ALfA-Newsletter 24/09 vom 20.06.2009
Themenübersicht
- Ende einer langen Debatte: Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen
- Wenig Lob, viel Kritik: Stimmen zur Neuregelung von Patientenverfügungen
- Adoptionseltern gesucht: Dreijähriger Junge mit Down Syndrom sucht neues Zuhause
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminkalender
- 26. September 2009, Berlin: Marsch für das Leben (Bundesverband Lebensrecht BVL)
- 26. November 2009, Kassel: Lebensrechts-Forum (Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V.)
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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1. Ende einer langen Debatte: Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen
Berlin (ALfA). Am 18. Juni hat sich der Deutsche Bundestages auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Er beschloss in dritter Lesung mit einer Mehrheit von 317 Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Damit wurde nach gut sechs Jahren Diskussion über das Thema nach langjähriger Uneinigkeit kurz vor Ende der Legislaturperiode ein vorläufiger Schlusspunkt in der Debatte gesetzt. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens am 1. September 2009 in Kraft treten.
Regelungen zu Patientenverfügungen im Einzelnen
Laut dem verabschiedeten Gesetzentwurf (Drucksache 16/8442) sind künftig Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen. Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben, d.h. sie gelten unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Dies gilt auch, wenn der Patient, der sich nicht mehr äußern kann, in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert hat. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben jedoch unwirksam.
Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden. Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Gibt es keine Verfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt. Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen. Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Das Abstimmungsverfahren
Vorangegangen war der endgültigen Entscheidung über eine Neuregelung zunächst eine 100minütige Debatte in der noch einmal alle Rednerinnen und Redner ihre Argumente vortrugen und um Unterstützung für die einzelnen Gesetzentwürfe warben. Danach folgte als erstes eine nicht namentliche Abstimmung über einen Antrag der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Prof. Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU) und weiterer Abgeordneter (Drucksache 16/13262), die darin forderten, eine gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung zu vermeiden und kein Gesetz zu erlassen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde der Weg für eine namentliche Abstimmung über die vorliegenden Gesetzentwürfe frei gemacht. Anschließend wurde in einer Geschäftsordnungsabstimmung per Stimmzettelverfahren über die Abstimmungsreihenfolge der insgesamt drei vorliegenden Gesetzentwürfe entschieden, nachdem hierüber bis zuletzt Uneinigkeit herrschte, die Reihenfolge jedoch Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis haben würde. Wegen diesen Differenzen wurde die gesamte Abstimmung bereits Ende Mai von der Tagesordnung gestrichen (siehe ALfA-Newsletter 21/09 vom 30.05.2009). Mit 309 zu 258 Stimmen entschieden sich die Abgeordneten nun, erst über den Entwurf von Zöller, dann von Bosbach, und zuletzt den von Stünker abzustimmen.
Der Entwurf der Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Dr. Hans Georg Faust (Drucksachen 16/11493 und 16/13314) hatte neben schriftlichen auch mündlich geäußerte Erklärungen als Patientenverfügungen gelten lassen wollen. Doch musste in beiden Fällen immer der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigtem individuell ermittelt werden. Für den Gesetzentwurf stimmten 77 Abgeordnete, 486 waren dagegen und acht enthielten sich. Damit wurde der Text in zweiter Beratung abgelehnt. Der Entwurf einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfang Bosbach (CDU/CSU) (Drucksache 16/11360) hatte strengere formale Bedingungen für eine Patientenverfügung vorgesehen. Dazu gehörte unter anderem eine vorangehende umfassende ärztliche Beratung. Er wurde mit 220 Ja-Stimmen zu 344-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen in zweiter Beratung ebenfalls abgelehnt.
Bei der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" der Abgeordneten Joachim Stünker und Michael Kauch (Drucksachen 16/8442 und 16/13314) stimmten 320 Abgeordnete mit Ja, 241 mit Nein, fünf enthielten sich. Damit wurde der Text in zweiter Beratung angenommen. Dieser Entwurf kam damit in die dritte Lesung, wurde auch hier erwartungsgemäß angenommen und wird damit nun Gesetz. Wie die Abstimmungen innerhalb der Fraktionen konkret aussahen, findet sich in den Abstimmungslisten des Bundestages sowie im ausführlichen Kommentar von Stefan Rehder in einem Artikel in der der Tagespost vom 20. Juni (siehe unten).
Ende einer langen Diskussion
Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung wurde seit langem diskutiert. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema jedoch ohne die Bindung an Fraktionsgrenzen beraten wollten, hatte die Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet und Bundesjustizministerin Zypries den Entwurf zurückgezogen. Zuletzt waren die Fronten zwischen den einzelnen Gruppen mit ihren jeweiligen Vorschlägen jedoch so verhärtet, dass eine Einigung kaum in Sicht schien. Bis zuletzt feilten die Abgeordneten schließlich an ihren Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen und kamen nun zu dem verabschiedeten Kompromiss. Eine Bewertung dieses Kompromisses gibt es im nächsten Bericht.
Weitere Informationen:
- Namentliche Abstimmungsergebnisse über Patientenverfügung auf der Webseite des Bundestages mit allen zugehörigen Drucksachen
- ZDF-Parlameter mit den Abstimmungsergebnissen aller Abgeordneten inklusive umfangreicher Filterfunktion wie Bundesländer, Alter, Geschlecht, Kinderanzahl, Status etc.
- "Lebensschutz, nein danke"
Von Stefan Rehder
Diesem Parlament ist nicht mehr zu helfen. Alle hatten sie die Abgeordneten gewarnt, besser kein Gesetz zu beschließen als ein schlechtes
DIE TAGESPOST 20.06.09
- Eklat über Abstimmungsreihenfolge: Debatte und Schlussabstimmung über Patientenverfügungsgesetz verschoben
ALfA-Newsletter 21/09 vom 30.05.2009
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2. Wenig Lob, viel Kritik: Stimmen zur Neuregelung von Patientenverfügungen
Berlin (ALfA). Von den Politikern, Kirchen, Lebensrechtsgruppen und Verbänden wurde das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen unterschiedlich aufgenommen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich sehr erfreut über den Bundestagsentscheid. "Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen", erklärte Zypries in einer Pressemitteilung im Anschluss an die Abstimmung. "Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben und verlässliche Regelungen, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase. Wir knüpfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit", so die Ministerin. Mit dem Gesetz sei sichergestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich sei gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, bezeichnete das neue Gesetz dagegen als eine "Katastrophe" sowohl für den Lebensschutz als auch für das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende. "Entgegen aller Mahnungen der Bundesärztekammer, medizinischer Fachgesellschaften, der Kirchen und der Lebensschutzbewegung haben sich die Abgeordneten mehrheitlich für die schlechteste aller zur Wahl gestandenen Alternativen entschieden. Mit der behaupteten Selbstbestimmung hat das neue Gesetz allenfalls oberflächlich etwas zu tun", erklärte Kaminski in einer Pressemitteilung vom selben Tag. "Eine wahrhaft selbstbestimmte Entscheidung darüber, welche medizinische Maßnahmen ein Mensch dulden will und welche nicht, setzt eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen von Therapien, ihre Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen voraus. Genau dies sieht das beschlossene Gesetz jedoch ausdrücklich nicht vor", warnte die ALfA-Bundesvorsitzende. "Auch wenn der Staat sicher nicht die Pflicht hat, seine Bürger unter allen denkbaren Umständen daran zu hindern, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, so hat er doch Sorge dafür zu tragen, dass Menschen in so sensiblen, Leben und Sterben betreffenden Fragen, keine Entscheidungen treffen, deren Tragweite sie - ohne Aufklärung - unmöglich in jedem Fall ermessen können", so die Ärztin. Auch hier versage das beschlossene Gesetz. Im Gegenteil: Mit ihm werde die in Zeiten knapper Kassen ohnehin völlig übertriebene Angst von Menschen vor einer Übertherapie schamlos ausgenutzt und - beabsichtigt oder nicht - der Gefahr Vorschub geleistet, dass Menschen mit dem, was sie in ihren Patientenverfügungen künftig verfügen, ihr eigenes Todesurteil abfassen. Ähnlich kritisch äußerten sich die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der Union.
Auch die Deutsche Hospiz Stiftung, die kurz zuvor noch eine große Kampagne gestartet hatte und Bürger dazu aufrief, in persönlichen Briefen an die Abgeordneten zu appellieren, endlich ein Patientenverfügungsgesetz zu erlassen, zeigte sich wenig erfreut über den angenommenen Gesetzentwurf. "Jahrelang haben wir gerungen. Wir haben zwar jetzt ein Gesetz, das besser ist als keins. Als Schulnote würde man aber nur ein ,gerade versetzt' vergeben", erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung in einer Presseaussendung. "Bisher wurde von Vormundschaftsgericht zu Vormundschaftsgericht unterschiedlich über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden. Jetzt sind Leitplanken eingezogen worden. Allerdings ist die Beratung nur eine Empfehlung, so wird der Fürsorgepflicht des Staates leider nur ausreichend genüge getan. Denn echte Selbstbestimmung setzt Aufklärung voraus", gab auch Brysch zu bedenken. Er mahnte zudem an, dass die praktische Arbeit jetzt erst beginne. "Schließlich entscheiden sich die Menschen für eine Patientenverfügung, weil sie Angst vor Pflege und Abhängigkeit im Alter haben. Der beste Patientenschutz ist ein die Würde wahrendes Pflegesystem und nicht ein Patientenverfügungsgesetz. Während ein Patientenverfügungsgesetz die Politik nichts kostet, wird eine reformierte Pflege die die Herausforderungen der nächsten zehn Jahre bewältigt, nicht zum Nulltarif zu haben sein", stellte Brysch klar.
Vertreter der beiden großen Kirchen zeigten sich ebenfalls enttäuscht über das neue Gesetz. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, bekräftigte den Sinn einer Patientenverfügung, da sie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten entspricht. "Nach unserem Verständnis muss aber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen wie die nun vorliegende, die einseitig die Selbstbestimmung des Patienten betont, genau daraufhin überprüft werden, ob sie dem vorab verfügten Willen des Patienten und seiner individuellen Krankheits- und Sterbesituation gerecht wird. Nochmals betonen wir, dass Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz sich nicht in der Sterbephase befinden", erklärte Zollitsch.
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, sieht in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über Patientenverfügung keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Er bedauerte in einer Presseaussendung, dass der Deutsche Bundestag sich unter mehreren Möglichkeiten mehrheitlich für den unter dem Namen des Abgeordneten Joachim Stünker eingebrachten Gesetzesentwurf entschieden hat. "Wir haben uns zwar grundsätzlich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, aber es war gerade der vom Abgeordneten Joachim Stünker initiierte Entwurf, der in den Kirchen erhebliche Kritik auf sich gezogen hat", so Huber. Er würdigte die gehaltvolle Debatte, die der Abstimmung vorausging, gab aber ebenfalls zu bedenken, dass der Gesetzentwurf einseitig von einer zu eng gefassten Vorstellung von Selbstbestimmung ausgehe: "Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht." Der Ratsvorsitzende erinnerte daran, dass bei allen Gesetzesvorhaben, über die ohne Fraktionszwang entschieden worden ist, der ernstliche Versuch gemacht worden sei, in der praktischen Umsetzung so weit wie möglich auf andere Überzeugungen Rücksicht zu nehmen. "Das Instrument der Patientenverfügung ist von großer Bedeutung. Nachdem die Richtungsentscheidung getroffen worden ist, müssen nun alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wenigstens in der Umsetzung auch die kritischen Stimmen, insbesondere vieler Ärzte, so angemessen wie möglich zu berücksichtigen", so der EKD-Vorsitzende abschließend.
Eine ausführliche Betrachtung über die konkreten Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die bisherige Praxis bietet der Rechtsexperte Oliver Tolmein in seinem FAZ.NET Blog Biopolitik. Weitere Kommentare und Berichte zur Debatte gibt es im umfassenden Pressespiegel (siehe unten).
Weitere Informationen:
- Patientenverfügungen - Das neue Gesetz in der Praxis
Die große parlamentarische Schlacht um die gesetzliche Normierung von Patientenverfügungen ist geschlagen, jetzt steht die Phase der journalistischen Nachbereitung an.
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 19.06.09
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3. Adoptionseltern gesucht: Dreijähriger Junge mit Down Syndrom sucht neues Zuhause
Köln (ALfA). Am 19. Juni hat die ALfA einen Hilferuf für die Suche nach Adoptionseltern erhalten, den wir hier weitergeben. Konkret handelt es sich um einen kleinen dreijährigen Jungen mit Down Syndrom namens Sasha, der in einem Kinderheim ca. zwei Stunden von St. Petersburg entfernt unter unschönen bis unsäglichen Bedingungen lebt. Das Heim erhält zwar Unterstützung von einem deutschen Förderverein und hat mit dessen Hilfe auch schöne Spielsachen angeschafft; diese werden aber sorgsam in Regalen aufbewahrt, die Kinder verbringen den ganzen Tag in ihren Bettchen. Sie sind schwerer behindert und werden teilweise mit Nylonstrümpfen an die Bettchen gefesselt, um sie ruhig zu stellen.
Für Sasha werden nun dringend Adoptiveltern gesucht. Nach Auskunft der Hilfesuchenden ist er ein munterer kleiner Junge, der dort nicht ansatzweise ausreichend gefördert und vor allem geliebt wird und der - wenn sich keiner um ihn kümmert - sicher verkümmern und "eingehen" wird. Der kleine Sasha ist zur Adoption freigegeben und gesund und hat insbesondere weder Herz- noch Darmprobleme, auch keine Zöliakie, eventuell eine Zitrusfrüchte-Unverträglichkeit. Weitere Informationen sind vorhanden. Ein Kontakt zu einer jungen, mit 22 Jahren aber leider für eine Adoption noch zu jungen, Ergotherapeutin als Süddeutschland, die derzeit für drei Monate in dem Kinderheim beruflich tätig ist und die Sasha "entdeckt" hat, kann mühelos hergestellt werden, über sie natürlich auch zu dem Kinderheim.
Bei Interesse an Sasha wenden Sie sich bitte an Frau Ruth Reimann, E-Post: ruth.reimann(at)netcologne.de. Sie bietet auch gerne ausführliche Informationen über das Leben mit Down Syndrom.
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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Geschlechtstest-Hersteller wegen falscher Prognose verklagt
Weil ihr Baby nicht das prognostizierte Geschlecht hatte, haben sechs junge Mütter aus New York den Hersteller eines einschlägigen Tests verklagt.
20MIN.CH 16.06.09
- Polen: Volksinitiative gegen künstliche Befruchtung nimmt Hürde
AERZTEBLATT.DE 16.06.09
- Sternipark: Babys spurlos verschwunden?
Von Eva Eusterhus und Olaf Dittmann
Die Sozialbehörde lässt nach vier Babys fahnden, die in Sternipark-Babyklappen abgelegt wurden. Der Hamburger Verein weigert sich angeblich schon seit mehreren Monaten, Auskunft über den Verbleib der Kinder zu geben.
WELT Online 19.06.09
- Schweiz: Aus für organisierte Sterbehilfe?
Gesetzliche Schranken und ein Verbot der organisierten Suizidhilfe müssten diskutiert werden, heißt es in einer Erklärung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
KATH.NET 18.06.09
- Obama Terminates Bioethics Council
by David Prentice
The President's Council on Bioethics is no more. With a one-day notice, the members were told in a letter from the President that their services were no longer required.
FRC-Blog - Blog of Family Research Council 19.06.09
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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