Die Wahl von neuen Richtern für das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli ist vorerst gescheitert – dank der riesigen Protestwelle aus der Mitte der Bevölkerung haben die CDU-Abgeordneten sich der Fraktionsdiszpilin verweigert und sind ihrem Gewissen gefolgt.
Ein riesiges Dankeschön an alle, die dazu durch Mails, Briefe, Anrufe im Abgeordnetenbüro und nicht zuletzt durch Teilnahme an unserer Demo vor dem Reichstag am vergangenen Freitag beigetragen haben!
Allerdings ist die Sache immer noch nicht vom Tisch.
Die SPD hält an ihrer Kandidatin fest. Die Kandidatin weigert sich, zurückzutreten. Sie soll nun in einer Sondersitzung der CDU/CSU Fraktion die Abgeordneten überzeugen, doch für sie zu stimmen. Dass sie von ihren vielfach geäußerten Ansichten glaubhaft abweicht, ist nicht zu erwarten.
Das heißt:
Die SPD nimmt den Bruch der Koalition in Kauf, um ihre Agenda durchzudrücken. Frau Brosius-Gersdorf stellt ihre eigene Karriere über das Ansehen der Regierung und des Bundesverfassungsgericht.
Beide ignorieren damit die Gewissensentscheidung der CDU-Abgeordneten. Damit stellen sie ein weiteres Grundrecht der Verfassung in Frage: Das Recht auf Gewissensfreiheit.
Kontaktieren Sie Ihren Wahlkreisabgeorndeten. Bitte bedanken Sie sich für die aufrechte Haltung, für den Mut und die Entschlossenheit, mit der sie am vergangenen Freitag ihrem Gewissen gefolgt und für das erste und wichtigste Prinzip unseres Rechtsstaats eingetreten sind: Die Würde des Menschen ist nicht antastbar und nicht relativierbar.
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