ALfA-Newsletter 09/09 vom 07.03.2009
Themenübersicht
- Debatte über Patientenverfügungen: Uneinigkeit bei Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
- iPS-Zellen auf Erfolgskurs: Hautzellen mittels springender Gene in reprogrammierte Stammzellen verwandelt
- Neues auf www.alfa-ev.de: Aktuelles LebensForum abrufbar
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminkalender
- 16. März, Berlin: Öffentliche Anhörung des Frauenausschusses zur Problematik von Konfliktsituationen während der Schwangerschaft (Deutscher Bundestag)
- 08. Mai 2009, Köln: Festakt 25 Jahre Juristen-Vereinigung Lebensrecht
- 15. - 17. Mai 2009, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
- 22. - 24. Mai 2009, Kloster Banz: 14. Kooperationsseminar zum Thema: "Was ist der Mensch? Wege zu seiner Erkenntnis" (Ärzte für das Leben)
- 09. Juni 2009, München: Vortrag "Nicht der Tod macht mir Angst, sondern das Sterben" (ödp-Muenchen)
- 17. - 18. Juni 2009, Tutzing: Tagung "Sterbebegleitung und Sterbehilfe in Europa" (Evangelische Akademie Tutzing)
- 26. September 2009, Berlin: Marsch für das Leben (Bundesverband Lebensrecht BVL)
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine
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1. Debatte über Patientenverfügungen: Uneinigkeit bei Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
Berlin (ALfA). In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 4. März diskutierten neun Sachverständige über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Wie diese Regelungen konkret aussehen sollen, ist allerdings nach wie vor umstritten. Die nahezu einhellige Meinung der geladenen Experten war, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist. Gegenteilige Forderungen der Bundesärztekammer wiesen sie zurück. Zudem forderten Mediziner die Stärkung der Palliativmedizin.
In der Anhörung äußerten sich die Fachleute zu drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen und einem Antrag der FDP-Fraktion, die dem Bundestag zurzeit vorliegen. Umstritten sind dabei vor allem der Grad der Verbindlichkeit und die Reichweite einer Patientenverfügung. Der Entwurf einer Gruppe um Joachim Stünker (SPD) betont dabei das Selbstbestimmungsrecht. Das Konzept einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) sieht dagegen je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor und setzt zudem auf ärztliche und rechtliche Beratung. Nach dem Vorschlag einer Gruppe um Wolfgang Zöller (CSU) sollen dagegen Verfügungen grundsätzlich verbindlich sein. Dabei wird die Rolle des Arztes als Entscheider betont. Bei der Expertenanhörung zeichnete sich keine eindeutige Favorisierung der Entwürfe ab. Zu allen Vorschlägen gab es Forderungen nach Korrekturen. Umstritten blieb auch eine Absolutsetzung der Selbstbestimmung des Einzelnen. Auch in vorangegangenen Debatten der letzten fünf Jahre, zuletzt in einer Debatte Ende Januar (siehe ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009), konnte bisher keine Einigung über eine rechtliche Regelung von Patientenverfügungen erzielt werden. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vor der Anhörung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode mit den Bundestagswahlen im September ohne eine Regelung für Patientenverfügungen enden könne. Man müsse im Bundestag, falls keine Einigung zwischen den Entwürfen zustande kommt, "sehr genau überlegen", ob man auf jeden Fall abstimmen sollte, erklärte Zypries. Im Moment komme man mit der aktuellen Rechtslage durchaus zurecht.
Der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, forderte nach der Anhörung eine klare Entscheidung zu Gunsten eines Patientenverfügungsgesetzes zu treffen. Die Anhörung im Rechtsauschuss habe gezeigt, dass alle Argumente auf dem Tisch liegen. "Wir brauchen jetzt den politischen Gestaltungswillen, um die positiven Ansätze der verschiedenen Entwürfe im Sinne eines praxistauglichen und guten Patientenverfügungsgesetzes zusammenzuführen", erklärte Brysch in einer Pressemitteilung vom 4. März. "Kein Entwurf verfügt bislang über die nötige Mehrheit. Um zu einem Gesetz zu kommen, muss eine Brücke gebaut werden zwischen den Grundrechten auf Selbstbestimmung und Integritätsschutz", so seine Forderung. Denn es sei klar, dass die augenblickliche Rechtslage undurchschaubar und widersprüchlich sei. Sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter befänden sich zurzeit "im ethischen und juristischen Treibsand."
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hatte dagegen unmittelbar vor der Anhörung erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. Mit einer "Verrechtlichung des Sterbens" sei niemandem gedient. "Der Gesetzgeber solle sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen", erklärte Hoppe in einer Pressemitteilung. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte der Ärztekammerpräsident. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfiehlt die Ärztekammer Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen und eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. "Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt", sagte Hoppe.
Weitere Informationen:
- Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung befürwortet
Neun Sachverständige äußerten sich zu drei Gesetzentwürfen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.03.09
Dort gibt es alle Gesetzentwürfe und die Stellungnahmen als Download im PDF-Format
- Patientenverfügungen: Erneute Debatte im Deutschen Bundestag
ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009
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2. iPS-Zellen auf Erfolgskurs: Hautzellen mittels springender Gene in reprogrammierte Stammzellen verwandelt
Toronto / Edinburgh (ALfA). Gleich zwei Forscherteams ist es kürzlich im Tierversuch mit Mäusen gelungen, Hautzellen in Stammzellen zurückzuverwandeln, ohne dazu potenziell krebsauslösende Viren zu verwenden. Bisher wurden für die Reprogrammierung sogenannte Virus-Genfähren eingesetzt, mittels derer die dafür notwendigen Gene an die verschiedenen Stellen des Erbguts platziert werden. Dies war jedoch mit Gefahren einer Entartung der Zellen verbunden. Nun haben ein Forscherteam um Knut Woltjen vom Samuel Lunenfeld Research Institute, Mount Sinai Hospital, Toronto und um Keisuke Kaji vom Centre for Regenerative Medicine an der Universität von Edinburgh offenbar eine sicherere Methode für die Reprogrammierung gefunden. Als Genfähre benutzten sie keine Viren, sondern ein Transposon, d.h. ein sogenanntes springendes Gen, das die Fähigkeit besitzt, den Ort im Chromosom zu wechseln. Damit schleusten sie die vier bereits früher für die Reprogrammierung von Hautzellen verwendeten Gene in einer einzigen Genfähre in Mäuse-Bindegewebszellen ein, die sich dadurch zu pluripotenten Stammzellen verwandelten. Anschließend wurden die verwendeten Bauteile wieder herausgeschnitten, da durch die vier Gene ebenfalls ein Krebsrisiko besteht.
Die Ergebnisse der Arbeiten wurden in Nature veröffentlicht. Sofern diese bisher nur im Tierversuch erprobte Methode auch beim Menschen gelingen sollte, wäre dies nach Einschätzung von Fachleuten ein wichtiger Fortschritt in Richtung Stammzelltherapie. Bis diese induzierten pluripotenten Stammzellen in der Medizin zum Einsatz kommen, werde es jedoch noch länger dauern.
Der CDU-Bundestags-Abgeordnete und für Bioethik zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, begrüßte die neuesten wissenschaftlichen Erfolge bei der virenfreien Reprogrammierung von Körperzellen zu pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen). "Diese pluripotenten iPS-Zellen gehören zur gleichen Klasse von pluripotenten Stammzell wie embryonale Stammzellen. Doch anders als embryonale Stammzellen tragen sie nicht den ethischen Makel, dass zu ihrer Gewinnung Embryonen getötet werden. Die neue Weiterentwicklung des von Yamanka 2006 erstmals demonstrierten Verfahrens zeigt erneut die Verzichtbarkeit der umstrittenen embryonalen Stammzellen", erklärte Hüppe in einer Pressemitteilung vom 2. März. "iPS-Zellen können zudem aus Zellen erwachsener Menschen gewonnen werden, stimmen also mit diesen Menschen genetisch überein - anders als embryonale Stammzellen, die von genetisch fremden Embryonen stammen. Daher bieten patientenspezifische iPS-Zellen für die Grundlagenforschung Vorteile gegenüber embryonalen Stammzellen", so Hüppe. Wie niedrig hingegen der Stellenwert embryonaler Stammzellen von den deutschen Stammzellforschern selbst eingeschätzt wird, zeige sich augenfällig daran, dass seit der vor knapp einem Jahr beschlossenen Änderung des Stammzellgesetzes kein einziger Import "neuer" Stammzellen stattgefunden hat. Dies strafe die Argumentation derer Jünger, die vor einem Jahr behauptet hatten, "diese neuen hES-Zelllinien" würden "auch in Deutschland dringend benötigt". Vor therapeutischen Hoffnungen mit den neuen iPS-Zellen sei jedoch zu warnen. Gerade weil iPS-Zellen den embryonalen Stammzellen derart ähnlich sind, bergen sie auch das gefürchtete Tumorrisiko embryonaler Stammzellen.
Anfang Februar war dem Stammzellforscher Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster ebenfalls ein weiterer Schritt bei der Reprogrammierung erwachsener Zellen in einen embryonalen Zustand gelungen. Konkret gelang es seinem Team, mit einem einzigen Gen Zellen erwachsener Mäuse erfolgreich zu reprogrammieren. Damit ist es geglückt, so genannte induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) ohne eingeschleuste Tumor-Gene zu erzeugen, wie es bisher notwendig war (siehe ALfA-Newsletter 05/09 vom 07.02.2009).
Weitere Informationen:
- Abstract der Studie Woltjen et al. in Nature
- Abstract der Studie Kaji et al. in Nature
- Erfolg: Weiterer Fortschritt mit induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS)
ALfA-Newsletter 05/09 vom 07.02.2009
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3. Neues auf www.alfa-ev.de: Aktuelles LebensForum abrufbar
München (ALfA). Seit kurzem ist die aktuelle Ausgabe 89 - Nr. 1/2009 der populärwissenschaftlichen Zeitschrift "LebensForum" vom März auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) unter www.alfa-ev.de im PDF-Format als Download abrufbar. Wahlweise können dort die komplette Ausgabe oder alle Artikel einzeln kostenlos herunter geladen werden. In einem Archiv finden sich zudem alle früheren Ausgaben aus den Jahren 2001 bis 2008. Im "LebensForum", das die ALfA viermal im Jahr herausgibt, äußern sich Experten unter anderem zu rechtlichen, medizinischen und politischen Fragen des Lebensrechts. Beiträge freier Autoren und Buchrezensionen runden das Profil ab. Das 36 Seiten starke Magazin ist sachlicher Information verpflichtet und kann auch von Nichtmitgliedern abonniert werden.
Schwerpunkt der neuen Ausgabe ist das Thema Sterben und Tod. Dazu gibt es u. a. einen Nachruf auf die kürzlich nach 17 Jahren Wachkoma verstorbene Italienerin Eluana Englaro sowie einen Beitrag darüber, "wie wir den Tod managen". Weitere Themen sind u. a. eine Betrachtung der Lebensrechtspolitik des ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush und des neuen Präsidenten Barack Obama, vor allem im Hinblick auf Abtreibung und Stammzellforschung. Außerdem gibt es ein Interview mit dem in der Österreichischen Bischofskonferenz für bioethische Fragen zuständigen Bischof Klaus Küng zur Instruktion "Dignitas Personae - Über einige Fragen der Bioethik" der vatikanische Glaubenskongregation, eine kritische Betrachtung zu den ersten Versuchen am Menschen mit embryonalen Stammzellen, sowie ein Interview mit der Leiterin der Organisation "Children of God for Life" zur umstrittenen Herstellung von Impfstoffen aus Zellen abgetriebener Föten. Abschließend befasst sich der Beitrag "Hirntod und Organspende" mit der umstrittenen Frage, ob der Hirntod tatsächlich der Tod des Menschen ist.
Weitere Informationen:
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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Einschränkung der Gewissensfreiheit in den USA?
Das Recht von Ärzten und Krankenhauspersonal, die Teilnahme an einer Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen, könnte beschnitten werden.
KATH.NET 04.03.09
- Obama will Forschung mit embryonalen Stammzellen fördern
US-Präsident Barack Obama will das Verbot staatlicher Finanzierung embryonaler Stammzellenforschung aufheben.
SPIEGEL Online 07.03.09
- Maßgeschneiderte Nervenzellen gezüchtet
Ein wichtiger Schritt zur Behandlung für Parkinsonkranke: Genetiker haben Hautzellen von Patienten zu maßgeschneiderten Nervenzellen umgewandelt.
STERN.DE 05.03.09
- Präimplantationsdiagnostik: US-Klinik offeriert Designer-Baby
Los Angeles - Eine US-amerikanische Klinik bietet ihren Kunden an, die Farbe von Augen, Haaren oder Haut ihrer per In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugten Kinder frei auszuwählen.
AERZTEBLATT.DE 02.03.09
- Retortenbabys erwünscht
Familienministerin von der Leyen wünscht sich mehr Retortenbabys. Mediziner unterstützen ihren Vorstoß.
Von Ulrike Plewnia
FOCUS-Online 06.03.09
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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