19.12.09 23:17

ALfA-Newsletter 48/09 vom 19.12.2009

Rubrik: Newsletter

 

Liebe Newsletter-BezieherInnen,

ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, auch im Namen der ALfA, ein frohes, besinnliches und friedliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr! Die Redaktion macht Urlaub, der nächste Newsletter erscheint daher erst wieder am 9. Januar.

Falls Sie in den nächsten Tagen die Geschehnisse dieses Jahres Revue passieren lassen wollen, finden Sie auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. unter www.alfa-ev.de/presse-publikationen/ ein umfangreiches Pressespiegel-Archiv mit Links zu diversen Meldungen aus zahlreichen Online-Medien, ein Newsletter-Archiv sowie unzählige Artikel aus der Verbandszeitschrift LebensForum und dem LebensZeichen kostenlos als Download im PDF-Format.

Mit den besten Wünschen

C. Frodl
Redaktion ALfA-Newsletter

Themenübersicht

  1. Einsatz für das Leben: Lebensrechtler übergeben dem Präsident des Europäischen Parlaments 500.000 Unterschriften
  2. Klarstellung: Ethikrat weist Kritik an Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe zurück
  3. Zum 1. Januar 2010: Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes tritt in Kraft.
  4. Streit um Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesärztekammerpräsident
  5. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

ALfA-Terminkalender

  • 12. Januar 2010, München: Mitgliederjahresversammlung des ALfA-RV München
  • 07. - 08. Mai 2010, Fulda: ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
  • 07. / 08. Mai 2010 Würzburg: Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht

Den ausführlichen Terminkalender mit Details zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter Termine.

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1. Einsatz für das Leben: Lebensrechtler übergeben dem Präsident des Europäischen Parlaments 500.000 Unterschriften

Straßburg (ALfA). Am 15. Dezember trafen Vertreter von Lebensrechts- und Familienorganisationen aus 17 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Straßburg mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, zusammen. Angeführt von dem Europaabgeordneten und Präsidenten der italienischen Lebensrechtsbewegung Carlo Casini, übergaben sie Buzek dabei die Europäische Petition "Für das Leben und die Würde des Menschen" sowie eine halbe Million Unterschriften. In der Petition bekennen sich die Unterzeichner unter anderem dazu, dass "jeder Mensch das Recht auf Leben" besitzt und zwar "von der Zeugung bis zum natürlichen Tod" und fordern das Europäische Parlament auf, sicherzustellen, dass Art. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in denen dieses Recht verankert ist, überall in Europa entsprechend interpretiert werden.

"Bei Parlamentspräsident Jerzey Buzek ist die Petition sicher in guten Händen", erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski in einer Presseaussendung zur Übergabe. Sie zeigte sich erfreut "über die herzliche Atmosphäre", in der die Begegnung der Lebensrechtler mit dem Parlamentspräsidenten und Mitgliedern des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments stattfand. "Europa muss das Recht auf Leben stärker respektieren und umfassender schützen", forderte Kaminski. "Auf dem Territorium der Europäischen Union verliert alle 25 Sekunden ein Mensch sein Leben durch Abtreibung. Für eine Staatengemeinschaft, die sich die Wahrung der Menschenrechte auf ihr Panier geschrieben hat, ist das ein unglaublicher, nicht hinnehmbarer Skandal. Den feierlichen Worten in den völkerrechtlichen Dokumenten müssen endlich auch Taten folgen", so die Ärztin weiter.

"Wir wissen natürlich, dass dies aus verschiedenen Gründen schwierig wird. Deswegen fordern wir in der Petition auch nur Dinge, die sich sehr einfach bewerkstelligen lassen, wie den sofortigen Stopp der finanziellen Förderung der verbrauchenden Forschung an menschlichen Embryonen. Das kostet nichts, ist einfach und überaus wirksam", erklärte Kaminski. "Auch wollen wir erreichen, dass künftig sämtliche Entschließungen, Stellungnahmen, Empfehlungen, Regelungen, Entscheidungen oder Richtlinien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen, die das Recht auf Leben und die Familie mittelbar oder unmittelbar betreffen, das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod respektieren", so die ALfA-Bundesvorsitzende abschließend.

Unter der Federführung der Stiftung "Ja zum Leben", Mitglied im Bundesverband Lebensrecht, wurden in Deutschland nach eigenem bekunden über 24.000 Unterschriften gesammelt. Der Präsident des EU-Parlaments dankte bei der Übergabe jedem persönlich für seinen Einsatz und erklärte, dies sei "eine großartige Idee". Buzek habe bei dem Treffen versprochen, dass die Petition sehr ernst genommen und im Parlament so bald wie möglich Gegenstand der Beratungen werde, so die Stiftung.
 

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2. Nach breiter Ablehnung: Ethikrat weist Kritik an Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe zurück

Berlin (ALfA). Nach anhaltender Kritik an der Ende November vorgelegten Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (DER) zu Babyklappen und anonymen Geburten hat der Vorsitzende des Beratungsgremiums, Edzard Schmidt-Jortzig, am 15. Dezember per Pressemitteilung Stellung bezogen und die Kritik zurückgewiesen. Der Ethikrat hatte in seiner Stellungnahme eine Abschaffung der Babyklappen und der Möglichkeiten anonymer Geburten gefordert, da diese "ethisch und rechtlich sehr problematisch" seien, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen. Bei Verbänden und Kirchenvertretern stießen diese Forderungen auf breiten Widerstand (siehe ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009).

Schmidt-Jortzig betonte, dass der Ethikrat keineswegs - wie es von manchen Kritikern vorgebracht wird - das Leben eines Kindes geringer gewichtet als die Kenntnis um seine Herkunft. Vielmehr gehe der Ethikrat nach Prüfung aller verfügbaren Erkenntnisse davon aus, dass Babyklappen die Frauen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihr Kind aussetzen oder sogar töten könnten, von dem Angebot der anonymen Kindesabgabe nicht erreicht werden. Es sei auch zu bedenken, dass die Zahl der Kindstötungen durch das Angebot anonymer Kindesabgabe nicht gesunken sei und dass forensisch-psychiatrische Gutachten gegen die Annahme sprächen, dass Frauen, die ihr Kind getötet haben, in der Lage gewesen wären, es in eine Babyklappe zu bringen.

"Die Angebote anonymer Geburten und institutionalisierte Babyklappen geben grundsätzlich falsche Signale, indem sie eine normal erscheinende Handlungsoption offerieren. Bei der ethischen Bewertung der Angebote anonymer Kindesabgabe darf nicht vergessen werden, dass die Stärkung der elterlichen Verantwortung die dominierende moralische Maxime ist. Die Gesellschaft sollte daher keine direkten und auch keine indirekten Anreize bieten, Eltern aus ihrer Verantwortung zu entlassen", heißt es in der Klarstellung des Ethikrates. Viel hilfreicher für eine schwangere Frau oder eine Mutter, die sich in einer Not- oder Konfliktlage befindet, seien - je nach ihrer individuellen Situation - konkrete Hilfen und eine Beratung, die auch jetzt schon anonym möglich sei.

Es gebe in Deutschland ein flächendeckendes Netz an gut erreichbaren Beratungsstellen und Adoptionsvermittlungsstellen, die sich um die Probleme schwangerer Frauen und Mütter fachkundig kümmern und die bei der Abgabe des Kindes an staatliche Stellen helfen können, ohne dass das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft verletzt werden muss. Diese Hilfen sollten dem Ethikrat zufolge stärker bekannt gemacht und ergänzt werden sowie rund um die Uhr verfügbar sein. "Gerade die praktischen Erfahrungen von Anbietern, Geburtshelfern, von für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Adoption zuständigen Behörden und von Psychologen sind Grundlage der Meinungsbildung im DER gewesen", erklärte Schmidt-Jortzig.

Die in der Vergangenheit unternommenen Versuche, Babyklappen und anonyme Geburten auf eine legale Grundlage zu stellen, seien immer wieder an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. Demgegenüber wäre nach Ansicht des Gremiums die vom Ethikrat vorgeschlagene gesetzliche Regelung für eine "vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung" verfassungsrechtlich tragfähig. Sie würde Schwangeren bzw. Müttern in Notsituationen, die die regulären Hilfen meinen nicht in Anspruch nehmen zu können, einen angemessenen Zeitraum größtmöglicher Vertraulichkeit zur Lösung ihrer Probleme im Rahmen einer Beratung und Begleitung sichern und gleichzeitig die Belange des Kindes und des Vaters möglichst wenig und nur vorübergehend beeinträchtigen, heißt es in der Mitteilung abschließend.

Kritiker der Ethikratstellungnahme konnte diese nachträgliche Klarstellung und Zurückweisung der Kritik nicht wirklich überzeugen. Warum nicht, beschreibt Stefan Rehder sehr gut in seinem Kommentar in der Tagespost vom 19. Dezember. Auch Oliver Tolmein beleuchtet im FAZ-Blog Biopolitik den Ethikrat-Nachtrag kritisch. Mehr dazu unten.

Weitere Informationen:

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3. Zum 1. Januar 2010: Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes tritt in Kraft

Berlin / Köln (ALfA). Zum 1. Januar 2010 tritt das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Hierauf wies das Bundesministerium für Familien, Senioren Frauen und Jugend hin. Das neue Gesetz soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. So soll die Zahl der umstrittenen Spätabtreibungen eingedämmt werden. Das Gesetz wurde nach langer Debatte bereits am 13. Mai im Deutschen Bundestag beschlossen und am 12. Juni vom Bundesrat durchgewunken (siehe ALfA-Newsletter 23/09 vom 13.06.2009).

Nach der neuen Regelung muss der Diagnose stellende Arzt die Schwangere künftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund einer Pränataldiagnostik ergeben können, beraten und gegebenenfalls entsprechende Fachärzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, es sei denn, es liegt eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren vor. Zudem muss der Arzt die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären. Kommt er seiner Beratungs- und Informationspflicht nicht nach oder stellt er vor Ablauf der Frist eine Indikationsfeststellung aus, kann er mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.

Zudem müssen ihr von Ärztlicher Seite aus weiterführende Informationen über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung gegeben werden. Hierzu hat nun die vom Gesetzgeber beauftragte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten. Die Handreichung will laut Mitteilung der BZgA vom 16. Dezember den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.

"Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeinträchtigung zur Welt kommen wird, löst bei werdenden Eltern große Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen", erklärte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorstellung der Informationsschrift. "Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen", so Pott.

Die BZgA sendet ab sofort jeweils drei Exemplare der neuen Handreichung "Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik" an alle gynäkologischen Fachkräfte. Weitere Exemplare können kostenlos bestellt werden. Außerdem steht das Informationsmaterial auf der Webseite der BZgA als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

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4. Streit um Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesärztekammerpräsident

Berlin (ALfA). Zu einer kontroversen Auseinandersetzung über ein Verbot der Suizidbeihilfe kam es Mitte der Woche zwischen dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, und der Deutschen Hospiz Stiftung. Hoppe hatte sich laut einer von der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA am 15. Dezember verbreiteten Meldung gegen die von Union und FDP getroffene Vereinbarung ausgesprochen, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Seiner Ansicht nach sei bereits alles gesetzlich geregelt.

"Bundesärztekammerpräsident Hoppe irrt: Es geht kein Weg daran vorbei, die organisierte Suizidbeihilfe muss verboten werden", erklärte der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch in einer Pressemitteilung vom selben Tag. Davon zu sprechen, es sei gesetzlich bereits alles geregelt, sei "falsch und fahrlässig". Mit seinen Äußerungen spiele Hoppe den "zutiefst zynischen und menschenverachtenden Befürwortern der organisierten Suizidbeihilfe in die Hände", so Brysch.

"Es ist entsetzlich, wie Hoppe die Kategorien durcheinander wirft und den Straftatbestand ‚Tötung auf Verlangen' mit der Beihilfe zum Suizid beziehungsweise der kommerziellen Suizidbeihilfe verwechselt", erklärte Brysch. Um professionellen Selbsttötungsvereinen konsequent einen Riegel vorzuschieben gebe es keine Alternative zu einer Änderung des Strafrechts. Dies hätten die praktischen Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre deutlich gezeigt. "Wir wollen in Deutschland keinen Tod aus den Gelben Seiten", erklärt Brysch. Er forderte die Bundesärztekammer auf, hier für die nötige Klarheit zu sorgen.

Weitere Informationen:

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5. Was sonst noch lief: Weitere lesenswerte Artikel zum Lebensrecht

Auf der Webseite der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) finden Sie in der Rubrik Presse/Publikationen unter "Pressespiegel" wöchentlich aktualisiert zahlreiche Links zu interessanten Online-Artikel zu sämtlichen Themen des Lebensrechts. Dort gibt es u.a. folgende Artikel:

  • Spanien - liberale Abtreibungsregelung mit Mogelpackung
    Das spanische Parlament hat am 17. Dezember mit einer knappen Mehrheit von 184 zu 158 Stimmen eine Liberalisierung der spanischen Abtreibungsgesetze beschlossen.
    AERZTEBLATT.DE Blog 18.12.09
     
  • Der neue Behindertenbeauftragte: Bemerkenswerte Entscheidung
    Kommentar von Robin Alexander
    Der Posten des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ist bisher keiner, mit dem sich übergroßer Einfluss verbindet.Dennoch ist die Ernennung von Hubert Hüppe durch das Bundeskabinett bemerkenswert.
    WELT Online 17.12.09
     
  • Leistung ist kein Maßstab
    Von Wolfgang Thielmann
    Eine der größten gesellschaftlichen Selbsttäuschungen besteht in der Ansicht, die Zahl behinderter Menschen werde kleiner. Ganz im Gegenteil: Sie wächst.
    Rheinischer Merkur Nr. 51, 17.12.09
     
  • Stammzellchip: Neues Diagnoseverfahren
    Mit einem neu entwickelten bio-elektronischen Verfahren liefern Düsseldorfer Wissenschaftler um den Mediziner Marcel Dihné und den Physiker Stephan Theiss ein Diagnoseinstrument auf der Basis außerhalb des Körpers gezüchteter und elektrisch aktiver Nervenzellen.
    PRESSEMITTEILUNG Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 14.12.09
     
  • Deutscher Ethikrat empfing Vertreter der Ethikräte Frankreichs und Großbritanniens
    Auf Einladung des Deutschen Ethikrates (DER) kamen am gestrigen Donnerstag Vertreter der Ethikräte Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens zu einem trilateralen Treffen in Berlin zusammen.
    PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat 18.12.09
     

Weitere lesenswerte Artikel finden Sie im ALfA-Online-Pressespiegel

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