: Einstweilige Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch

Hamburg (ALfA). Für den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine "Suizidbegleitung" wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November letzten Jahres bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der "Suizidbegleitung" einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten mündlich eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Außerdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehörde in einzelnen Bundesländern weitergegeben wurde, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber der Bild-Zeitung am 29. Dezember. Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstützten Rentnerin das Medikament für einen tödlichen Cocktail besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. (Siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Für eine "Suizidbegleitung" verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfügung bis 9. Januar Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird dann das Hamburger Verwaltungsgericht über die Polizeiverfügung gegen Roger Kusch entscheiden.

Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfügung gegen Kusch begrüßt und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. "Herr Kusch betreibt Töten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun", erklärte Karl Prinz zu Löwenstein, Geschäftsführer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30. Dezember. "Mit Töten auf Verlangen maßt sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveräußerlichen Würde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", so Löwenstein. Die Malteser sind bundesweit Träger von fünf Palliativstationen, einem stationären Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Weitere Informationen:

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3. Guter Vorsatz: CDU in NRW will Hospize zur Sterbebegleitung finanziell entlasten

Düsseldorf (ALfA). Die nordrhein-westfälische CDU will die Hospize zur Sterbebegleitung finanziell entlasten. Wie die "Rheinische Post" am 3. Januar berichtete, soll der Eigenanteil der Träger stationärer Einrichtungen entfallen. Er beträgt derzeit zehn Prozent der Kosten. "Wenn sich Menschen ehrenamtlich so engagieren wie in den Hospizbewegungen, dann ist es schwer verständlich, warum sie für dieses Engagement auch noch einen Eigenanteil von zehn Prozent an Finanzmitteln einsammeln müssen", zitierte die Zeitung den CDU-Sozialexperten Norbert Post.

Die Landtagsfraktion will jetzt per Bundesratsinitiative erreichen, dass der Eigenanteil durch eine bundesstaatliche Regelung oder von den Krankenkassen oder der Pflegeversicherung ausgeglichen wird. Für NRW geht es hierbei nach CDU-Berechnungen um eine Größenordnung von 1,5 Millionen Euro pro Jahr.
 

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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

  • Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung
    Klinkhammer, Gisela; Richter-Kuhlmann, Eva
    Das Jahr 2009 beginnt biopolitisch ebenso turbulent, wie das Jahr 2008 aufgehört hat. Gleich zwei Gesetze sollen in den nächsten Wochen und Monaten die parlamentarischen Hürden nehmen: ein Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen und eines zur Regelung von Spätabtreibungen.
    Deutsches Ärzteblatt 2009; 106(1-2), 05.01.09
     
  • "Ärzte stehen unter enormem Druck"
    Rudolf Jaenisch über künftige Heilverfahren mit Stammzellen und die Grenzen der Biologie
    SUEDDEUTSCHE.DE 23.12.08
     
  • Heilkraft des Knochenmarks
    Bisher konnten Wissenschaftler adulte Stammzellen aus dem Knochenmark anregen, neue Blutzellen zu bilden. Jetzt ist es ihnen gelungen, die Stammzellen dazu zu bringen, Knochen, Gewebe und Blutgefäße zu reparieren.
    FOCUS Online 09.01.09
     
  • "Wir waren sehr naiv"
    Was ist aus Craig Venters Genomprojekt geworden? Und was aus dem Forscher selbst? Der Wissenschaftspublizist Stefan Klein hat ihn getroffen
    DIE ZEIT, Nr. 03, 08.01.09
     
  • "Es wird einen Frontalangriff auf das Leben geben"
    Über die neuen "Codewörter" für Abtreibung und was sich bei der UNO unter Obama konkret ändern wird - darüber spricht Austin Ruse, Präsident der bei der UNO tätigen Lebensschutzorganisation C-Fam.
    Von Oliver Maksan/Die Tagespost.
    KATH.NET 29.12.08
     
  • Ich habe meine Abtreibung überlebt
    Nach einem Vortrag "kam sie einfach auf mich zu und sagte: Ich bin deine Mutter", erinnert sich Gianna Jessen. Von Matthias Pankau
    KATH.NET 23.12.08
     
  • Luxemburgs Großherzog billigt Beschränkung seiner Rechte
    Luxemburg - Im Streit um das neue Sterbehilfegesetz hat Luxemburgs Großherzog Henri sich damit einverstanden erklärt, dass seine Rechte als Staatsoberhaupt eingeschränkt werden.
    DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 28.12.08
     

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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