Dokumente und Texte zu Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung: Eine Anweisung des Patienten an den Arzt, im Falle der Einwilligungsunfähigkeit (z.B. wenn er im Koma liegt) bestimmte medizinische Maßnahmen zu unterlassen oder vorzunehmen. Liegt eine Patientenverfügung nicht vor und hat der Patient auch nicht in anderer Weise seinen Willen geäußert (fehlende Willenserklärung), muss der Arzt ggf. nach dem "mutmaßlichen Willen" des Patienten Entscheidungen (z.B. über einen Behandlungsabbruch) treffen. Sollte ein Betreuer vorhanden sein und dessen Wille mit dem Willen des Arztes nicht übereinstimmen, entscheidet ggf. das Vormundschaftsgericht.

Vorsorgevollmacht: Ermächtigung eines Dritten, in einem Notfall an der Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten diverse Aufgaben zu erledigen und Entscheidungen zu treffen.Dies gilt auch für den medizinischen Bereich.

Im folgenden werden maßgebliche Stellungnahmen und Wortmeldungen von Einzelpersonen und Institutionen zum Thema Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht dokumentiert. Ergänzt wird diese Sammlung mit Zahlen, Fakten und Bundestagsdrucksachen. Alle aufgeführten Dokumente, Texte, Stellungnahmen etc. spiegeln ausschließlich die Meinung und Position der jeweiligen Verfasser wieder. Eine Auflistung bedeutet keinesfalls automatisch eine Unterstützung dieser Positionen durch die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

 

Einführungstexte

 

Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 Bekanntmachungen: Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
Bekanntgaben der Herausgeber: Bundesärztekammer
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 13 vom 30.03.2007, Seite A-891

 Patientenverfügungen: Eine allgemeine Erläuterung zum Thema Patientenverfügungen und ein Vergleich verschiedener Stellungnahmen und Regelungsvorschläge
Erstellt von Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft und Dr. Jeanne Nicklas-Faust im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Veröffentlicht 14.02.05

Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie
Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß.
Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen. Die Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie finden Sie hier zum Download.
MITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 05.11.04

 Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Stand: 01.11.04, 27 Seiten
Achtung, dieser Entwurf wurde am 24.02.05 von Justizministerin Zypries wieder zurückgenommen! Ein neuer Entwurf soll demnächst aus dem Parlament eingebracht werden.

Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten
PRESSEMITTEILUNG Bundesgerichtshof Nr. 52/2003 vom 10.04.03
Dort gibt es auch das Urteil im Volltext

 Wer klug ist sorgt vor
Infoschrift des Bundesministerium der Justiz zur Vorsorgevollmacht
7 Seiten BMJ 14.05.03

Neuauflage der "Christlichen Patientenverfügung"
Die "Christliche Patientenverfügung" ist Anfang April in 2. Auflage erschienen. In die Neuauflage wurden aktuelle medizinische, juristische und theologisch-ethische Erkenntnisse sowie praktische Erfahrungen mit der Erstauflage einbezogen.
Die "Christliche Patientenverfügung" (Handreichung und Formular) wird gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) herausgegeben.
PRESSEMITTEILUNG DBK 07.04.03

  Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
42 Seiten, 2. Auflage 2003 vom 8. April 2003

 

Stellungnahmen, Studien, Dokumentationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 Beratung des Zwischenbericht "Patientenverfügungen" der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
28 Seiten Auszug aus dem Plenarprotokoll der 163. Sitzung, 15/163, Deutscher Bundestag, Berlin, 10.03.05

 Patientenverfügungen
Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
72 Seiten, Drucksache 15/3700 13.09.2004 , übergeben an den Bundestagspräsidenten und veröffentlicht am 24.09.04

 Kurzfassung - Zwischenbericht "Patientenverfügungen" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
16 Seiten (533 kb), veröffentlicht am 16.12.2004

 Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Bundestages Ethik und Recht der modernen Medizin zu Patientenverfügungen
6 Seiten, 24.09.04

Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ übergibt Abschlussbericht
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Abschlussbericht der von ihr im September 2003 eingesetzten Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ entgegengenommen.
Die Arbeitsgruppe hat sich mit Fragen der Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen befasst. Der Bericht enthält neben Thesen und Empfehlungen an den Gesetzgeber im Betreuungs- und im Strafrecht auch Formulierungshilfen, die Bürgerinnen und Bürgern das Abfassen einer individuellen schriftlichen Patientenverfügung erleichtern.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 10.06.04
Anm.: Hier finden Sie auch den Abschlussbericht

 Patientenautonomie am Lebensende - Ethische, rechtliche und medizinische Aspekte zur Bewertung von Patientenverfügungen
69 Seiten, Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministerium der Justiz vom 10. Juni 2004

 Formulierungshilfe Patientenverfügung
14 Seiten, Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministerium der Justiz vom 10. Juni 2004

Patientenverfügung soll auch im Koma gelten
Neue Umfrage im Auftrag der DGHS befasst sich mit Elementen einer möglichen gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung
(dgpd Augsburg) Eine Patientenverfügung sollte nicht erst im Sterbeprozess gültig sein, sondern bereits dann, wenn der Verfasser sich selbst nicht mehr äußern kann, z.B. auch im Komafall.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben DGHS 30.01.04
Anm.: Die DGHS befürwortet die aktive Sterbehilfe

„Der Tod ist keine Terminfrage“
Neue forsa-Umfrage im Auftrag der DGHS: Nur jeder Zehnte hat mit einer Patientenverfügung vorgesorgt
Augsburg, 31.10.2003 (DGHS in Augsburg). Die Mehrheit der Bundesbürger (53 %) weiß nach eigenen Angaben, was eine Patientenverfügung ist. 47 Prozent wissen es nicht. Dies ist das Ergebnis einer neuen Repräsentativ-Umfrage durch forsa im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben DGHS 31.10.03
Anm.: Die DGHS befürwortet die aktive Sterbehilfe

 Hopiz Patientenschutz aktuell (HPA) Sonder-Info zum BGH-Beschluss
Sonderinfo der Deutschen Hospiz Stiftung zum 17.03.03

Für Validität und Praktikabilität - "Patientenverfügungen" auf dem Prüfstand
12- Punkte Checkliste für richtige Patientenverfügungen
Deutsche Hospiz Stiftung März 2003

Veranstaltung des Nationalen Ethikrates am 11.06.03 in Berlin
"Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung - Über die Grenzen von Patientenautonomie und Patientenverfügung"

 

Sonstige Texte

www.sterbehilfe-debatte.de
Umfangreiches Informationsportal der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland mit Neuigkeiten, Pressespiegel, Literaturhinweisen, Links und Adressen zum Thema Patientenverfügung, Sterbebegleitung und Hospizarbeit contra Sterbehilfe / Euthanasie