13.02.10 23:39

ALfA-Newsletter 06/10 vom 13.02.2010

Rubrik: Newsletter

 

Themenübersicht

  1. Rückschlag für den Lebensschutz: EU-Parlament fordert mehrheitlich ungehinderten Zugang zu Abtreibung
  2. Jubiläum am 10. Februar: 20 Jahre Kinderhospizarbeit in Deutschland
  3. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 26. - 28. Februar, Bad Gandersheim / Harz: Kongress "Verfügungsmasse Mensch? Lebensanfang und Lebensende im Licht der christlichen Ethik" (Gemeindehilfsbund, Gemeindenetzwerk)
  • 06. März, Bad Teinach-Zavelstein: Konferenz "Verfügungsmasse Mensch? Lebensanfang und Lebensende im Licht der christlichen Ethik" (Gemeindehilfsbund, Gemeindenetzwerk)
  • 07. - 08. Mai, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
  • 08. Mai, Würzburg: Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht
  • 14. - 16. Mai, Bildungszentrum Kloster Banz: 15. Kooperationsseminar zum Thema "Ärzte müssen am Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an festhalten" (Ärzte für das Leben e.V. und Hanns-Seidel-Stiftung)

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine.

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1. Rückschlag für den Lebensschutz: EU-Parlament fordert mehrheitlich ungehinderten Zugang zu Abtreibung

Strassburg (ALfA). Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 10. Februar den so genannten "Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union" verabschiedet. Darin wird u. a. gefordert, dass "die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte stets bei den Frauen verbleiben müsse", insbesondere durch einen "ungehinderten Zugang zu Verhütung und Abtreibung". Außerdem müssten Frauen einen kostenfreien Zugang zu Abtreibungsberatungen erhalten. Des weiteren fordert das EU-Parlament in dem Bericht die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und Aktionen durchzuführen, um die Männer in Bezug auf ihre Verantwortung in sexuellen und reproduktiven Fragen zu sensibilisieren.

Der diesbezügliche Paragraph Nr. 36 zu Abtreibungen und reproduktiven Rechten wurde laut Pressemitteilung des EU-Parlaments mit 412 Stimmen bei 212 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Der Bericht als Ganzes, in dem es u. a. auch um gleiches Entgelt für Frauen und Männer, Bekämpfung der Gewalt gegenüber Frauen, einen Rechtsanspruch auf Vaterschaftsurlaub und Bekämpfung des Menschenhandels geht, wurde mit 381 Stimmen bei 253 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen verabschiedet. Von den deutschen Medien blieb dieser Bericht nahezu unbeachtet. Die Entschließung soll nun durch den Präsidenten dem Rat und der EU-Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten übermittelt werden.

Kritik und Lob für die Entscheidung

Bei Vertretern der Christdemokraten im EU-Parlament stieß die Annahme des Berichts auf Unverständnis und Empörung. Der CSU-Europaabgeordnete Bernd Posselt erklärte zur Abstimmung laut Protokoll, er sei sehr froh, dass die Christdemokraten von der EVP-Fraktion gegen diesen "fürchterlichen ideologischen Bericht" gestimmt haben, "den Sozialisten, Kommunisten, Grüne und auch massiv Liberale durchgesetzt haben." "Es ist ein Anschlag auf das Lebensrecht ungeborener Kinder und ein Anschlag auf das Subsidiaritätsprinzip. Ich bin vor allem entsetzt über die Art und Weise, in der die Liberalen sich hier zum Handlanger der Linken gemacht haben und ebenfalls gegen das Subsidiaritätsprinzip vorgegangen sind", so Posselt. "Diese Art von Berichten schadet uns in der Akzeptanz bei der Bevölkerung, sie schadet uns in der Akzeptanz bei den Kandidatenländern", kritisierte er.

Dr. Thomas Ulmer, ebenfalls Europaabgeordneter der EVP-ED, erklärte schriftlich, er habe den Bericht abgelehnt, weil er sich aus seiner Grundüberzeugung heraus nicht dazu bekennen könne, das Recht auf Abtreibung und das Recht der reproduktiven Freiheit uneingeschränkt zu akzeptieren. "Das Recht auf Leben ist für mich ein fundamentales Recht, das auf jeden Fall verteidigt und geachtet werden muss", so Ulmer. Die anderen Anteile im Bericht seien durchaus in Ordnung und zeigen, dass Europa auf dem Weg zur Gleichstellung der Frauen ein Stück weitergekommen ist. Auch sei positiv zu vermerken, dass der Einsatz in der Familie deutlich stärker gewürdigt werde als früher.

Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Jutta Steinruck zeigte sich dagegen erfreut über das Abstimmungsergebnis. "Die sozialdemokratischen Europaabgeordneten konnten heute einen wichtigen Sieg im Europäischen Parlament erringen. Die Rechte der Frauen, einschließlich des Rechts auf Abtreibung und Empfängnisverhütung, sind heute entscheidend gestärkt worden", erklärte Steinruck in einer Presseaussendung im Anschluss an die Sitzung. Sie sei "überrascht und gleichzeitig auch sehr stolz", dass diese Abstimmung "zugunsten aller Frauen in Europa" doch noch angenommen worden sei. "Ein Großteil der Abgeordneten hat sich für die Einführung eines Gesetzes ausgesprochen, welches Gewalt gegen Frauen untersagt. Offenbar ist uns ein Teil der konservativen Rechten gefolgt und ließ den vollständigen Bericht passieren. Ein Beweis, dass eine progressive Stimme in diesem Parlament existiert", erklärte die SPD-Abgeordnete. Leider hätten allerdings auch viele in der konservativen Fraktion gegen dieses Gesetz gestimmt.

Weitere Informationen:

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2. Jubiläum am 10. Februar: 20 Jahre Kinderhospizarbeit in Deutschland

Berlin / Bonn / Olpe (ALfA). Mit zentralen Veranstaltungen im Deutschen Bundestag in Berlin und in der Bonner Kunsthalle erinnerte der Deutsche Kinderhospizverein e.V. am 10. Februar an den Beginn der Kinderhospizarbeit in Deutschland vor 20 Jahren. Am 10. Februar 1990 hatten sich betroffene Familien im Deutschen Kinderhospizverein e.V. zusammengeschlossen, um das Thema schwerstkranke und sterbende Kinder aus einem Tabubereich herauszuholen. Dieser Termin wird daher seit 2006 jedes Jahr als "Tag der Kinderhospizarbeit" begangen. Mit Aktionen und Informationsveranstaltungen weisen Initiativen, ambulante und stationäre Kinderhospize die Bevölkerung in vielen Städten auf die Situation lebensverkürzend erkrankter Kinder und deren Familien hin, teilte der Deutsche Kinderhospizverein e.V. in Olpe mit. Als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit rief der Verein alle Menschen auf, grüne "Bänder der Hoffnung" an Fenstern, Autoantennen, Taschen oder Bäumen gut sichtbar zu befestigen. Das gemeinsame Band soll die betroffenen Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbinden.

Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. brachte das erste stationäre Kinderhospiz in Deutschland auf den Weg und betreibt heute 16 ambulante Kinderhospizdienste. Unter seinem Dach bietet die Deutsche Kinderhospizakademie Seminare und Weiterbildungen für Betroffene und Interessierte an. In den letzten 20 Jahren entwickelte sich ein dichtes Netz von betroffenen Familien mit vielen Anlaufstellen in ganz Deutschland. Der Kinderhospizverein e. V. begreift es nach eigenen Angaben als seine Aufgabe, die Selbsthilfe in den Familien zu stärken und die Versorgungsstrukturen in Deutschland zu verbessern. Derzeit gibt es in Deutschland neun stationäre Kinderhospize, 71 ambulante Kinderhospizdienste und eine große Zahl Ehrenamtlicher, die sich hier engagieren.

Wie der Deutsche Bundestag aus Anlass der Feierlichkeiten im Parlamentsgebäude mitteilte, unterstützt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages das Anliegen des Vereins. So habe sich die Kommission in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass der Eigenanteil der Kinderhospize an den Tagesbedarfssätzen von zehn auf fünf Prozent verringert wurde (siehe ALfA-Newsletter 06/09 vom 14.02.2009). "Die Kinderhospize leisten eine wichtige humanitäre Aufgabe. Dem Verein ist es mit seiner Arbeit gelungen, das Thema Sterben von Kindern und Trauer aus einem lange tabuisierten Bereich herauszuholen", erklärte der Vorsitzende der Kinderkommission, Eckhard Pols. Die Vertreterin der FDP in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages Nicole Bracht-Bendt versprach in einer Presseaussendung am 9. Februar, ihre Fraktion werde in dieser Legislaturperiode die Themen Sterben und Trauer zu zentralen Anliegen in der Kinderkommission des Deutschen Bundestags machen.

Hubert Hüppe, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordnete und seit kurzem Beauftragter für die Belange behinderter Menschen, machte darauf aufmerksam, dass seit dem 1. August 2009 auch Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, einen gesetzlichen Anspruch auf die "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" haben. "Mir ist es wichtig, dass die zur Zeit laufenden Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung mit dem GKV Spitzenverband nun zügig zu Ende gebracht werden, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, in ihrer vertrauten Umgebung palliativmedizinisch betreut zu werden", erklärte Hüppe.

Weitere Informationen:

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3. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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