Fortpflanzungsmedizin
Die Fortpflanzungsmedizin hat sich seit der Geburt des ersten sogenannten Retortenbabys vor vierzig Jahren grundlegend gewandelt. Menschliche Embryonen können mittels Ei-und Samenzelle im Reagenzglas produziert, per Präimplantationsdiagnostik (PID) untersucht, in die Gebärmutter der tatsächlichen oder die einer Leihmutter eingepflanzt werden – oder aber zur späteren Verwendung tiefgefroren werden.
Mittlerweile werden in Deutschland bis zu 3 % aller Kinder per IVF erzeugt, in anderen Ländern noch deutlich mehr – in Dänemark beispielsweise doppelt so viele. Die Analyse der Gesundheitsdaten auf diese Weise erzeugter Kinder zeigt aber auch, dass sie ein deutlich erhöhtes Risiko haben, zu früh geboren zu werden oder zu einem späteren Zeitpunkt an Herz-Kreislauferkrankungen zu leiden.
Verfahren der genetischen Optimierung mittels neuer Techniken (CrisprCas) werden möglicherweise auch vor dem Menschen nicht halt machen. Dies alles wirft eine Reihe ethischer Fragen auf, denen sich der Gesetzgeber zu stellen hat.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat ein Eckpunktepapier für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt und gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Positionspapier veröffentlicht. Wir dokumentieren hier beides zusammen mit einer Stellungnahme der ALfA hierzu.