20.03.10 23:49

ALfA-Newsletter 11/10 vom 20.03.2010

Rubrik: Newsletter

 

Themenübersicht

  1. Neuer Antrag: SPD-Bundestagsfraktion fordert Ausweitung der Forschung an adulten Stammzellen
  2. Studie zur Finanzierung künstlicher Befruchtung: Experten befürworten geringeren Eigenanteil der Ehepaare
  3. Schmerz- und Palliativkongress: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert Umsetzung gesetzlicher Ansprüche auf ambulante palliativmedizinische Betreuung
  4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 07. - 08. Mai, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
  • 08. Mai, Würzburg: Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht
  • 14. - 16. Mai, Bildungszentrum Kloster Banz: 15. Kooperationsseminar zum Thema "Ärzte müssen am Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an festhalten" (Ärzte für das Leben e.V. und Hanns-Seidel-Stiftung)

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine.

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1. Neuer Antrag: SPD-Bundestagsfraktion fordert Ausweitung der Forschung an adulten Stammzellen

Berlin (ALfA). Die Bundesregierung soll die adulte Stammzellforschung über die bereits gemachten Förderzusagen hinaus stärker unterstützen. Das fordert die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag (Drucksache 17/908), auf den die Bundestagspressestelle am 15. März hinwies. Darin regt die Fraktion zudem die Standardisierung von Herstellungsprozessen und die Qualitätssicherung von Produkten aus dem Bereich der regenerativen Medizin an. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Bundesministerien für Bildung und Forschung, Gesundheit, Justiz sowie Wirtschaft und Technologie ressortübergreifend zusammen arbeiten, so die SPD-Fraktion.

Die Abgeordneten fordern ferner u.a. die Schaffung einer Deutschen Nabelschnurblutbank voranzutreiben und dabei die bestehenden Ressourcen existierender Nabelschnurblutbanken zu nutzen. "Diese Stammzellen lassen sich besonders einfach und ohne gesundheitliche Belastungen gewinnen und bieten sich deswegen für Forschungsprojekte sowie spätere therapeutische Maßnahmen speziell an", heißt es dazu im SPD-Papier. Des weiteren soll die Bundesregierung überprüfen, ob entsprechend der Empfehlung der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages durch die Schaffung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes die Rahmenbedingungen für die regenerative Medizin in Deutschland verbessert werden könnten. Zudem soll ein Begleitprogramm zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Ansätze und Verfahren der regenerativen Medizin aufgelegt werden. Schließlich soll die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der regenerativen Medizin informieren, um insbesondere das Interesse der Jugend an diesem Forschungszweig zu wecken.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat laut den Antragstellern bisher zwei Schwerpunkte in der regenerativen Medizin gefördert. Von 2001 bis 2006 förderte das Bundesministerium im Rahmen des Schwerpunktes "Biologischer Ersatz von Organfunktionen" 32 Vorhaben mit rund 10 Mio. Euro. Die Tatsache, dass im Rahmen dieses Schwerpunktes rund ein Drittel der Vorhaben tierisches Zellmaterial verwendeten und nur in einem Verbund menschliche embryonale Stammzellen genutzt wurden, verdeutliche die erheblichen Forschungspotenziale jenseits des Einsatzes menschlicher embryonaler Stammzellen, heißt es in dem Papier. Dies gelte umso mehr, als im Rahmen des Schwerpunktes "Biologischer Ersatz von Organfunktionen" nur Projekte mit einer absehbaren klinischen Anwendbarkeit gefördert wurden.

Im Herbst 2005 begannen zudem zehn interdisziplinäre Verbünde ihre Arbeit im Bereich "Zellbasierte, regenerative Medizin". Die hier zusammengefassten insgesamt 46 Teilprojekte fördert die Bundesregierung den Parlamentariern zufolge mit rund 12 Mio. Euro. Im Rahmen beider Projekte seien viel versprechende Ansätze für eine klinische Anwendung von Verfahren und Therapien der regenerativen Medizin entwickelt worden. Insbesondere der interdisziplinäre Ansatz, welcher zur Beteiligung nicht nur von biowissenschaftlicher und medizinischer, sondern auch von ingenieurwissenschaftlicher Expertise führt, trage dazu bei, dass Innovationen entwickelt werden und experimentelle Ansätze zeitnah für eine klinische Anwendung zur Verfügung stehen.

"Die bisher initiierten, erfolgreichen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der regenerativen Medizin müssen jedoch noch weiter verstärkt werden, damit Deutschland in diesem hochkompetitiven Forschungsgebiet weiterhin international eine Spitzenposition einnimmt", so die SPD-Fraktion.

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2. Studie zur Finanzierung künstlicher Befruchtung: Experten befürworten geringeren Eigenanteil der Ehepaare

Bochum (ALfA). Sollen Kinderwunschbehandlungen von den Krankenkassen bezahlt werden? Diese Frage wird politisch kontrovers diskutiert. Nach Meinung verschiedener Expertengruppen und Befragten aus der Bevölkerung sollten sich die betroffenen Paare weiterhin an den Kosten beteiligen, jedoch in geringerem Umfang als bisher. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bochumer Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin" des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum. Die zentralen Ergebnisse wurden am 13. März in der international führenden Fachzeitschrift "Human Reproduction" veröffentlicht.

Wie es darin in der Einführung heißt, sind seit 2004 die Leistungen der Krankenkassen für künstliche Befruchtungen (in-vitro-Fertilisation, IVF) auf die Hälfte der Kosten von höchstens drei Behandlungsversuchen begrenzt. Die Paare müssen seitdem einen Eigenanteil von ca. 1.500 bis 1.800 Euro pro Versuch zahlen. Um die reduzierten Leistungen zu erhalten, müssen sie verheiratet sein und die Frauen dürfen nur zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, die Männer höchstens 50 Jahre. Durch die neue Regelung sei die Zahl der künstlichen Befruchtungen deutlich zurückgegangen, ebenso die Zahl der mit ihrer Hilfe geborenen Kinder. Der Bundesrat hat im Sommer 2008 die Bundesregierung aufgefordert, wieder zur vollen Kostenübernahme zurückzukehren. Die Bundesregierung hingegen argumentierte, künstliche Befruchtungen seien versicherungsfremde Leistungen. Sachsen zahlt seit 2009 Zuschüsse zu den Behandlungen.

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin" befragte Leute aus der Bevölkerung, betroffene Paare und Expertengruppen, bestehend aus Reproduktionsmedizinern, psychosozialen Berater, Medizinethikern, Sozialrechtlern und Gesundheitspolitikern zu diesem Thema. Zwar finden die Mehrheit der befragten Leute aus der Bevölkerung und der Experten und immerhin ein Drittel aller Paare eine Eigenbeteiligung grundsätzlich angemessen, aber statt 50 Prozent sollte sie nach Ansicht der Befragten bei 15 bis 25 Prozent der Kosten liegen. Zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen wurde teilweise einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge und teilweise einer Verwendung von Steuergeldern zugestimmt. "Im Ergebnis stimmt das Meinungsbild recht gut mit der Regelung in Österreich überein, wo die Behandlungskosten zwischen den Paaren, der Krankenversicherung und einen IVF-Fonds aufgeteilt werden", erklärte Dr. Rauprich, Leiter der Nachwuchsgruppe in einer Pressemitteilung zur Studie.

Ein Einsparpotenzial bei Kinderwunschbehandlungen wurde von den Experten nicht gesehen. Auch wurde es abgelehnt, Frauen die Finanzierung ihrer Behandlung durch eine Eizellenspende zu ermöglichen. Jedoch würden es die Befragten mehrheitlich begrüßen, wenn die Erfolgsraten der einzelnen IVF-Zentren offen gelegt würden, um deren Behandlungsqualität vergleichen zu können. In der Studie wurde zudem untersucht, auf welchen normativen Überzeugungen die Befürwortung einer Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen beruht. Demnach war sie stark korreliert mit den Überzeugungen, Unfruchtbarkeit sei eine Krankheit, unfruchtbare Paare mit unerfülltem Kinderwunsch seien behandlungsbedürftig und Kinder bekommen zu können gehöre zu den grundlegenden Möglichkeiten, die jeder Mensch in seinem Leben haben sollte.

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3. Schmerz- und Palliativkongress: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert Umsetzung gesetzlicher Ansprüche auf ambulante palliativmedizinische Betreuung

Frankfurt (ALfA). Im Rahmen des 21. Deutschen interdisziplinären Schmerz- und Palliativkongress in Frankfurt/Main hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie flächendeckende Rahmenbedingungen gefordert, endlich die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Ansprüche auf eine ambulante palliativmedizinische Betreuung zu ermöglichen. "Die derzeitige Zersplitterung der Versorgungslandschaft in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) kann dazu führen, dass es in Deutschland Orte geben wird, wo man besser oder schlechter stirbt", erklärte Dr. Johannes Horlemann, Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag, der vom 18. bis 20. März stattfand. Zwar habe seit mehr als zwei Jahren jeder Patient Anspruch auf eine solche Behandlung, doch das erforderliche flächendeckende Versorgungsangebot fehle bis heute.

Ein Grund sei der Mangel an entsprechend qualifizierten Ärzten. Doch gravierender sei, dass es bislang kein bundesweit einheitliches Finanzierungsmodell gibt und Krankenkassen in Verhandlungen mit SAPV-Netzen versuchen, den Preis möglichst zu drücken. "Dadurch wird in vielen Netzen die Teilnahme für Hausärzte und andere Fachgruppen unwirtschaftlich", so Horlemann. Die Versorgung ruhe daher auf jenen Ärzten, die zu nicht wirtschaftlichen oder ehrenamtlichen Bedingungen versuchen, die Versorgung aufrecht zu erhalten.

Diese Probleme führen derzeit zu absurden Fehlentwicklungen, wie die Experten auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag kritisieren. Da die von den Krankenkassen angebotenen Verträge für niedergelassene Ärzte oft nicht akzeptabel seien, würden immer mehr Krankenhäuser auftreten, die ambulante Verträge abschließen wollen. "Die Kliniken möchten damit einen Markt im ambulanten Bereich erschließen, auch als Strategie gegen die Folgen des politisch verordneten Willens zum Bettenabbau in einzelnen Abteilungen", sagte Horlemann. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert deshalb flächendeckende Rahmenbedingungen sowie ein bundesweit einheitliches Modell für die finanzielle Ausgestaltung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. "Es wird Zeit, dass das Recht der Patienten auf diese Therapie endlich durchgesetzt wird", so Horlemann abschließend.

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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

  • Eizell-Lotterie - Gewinnerin darf Beruf, Herkunft und Haarfarbe wählen...
    Von Oliver Tolmein
    FAZ.NET Blog Biopolitik 16.03.10
     
  • In den Betten des Prekariats
    Von Guido Kleinhubbert
    Seit der Einführung von Hartz IV ist die Zahl ungewollter Schwangerschaften offenbar gestiegen. Sollte es für Bedürftige wieder kostenlose Verhütungsmittel geben?
    SPIEGEL Online 15.03.10
     
  • Annual Women's Meeting Closes With Delegations Saying No to Abortion
    By Samantha Singson
    (New York - C-FAM) Last week, the Commission on the Status of Women (CSW) closed its annual session with delegations defining abortion out of a resolution on maternal mortality.
    C-FAM Friday Fax Volume 13, Number 14, March 18, 2010
    Anm.: Hierzu waren leider keinerlei Informationen auf Deutsch zu finden
     
  • Münster: Linksextreme stören Gebetsmarsch gegen Abtreibung
    Christen beten für "aggressive" Gegendemonstranten - Im Unterschied zu den vergangenen Jahren hatte sich die katholische Kirche geweigert, den Lebensschützern eine Kirche für einen Gottesdienst zur Verfügung zu stellen.
    KATH.NET 16.03.10
     
  • Die Saga vom Sieg über den Krebs
    Matthias Gräbner
    Krebs: Harte "Chemo" bis zum Ende oder sanftere palliativ-medizinische Betreuung? - Medien könnten bei der schwierigen Entscheidung besser helfen, wenn sie ihre Berichterstattung ändern würden
    TELEPOLIS 19.03.10
     
  • Wenn ein beatmeter Kopf um Erlösung bittet
    Von Matthias Kamann
    Obwohl die Suizid-Assistenz in Deutschland straffrei ist, wurde jeder Vorstoß in diese Richtung von der Ärztekammer brüsk zurückgewiesen. Jetzt will der Berliner Arzt Michael de Ridder mit diesem Tabu brechen. Er setzt sich als erster leitender Arzt in Deutschland für die Hilfe bei der Selbsttötung ein.
    WELT Online 20.03.10
     

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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