Wollen wirklich die meisten Deutschen eine Änderung beim § 218?

Die Forschungsgruppe Wahlen veröffentlichte im Juni 2023 eine Umfrage zur Akzeptanz des § 218. Die Ergebnisse sind deutlich: 54 % der Befragten möchten am § 218, so wie er jetzt ist, nicht rütteln. Nur ein Drittel der Menschen wünscht eine Änderung. Der Kompromiss, nachdem eine Abtreibung rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei ist, hat eine breite Mehrheit in der Bevölkerung. Zweidrittel der CDU-Wähler stimmen dem zu, und eine Mehrheit der SPD bzw. FDP-Wähler. Lediglich bei den Linken und Grünen findet sich eine Merhheit für die Abschaffung des § 218.

Das bedeutet: Nicht mal innerhalb der Wählerschaft der Ampel ergibt sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218.

Was denken die CDU-Mitglieder?

Angesichts der Äußerungen von Friedrich Merz, er nehme einen „gesellschaftspolitischen Wandel“ wahr, vor dessen Hintergrund er „offen sei“ noch einmal über die Abtreibungsfrage zu diskutieren, aber bitte erst „nach den Wahlen“ (siehe z.B. hier) dokumentieren wir an dieser Stelle, wie die Mitglieder der CDU darüber denken.

Vor der Verabschiedung des neuen Grundsatzprogramms befragte die CDU 2023 ihre Mitglieder. Fast 66.000 Menschen nahmen daran teil und ließen die CDU-Führung wissen, was ihnen in ihrer Partei wichtig ist.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – dafür steht das „C“ im Parteinamen. Davon sind über 80 % der Mitglieder überzeugt.

Daraus ergibt sich die Frage nach dem Lebensschutz: Einer überwältigenden Mehrheit der CDU Mitglieder liegt der Schutz des menschlichen Lebens am Herzen. Er gehört zum Kern der Partei.

Update zu unserer Kampagne: Wann bin ich ein Mensch?

Wir dürfen die Hände noch nicht in den Schoß legen!

Postkarten

Schreiben Sie Ihre Abgeordneten persönlich an – entweder nur mit einer Postkarte, oder mit einem persönlichen Schreiben. Gehen Sie auf die Argumente derjenigen ein, die jetzt noch schnell die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig stellen, und von den Krankenkassen bezahlen lassen wollen. Sagen Sie Ihnen, wie wichtig es Ihnen ist, jemanden zu wählen, der sich GEGEN dieses Unrecht stellt. Namen und Adresse Ihres Abgeordenten finden Sie hier. 

Die Argumente derjenigen, die den § 218 ändern wollen, sind:

  • Es gäbe eine veränderte Perspektive auf die Grundrechte ungewollt Schwangerer.
  • Es sei eine Anpassung an internationales Recht notwendig.
  • Die bisherige Regelung kriminalisiere Ärzte und Frauen, was zu einem Versorgungsengpass führe.
  • Die restriktive Regelung in Deutschland führe nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen angemahnt, zu einer Reduzierung der Abtreibungszahlen, diese sei nur durch soziale und ökonomische Unterstützung zu erreichen, insofern stünden die entsprechenden Urteile auch einer Änderung der Gesetzeslage nicht im Wege.

Und wenn man Ihnen weismacht, als Mann hätten Sie dazu nichts zu sagen: Gerne mal in den aktuellen LifeTalks Podcast reinhören!

Richtig ist:

Auf Grundrechte der Menschen darf es keine veränderte Perspektive geben, es sei denn, es besteht eine nationale Notlage – so wie zu Coronazeiten. Während der Pandemie wurde die Perspektive dahingehend geändert, dass Grundrechtseinschränkungen, einschließlich des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung, ausgesetzt wurden, um das Leben aller zu schützen. Bestenfalls kann also argumentiert werden: Eine geänderte Perspektive auf die Grundrechte bestimmter Personen darf es nur geben, wenn damit das Leben anderer geschützt wird. Im Fall einer Liberalisierung der Abtreibung ist es umgekehrt.

Internationales Recht spielt für die deutsche Verfassung keine Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach den Schutz des ungeborenen Lebens als Staatsauftrag eingeordnet. In seinem Urteil vom 28.5.1993 heißt es:

„Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung  nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß“ (BVerfGE 88, 203 ff., Leitsatz 15).

Die drohende gesetzliche Neuregelung zum Schwanger-schaftsabbruch wäre deshalb verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt werden.Zudem gibt es zahlreiche internationale Urteile, die das Lebensrecht ungeborener Menschen ebenfalls betonen. Siehe z.B. Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Er schützt das Recht auf Leben. Im Fall Vo gegen Frankreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anerkannt, dass sich mit dem wissenschaftlichen Fortschritt unter den Mitgliedstaaten ein wachsender Konsens darüber abzeichnet, dass das ungeborene Kind Teil der menschlichen Rasse ist und ein gewisses Maß an Schutz verdient (§ 84).

Weder Frauen noch Ärzte werden durch die Regelung kriminalisiert. Kriminalisierung bedeutet: Eine Tat, die zuvor als rechtmäßig galt, wird neu als Straftat klassifiziert. Abtreibungen waren aber immer eine Straftat gegen das Leben. Seit Jahrzehnten hat es keine Anzeigen oder Verurteilungen mehr für Ärzte oder Frauen gegeben, die gemäß § 218 abgetrieben haben. Da niemand seine Abtreibung öffentlich machen muss, gibt es auch keine Stigmatisierung.

Es gibt keinen Versorgungsengpass. 1100 Meldestellen zur Abtreibung sind erfasst. Ca. 100.000 Abtreibungen pro Jahr werden dort durchgeführt. Das bedeutet: 90 Abtreibungen (die nicht länger als 15 Minuten dauern) pro Jahr pro Einrichtung. Nicht mal zwei Abtreibungen pro Woche. Zum Vergleich: Es gibt noch 606 Kreißsäle in Deutschland. Dort kommen jährlich ca. 700.000 Kinder zur Welt. 1115 Geburten (die oft mehrere Stunden dauern)  pro Kreißsaal pro Jahr. 22 pro Woche. Hochschwangere fahren manchmal über eine Stunde bis zum nächsten Kreißsaal. Niemand scheint da einen Versorgungsengpass zu sehen.

Überall dort, wo restriktive Regelungen eingeführt werden, sinken die Abtreibungszahlen, wo sie liberalisiert werden, steigen sie. In der DDR mit einem faktischen Recht auf Abtreibung wurden fast 30% aller Schwangerschaften durch Abtreibung beendet, bei der strengeren Indikationsregelung der alten Bundesrepublik waren es ca. 11 %. Seit 1995 gilt auf dem gesamten Bundesgebiet eine Neufassung des § 218, die gegenüber dem DDR Recht deutlich restriktiver ist. Die Abbruchrate beträgt seither ca. 14 % aller Schwangerschaften. Die Legalisierung der Abtreibung in Irland (2019) hat dazu geführt, dass nun 15,5 % aller Schwangerschaften abgetrieben werden. 2018 waren es 4,5 % der irischen Frauen, die z.B. in England ihre Schwangerschaft durch eine Abtreibung beenden ließen.

Pressemitteilungen

Hier werden offizielle Pressemitteilungen zu wichtigen Ereignissen gesammelt, die entweder das Lebensrecht oder den Verein ALfA e.V. betreffen.

Life Talks – Der ALfA-Podcast

Bioethik to Go

Sie wollen über die aktuellen Entwicklungen zu Bioethik und Lebensrecht informiert bleiben? Dann hören Sie bei unserem Podcast „Life Talks“ rein, in dem wir  regelmäßig über Abtreibung, Reproduktionsmedizin, Sterbehilfe, assistierten Suizid und alle anderen Themen informieren, die die Menschenwürde berühren und das Geschehen kurz analysieren. Dabei haben wir nicht nur Deutschland im Blick, sondern auch wichtige Ereignisse in anderen Ländern. Kompetente Interviewpartner und Originahlhördokumente vervollständigen die Informationen.  Eine Übersicht über die letzten Podcasts mit einer kurzen Beschreibung finden Sie in der Box rechts, ein Klick auf das Datum öffnet den zugehörigen Podcast.

Eine Übersicht über alle bisher erschienen Life Talks Podcasts findet sich hier.

Einfach mal reinhören – und gerne weiterempfehlen!

Termine

Die ALfA e.V. ist aktiv: Alle Termine und Veranstaltungen des Vereins haben wir in unseren Kalender eingetragen. Vielleicht findet auch etwas in deiner Nähe statt?

Blog

Was ist los in Sachen Lebensrecht in Deutschland? Worüber wird gerade diskutiert? Die ALfA e.V. hält dich zu aktuellen Themen auf dem Laufenden.

Wo steht die ALfA politisch?

Immer wieder wird versucht, die ALfA politisch einzuordnen. Aber: Nicht nur laut Satzung sind wir überparteilich. Das Recht auf Leben ist in unserer Verfassung verankert und muss daher von allen demokratischen Parteien verteidigt werden. Nur radikale politische Kräfte lehnen es ab, sich dafür einzusetzen, allen Menschen gleichermaßen Würde und Menschenrechte zuzugestehen. Mit unseren Informationen und Gesprächsangeboten wenden wir uns daher an alle, die politische Verantwortung in diesem Land tragen und erinnern sie daran, dass das Grundrecht auf Leben nicht verhandelbar ist.

Diese Mahnung ist für manche unbequem. Statt Argumente zu benennen, wird die Lebensrechtsbewegung diffamiert – auch als „rechtsradikal“.  Als Belege dienen häufig Bilder einzelner, als rechtsradikal bezeichneter Politiker, die an einem der Märsche für das Leben teilnehmen, oder einzelner Personen, die auf Grund eines konservativen Outfits oder durch Gesten als rechtsradikal eingestuft werden. Die ALfA ist davon zwar nur mittelbar betroffen, weil auch wir zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ aufrufen und dort mit Info-Ständen vertreten sind, aber wir möchten dennoch auf diesen Vorwurf eingehen.

Legt man den landläufigen (wissenschaftlich unkorrekten) Gebrauch des Begriffs „rechtsradikal“ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen. Solche „Rechtsradikale“ zeichnen sich – ebenso wie „Linksradikale“, für die im Prinzip dasselbe gilt (nur die angestrebte Ordnung sieht anders aus) – zudem durch Intoleranz und Fanatismus aus.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Intoleranz, Gewalt und Fanatismus – gleich welcher Art – sind mit dieser Haltung unvereinbar. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch gleich viel Würde, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung oder sexueller Orientierung.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich notwendigerweise auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss, auch wenn das nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.

In den Wissenschaften herrscht längst Konsens darüber, dass sich der Mensch nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Das gilt in der Regel sogar für jene, die ein abgestuftes Schutzkonzept vertreten und die Schutzwürdigkeit des Lebens ungeborener Menschen an das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten meinen binden zu können. Wir sind hier anderer Meinung: Aus unserer Sicht folgt aus den naturwissenschaftlichen Fakten, dass ungeborene Menschen dieselbe Würde und dasselbe Recht auf Leben besitzen wie bereits geborene Menschen. Nichts anderes sagt auch unser Grundgesetz. Wer das verteidigt, mag für viele unbequem sein. Das macht ihn aber nicht zu einem Rechtradikalen.