Unsere Frage:
Verfahren der künstlichen Befruchtung nehmen die großzügige Vernichtung von Embryonen in Kauf, auch in Deutschland, da die Baby-Take-Home Rate immer noch bei nur 20 % liegt. Sollten dennoch per Leihmutterschaft und Eizellspende auch homosexuelle Paare einen Anspruch auf Reproduktion bekommen?
CDU/CSU:
Bei der Reproduktionsmedizin gilt für die CDU/CSU der Vorrang des Kindeswohls. Dazu zählt, dass Kinder einen Anspruch auf Kenntnis ihrer Abstammung haben müssen. Außerdem müssen Missstände, die sich aus der Produktion überzähliger Embryonen bei der künstlichen Befruchtung ergeben, im Sinne des Lebensschutzes behoben werden.
Auch den Bereich der künstlichen Befruchtung sieht die CDU/CSU Fraktion kritisch. Die Technisierung der Fortpflanzung etwa durch Eizellspende oder Leihmutterschaft, berge erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind, aber auch für die Frau. CDU und CSU sprechen sich daher für die Aufrechterhaltung des Verbotes dieser Praktiken in Deutschland aus. Streitigkeiten im Ausland zwischen Wunscheltern und Leihmüttern über die Abtreibung, Annahme und Herausgabe bestellter Kinder, verdeutlichten die ethische und rechtliche Problematik dieser Techniken.
SPD:
Die SPD steht zu dem auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung der Vereinten Nationen 1994 in Kairo geprägten Begriff der reproduktiven Gesundheit. Reproduktive Gesundheit bedeute, dass Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie hiervon Gebrauch machen wollen. Das schließe das Recht ein, Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen und akzeptablen Familienplanungsmethoden zu erhalten. Das Verständnis von Selbstbestimmung, Familie und Gesellschaft und die Lebenswirklichkeit hätten sich seit dem Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes verändert. Die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare sei in diesem Zusammenhang ein weiterer Meilenstein. Gleichzeitig erlebe die Fortpflanzungsmedizin eine rasante wissenschaftliche Entwicklung. Die SPD sieht hier den dringenden Bedarf für eine breitere gesellschaftliche Debatte und die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland insgesamt zu überprüfen. Auch für die Abstammung der Kinder, die auf diese Weise entstünden, seien neue Regelungen notwendig. Da die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern seien, setze sich die SPD für ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt. Im Bezug auf die Eizellspende heißt es seitens der SPD, das müsse jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter frei für sich beurteilen.
AfD:
Die AfD lehnt Leihmutterschaften sowie jede andere Kommerzialisierung der Schwangerschaft strikt ab. Leihmutterschaften sollen aber in einem sehr engen Rahmen und unter Ausschluss finanzieller Zuwendungen erlaubt werden, z.B. wenn eine Mutter das Kind ihrer nicht gebärfähigen Tochter zur Welt bringt.
FDP:
Die FDP will ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Sie fordert die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist. Sie will außerdem die nichtkommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen und fordert hierfür einen klaren Rechtsrahmen. Die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sollen allen Menschen unabhängig vom Familienstand und der sexuellen Orientierung zugänglich sein.
Die LINKEN:
In der LINKEN werden unterschiedliche Wege diskutiert, wie eine Reform eines Reproduktionsmedizingesetz aussehen kann. Einigkeit herrsche darüber, dass alle Menschen darin gestärkt werden sollten, frei entscheiden zu können, ob und wie sie mit Kindern leben möchten. Position der LINKEN sei es, dass sich Beziehungen in erster Linie sozial herstellten und nicht biologisch und/oder genetisch. Einigkeit herrsche darin, dass das Abstammungsrecht so reformieren werden müsse, dass bestehende Benachteiligungen von lesbischen und schwulen Ehen und Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Ehen und Lebensgemeinschaften beseitigt würden. Das beinhalte auch die rechtliche Anerkennung der Co-Elternschaft sowie von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern. Künstliche Befruchtung müsse allen Menschen kostenfrei durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen, auch nichtverheirateten, lesbischen, Single-Frauen, trans und queeren Menschen.
Die GRÜNEN:
Bei Kinderwunsch sollen auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, alle lesbischen Paare und alleinstehende Frauen die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten.