Hilfe zum Leben statt Hilfe beim Sterben

Wir brauchen eine Kultur des Lebens

Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid abgelehnt und sich selbst stattdessen die Aufgabe gegeben, ein Suizidpräventionsgesetz zu verabschieden.

Keiner von beiden Gesetzentwürfen wurde dem schwierigen Vorhaben gerecht, Menschen mit Todeswunsch angemessen zu begleiten.

Deutschland wäre  damit das einzige Land weltweit geworden, in dem sich jeder ab 18 Hilfe zur Selbsttötung organisieren kann – ohne dass er überhaupt krank ist. Wir sind froh und dankbar, dass dieses Vorhaben nun erst einmal vom Tisch ist. Unsere aktuelle PM dazu finden Sie hier.

Eine ausführliche Stellungnahme der ALfA zum Bundesverfassungsgerichtsurteil und zu den beiden Gesetzentwürfen finden Sie hier.

Danke, dass Sie so zahlreich unseren Protest unterstützt haben!

Unzählige Postkarten haben Sie in unserer Geschäftsstelle bestellt und versandt – alle Bundestagsabgeordneten wurden noch einmal per Mail von der Bundesvorsitzenden direkt angeschrieben. Am Tag der Abstimmung fand eine Protestaktion des Bundesverbands Lebensrecht und der ALfA vor dem Paul Löbe Haus in Berlin statt, die viel Aufmerksamkeit erregt hat.

Das alles war nicht umsonst!

Herzlichen Dank an alle, die mitgeholfen haben, dem Recht auf Leben in Deutschland Gehör zu verschaffen.

Unser besonderer Dank geht an alle, die am 6. Juli morgens in Berlin ab halb neun für das Weiterbestehen des staatlichen Lebensschutzes in Deutschland demonstriert haben.

Wie sind die Positionen der Parteien in Lebensrechtsfragen?

Wie sind die Positionen der Parteien in Lebensrechtsfragen? Die ALfA hat hierzu Wahlprüfsteine verfasst und versandt. Nicht alle Parteien haben auf alle Fragen geantwortet. Wir haben daher noch ein wenig weiter recherchiert und stellen Ihnen hier die Antworten und die Ergebnisse unserer Recherche vor.

Bei dieser Analyse haben wir uns auf die bisher  im Bundestag vertretenen Parteien beschränkt. Eine ausführlichere Betrachtung auch von Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, finden Sie in unserem aktuellen LebensForum.

Unsere Fragen:

Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit müsse ein Menschenrecht auf Abtreibungen beinhalten, so die Forderungen z.B. der Jusos, Grünen und Linken. Damit geht eine Forderung auf Streichung des § 218 und § 219 einher. Schließen Sie sich dieser Forderung an?

Zum Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit müsse auch gehören, dass Abtreibungen durch die Krankenkassen finanziert werden sollten statt wie bisher Über das Sozialministerium auf Antrag und bei Bedürftigkeit. Sind Abtreibungen eine Kassenleistung, von der Solidargemeinschaft zu tragen?

CDU/CSU:

CDU und CSU halten eine Änderung der Gesetzeslage derzeit nicht für erforderlich. Das christliche Menschenbild verpflichtet zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekennen sich die Unionsfraktionen klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. Eine Übernahme der Kosten für eine Abtreibung durch die Krankenkassen lehnt die CDU ab, außer in Fällen der medizinischen oder kriminologischen Indikation. Wichtig sei es, dass den Frauen schnell Hilfe und Beratung zukomme.

SPD:

Die SPD fordert eine Streichung des Paragrafen 219a. Frauen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchten ungestörten Zugang zu Informationen. Im Hinblick auf den Paragrafen 218 heißt es, Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.

AfD:

Die AfD betrachtet die Tötung von ca. 100.000 ungeborenen Kindern pro Jahr als Skandal und trauriges Armutszeugnis unserer Gesellschaft. Die Wiederaufnahme der Strafverfolgung wird zwar abgelehnt, die bestehende Beratungspraxis muss aber grundlegend verändert werden: Die verpflichtende Beratung muss vor allem das Ziel verfolgen, Wege für das Leben des Kindes aufzuzeigen. Die Mütter sollen verpflichtend vor der Entscheidung ein Ultraschallbild ihres ungeborenen Kindes gezeigt bekommen und müssen über mögliche Spätfolgen, wie das Post-Abortion-Symdrom (PAS) aufgeklärt werden.

Abtreibungen dürfen keine Kassenleistung werden. Alles was den Eindruck vermittelt, dass eine Abtreibung ein „normaler“ Vorgang sei, muss unbedingt vermieden werden.

FDP:

Wir Freie Demokraten fordern, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) ersatzlos zu streichen. Es ist abwegig, dass sachliche Informationen auf der Homepage einer Ärztin oder eines Arztes über einen legalen ärztlichen Eingriff strafbares Unrecht sein sollen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach der Maßgabe des Paragrafen 218 StGB straffrei. Die sachliche Information darüber kann daher kein strafbares Unrecht sein. Frauen sind vielmehr in einer schwierigen Lage auf genau diese Informationen angewiesen, um schnell Zugang zu einer seriösen Beratung gerade durch Ärztinnen und Ärzte zu erhalten, die den Eingriff selbst anbieten. Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Eine Konfliktberatung soll auch online durchgeführt werden können.

Die LINKE:

DIE LINKE setzt sich für einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein. Die Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) wollen die LINKEN streichen. Öffentliche Krankenhäuser müssten in ihrer Planung dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gesichert sei. Schwangerschaftsabbrüche seien Teil der Gesundheitsversorgung und müssten wie andere medizinische Leistungen geregelt werden. Die LINKEN fordern ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“, durch das Schwangerschaftsabbrüche legalisiert werden, indem die §§218 – 219b StGB gestrichen werden, sowie das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ersetzt wird.

Die GRÜNEN:

Die GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass es bundesweit ein plurales dichtes Netz an Familienplanungs- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gibt, die auskömmlich finanziert sind. Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Außerdem wollen die GRÜNEN die Aus-, Weiter- und Fortbildung von jungen Ärzt*innen zum Schwangerschaftsabbruch verbessern. Darüber hinaus müssen die Länder über die Krankenhausplanung sicherstellen, dass Krankenhäuser Angebote zum Schwangerschaftsabbruch vorhalten. Die GRÜNEN halten daher eine fundierte Bestandsaufnahme zu den Angeboten beim Schwangerschaftsabbruch für notwendig. Diese muss auch weiteren Ursachen für den Rückgang auf den Grund gehen.

Lebensrechtler in der Nähe von Abtreibungsreinrichtungen, die Frauen Informationen und Gespräche anbieten oder nur stumm beten, machen von ihrem Recht auf Demonstrationsfreiheit Gebrauch und nutzen eine letzte Möglichkeit, das Leben des Kindes zu retten. Sollten solche Initiativen verboten werden?

CDU/CSU:

CDU und CSU halten Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung von Bannmeilen um Abtreibungsklinken und Beratungseinrichtungen, als nicht mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz vereinbar. Zugleich müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Praxen ordnungsgemäß funktionieren und der Zugang zu ihnen sichergestellt sei. Frauen dürften nicht  schon vor dem Betreten einer Beratungseinrichtung oder Praxis eingeschüchtert werden.

SPD:

Die SPD fordert eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die Initiativen von Lebensrechtlern vor Abtreibungseinrichtungen verbieten. Dadurch würden schwangere Frauen, die sich oftmals in einer emotional sensiblen Lage befinden psychisch unter Druck gesetzt und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte könnten hierdurch ihren Beruf nicht ungestört ausüben.

AfD:

Diesen Lebensrechtlern gebührt für ihren Mut und ihren Einsatz für das Leben der schutzlosen Kinder der tiefe Dank unserer Gesellschaft. Ein Verbot solcher Initiativen wäre absurd.

FDP

Keine Stellungnahme.

Die LINKE

Schwangere Personen in Konfliktsituationen hätten das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Die LINKEN wollen, dass die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher und barrierefreier Beratungsstellen sicherstellen. Sie tragen auch die Verantwortung für einen sicheren, störungsfreien und anonymen Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.

Die GRÜNEN

Es muss ein freier Zugang zu Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen gewährleistet sein. Durch die Art des Auftretens, Beobachtens und Einwirkens von Lebensrechtlern vor Abtreibungseinrichtungen auf die ungewollt Schwangeren könnten sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und eine selbstbestimmte Entscheidung gefährdet werden. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden.

Unsere Frage:

Mittels NIPT (pränataler Bluttest) können Trisomien eines Kindes schon zu einem frühen Schwangerschaftszeitpunkt entdeckt werden. Die Ausweitung auf weitere Genanomalien steht bevor. In aller Regel werden betroffene Kinder abgetrieben. Befürworten Sie Kassenzulassung und Ausweitung der Tests?

CDU/CSU:

Die vorgeburtlichen Bluttests (NIPT) sollte durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausschließlich bei Vorliegen einer medizinischen Indikation finanziert werden. Eine Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 dürfe es nicht geben. Frauen müssten selbstbestimmt entscheiden können, ob sie bei Vorliegen einer Indikation einen Test durchführen lassen wollen oder nicht.

SPD:

Keine Stellungnahme.

AfD:

Die Entscheidung, ob ein solcher Test durchgeführt wird, muss von den Eltern getroffen werden. Die AfD befürwortet eine Übernahme der Kosten solcher Tests durch die Krankenkassen, weil pränatale Bluttests für die ungeborenen Kinder deutlich ungefährlicher sind, als eine Fruchtwasseruntersuchung durch Punktierung der Fruchtblase. Eltern, die sich für eine solche Untersuchung entscheiden, sollen nicht aus Kostengründen die Gesundheit ihrer Kinder gefährden.

FDP:

Keine Stellungnahme.

Die LINKE:

Keine Stellungnahme.

Die GRÜNEN:

Keine Stellungnahme.

Unsere Frage:

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 hat den assistierten Suizid für rechtmäßig erklärt. Nicht alle Ärzte und Einrichtungen möchten sich daran beteiligen. Sollten medizinisches Personal und Einrichtungen aus Gewissensgründen die Mitwirkung verweigern dürfen?

CDU/CSU:

CDU und CSU wollen Menschen auch am Ende ihres Lebens die bestmögliche Begleitung und Unterstützung geben. Hierzu zählen neben einer noch weiter zu verbessernden Hospiz- und Palliativbetreuung auch der Ausbau von Angeboten der Suizidprävention. Die Fraktionen halten an dem Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) fest und lehnen die aktive Tötung physisch oder psychisch schwerkranker Menschen ab. Eine Gesellschaft, in der professionelle Angebote der Suizidassistenz zu einem Normalfall der Lebensbeendigung werden, gelte es zu verhindern. Denn mit der überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die im Jahr 2015 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe beschlossen hat, sieht die CDU/CSU  hierin die Gefahr, dass gerade alte, kranke und einsame Menschen unter Druck geraten können, diesen tödlichen Ausweg zu wählen. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zu § 217 StGB eingeräumt, dass der Gesetzgeber nachvollziehbar eine solche gesellschaftliche Entwicklung prognostiziert und die damit verbundenen Risiken angenommen hat. Die CDU/CSU will dem Rechnung tragen und setzt sich daher für ein ganzheitliches Schutzkonzept am Ende des Lebens ein. Staatliches Handeln steht in der Verpflichtung, die Würde und die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung für das Leben in all seinen Phasen in den Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen und staatlicher Maßnahmen zu stellen. Zum Schutz der Selbstbestimmung des Menschen in den verletzlichsten Lebenssituationen wollen CDU / CSU Regelungen treffen, die einer Normalisierung von Angeboten der Suizidassistenz und den damit verbundenen Risiken effektiv entgegenwirken.

SPD:

Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Insgesamt gibt es in der SPD zu diesem Thema unterschiedliche Meinungen, aber keine herrschende.

AfD:

Die Entscheidung für einen assistierten Suizid, müssen Erkrankte und Ärzte frei treffen können. Eine Weigerung an der Mitwirkung muss generell und auch im Einzelfall möglich sein.

FDP:

Die FDP fordert ein liberales Sterbehilfegesetz. Es soll klar regeln, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen. Es muss auch die Möglichkeit geben, ein letal wirkendes Medikament zu erhalten. Voraussetzung muss sein, dass der Wunsch frei und eigenverantwortlich sowie im Vollbesitz der geistigen Kräfte gebildet wurde. Für die FDP gilt das Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende.

Die LINKE:

Keine Stellungnahme.

Die GRÜNEN:

Keine Stellungnahme.

Unsere Frage:

Die Leopoldina hat erneut eine Revision des Embryonenschutzgesetzes angemahnt, damit deutsche Forscher den Anschluss an die Weltspitze nicht verlieren. Ethisch unbedenkliche Zellen (iPS) sind jedoch längst wichtiger geworden als embryonale Zellen. Muss der Embryonenschutz gelockert werden?

CDU/CSU:

Zum Embryonenschutz erklärt die CDU/CSU, ihr sei es aus Respekt vor der Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen und seiner Würde wichtig, dass sich Deutschland in internationalen Gremien dafür einsetzt, dass es nicht zur künstlichen Schaffung von Menschen, zum Klonen oder zu Manipulationen an der menschlichen Keimbahn oder Eizelle kommt.

SPD:

Die Fortpflanzungsmedizin und die biomedizinische Forschung  erleben eine rasante wissenschaftliche Entwicklung. Die sich daraus ergebenen aktuellen medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen werden durch das Embryonenschutzgesetz nicht oder nur unzureichend beantwortet. Die SPD sieht hier den dringenden Bedarf für eine breitere gesellschaftliche Debatte und die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland insgesamt zu überprüfen.

AfD:

Grundsätzlich ist medizinische Forschung zu befürworten. Es muss aber um jeden Preis verhindert werden, dass mit den Embryonen aus Abtreibungen, sowie deren Organen oder Zellen gehandelt wird.

FDP:

Keine Stellungnahme.

Die LINKE:

Keine Stellungnahme.

Die GRÜNEN:

Die GRÜNEN befürworten die Erarbeitung eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes, da das bestehende Embryonenschutzgesetz aufgrund des medizinischen Fortschritts zahlreiche Unklarheiten enthält, deren Klärung nicht der Rechtsprechung überlassen sein sollte. So ist z.B. die Embryonenspende im derzeitigen Embryonenschutzgesetz nicht ausdrücklich geregelt. Aus unserer Sicht sollte mit der Regelung einer solchen Spende weder ein Anreiz für die Produktion überzähliger Embryonen erfolgen, noch das Verbot der Eizellspende umgangen werden.

Unsere Frage:

Verfahren der künstlichen Befruchtung nehmen die großzügige Vernichtung von Embryonen in Kauf, auch in Deutschland, da die Baby-Take-Home Rate immer noch bei nur 20 % liegt. Sollten dennoch per Leihmutterschaft und Eizellspende auch homosexuelle Paare einen Anspruch auf Reproduktion bekommen?

CDU/CSU:

Bei der Reproduktionsmedizin gilt für die CDU/CSU der Vorrang des Kindeswohls. Dazu zählt, dass Kinder einen Anspruch auf Kenntnis ihrer Abstammung haben müssen. Außerdem müssen Missstände, die sich aus der Produktion überzähliger Embryonen bei der künstlichen Befruchtung ergeben, im Sinne des Lebensschutzes behoben werden.

Auch den Bereich der künstlichen Befruchtung sieht die CDU/CSU Fraktion kritisch. Die Technisierung der Fortpflanzung etwa durch Eizellspende oder Leihmutterschaft, berge erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind, aber auch für die Frau. CDU und CSU sprechen sich daher für die Aufrechterhaltung des Verbotes dieser Praktiken in Deutschland aus. Streitigkeiten im Ausland zwischen Wunscheltern und Leihmüttern über die Abtreibung, Annahme und Herausgabe bestellter Kinder, verdeutlichten die ethische und rechtliche Problematik dieser Techniken.

SPD:

Die SPD steht zu dem auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung der Vereinten Nationen 1994 in Kairo geprägten Begriff der reproduktiven Gesundheit. Reproduktive Gesundheit bedeute, dass Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie hiervon Gebrauch machen wollen. Das schließe das Recht ein, Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen und akzeptablen Familienplanungsmethoden zu erhalten. Das Verständnis von Selbstbestimmung, Familie und Gesellschaft und die Lebenswirklichkeit hätten sich seit dem Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes verändert. Die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare sei in diesem Zusammenhang ein weiterer Meilenstein. Gleichzeitig erlebe die Fortpflanzungsmedizin eine rasante wissenschaftliche Entwicklung.  Die SPD sieht hier den dringenden Bedarf für eine breitere gesellschaftliche Debatte und die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland insgesamt zu überprüfen. Auch für die Abstammung der Kinder, die auf diese Weise entstünden, seien neue Regelungen notwendig. Da die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern seien, setze sich die SPD für ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt. Im Bezug auf die Eizellspende heißt es seitens der SPD, das müsse jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter frei für sich beurteilen.

AfD:

Die AfD lehnt Leihmutterschaften sowie jede andere Kommerzialisierung der Schwangerschaft strikt ab. Leihmutterschaften sollen aber in einem sehr engen Rahmen und unter Ausschluss finanzieller Zuwendungen erlaubt werden, z.B. wenn eine Mutter das Kind ihrer nicht gebärfähigen Tochter zur Welt bringt.

FDP:

Die FDP will ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Sie fordert die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist. Sie will außerdem die nichtkommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen und fordert hierfür einen klaren Rechtsrahmen. Die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sollen allen Menschen unabhängig vom Familienstand und der sexuellen Orientierung zugänglich sein.

Die LINKEN:

In der LINKEN werden unterschiedliche Wege diskutiert, wie eine Reform eines Reproduktionsmedizingesetz aussehen kann. Einigkeit herrsche darüber, dass alle Menschen darin gestärkt werden sollten, frei entscheiden zu können, ob und wie sie mit Kindern leben möchten. Position der LINKEN sei es, dass sich Beziehungen in erster Linie sozial herstellten und nicht biologisch und/oder genetisch. Einigkeit herrsche darin, dass  das Abstammungsrecht so reformieren werden müsse, dass bestehende Benachteiligungen von lesbischen und schwulen Ehen und Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Ehen und Lebensgemeinschaften beseitigt würden. Das beinhalte auch die rechtliche Anerkennung der Co-Elternschaft sowie von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern. Künstliche Befruchtung müsse allen Menschen kostenfrei durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen, auch nichtverheirateten, lesbischen, Single-Frauen, trans und queeren Menschen.

Die GRÜNEN:

Bei Kinderwunsch sollen auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, alle lesbischen Paare und alleinstehende Frauen die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten.

Unsere Frage:

Im Zuge der Pandemie sind Angebote, Abtreibungen im Home Office durchzuführen, auch in Deutschland entstanden. Die Abtreibungsmedikamente werden per Post zugestellt, die Frau telefonisch betreut. Das Gesundheitsrisiko für Frauen ist erheblich. Sollten Abtreibungen im Home Office verboten bleiben?

CDU/CSU:

Ja.

SPD:

Keine Stellungnahme.

AfD:

Die psychische Belastung von Frauen, die ihr schutzloses, ungeborenes Kind töten, wird massiv unterschätzt. Dementsprechend darf es keine Abtreibungen ohne intensive ärztliche Betreuung geben.

FDP:

Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Eine Konfliktberatung soll auch online durchgeführt werden können.

Die LINKE:

DIE LINKE fordert die Verankerung eines Rechts auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie zu allen eine Schwangerschaft oder den Wunsch zur Beendigung einer Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührende Fragen. Die Zugänge zu den Beratungen müssen barrierearm sein, dazu gehören auch die Bereitstellung telefonischer und videobasierter Beratung. DIE LINKE setzt sich für eine Abschaffung der Beratungspflicht ein.

Die GRÜNEN:

Die Erweiterung auf digitale Angebote in der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Klient*innen weiterhin erreicht werden konnten und eine niedrigschwellige Beratung möglich war. Für viele Klient*innen stellt die Umstellung auf digitale Angebote eine Erleichterung dar. Die GRÜNEN begrüßen die Erweiterung des Angebots und sehen es als erforderlich an, dieses Angebot weiter zu erhalten.