Grundsätze und Ziele unserer Arbeit
Präambel
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben; seine Würde ist unantastbar. Nach dem Bundesverfassungsgericht stellt das menschliche Leben innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar und ist die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte (Urteil vom 25.Februar 1975). Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Es stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 4 GG). Das Leben ist dem Menschen ursprünglich und von Gott verliehen. In seinem prinzipiellen Rechtsanspruch auf Leben ist das Recht auf seine je eigene und unverwechselbare Entwicklung als Individuum von der Zeugung an begründet. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Daraus erwächst für jeden Menschen und den Staat zugleich die Verpflichtung, die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen zu respektieren und zu schützen. In der ALfA haben sich - unabhängig von politischer oder religiöser Anschauung - Menschen zusammengeschlossen, die für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen, ob geboren, ungeboren, behindert, krank oder alt, eintreten.
I.
1. Schutz ungeborener Menschen
Die derzeitige gesetzliche Regelung der Abtreibung gewährleistet nicht den Schutz des ungeborenen Menschen. Jede Fristenregelung mit oder ohne Beratungspflicht stellt die Entscheidung der Frau faktisch über das Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Darüber hinaus hat die weit gefasste sogenannte "medizinische Indikation" dazu geführt, dass ungeborene Menschen, insbesondere behinderte, ohne jegliche Frist bis zur Geburt getötet werden. Dies wird mit den möglichen Gesundheitsschäden und der Unzumutbarkeit eines Kindes für die Frau nach der Geburt begründet. Diese Regelung ist nicht hinnehmbar. Soziale Not, die Sorge um Gefährdung beruflicher Perspektiven und sonstiger Lebensplanungen, individuelle Stimmungsschwankungen, vor allem Fremdbestimmung, Angst vor Isolation oder instabile Partnerschaft drängen Frauen oft dazu, sich gegen das Kind zu entscheiden. Schwierige Verhältnisse, gleich welcher Art, dürfen nicht zur Tötung von ungeborenen Kindern führen: Abtreibung ist keine Problem-Lösung. Um Kinder vor Tötung und Mütter vor leidvoller Erfahrung zu schützen, bedarf es intensiver Hilfe. Aufgrund der ausgebliebenen Verbesserung des Lebensschutzes fordert die ALfA die vom Bundesverfassungsgericht 1993 formulierte gesetzliche Nachbesserungspflicht ein.
2. Euthanasie
Die Praxis der Euthanasie in Nachbarländern führt zu Verunsicherung und Ängsten. Sie zerstört gegenseitiges Vertrauen und den Zusammenhalt der Gemeinschaft. Wie die Erfahrung zeigt, wird nach der Einführung der sogenannten Sterbehilfe aus dem vermeintlichen Recht auf den eigenen Tod die "Pflicht zum Tod". Die sogenannte Sterbehilfe führt immer zur Tötung eines Menschen und stellt immer ein schweres Unrecht dar. Der Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod. Die oft komplexen Situationen bei aussichtslosen Leiden, starken Schmerzzuständen oder beim Abbau von Persönlichkeit lassen sich durch Einfühlungsvermögen, ärztlich, medikamentös und vor allem pflegerisch auf menschliche Weise bewältigen. Leiden, Sterben und Tod sind Bestandteile des Lebens, denen wir uns stellen müssen. Hospizarbeit und persönliche Sterbebegleitung sind der menschliche Weg in dieser Lebensphase.
3. Menschen mit Behinderung
Als Menschen sind wir Träger von Talenten, haben unsere Mängel und stoßen an Grenzen. Alle erfahren wir Förderung und sind im Leben auch Behinderungen ausgesetzt. Menschen mit solchen Behinderungen, aus denen sich eine erschwerte soziale Situation ergibt, sind nach dem Grundgesetz allen Menschen in den Grundrechten gleichgestellt und dürfen nicht benachteiligt werden. Bei medizinischen Versuchen an Nicht-Einwilligungsfähigen sind nur solche Eingriffe zu gestatten, die dem Wohl des jeweiligen Menschen dienen und ihm helfen.
4. Pränataldiagnostik
In vielfältigen Bereichen von Forschung, Diagnostik und Therapie ergeben sich zunehmende Bedrohungen ungeborener Kinder. Die pränatale Diagnostik ist nur dann akzeptabel, wenn sie das ungeborene Kind schützt und seine Behandlung bezweckt. Pränatale Diagnostik als Auswahlverfahren, als Selektion, ist abzulehnen und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
5. Fortpflanzungsmedizin und Embryonenforschung
So lange durch die Techniken künstlicher Fortpflanzung (Reproduktionsmedizin) die Tötung von Embryonen zu wissenschaftlichen Zwecken (Embryonenforschung), die Selektion durch Präimplantationsdiagnostik oder deren Tod allgemein in Kauf genommen wird, gehen sie einseitig vom Menschen als "biologischem Material" aus und verstoßen gegen seine Würde. Wir lehnen die Herstellung menschlicher Klone mit welcher Zielsetzung auch immer ab. Insofern zur Gewinnung von Gewebe und Organen oder anderen biotechnischen Verfahren lebende menschliche Embryonen oder Foeten als Versuchs- oder Behandlungsmaterial erzeugt oder getötet werden, sind diese Verfahren als zynische Instrumentalisierung des Menschen anzusehen. Der Mensch darf aufgrund der ihm eigenen Würde nie ausschließlich Mittel für einen (noch so guten) Zweck sein, sondern ist ab seiner Zeugung in allen seinen Lebensphasen vorrangig als Zweck an sich selbst zu verstehen. Biologisch ist erwiesen, dass der Mensch sich nicht "zum Menschen", sondern "als er selbst" entwickelt. Wir lehnen die Manipulation des Menschen durch Eingriffe in die Keimbahn ab.
6. Eugenik
Ziel der Eugenik ist, den Fortbestand bestimmter Erbanlagen durch Zuchtverfahren zu sichern. Solche Tendenzen sind als Verstoß gegen die Menschenwürde zurückzuweisen und damit auch alle institutionell verordneten humangenetischen Reihenuntersuchungen ("Screenings"), da sie zur Diskriminierung angeblich "minderwertigen" oder "lebensunwerten" Lebens führen. Eugenik macht den Menschen vom Subjekt zum Objekt.
II.
Die ALfA erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit allen Menschen, deren Würde und Lebensrecht in Frage gestellt wird. Gegenwärtige Tendenzen in Philosophie, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zeigen, dass ein gesellschaftlicher Konsens im Hinblick auf den Respekt vor der unantastbaren Menschenwürde und das uneingeschränkte Recht auf Leben nur über die öffentliche Bewusstseinsbildung und konsequentes persönliches Handeln zu erreichen ist. Deshalb sieht die ALfA ihre Aufgabe auf verschiedenen Ebenen:
1. Soziale Arbeit
Not- und soziale Konfliktsituationen, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes entstanden sind, wollen wir beheben helfen. Wir suchen hierzu den Kontakt und Erfahrungsaustausch mit Berater/innen im Sozialbereich, mit Selbsthilfegruppen behinderter Menschen, ihren Angehörigen und Betreuern, mit Vertretern der Behindertenhilfe und mit Ärzten.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Durch Information wollen wir den Gedanken von der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens wecken, wachhalten und in verschiedenen Lebensbereichen bekräftigen. Langfristig streben wir eine gesellschaftliche Bewusstseinsänderung an, die von lebensbejahender Einstellung geprägt ist und eine Kultur der Nächstenliebe über eigennützige Interessen stellt. Die ALfA will gesellschaftliche Vorbehalte gegenüber Adoptionen abbauen.
3. Politische Arbeit
Politik bestimmt wesentlich die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens. Rechtsnormen haben Einfluss auf das Bewusstsein. Über die Teilnahme an der politischen Meinungsbildung suchen wir die rechtlichen und sozialen Bedingungen für das Lebensrecht des Menschen mitzugestalten. Die ALfA setzt sich für eine Förderung der Familienpolitik und für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein. Väter sollen sich eindeutiger mit Rechten und Pflichten zum Wohle ihres Kindes einsetzen. Dies ist gesetzlich zu regeln.
III.
Jeder ist in doppelter Weise in das Lebensrecht für Alle eingebunden. Jeder Mensch genießt den Schutz des eigenen Lebens durch andere und ist dadurch verpflichtet, anderen Gleiches zu gewähren: Niemand kann sich vom allgemeinen menschlichen Schicksal freikaufen, sei er gesund oder krank, behindert oder unbehindert, geboren oder ungeboren.
Wir fordern das Lebensrecht für Alle.
Die aktualisierte Fassung des Grundsatzprogramms der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) wurde in der vorliegenden Form auf der Bundesdelegiertenversammlung am 25. November 2000 in Köln einstimmig beschlossen.

