ALfA-Newsletter 02/09 vom 17.01.2009
Themenübersicht
- Richtungsweisende Entschließung: Europäisches Parlament mehrheitlich für Recht auf Abtreibung
- USA vor richtungsweisender Entscheidung: Kongressabstimmung über grundlegende Liberalisierung der Abtreibungsregelung
- Sinkende Organspendezahlen: Deutsche Stiftung Organtransplantation fordert umfassende Gesetzesreformen
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminkalender
- 22. Januar 2009, Gauting (bei München): Ökumenisches Würmtal Forum "Stammzellforschung - Was können wir? Was dürfen wir?"
- 30. Jan. - 01. Febr. 2009, Tutzing: Tagung "Leben! Die Selbstbestimmung im Zeitalter der Biopolitik" (Akademie für Politische Bildung Tutzing)
- 31. Januar 2009, Augsburg: Mitgliederversammlung ALfA-Regionalverband Augsburg
- 07. März 2009, Kassel: Forum Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V.
- 08. Mai 2009, Köln: Festakt 25 Jahre Juristen-Vereinigung Lebensrecht
- 15. - 17. Mai 2009, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
- 09. Juni 2009, München: Vortrag "Nicht der Tod macht mir Angst, sondern das Sterben" (ödp-Muenchen)
- 17. - 18. Juni 2009, Tutzing: Tagung "Sterbebegleitung und Sterbehilfe in Europa" (Evangelische Akademie Tutzing)
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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1. Richtungsweisende Entschließung: Europäisches Parlament mehrheitlich für Recht auf Abtreibung
Straßburg (ALfA). Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat das Europäische Parlament am 14. Januar mehrheitlich einen Text des Berichterstatters Giusto Catania, Abgeordneter der Vereinigten Europäischen Linken, Italien, zur "Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004-2008 (2007/2145(INI)" angenommen. Die Entschließung fordert u. a. unter dem Stichwort "Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit" faktisch ein Recht auf Abtreibung innerhalb der Europäischen Union. Die Aussprache zum Bericht erfolgte bereits am 17. Dezember vergangenen Jahres.
In der Entschließung des Europäischen Parlaments heißt es wörtlich unter Punkt 60: "Das Europäische Parlament … betont, dass das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, dass eine angemessene Sexualerziehung eingerichtet wird, dass Informationen und Einrichtungen für eine vertrauliche Beratung zur Verfügung gestellt und die Möglichkeiten der Verhütung vereinfacht werden, damit jede unerwünschte Schwangerschaft und illegale und gefährliche Abtreibungen verhindert werden können, sowie dass die Praxis der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen bekämpft wird." Unter Punkt 61 betont das Europäische Parlament, "dass zu ethnischen Minderheiten gehörenden Frauen unabhängig von ihrem rechtlichen Status der Zugang zu öffentlichen Mitteln gewährleistet werden sollte, um ihnen Zugang zu sicherer, gleicher, kulturellen Besonderheiten Rechnung tragender Gesundheitsfürsorge und zu damit verbundenen Rechten zu ermöglichen, insbesondere zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie damit verbundenen Rechten…"
Das Europäische Parlament stelle angesichts der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union fest, dass es auf vielen Ebenen Verbesserungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf gibt, heißt es an anderer Stelle. Die Europäische Union beruhe auf einer Wertegemeinschaft sowie auf der Achtung der Grundrechte. Deshalb seien der wirksame Schutz und die Förderung der Grundrechte die Basis für Demokratie in Europa. Berichterstatter Catania wies darauf hin, dass die Umsetzung der Grundrechte ein Ziel der gesamten europäischen Politik sein müsse und dass die EU deshalb aktiv die Grundrechte fördern und schützen und sie bei der Erarbeitung und Annahme von Rechtsvorschriften uneingeschränkt berücksichtigen sollte.
Der Text enthält neben den Punkten zum "Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit" zahlreiche weitere Ausführungen, u. a. zur Sicherheitspolitik, zur Kontrolle der Geheimdienste, Diskriminierung von Roma, Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Chancengleichheit sowie Immigration und Integration. Bei der Abstimmung votierten laut Europäischem Parlament insgesamt 401 Abgeordnete für den Bericht, 220 dagegen, 67 enthielten sich der Stimme. Die "Society for the Protection of Unborn Children" aus Großbritannien hat im Internet die namentlichen Abstimmungsergebnisse zusammengestellt und veröffentlicht. Darin ist auch nachzulesen, wie die deutschen Europaabgeordneten gestimmt haben.
Weitere Informationen:
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004-2008 (2007/2145(INI))
Dort finden sich auch die weiteren zugehörigen Papiere
- Namentliche Abstimmungsergebnisse nach Ländern sortiert im PDF-Format
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2. USA vor richtungsweisender Entscheidung: Kongressabstimmung über grundlegende Liberalisierung der Abtreibungsregelung
Washington (ALfA). Die USA stehen nächste Woche möglicherweise vor einer fundamentalen Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung. Konkret geht es um den so genannten "Freedom of Choice Act (FoCA)", einen Gesetzentwurf, der die Regelungen einzelner Bundesstaaten zur rechtlichen Beschränkung von Abtreibungen aushebeln soll und über den der amerikanische Kongress am 21. Januar abstimmen soll. Dies berichtete das katholische Nachrichtenportal Kathnews.de online am 13. Januar. Vorausgesetzt, der Kongress stimmt dem FoCA zu, wäre dann jedes Krankenhaus und jede Klinik dazu verpflichtet, Schwangeren eine Abtreibung zu ermöglichen. Alle bisherigen Gesetze, die Medizinern und Pflegepersonal ermöglichen, die Teilnahme an Abtreibungen aus Gewissensgründen zu verweigern, würden aufgehoben werden. Kündigungen von medizinischem Personal aufgrund einer lebensbejahenden Einstellung dürften dann keine Seltenheit mehr sein, erläuterte Kathnews.de die Konsequenzen. 30% der amerikanischen Krankenhäuser seien in katholischer Trägerschaft. Ein Inkrafttreten des FoCA könnte für die amerikanischen Bischöfe die Schließung von zahlreichen Krankenhäusern bedeuten, heißt es weiter. Außerdem würde dies die Annullierung des 2003 unter dem ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush erlassenen Verbotes einer besonders grausame Abtreibungsmethode, der so genannten "Partial Birth-Abortion", d.h. der so genannten Teilgeburtsabtreibung, bedeuten (mehr zu Teilgeburtsabtreibungen unten). Des weiteren könnten künftig Minderjährige ohne Wissen der Eltern ihr Ungeborenes abtreiben lassen und mit Steuergeldern wieder vorgeburtliche Kindstötungen finanziert werden.
Der designierte US-Präsident Barack Obama hatte dem Bericht zufolge bereits lange vor seiner Wahl vor Abtreibungslobbyisten des "Planned Parenthood Action Fund" angekündigt, als Präsident den "Freedom of Choice Act (FoCA)" zu unterzeichnen. Nach Schätzungen des U.S. Census Bureau würde die Umsetzung des Gesetzentwurfes das Leben weiterer 125.000 ungeborener Leben kosten, so Kathnews.de.
Weitere Informationen:
- National Right to Life
Dort gibt es über die Startseite zahlreiche Hintergrundinfos zum "Freedom of Choice Act (FoCA)", anstehenden Entscheidungen und zu Teilgeburtsabtreibungen
- Präsident der Ungeborenen
Von Stefan Rehder
In Sachen Abtreibung und Bioethik hat sich George W. Bush engagiert wie kein anderer Staatschef
DIE TAGESPOST 17.01.09
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3. Sinkende Organspendezahlen: Deutsche Stiftung Organtransplantation fordert umfassende Gesetzesreformen
Frankfurt am Main (ALfA). Die Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat am 14. Januar die aktuellen Zahlen zur Organspende für das Jahr 2008 veröffentlicht und aufgrund des deutlichen Rückgangs der Organspendezahlen vom Gesetzgeber durchgreifende Reformen gefordert. Es sei nicht zu akzeptieren, dass Organspenden nicht realisiert werden, teilte die DSO in einer Presseaussendung mit. Laut DSO sterben in Deutschland jährlich rund 1.000 Patienten auf der Warteliste für ein Organ, Nierenpatienten warten durchschnittlich fünf bis sechs Jahre auf eine Transplantation. Voraussetzung für eine so genannte Organspende ist laut Transplantationsgesetz die Feststellung des Hirntodes beim Spender durch zwei unabhängige Ärzte und die Einwilligung des Verstorbenen oder stellvertretend seiner Angehörigen auf Grundlage des mutmaßlichen Willens. Problematisch ist dabei, dass ca. 94,5 Prozent aller Organentnahmen bei Menschen stattfinden, die niemals ihre Einwilligung zu dieser "Spende" gegeben haben, sondern wo die Angehörigen aufgrund des "mutmaßlichen" Willens entschieden haben, die Organe freizugeben.
Bundesweit wurden laut DSO vergangenes Jahr 1.198 Menschen nach Feststellung des Hirntodes ihre Organe für schwer kranke Patienten entnommen. Das sind 8,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit sank die Zahl der Organspender pro einer Million Einwohner von 16 in 2007 auf 14,6 in 2008. Die Anzahl der entnommenen Organe hat sich dabei von 4.140 auf 3.945 reduziert. Insgesamt konnten in Deutschland im letzten Jahr 4.050 Transplantationen vorgenommen werden, in 2007 waren es noch 4.251. Der Rückgang bei den Organspendezahlen ziehe sich durch alle Organspenderegionen mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen.
"Der DSO, seit Juli 2000 laut Transplantationsgesetz bundesweit mit der Koordinierung der Organspende beauftragt, fehlen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur wirksamen Steigerung der Organspende entscheidende Voraussetzungen und Kompetenzen", erklärte dazu Prof. Dr. Günter Kirste, medizinischer Vorstand der DSO. Die Organspende ist laut Transplantationsgesetz als "Gemeinschaftsaufgabe" vieler Beteiligter wie Krankenhäuser, Gesundheitsverwaltungen, Ärztekammern und Ministerien definiert. Genau darin liege nach Ansicht Kirste das Problem. Jeder könne sich hinter dem Begriff "Gemeinschaftsaufgabe" verstecken, es gebe zu wenige Verbindlichkeiten, kritisiert der Mediziner und fordert klare Zuständigkeiten und Qualitätskontrollen. Das deutsche System sei schlecht strukturiert, deshalb würden viele Spender gar nicht erst erkannt, bemängelte Kirste. Die Anzahl der Spenden lasse sich auch in Deutschland durch geeignete Strukturen verdoppeln, hätten Studien der DSO ergeben. Der DSO-Vorstand plädierte dafür, dass die DSO von sich aus in Kliniken tätig werden kann und nicht wie derzeit praktiziert, lediglich auf Anfrage aktiv werden darf. Vorbild solle hierfür Spanien sein, wo 34 Organspender auf eine Million Einwohner gerechnet kommen.
Zu den aktuellen Gründen für den Rückgang der Organspende in Deutschland zählen laut DSO auch die Unsicherheiten in den Kliniken aufgrund der Änderung des Gewebegesetzes. Die jetzt gültigen Vorschriften hätten das System derart kompliziert und bürokratisiert, dass Ärzte in Krankenhäusern auf die Meldung eines Spenders eher verzichten, als sich in einem für sie undurchschaubaren Rechtsgebiet zu engagieren. Im Gespräch ist auch schon lange eine Widerspruchslösung zur Organspende, wie es z.B. in Spanien oder Österreich praktiziert wird. Demnach gilt dort jeder als Organspender, sofern nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen wurde. Auch der Nationale Ethikrat forderte in einer Stellungnahme vom April 2007 die Einführung der Widerspruchslösung. Laut einem Bericht auf Spiegel Online vom 15. Januar sieht die DSO in einer Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland jedoch keine Garantie für eine effektive Steigerung der Organspende. DSO-Chef Günter Kirste habe gegenüber dem Nachrichtenmagazin erklärt, "die Widerspruchsregelung ist kein Allheilmittel, um den Organmangel zu beheben." Mit immer neuen Kampagnen versucht die DSO daher weiter, die Organspendezahlen zu steigern. Offenbar ohne Erfolg.
Kritik an der Informationsarbeit der DSO und anderen öffentlichen Stellen
Organspende-Kritiker wie der Verein "Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V.", ein Zusammenschluss von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe über eine Organspende zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen und ihre Entscheidung danach bitter bereut haben, prangern schon lange die einseitige Aufklärungsarbeit der DSO an. Insbesondere die mangelnden Informationen, was wirklich bei einer Organentnahme geschieht und welche Konsequenzen eine Freigabe zur Organspende für Angehörige haben kann. Ebenso wird der Hirntod als Spenderkriterium in Frage gestellt, der nach Kritikerauffassung bei genauerer Betrachtung nicht den Tod des Menschen bedeutet, sondern einen unumkehrbaren Prozess im Sterben, der Begleitung bedarf und der im Falle einer Organentnahme massiv gestört wird. Daher betreiben KAO, die Informationsstelle Transplantation und Organspende sowie die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik und andere kritische Gruppen unermüdliche Aufklärungsarbeit, um den einseitigen Informationen öffentlicher Stellen wie der DSO, dem Bundesgesundheitsministerium und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entgegenzutreten. Ihr Ziel ist es, Menschen zu einer bewussten Entscheidung für oder gegen eine Organspende nach umfassender Aufklärung über alle Hintergründe einer Organspende zu bewegen. Denn nur wenn jeder einzelne selbst eine bewusste Entscheidung getroffen hat und nicht die Angehörigen diese treffen müssen, kann von einer "Spende" gesprochen werden. Möglicherweise trägt diese Arbeit nun Früchte und es stellt sich langsam aber sicher eine Wandlung in der Bevölkerung und bei zuständigen Medizinern im Hinblick auf die Todesdefinition Hirntod und Organspende ein.
Weitere Informationen:
- www.organspende-aufklaerung.de
Kritische Informationen der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zum Thema Organspende / Transplantation / Hirntod / Lebendspende / Organhandel
- Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V.
- Informationsstelle Transplantation und Organspende
- Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle, Lebensforum Ausgabe 81 - 1/2007
Schwerpunktthema "Hirntod gleich Tod?"
- USA definieren den Tod neu
Der Bioethik-Rat des US-Präsidenten hat eine neue Todesdefinition formuliert. Ein 168-seitiger Bericht soll die Frage klären, welche Diagnoseart ethisch und medizinisch vertretbar ist.
DIEPRESSE.com 14.01.09
Anm.: Hier geht es um den Hirntod, Voraussetzung für eine Organentnahme
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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- 60 Jahre Deklaration der Menschenrechte: Gesundheit - ein Menschenrecht
Korzilius, Heike
Deutsches Ärzteblatt 2009; 106(3), 16.01.09
- Allogene Stammzelltransplantation: Nachschub aus der Nabelschnur
Siegmund-Schultze, Nicola
Internationale Forscher sind optimistisch: Nabelschnurblut als Stammzellquelle hat eine Zukunft, die Nachteile einer vergleichsweise geringen Zahl gewinnbarer pluripotenter Zellen lassen sich überwinden.
Deutsches Ärzteblatt 2009; 106(3), 16.01.09
- Fetales Testosteron als Autismusmarker?
Cambridge - Hohe Testosteronspiegel in der Amnionflüssigkeit gehen einer Studie im British Journal of Psychology (BJP 2009; 100: 1-22) zufolge mit autistischen Persönlichkeitsmerkmalen der Kinder im Grundschulalter einher.
AERZTEBLATT.DE 14.01.09
Anm.: Hier geht es um die Frage einer Pränataldiagnostik und möglichen Abtreibung
- Gen-Tests jetzt auch ohne bekannte Erbkrankheit
In Großbritannien können Frauen mittels Gen-Tests jetzt auch dann auf die Vererbung potenzieller Krebserkrankungen untersucht werden, wenn in der Familie keine Erbkrankheiten bekannt sind.
WELT Online 12.01.09
- Keine Abtreibung siamesischer Zwillinge
Die Entscheidung einer 25jährigen Frau, Siamesische Zwillinge auszutragen, beschäftigt derzeit die englische Öffentlichkeit.
FAZ.NET Blog Biopolitik 13.01.09
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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