ALfA-Newsletter 14/10 vom 10.04.2010
Themenübersicht
- Zehn Jahre Babyklappe: Jubiläum entfacht neue Diskussion über anonyme Kindesabgaben
- Fragwürdige EU-Forschungsregelungen: Leitfaden für Ethikkommissionen will fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen
- Bedenklich: Steigender Mitgliederzuwachs bei Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit
- Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
ALfA-Terminkalender
- 17. - 24. April, Bundesweit: Woche für das Leben (Initiative der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland)
- 17. April, Uetersen: Vorstellung des Kindertageshospiz "KinderLeben" (Caritas und die ALfA-Nord)
- 23. April, Ellerau: Filmvorführung "Maria und ihre Kinder" (ALfA-Nord)
- 24. April, Vallendar: Schwangere im Entscheidungsdilemma. 6. Medizinethische Fachtagung 2010
- 07. - 08. Mai, Fulda: "Sag´, wie hältst Du´s mit dem Lebensrecht?" - ALfA-Bundesdelegierten-Versammlung
- 08. Mai, Würzburg: Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL)
- 14. - 16. Mai, Bildungszentrum Kloster Banz: 15. Kooperationsseminar zum Thema "Ärzte müssen am Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an festhalten" (Ärzte für das Leben e.V. und Hanns-Seidel-Stiftung)
- 21. - 22. Mai, Kloster Nütschau: Grundkurs für "natürliche Empfängnisregelung" (ALfA-Nord)
- 18. September, Berlin: Marsch für das Leben (Bundesverband Lebensrecht BVL)
- 20. November, Kassel: Herbstforum 2010 - Treffen Christlicher Lebenrechtsgruppen TCLG
- 12. Dezember: Weltweites Kerzenleuchten für verstorbene oder verloren gegangenen Kinder
Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine.
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1. Zehn Jahre Babyklappe: Jubiläum entfacht neue Diskussion über anonyme Kindesabgaben
Hamburg / Berlin (ALfA). Am 8. April vor zehn Jahren wurde die bundesweit erste Babyklappe durch den Verein Sternipark e.V. eröffnet. Die Idee entstand dazu dem Verein zufolge am Küchentisch. Als wieder ein Baby in Hamburg tot aufgefunden wurde, entschlossen die Sternipark-Mitglieder etwas zu unternehmen, eine Alternative ins Leben zu rufen, welche einen Ausweg zur Kindesaussetzung oder Kindstötung bedeutet - und gründeten das Projekt Findelbaby, um Müttern in Not zu helfen.
Nachdem bereits im Dezember 1999 die bundesweite Notrufnummer 0800 / 456 0 789 geschalten wurde, folgte am 8. April 2000 die Eröffnung der ersten Babyklappe in Hamburg-Altona. Dies war eine Sensation. Wie Sternipark berichtet, folgten Übertragungswagen bis zum Ende der Straße und interessierte Reporter aus der ganzen Welt. "Die Öffentlichkeit schien ein enormes Bedürfnis zu haben, sich diesem besonderen Ort eines vermeintlichen Tabu-Bruchs zu nähern und zu verstehen, warum die Babyklappe eine akzeptable Lösung sein könnte", erklärte Leila Moysich, Leiterin des Projektes Findelbaby. Seitdem wurde das Thema Babyklappe bundes- und weltweit diskutiert. 12 Länder übernahmen bisher das Konzept. Neben den mittlerweile 96 Babyklappen in Deutschland, existieren weltweit ungefähr 40.
Geschäftsführer von SterniPark, Dr. Jürgen Moysich, zeigte sich mit dem Erreichten zufrieden. "Das Ziel der Babyklappe war, dass weniger Neugeborene durch Aussetzung zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Gleichzeitig sollten Mütter davor bewahrt werden, sich der Aussetzung oder noch schwerwiegenderer Straftaten schuldig zu machen. Dieses Ziel wurde mit dem Projekt Findelbaby erreicht. Seit Eröffnung der Babyklappe gab es in Hamburg keine Aussetzung mehr. Auch die Zahl der getöteten Kinder sank drastisch", bilanzierte Moysich.
Die Babyklappe habe laut Sternipark in der Bevölkerung nach wie vor eine ausgesprochen hohe Zustimmung. Sie sei keine Abgabestation, sondern ein "Rettungsanker für Mutter und Kind". Während das Baby liebevoll gepflegt wird, darf die Mutter sich erholen. Und oft genug, nämlich in 14 von 39 Fällen, fänden Mutter und Kind dann endgültig zusammen. "Keine Frau macht sich die Entscheidung leicht, dieses Kleine, das neun Monate oder kürzer im Bauch gewachsen ist, wegzugeben. Muttergefühle, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, sind die stärksten der Welt. Das vergessen viele Kritikerinnen, weil die meisten von Ihnen keine Mütter sind", erklärte dazu Dana Schweiger, Mutter von 4 Kindern.
Die Babyklappe ist für Mütter da, die mit ihrer Schwangerschaft aus den unterschiedlichsten Gründen nicht glücklich sein können. Zehn Jahre lang haben die Betreiber des Projekt allen Müttern das Versprechen gegeben: Keine Zeugen, keine Fragen, keine Polizei - nur Hilfe. "Das Projekt Findelbaby war von Anfang an mit den Hamburger Behörden abgestimmt und juristisch geprüft", erklärte Rechtsanwalt Kurt Groenewold. "Keine Mutter hat sich durch Übergabe ihres Kindes in einer Babyklappe in den vergangenen Jahren in irgendeiner Form strafbar gemacht. Im Gegenteil, es ist verhindert worden, dass Mütter zum letzten Mittel der Kindsaussetzung gegriffen haben", so der Jurist.
Erneut Kritik an Babyklappen
Mit dem Jubiläum und er ausführlichen Beichterstattung in den Medien flammte auch die Diskussion über die Probleme wieder auf, die Babyklappen und die Möglichkeit einer anonymen Geburt mit sich bringen. So zeigte sich u. a. die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 8. April skeptisch gegenüber derlei Einrichtungen. Sie habe Zweifel, ob Babyklappen wirklich die Hilfe bieten, die die Frauen brauchen. Sie sei sich sicher, dass diese anonymisierte Situation auch für Frauen eine Drucksituation sein kann, dass sie sozusagen gezwungen werden, Kinder abzugeben. Es müsse stattdessen Ansprechpartner geben, an die sich Frauen vertrauensvoll wenden könnten, so die FDP-Politikerin. Auch die Vizevorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, kritisierte in einem Interview mit dem Deutschlandradio die Babyklappen. Es gebe keine Hinweise dafür, dass diese tatsächlich Leben retten können. Woopen forderte stattdessen den Ausbau anonymer Beratungsangebote.
Der Deutsche Ethikrat hatte in seiner Stellungnahme bereits im November letzten Jahres eine Abschaffung der Babyklappen und der Möglichkeiten anonymer Geburten gefordert, da diese "ethisch und rechtlich sehr problematisch" seien, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen. Bei Verbänden und Kirchenvertretern stießen diese Forderungen auf breiten Widerstand (siehe ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009).
Unterdessen arbeitet die Union daran, die anonyme Kindesabgabe durch Möglichkeiten zur vertraulichen Geburt zu ersetzen, berichtete die "Welt" am 9. April. Somit solle das Kind später die Möglichkeit haben, seine Herkunft zu erfahren. Gegenüber dem Blatt sagte Ingrid Fischbach (CDU), Leiterin der Unions-Arbeitsgruppe und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sie gehe davon aus, dass sie dazu bald eine gesetzliche Regelung finden werden.
Weitere Informationen:
- SterniPark e.v.
- "Das Retten von Leben ist unser oberstes Gebot"
Familienausschussvorsitzende Laurischk kritisiert Babyklappen
Sibylle Laurischk im Gespräch mit Bettina Klein
Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk, hat sich skeptisch zur sogenannten Babyklappe geäußert.
DEUTSCHLANDFUNK 08.04.10
- Auslaufmodell Babyklappe
Von Matthias Kamann
Union will anonyme Kindesabgabe zehn Jahre nach deren Einführung durch Möglichkeiten zur vertraulichen Geburt ersetzen
WELT Online 09.04.10
- Schlechter Rat: Deutscher Ethikrat empfiehlt Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt abzuschaffen
ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009
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2. Fragwürdige EU-Forschungsregelungen: Leitfaden für Ethikkommissionen will fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen
Berlin (ALfA). Der Europarat hat vor kurzem einen neuen Leitfaden für Mitglieder von Ethikkommissionen, die Forschungsvorhaben begutachten, vorgeschlagen. Verfasser des Papiers waren Experten vom Lenkungsausschuss für Bioethik. Basis für den neuen Leitfaden war die so genannte Biomedizinkonvention, ehemals bekannt als Bioethik-Konvention, die in anderen europäischen Ländern gilt, aber nicht in Deutschland. Sie regelt das Abwägen zwischen dem Schutz des Einzelnen und biomedizinischen Forschungsinteressen. In dem neuen Leitfaden geht es, wie in dem Übereinkommen, auch um Regelungen für die fremdnützige Forschung an so genannten Nichteinwilligungsfähigen, wie z.B. geistig Behinderten.
Bis 31. März konnten europäische Organisationen zu dem Leitfaden-Entwurf Stellung beziehen, darunter auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Wie die Lebenshilfe am 7. April mitteilte, lehnt sie in ihrer Stellungnahme weiterhin die fremdnützige Forschung an Menschen, die geistig so stark behindert sind, dass sie nicht aus freien Stücken einwilligen können, ab.
Schon 1998 stritten Experten in Deutschland intensiv über die Frage, ob die Bundesrepublik die Biomedizinkonvention unterzeichnen solle. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte sich bereits damals neben zahlreichen anderen Organisationen entschieden gegen die Unterzeichnung gewandt, weil das Übereinkommen die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen unter bestimmten Umständen erlauben wollte. Aufgrund der zahlreichen Proteste hat die Bundesregierung diese Konvention bis heute nicht unterzeichnet. Ausführliche Informationen zur Konvention und zum Protest gibt es auf einer Sonderseite der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland unter www.bioethik-konvention.de .
Da auch der neue Leitfaden davon ausgeht, dass Nichteinwilligungsfähige fremdnütziger Forschung ausgesetzt werden, hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Stellungnahme bekräftigt. "Menschen mit schwerer geistiger Behinderung müssen den gleichen Schutz ihrer Rechte erfahren wie Menschen ohne Behinderung", so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Er verwies auf die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit einem Jahr in Deutschland geltendes Recht ist. Sie verbietet in den Artikeln 12 und 15 eine Forschung an Menschen, die hierfür nicht ihre freie und informierte Zustimmung geben können.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Entwurf eines Leitfadens des Europarates für Mitglieder von Ethik-Kommissionen im Forschungsbereich
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., veröffentlicht 07.04.2010 (PDF-Format)
- Working Document - Draft Guide for Research Ethics Committee Members
The Guide has been elaborated by the Group of Specialists on Biomedical Research (CDBI-CO-GT2) working under the authority of the Steering Committee on Bioethics (CDBI) of the Council of Europe.
CDBI/INF(2009)6, Dec 08,2009
- Informations- und Protestseite der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Biomedizin-Konvention (Bioethik-Konvention) des Europarates
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3. Bedenklich: Steigender Mitgliederzuwachs bei Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit
Zürich (ALfA). Der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit sind vergangenes Jahr ungewöhnlich viele neue Mitglieder beigetreten. Wie der Verein am 6. April zur Vorstellung des Jahresberichts mitteilte, stieg die Zahl der Vereinsmitglieder in der Deutschschweiz und Tessin um 2000 auf insgesamt 53.000. Grund für den Zuwachs sei nach Ansicht von Exit "der Angriff des Bundesrates auf das Selbstbestimmungsrecht", der zu dieser "Jetzt erst recht"-Reaktion beigetragen haben könnte. Der Schweizer Bundesrat hatte im Oktober letzten Jahres vorgeschlagen, Sterbehilfe stark zu reglementieren oder Sterbehilfeorganisationen sogar ganz zu verbieten (siehe ALfA-Newsletter 41/09 vom 31.10.2009).
Insgesamt habe es laut Jahresbericht rund 1.500 Anfragen an Exit gegeben, wobei im Zuge der Beratungen bei 377 Mitgliedern Abklärungen für eine Suizidbegleitung getroffen worden seien. Insgesamt 217 Menschen begleitete die Sterbehilfeorganisation 2009 beim Suizid. Damit stieg die Zahl der Suizidbegleitungen gegenüber den Vorjahren weiter an, 2008 waren es 167 gewesen, ein Jahr zuvor 179. Die Gründe für den Anstieg seien insbesondere der stetige Mitgliederzuwachs, der steigende Bekanntheitsgrad der Organisation sowie die Demographie der Schweiz, d.h. starkes Bevölkerungswachstum und eine deutliche Alterung der Gesellschaft, und des Vereins, d.h. viele langjährige Mitglieder. Entsprechend schnell steige das Durchschnittsalter der Sterbewilligen. Dem Verein zufolge lag es 2008 noch bei 74 Jahren, ein Jahr später hatte es bereits 76 Jahre erreicht. Weitaus am häufigsten war, wie bisher auch, die Krebserkrankung die Grunddiagnose der Sterbenden. Offensichtlich entspreche die Freitodhilfe auch einem "Bedürfnis der Bevölkerung". Wie Exit betonte, blieben Freitodbegleitungen insgesamt aber selten und betreffen weit weniger als ein Prozent der jährlich 63.000 Todesfälle in der Schweiz. Für Kritiker ist dies dennoch mehr als genug.
Weitere Informationen:
- Sterbehilfedebatte in der Schweiz: Bundesrat will organisierte Suizidhilfe regeln
ALfA-Newsletter 41/09 vom 31.10.2009
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4. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht
Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:
- Lizenzen für Babys?
Patente auf Leben sind verboten. Trotzdem kämpfen Pharmakonzerne härter denn je um Exklusivrechte an Samen- und Eizellen. Allen voran eine alte deutsche Firma: Merck
Von Jutta Hoffritz
DIE ZEIT, 08.04.2010 Nr. 15
- Grenzverschiebungen in der Biotechnologie
Mensch-Tier-Mischwesen, Verwendung von Embryonen für Forschungszwecke, weltweite Biobanken mit menschlichen Geweben - als beängstigend empfinden Teile der Öffentlichkeit verschiedene Entwicklungen in der Biotechnologie. Der Grenzverlauf, an dem das technisch Machbare und das ethisch Verantwortbare aufeinandertreffen, ist Gegenstand einer Vortragsveranstaltung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 15. April 2010.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 09.04.10
- Vatikan ruft Ärzte zu Dienstverweigerung bei Abtreibung auf
Zwei Tage nachdem in den italienischen Krankenhäusern die Abtreibungspille RU 486 zugelassen worden ist, hat der Vatikan Ärzte und Institutionen zu Dienstverweigerung aus Gewissensgründen bei Abtreibung oder Euthanasie aufgerufen.
VORARLBERG Online 09.04.10
Anm.: Die dortigen Kommentare können kommentiert werden.
- Schweizer Spitäler sind bei Abtreibungen restriktiver als vom Gesetz vorgesehen
Von Daniel Friedli, Bern.
Eine neue Umfrage zeigt, dass die Hürden für einen Schwangerschaftsabbruch trotz Fristenregelung bisweilen hoch sind.
TAGESANZEIGER.CH 07.04.10
- Medizin, Recht und Ethik: Konflikte als Spiegel der Gesellschaft
Nedbal, Dagmar
Ist die Medizin in Konfliktsituationen zunehmend überfordert, angemessene Lösungen zu finden? Bedarf sie der Beratung durch Recht und Ethik? Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Tagung in Schloss Tutzing.
Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(14) 09.04.10
Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel
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Herausgeber:
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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D-86152 Augsburg
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