Wollen wirklich die meisten Deutschen eine Änderung beim § 218?

Die Forschungsgruppe Wahlen veröffentlichte im Juni 2023 eine Umfrage zur Akzeptanz des § 218. Die Ergebnisse sind deutlich: 54 % der Befragten möchten am § 218, so wie er jetzt ist, nicht rütteln. Nur ein Drittel der Menschen wünscht eine Änderung. Der Kompromiss, nachdem eine Abtreibung rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei ist, hat eine breite Mehrheit in der Bevölkerung. Zweidrittel der CDU-Wähler stimmen dem zu, und eine Mehrheit der SPD bzw. FDP-Wähler. Lediglich bei den Linken und Grünen findet sich eine Merhheit für die Abschaffung des § 218.

Das bedeutet: Nicht mal innerhalb der Wählerschaft der Ampel ergibt sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218.

Was denken die CDU-Mitglieder?

Angesichts der Äußerungen von Friedrich Merz, er nehme einen „gesellschaftspolitischen Wandel“ wahr, vor dessen Hintergrund er „offen sei“ noch einmal über die Abtreibungsfrage zu diskutieren, aber bitte erst „nach den Wahlen“ (siehe z.B. hier) dokumentieren wir an dieser Stelle, wie die Mitglieder der CDU darüber denken.

Vor der Verabschiedung des neuen Grundsatzprogramms befragte die CDU 2023 ihre Mitglieder. Fast 66.000 Menschen nahmen daran teil und ließen die CDU-Führung wissen, was ihnen in ihrer Partei wichtig ist.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – dafür steht das „C“ im Parteinamen. Davon sind über 80 % der Mitglieder überzeugt.

Daraus ergibt sich die Frage nach dem Lebensschutz: Einer überwältigenden Mehrheit der CDU Mitglieder liegt der Schutz des menschlichen Lebens am Herzen. Er gehört zum Kern der Partei.

Update zu unserer Kampagne: Wann bin ich ein Mensch?

Ab wann ist der Mensch ein Mensch? Und: Wer sollte das beantworten?

Wir finden: Die Antwort sollten Naturwissenschaftler geben. Und die haben sie auch gefunden:

Der Mensch ist Mensch von Anfang an. Ab dem Moment der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht ein neuer Mensch. Er entwickelt sich kontinuierlich als Mensch weiter, er hat alles, was es braucht, um ein Baby, Kind, Jugendlicher, Erwachsener zu werden. Er ist einzigartig: Es gibt keinen zweiten Menschen auf der Welt, der ganz genau so ist wie er.

Jeder kleine neue Mensch ist ein Wunder – und jeder hat das Recht auf Leben.

Warum machen wir diese Kampagne? Und wie können Sie uns unterstützen?

Am 17. Oktober haben 26 Organisationen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche (p.m.) rechtmäßig machen soll, sondern auch fordert, dass die Krankenkassen diese zu bezahlen haben. Mit anderen Worten: Jeder Beitragszahler müsste mittelbar an der Tötung eines voll ausgebildeten, perfekten kleinen Menschen mitwirken. Jeder soll Teil des Systems werden.

Wir halten dagegen: Auch ein ungeborener Mensch hat Würde und ein Recht auf Leben. Ein Baby ist kein Zellhaufen, kein Schwangerschaftsgewebe, kein himbeerartiges Gebilde, sondern ein perfekter kleiner Mensch, der ein Recht hat, geboren zu werden und zu leben.  Unsere Kampagne #wannbinichmensch war von langer Hand geplant und vorbereitet – und kommt jetzt genau richtig.

Seit dem 14.11. liegt ein konkreter Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung vor! 

Die Katze ist aus dem Sack! Eine Gruppe von Abgeordneten versucht, noch in diesem Regierungschaos ihre ideologischen Ziele durchzusetzen. Am 14.11. wurde ein entsprechender Entwurf eingebracht und könnte noch in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor seiner Auflösung durch das Parlament gepeitscht werden.

Das ist unerhört. Menschenwürde und Recht auf Leben ungeborener Menschen dürfen nicht durch einen Gewaltmarsch im Parlament begraben werden.

Unsere Kampagne #wannbinichmensch ist daher heute wichtiger denn je!

Gerade jetzt brauchen wir  Ihre Unterstützung!

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Pressemitteilungen

Hier werden offizielle Pressemitteilungen zu wichtigen Ereignissen gesammelt, die entweder das Lebensrecht oder den Verein ALfA e.V. betreffen.

Life Talks – Der ALfA-Podcast

Bioethik to Go

Sie wollen über die aktuellen Entwicklungen zu Bioethik und Lebensrecht informiert bleiben? Dann hören Sie bei unserem Podcast „Life Talks“ rein, in dem wir  regelmäßig über Abtreibung, Reproduktionsmedizin, Sterbehilfe, assistierten Suizid und alle anderen Themen informieren, die die Menschenwürde berühren und das Geschehen kurz analysieren. Dabei haben wir nicht nur Deutschland im Blick, sondern auch wichtige Ereignisse in anderen Ländern. Kompetente Interviewpartner und Originahlhördokumente vervollständigen die Informationen.  Eine Übersicht über die letzten Podcasts mit einer kurzen Beschreibung finden Sie in der Box rechts, ein Klick auf das Datum öffnet den zugehörigen Podcast.

Eine Übersicht über alle bisher erschienen Life Talks Podcasts findet sich hier.

Einfach mal reinhören – und gerne weiterempfehlen!

Termine

Die ALfA e.V. ist aktiv: Alle Termine und Veranstaltungen des Vereins haben wir in unseren Kalender eingetragen. Vielleicht findet auch etwas in deiner Nähe statt?

Blog

Was ist los in Sachen Lebensrecht in Deutschland? Worüber wird gerade diskutiert? Die ALfA e.V. hält dich zu aktuellen Themen auf dem Laufenden.

Wo steht die ALfA politisch?

Immer wieder wird versucht, die ALfA politisch einzuordnen. Aber: Nicht nur laut Satzung sind wir überparteilich. Das Recht auf Leben ist in unserer Verfassung verankert und muss daher von allen demokratischen Parteien verteidigt werden. Nur radikale politische Kräfte lehnen es ab, sich dafür einzusetzen, allen Menschen gleichermaßen Würde und Menschenrechte zuzugestehen. Mit unseren Informationen und Gesprächsangeboten wenden wir uns daher an alle, die politische Verantwortung in diesem Land tragen und erinnern sie daran, dass das Grundrecht auf Leben nicht verhandelbar ist.

Diese Mahnung ist für manche unbequem. Statt Argumente zu benennen, wird die Lebensrechtsbewegung diffamiert – auch als „rechtsradikal“.  Als Belege dienen häufig Bilder einzelner, als rechtsradikal bezeichneter Politiker, die an einem der Märsche für das Leben teilnehmen, oder einzelner Personen, die auf Grund eines konservativen Outfits oder durch Gesten als rechtsradikal eingestuft werden. Die ALfA ist davon zwar nur mittelbar betroffen, weil auch wir zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ aufrufen und dort mit Info-Ständen vertreten sind, aber wir möchten dennoch auf diesen Vorwurf eingehen.

Legt man den landläufigen (wissenschaftlich unkorrekten) Gebrauch des Begriffs „rechtsradikal“ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen. Solche „Rechtsradikale“ zeichnen sich – ebenso wie „Linksradikale“, für die im Prinzip dasselbe gilt (nur die angestrebte Ordnung sieht anders aus) – zudem durch Intoleranz und Fanatismus aus.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Intoleranz, Gewalt und Fanatismus – gleich welcher Art – sind mit dieser Haltung unvereinbar. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch gleich viel Würde, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung oder sexueller Orientierung.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich notwendigerweise auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss, auch wenn das nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.

In den Wissenschaften herrscht längst Konsens darüber, dass sich der Mensch nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Das gilt in der Regel sogar für jene, die ein abgestuftes Schutzkonzept vertreten und die Schutzwürdigkeit des Lebens ungeborener Menschen an das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten meinen binden zu können. Wir sind hier anderer Meinung: Aus unserer Sicht folgt aus den naturwissenschaftlichen Fakten, dass ungeborene Menschen dieselbe Würde und dasselbe Recht auf Leben besitzen wie bereits geborene Menschen. Nichts anderes sagt auch unser Grundgesetz. Wer das verteidigt, mag für viele unbequem sein. Das macht ihn aber nicht zu einem Rechtradikalen.