Die Aktion Lebensrecht für Alle
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, krank oder gesund, alt oder jung. In der ALfA e.V. haben sich Menschen zusammengeschlossen, die diesen Grundsatz teilen. Dabei spielt es keine Rolle, welche politische Anschauung sie vertreten oder welcher Religion oder Konfession sie angehören – solange sie sich für das Lebensrecht für Alle einsetzen. Die ALfA e.V. will in Politik und Gesellschaft das Bewusstsein stärken, dass wir das Recht auf Leben in jeder Phase achten und schützen müssen.
Unsere Mission: Jedes Leben schützen
Im Herbst 1995 wurde der § 218 (StGB) zum Schwangerschaftsabbruch insofern geändert, dass ungeborene Kinder in Deutschland unter keinem strafrechtlichen Schutz mehr stehen. Dies bedeutet: Sie können bis zu ihrer Geburt getötet werden – zwar rechtswidrig, aber straffrei. Als Folge davon verbreitete sich der Eindruck, Abtreibung sei ein legitimes Mittel der Geburtenkontrolle. Über dieses Missverständnis möchte die ALfA e.V. informieren und aufklären.
Bislang hat die ALfA e.V. rund 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Der Bundesvorstand der ALfA besteht aus dem fünfköpfigen geschäftsführenden Bundesvorstand und acht Beisitzern. Darüber hinaus hat der Vorstand die Möglichkeit, weitere Mitglieder zu kooptieren, um die ehrenamtliche Arbeit der ALfA auf viele Schultern zu verteilen.
Ein Vertreter der Jugend für das Leben gehört stets entweder als gewähltes oder kooptiertes Mitglied dem ALfA – Bundesvorstand an.
Im Bild: der Schatzmeister Christoph zu Stolberg, die Vorstandsmitglieder Inga Hager, Sepp Moosreiner, Alexandra Linder, die Schriftführerin Maria Schmölzing, Vorstandsmitglied Talita Höhl, 2. Stellvertreter Martin Siegel, 1.Stellvertreter Prof Dr. Holm Schneider, Vorstandsmitglied Arne Schwarck, Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski, Vorstandsmitglieder Angelika Secker und Monika Friederich