Abtreibung – Das solltest du zum Abbruch wissen

Als Abtreibung wird ein Abbruch der Schwangerschaft bezeichnet. Dieser Vorgang hat auch andere Namen, zum Beispiel induzierter Abort, Schwangerschaftsunterbrechung oder Beendigung der Schwangerschaft. Allerdings verschleiern einige Begriffe, worum es bei einer Abtreibung wirklich geht, nämlich um einen unumkehrbaren Tötungsvorgang, der sachlich korrekt als vorgeburtliche Kindstötung betitelt werden müsste.

Jedes Jahr werden weltweit bis zu 56,3 Millionen Kinder vor der Geburt abgetrieben – das entspricht ungefähr der Bevölkerungszahl von Südafrika. Damit ist die Abtreibung mit Abstand die häufigste Todesursache der Welt und kommt viermal häufiger vor als der Tod durch eine Herzerkrankung. In Deutschland allein sterben 400 Kinder pro Werktag, das entspricht rund 100.000 Kindern pro Jahr.

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Häufigste Todesursachen weltweit

Pro Sekunde sterben ein bis zwei Kinder auf der Welt vor ihrer Geburt. Der Zähler steht für die Anzahl an Abtreibungen, die seit dem ersten Januar dieses Jahres weltweit durchgeführt wurden (auf Grundlage der Abtreibungszahlen der WHO).

Im Jahr 1963 legte das US-amerikanische Department of Health, Education and Welfare eine Definition für den Begriff „Abtreibung“ fest. Darunter fielen „sämtliche Maßnahmen, welche die Lebensfähigkeit der Zygote zu jeder Zeit zwischen dem Augenblick der Befruchtung und der Beendigung der Geburt beeinträchtigen“ (Quelle: Seiler/Gieselmann: Die Anti-Baby-Pille: Verhütungs- und Abtreibungsmittel, S. 15). Nach dieser Definition handelt es sich ab dem Zeitpunkt der Befruchtung um einen Menschen – mit all seinen einzigartigen Eigenschaften, seinem genetischen Code, seiner Haut- und Haarfarbe und seiner Individualität. Diese Tatsache wird oft unterschlagen, wenn im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs vom „Entfernen einer Fruchtblase“ oder der „Absaugung eines Zellhaufens“ die Rede ist. Unabhängig von der Größe und dem Entwicklungsstadium des Kindes handelt es sich ab der Befruchtung um einen Menschen und damit wäre die Abtreibung verboten.

Zur gleichen Zeit kamen auch die ersten Verhütungsmittel auf den Markt. Teilweise wirken diese nicht nur verhütend, sondern verhindern die Schwangerschaft auch nach der Befruchtung der Eizelle, bevor sie sich in der Gebärmutterschleimhaut einnisten kann. Das ist die früheste Form der Abtreibung, da der Mensch bei der Befruchtung schon entstanden ist und durch den Schwangerschaftsabbruch getötet wird. Um diesem Problem und damit einhergehenden juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde die Definition von 1963 etwa zwei Jahre später abgeändert. Seit dieser Zeit beginnt die Schwangerschaft offiziell erst mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die Tötung des Kindes zwischen Befruchtung und Einnistung zählt damit nicht mehr als Abtreibung.

Literaturtipp: Du willst mehr über die Zeit deines Kindes zwischen Befruchtung und Geburt erfahren? Dann empfehlen wir dir unseren Flyer „Tagebuch vor der Geburt“.

In Deutschland ist eine Abtreibung nach wie vor grundsätzlich verboten – so steht es in den Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuchs (StGB).  Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Schwangerschaftsabbruch jedoch nicht bestraft:

  • Innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis, wenn vorher eine Beratung und Bedenkzeit erfolgte.
  • Spätabtreibungen sind teilweise bis zur Geburt möglich, für sie gelten jedoch besondere Regeln, da die Abtreibung nur mit einem bestimmten Grund stattfinden kann (zum Beispiel nach einer Vergewaltigung).

Literaturtipps: In unserem Magazin für Lebensrecht haben wir die gesetzliche Lage in Deutschland genauer betrachtet:

Laut dem Statistischen Bundesamt finden pro Jahr über 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland statt – das entspricht 59 Abtreibungen pro 10.000 Frauen. Darin sind jedoch nur die Fälle dokumentiert, die sich an die vorliegende Meldepflicht gehalten haben. Da die Meldepflicht jedoch nicht kontrolliert wird und anonym stattfindet, dürfte die Anzahl der Abtreibungen nach seriösen Schätzungen mindestens doppelt so hoch sein.

So werden in der Statistik die Abtreibungen im Ausland gar nicht erfasst, ebenso wenig die unter anderen Bezeichnungen abgerechneten Abtreibungen, die zum Beispiel als Hormonbehandlung oder Gebärmutterausschabung in die Akten eingehen. Deshalb fordert die ALfA e.V. schon seit vielen Jahren eine saubere und vollständige Statistik mit einer umfassenden Meldepflicht, um die Wirkung des Gesetzes tatsächlich zu überprüfen. Nur auf Grundlage von repräsentativen Daten können wir die richtigen Maßnahmen ergreifen, den Müttern in Not helfen und die Kinder besser schützen.

Literaturtipp: Warum die Statistik nicht stimmen kann – dieser Frage haben wir uns in unserem Magazin für Lebensrecht gewidmet:

Bei einer frühen Abtreibung reicht oftmals eine Pille aus, um den Schwangerschaftsabbruch einzuleiten. Allerdings zählen die Antibabypille und die „Pille danach“ durch die Neudefinition des Begriffs „Schwangerschaft“ offiziell nicht als Abtreibung, sodass sie auch in den Statistiken zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht auftauen. Je nach Stadium der Schwangerschaft kommt eine andere Pille zum Einsatz:

Die Antibabypille bzw. Verhütungspille
Mit der Antibabypille wird eine Schwangerschaft schon vor der Befruchtung der Eizelle verhindert, indem durch künstliches Östrogen der Eisprung unterbunden wird und somit Eizelle und Spermium nicht miteinander verschmelzen können. Zusätzlich wird die Beweglichkeit der Eileiter verlangsamt und es baut sich keine Gebärmutterschleimhaut für den Empfang des Kindes auf. Deshalb fällt die Periode bei der Einnahme der Antibabypille oftmals schwächer aus oder ist gar nicht vorhanden.

Die „Pille danach“ bzw. Notfallverhütung
Im Gegensatz zur Antibabypille kann die „Pille danach“ noch bis zu fünf Tagen nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Zwar gibt es keine offiziellen Studien dazu, dass die darin enthaltenen Hormone Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA) frühabtreibend wirken, doch zu dieser Zeit ist die Eizelle auf jeden Fall schon befruchtet und damit liegt ein Tötungsvorgang vor. Aufgrund ihrer Wirkung ist die „Pille danach“ zur einmaligen Verhütung im Notfall gedacht und eignet sich nicht zur regelmäßigen Einnahme. Seit dem 14. März 2015 ist sie in Deutschland ohne Rezept erhältlich. Pro Jahr werden rund 720.000 Packungen verkauft.

Die Abtreibungspille Mifegyne
Wenn sich die befruchtete Eizelle erst einmal in der Gebärmutter eingenistet hat, dann fällt sie unter die offizielle Definition der Schwangerschaft und darf nur noch in Sonderfällen durch eine Abtreibung entfernt werden. Hier kommt die Abtreibungspille Mifegyne als Alternative zum gynäkologischen Eingriff zum Einsatz. In Deutschland ist dies bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich. Die Abtreibungspille blockiert die Versorgung des Kindes durch ein Antiprogesteron, sodass das Kind stirbt. Anschließend nimmt die schwangere Frau Prostaglandine ein, die dafür sorgen, dass das tote Kind ausgestoßen wird. Auf diese Art werden pro Jahr rund 20.000 Kinder in Deutschland getötet. Auch ist die „Abtreibung zu Hause“ für die Frau mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden und somit nicht ganz ungefährlich.

Mehr Infos:

Neben der Abtreibungspille gibt es verschiedene chirurgische Methoden, um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen und das Kind aus dem Bauch der schwangeren Frau zu entfernen. Diese Eingriffe finden unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose statt:

Die Absaug-Methode bzw. Vakuumaspiration
Bei der Absaug-Methode wird ein Röhrchen durch den Muttermund geführt, um das Fruchtwasser, die Plazenta, das Kind und die Schleimhaut herauszusaugen. Durch den hohen Druck wird das Kind zerrissen und in Stückchen durch das Röhrchen gepresst. Diese Methode zur Abtreibung kann in Sonderfällen bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Pro Jahr werden in Deutschland rund 60.000 Abtreibungen dieser Art erfasst. In manchen Ländern kommt in einem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft auch eine manuelle Vakuumaspiration (MVA) zum Einsatz, wobei der Unterdruck ohne Strom erzeugt wird. Dieser Vorgang wird durch den Begriff „Menstruationsregelung“ verschleiert. Das Praxispersonal muss anschließend überprüfen, ob das Kind restlos entfernt wurde.

Die Curettage bzw. Gebärmutterausschabung
Eine Curette ist ein löffelartiges Instrument, mit dem der Arzt Gewebereste aus der Gebärmutter schaben kann. Früher wurde diese Methode häufiger verwendet, um dabei das dort angesiedelte Kind zu entfernen. Vorher muss es in Stücke geschnitten werden, um durch den Gebärmutterhals zu passen. Inzwischen wurde dieser Vorgang größtenteils von der Absaug-Methode abgelöst (noch rund 13.000 Abtreibungen dieser Art pro Jahr in Deutschland) und findet eher nach dem Schwangerschaftsabbruch statt, um die Reste des Kindes und des Gewebes aus der Gebärmutter zu entfernen. Das kann sowohl nach Vakuumaspiration als auch nach Abtreibung mit chemischen Präparaten notwendig sein.

Als Spätabtreibung wird ein Schwangerschaftsabbruch ab der 13. Schwangerschaftswoche bezeichnet. Diese ist prinzipiell bis unmittelbar vor der normalen Geburt möglich, wird aber nur bei einer „Unzumutbarkeit“ für die Mutter in Erwägung gezogen. Pro Jahr werden einige Tausend solcher Kindstötungen erfasst.

Die gewählte Methode bei einer solchen Spätabtreibung hängt vom Alter des ungeborenen Kindes ab. Ist es außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig, wird künstlich der Geburtsvorgang eingeleitet, den die Kinder bereits nicht überleben. Sofern es außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist, müssten die Ärzte direkt nach der Geburt alles tun, um das Leben des Kindes zu erhalten, sollte es lebend zur Welt kommen. Daher kann in diesem Fall das Kind vor der Einleitung der Geburt im Mutterleib getötet werden (Fetozid). Bei dieser Methode der Spätabtreibung wird dem Kind durch eine Spritze eine Kaliumchlorid-Lösung injiziert, die einen Herzstillstand bewirkt und so zum Tod führt. Für Aufsehen sorgte der Fall des Jungen Tim, der eine Spätabtreibung überlebte und 22 Jahre alt wurde.

Um solch eine Situation zu verhindern, werden Kinder auch schon vor der künstlichen Einleitung der Geburt getötet – in Deutschland normalerweise mit einer Kalium-Chlorid-Spritze ins Herz, früher auch mit einer ätzenden Salzlösung im Fruchtwasser. In einigen Bundesstaaten der USA wird dem Kind eine Schere ins Genick gestoßen, wenn es bei der künstlichen Geburt mit den Füßen voran auf die Welt kommt. Damit der Kopf leichter hindurchpasst, wird anschließend das Gehirn abgesaugt.

Literaturtipp: Ein Film zum Thema Spätabtreibung überrascht mit kaum zu ertragendem Realismus – wirklich sehenswert:

Soll ich abtreiben?

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Du denkst über eine Abtreibung nach oder hast Fragen zu dem Thema? Über unser Beratungstelefon für schwangere Frauen bekommst du Antworten und Unterstützung. Wir helfen dir bei der richtigen Entscheidung.

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Telefonische Sofort-Hilfe für Schwangere

Wir sind rund um die Uhr für dich erreichbar. Unser Gespräch ist absolut vertraulich und für dich vollkommen kostenlos. Oder schreib uns eine Nachricht an schwanger[at]alfa-ev.de.

Wann ist eine Abtreibung erlaubt?

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich erst einmal verboten. Allerdings gibt es drei Ausnahmefälle, in denen ein Schwangerschaftsabbruch doch möglich ist:

Schwangere Frauen können ihr Kind verlieren, wenn sie selbst medizinisch behandelt werden müssen. Dieser Vorgang gilt nicht als Abtreibung, da das Ziel der Behandlung nicht die Tötung des Kindes, sondern die Heilung der Mutter ist. In diesem Fall hat das Leben der Mutter Vorrang, auch wenn das Kind dabei stirbt. Ebenso kann der Abbruch einer Eileiterschwangerschaft oder einer Bauchhöhlenschwangerschaft nicht als Abtreibung bezeichnet werden, da die Mutter selbst verbluten könnte, wenn sich das Kind außerhalb der Gebärmutter einnistet und dort heranwächst. Allerdings gibt es auch einige Fälle von Bauchhöhlenschwangerschaft, bei denen das Kind geboren wurde.

Während der Schwangerschaft die Nachricht zu erhalten, dass das Kind mit einer schwerwiegenden Behinderung auf die Welt kommen wird, ist für Eltern erst einmal ein Schock. Und dann sollen sie auch noch die Entscheidung treffen, ob sie das Kind trotzdem bekommen wollen. Die Lebenserwartung von Kindern mit Anenzephalie (Unterentwicklung des Gehirns) oder Trisomie 18 (körperliche Behinderungen) liegt bei wenigen Stunden bis Tagen. Trotzdem ist es für Eltern erfahrungsgemäß leichter und tröstlicher, wenn ihr Kind nach der Geburt stirbt, als wenn sie es während der Schwangerschaft absichtlich töten.

Doch diese Entscheidung ist sehr schwer und es ist absolut verständlich, dass Eltern in so einer Situation über eine Abtreibung nachdenken. Aber auch ein vorher gesundes Kind kann später einen Unfall erleiden und anschließend behindert sein. Oder kurz nach der Abtreibung wird eine Behandlungsmethode entwickelt, die dem Kind geholfen hätte. Letztendlich können nur die Eltern selbst entscheiden, welche Einschränkungen und Krankheiten für sie tragbar sind und welche nicht. Es gibt jedoch viele Beratungsangebote und Initiativen, welche die Eltern bei dieser schweren Entscheidung unterstützen, zum Beispiel die Initiative Regenbogen oder die Sternenkindfotografen.

Literaturtipp: Karin Lamplmair & Team: Ich nannte sie Nadine – Rund um die Problematik vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch

Eine Vergewaltigung ist für eine Frau ein schweres Trauma und weder sie noch das dabei entstandene Kind sind für diese Gewalttat verantwortlich. Allerdings müssen beide dafür die Folgen tragen. Deshalb wird vergewaltigten Frauen eine Abtreibung als „Ausweg“ angeboten, um zumindest eines der „Probleme“ zu lösen. Doch die Tötung eines unschuldigen Kindes fügt der unschuldigen Mutter eher noch ein zweites Trauma hinzu, als dass es das erste Trauma auflöst. Viele vergewaltigte Frauen (zum Beispiel auf der Flucht im Zweiten Weltkrieg), die sich gegen eine Abtreibung entschieden haben, können diese Erfahrung bestätigen.

Nach einer Vergewaltigung ist eine Abtreibung oftmals zwar möglich, aber aus der Sicht der ALfA e.V. der falsche Weg für eine schwangere Frau. Wir plädieren für die Adoption des Kindes und eine umfassende Betreuung der Mutter, sodass sie ihr Trauma bewältigen kann. Außerdem löst eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung nicht das eigentliche Problem. Deshalb setzen wir uns für Anzeigen und Strafverfolgungen der Täter sowie eine deutliche Strafverschärfung für Vergewaltiger ein. Eine Politik, die lediglich Abtreibungen anbietet, anstatt die Ursachen zu bekämpfen, ist letztendlich frauenfeindlich.

Literaturtipp: Rebecca Kiessling hat im Alter von 18 Jahren erfahren, dass sie bei einer Vergewaltigung gezeugt und später adoptiert wurde. Ihr Leben ist eine Geschichte voller Hoffnung.

Wie steht die ALfA e.V. zur Abtreibung?

Für uns gilt die Würde des Menschen als oberstes Prinzip für unser Handeln und für jede gesellschaftliche Ordnung. Jeder Mensch hat allein durch seine Existenz dieselbe Menschenwürde – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Aufenthaltsort, Größe, Alter oder Zustand. So steht es auch in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 6).

Aus diesem Grundsatz leitet sich ab, dass jeder Mensch auch das Recht auf sein Leben hat. Alle anderen Rechte sollten dem untergeordnet sein, sonst ist keine gerechte Gesellschaft möglich. Somit liegt die Lösung eines Schwangerschaftskonflikts nicht in der Abtreibung, da dadurch die Menschenwürde des Kindes missachtet wird. Stattdessen muss eine Lösung gefunden werden, mit der die Mutter ihre Probleme bewältigen kann, das Kind dabei nicht sterben muss und dadurch kein Trauma bei der Mutter ausgelöst wird. Nur das ist im Sinne der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde konsequent und gerecht. Abtreibungen können daher weder erlaubt noch gesellschaftlich akzeptiert werden und sind schon gar nicht Bestandteil des Frauenrechts.

Literaturtipps:

Coming soon

Telefonische Beratung nach einer Abtreibung

Wir beraten dich nicht nur bei der Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung, sondern unterstützen dich auch nach dem Eingriff. In Kürze richten wir eine Beratungs-Hotline für Frauen ein, die eine Abtreibung durchlebt haben und anschließend jemanden zum Reden brauchen.

Werden Abtreibungen schon bald legal sein?

Gerade in Ländern mit unsicheren Abtreibungsmethoden, bei denen Frauen und Mädchen ein hohes Risiko tragen, setzen sich internationale Organisationen wie die „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF) dafür ein, die Abtreibung als Frauenrecht zu etablieren und sie in allen Ländern „legal und sicher“ zu machen.

Auf der anderen Seite gibt es immer mehr Bestrebungen, alle Gruppierungen und Vereine (wie die ALfA e.V.), die sich für das Leben und die ungeborenen Kinder einsetzen, mundtot zu machen. Ein Beispiel hierfür sind die Bannmeilen, die es Initiativen wie 40 Tage für das Leben verbieten, im Umkreis von Abtreibungseinrichtungen für die Frauen öffentlich zu beten.

Die ALfA e.V. tritt mit über 11.000 Mitgliedern schon seit Jahrzehnten für die Menschenrechte von der Zeugung bis zum Tod und für Schwangere in Not ein – und wird dies auch weiterhin tun. Immer mehr Menschen, die diese Entwicklung besorgt beobachten oder auch selbst betroffen sind, stehen auf und treten öffentlich für das Recht auf das Leben aller Menschen ein. Ein Beispiel hierfür ist der „Marsch für das Leben“, der seit 2002 in Berlin stattfindet.

Darf ein Arzt die Abtreibung verweigern?
Ein großes Thema für die Zukunft wird die Gewissensfreiheit von Berufstätigen sein – also ob ein Frauenarzt bzw. eine Frauenärztin die Mitwirkung an einer Abtreibung, Euthanasie oder Präimplantationsdiagnostik (PID) verweigern darf (wie beispielsweise 70 % der Frauenärzte und -ärztinnen in Südtirol). Bisher war dafür das Gewissen des Menschen ausschlaggebend, was auch als „conscientious objection“ (gewissenhafte Verweigerung) bezeichnet wurde. Dieser Begriff soll in „dishonorable disobendience“ (unehrenhafter Ungehorsam) umbenannt werden, wodurch Ärzte und Ärztinnen zur Mitwirkung gezwungen werden können.

Darf ein Arzt Werbung für Abtreibungen machen?
Bisher gilt für Abtreibungen in Deutschland ein Werbeverbot, sodass ein Arzt nicht mit Leistungen in diesem Bereich Werbung machen darf. Auf dieser Grundlage wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Landesgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf Anfrage eine pdf-Datei mit ihrer Adresse verschickte, in der sie das ungeborene Kind durchweg als „Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtsack“ bezeichnete, eine Abtreibung als legal beschrieb und keine Hinweise auf das mögliche Post-Abortion-Syndrom (PAS) zu finden waren. Zurzeit klagt Frau Hänel letztinstanzlich gegen ihre Verurteilung vor dem Bundesverfassungsgericht, um auf diese Weise eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zu erreichen. Die Partei Die Linke legte erneut (März 2021) einen Gesetzentwurf zur Abschaffung aller Vorschriften, die das Lebensrecht des ungeborenen Kindes schützen, vor.

Literaturtipps:

In welchen Ländern ist Abtreibung erlaubt?

Jedes Land hat ein eigenes Gesetz zur Abtreibung, deshalb ist der Umgang mit diesem Thema weltweit sehr unterschiedlich – vom vollständigen Verbot über heimliche Abtreibungen bis hin zur Legalisierung. Wir haben die aktuellen Entwicklungen aus verschiedenen Ländern zusammengetragen:

Abtreibung in Argentinien
Argentinien, die Heimat von Papst Franziskus, war eines der letzten Länder auf der Welt, in denen Schwangerschaftsabbrüche nicht erlaubt waren. Nun wurde dieses Gesetz mit knapper Mehrheit gekippt. Wenn man sich die Missbrauchsfälle junger Mädchen anschaut, dann ist diese Gesetzesänderung besonders bitter, denn hier steht Argentinien weltweit ganz vorn. Auch der Fall, der von den Medien als schwerwiegendes Argument für eine Legalisierung der Abtreibung inszeniert wurde, war ein solcher: ein elfjähriges Mädchen, vom Onkel missbraucht. Die schwerwiegenden Folgen einer Vergewaltigung werden damit den Frauen und Kindern zugeschoben.

Abtreibung in Chile
Auch in Chile wurde das Gesetz, welches Abtreibungen verbietet, mit knapper Mehrheit gekippt. Wenn man sich die Missbrauchsfälle junger Mädchen anschaut, dann ist diese Gesetzesänderung besonders bitter, denn hier steht Chile weltweit an dritter Stelle. Die schwerwiegenden Folgen einer Vergewaltigung werden damit den Frauen und Kindern zugeschoben.

Literaturtipp: LebensForum 121: Chile legalisiert Abtreibung (S. 12–14)

Abtreibung in Großbritannien
Großbritannien verzeichnet immer mehr Abtreibungen, vor allem durch Einwandererfamilien (z. B. aus Pakistan), die Abtreibungen aufgrund des Geschlechts vornehmen. In diesem Fall dürfen Mädchen allein aufgrund ihres Geschlechts nicht auf die Welt kommen und werden abgetrieben, nachdem das Geschlecht bekannt ist. Zurzeit gibt es Bestrebungen, die Heimabtreibung mit chemischen Präparaten, die während der Pandemie erlaubt war, auch danach noch zu ermöglichen. Die Frauen bekommen hierfür die Pillen per Post zugesandt.

Literaturtipp: LebensForum110: Abtreibung als Mittel der Familienplanung (S. 18–19)

Abtreibung in Irland
In Irland fand im Jahr 2019 eine Abstimmung statt, bei der 66,4 Prozent der Beteiligten für die Legalisierung der Abtreibung stimmten. Damit wurde das bisher geltende Abtreibungsverbot gelockert.

Literaturtipp: LebensForum 107: Irland erlaubt Abtreibung (S. 18–21)

Abtreibung in Russland
Russland legalisierte die Abtreibung bereits im Jahr 1922, was massive Auswirkungen auf die Bevölkerung zeigt. Die Rate von Schwangerschaftsabbrüchen ist sehr hoch, die vorgeburtliche Kindstötung wird als legitimes Mittel der Familienplanung benutzt. Das führt zu einer Verrohung der Gesellschaft. Wenn ein Mensch bereits vor der Geburt nichts wert ist, dann sinkt auch der Respekt vor den Menschen an sich. Inzwischen gibt es viele Kampagnen, um diese Entwicklung zu stoppen.

Literaturtipps:

Abtreibung in Polen
In Polen wurde die Abtreibung von Kindern mit Behinderungen als unzulässige Diskriminierung eingeordnet und verboten. Damit sind in Polen Abtreibungen faktisch nicht mehr erlaubt.

Literaturtipp: LebensForum 118: Geht´s noch? (S. 12–13)

 

Abtreibung in Spanien

Literaturtipps:

Abtreibung in den USA
In den USA ist seit längerem eine Trendwende zu erkennen. Die Bevölkerung setzt sich zunehmend für das Leben ein und die Regierung trifft entsprechende Beschlüsse: Abtreibungseinrichtungen müssen schließen, die „Planned Parenthood“ als Betreiberin der meisten Einrichtungen hat abgetriebene Kinder gegen Gebühr an Forschungs- und andere Institutionen weitergegeben. Zur Zeit gibt es zwei Richtungen:

  • Manche Bundesstaaten wie New York erlauben Abtreibungen möglichst lange und ohne Einschränkungen.
  • Andere Bundesstaaten wie Georgia und Alabama nehmen das Lebensrecht der ungeborenen Kinder ernst und gestatten Abtreibungen nicht mehr, sobald bei dem Kind ein Herzschlag registrierbar ist (etwa ab der 6. Schwangerschaftswoche). In Alabama gelten eine ernsthafte Gesundheitsgefahr für die Mutter sowie die Nicht-Lebensfähigkeit des Kindes als Ausnahmen vom Abtreibungsverbot.

Der neugewählte Präsident der USA, Joe Biden, hat jedoch umgehend die Förderung von ausländischen Organisationen, die Abtreibungen in anderen Ländern anbieten, aufgenommen und mehrere abtreibungsfreundliche Politiker in wichtige Ämter gehoben.

Weitere Informationen: