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Mehr zum LebensForum Spezial 2025: Corona-Aufarbeitung: Wunden heilen

„Teufelszeug?“ (S. 20)

Im Artikel schildert unsere Autorin Maria Witzel, wie es zur Notfallzulassung der Impfstoffe kam. Mittlerweie sind einige der häufigsten Nebenwirkungen der Corona-Impfung mittlerweile bekannt, für eine entsprechende Studie wurden Daten von über 99 Millionen Geimpften aus acht Ländern ausgewertet:  Dänemark, Finnland, Frankreich, Schottland, Argentinien, Australien (New South Wales und Victoria), Kanada (British Columbia und Ontario) und Neuseeland. Sie fokussierten sich dabei auf Comirnaty (BNT162b2) von Biontech/Pfizer, Spikevax (mRNA-1273 ) von Moderna und Vaxzevria (ChAdOx1) von Oxford/Astrazeneca und untersuchten 13 vordefinierte mögliche Folgeerkrankungen durch die Corona-Impfungen. Bobachtet wurde ein Risiko-Intervall von null bis 42 Tage nach Impfung, um festzustellen, ob hier bestimmte „unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse“ (Adverse Events of Special Interest, AESI) auftraten. Was das für Ereignisse sind, wurde 2020 von der  Initiative „Safety Platform for Emergency vaccines“ formuliert. Es handelt sich um neurologische Beschwerden (Guillain-Barré-Syndrom ( Muskelschwäche), transversale Myelitis (Entzündung des Rückenmarks), Gesichtslähmung, akute disseminierte Enzephalomyelitis, (Gehirnentzündung), Krampfanfälle und Fieberkrämpfe. Zudem wurden hämatologische Beschwerden analysiert (zerebrale Venensinusthrombose, splanchnische Venenthrombose, Lungenembolie, Thrombosen an ungewöhnlichen Stellen, Thrombozytopenie (niedrige Thrombozytenwerte) und Immunthrombozytopenie (Bildung von Antikörpern gegen Blutplättchen) und Herz-Kreislauf-Beschwerden wie Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und Perikarditis (Herzbeutelentzündung).

Um festzustellen, ob es mehr Impfnebenwirkungen gibt als erwartet, wandten die Forscher das Prinzip der „Observed versus Expected“-Analyse (OE-Ratio) an. Sie verglichen also die erwartete Häufigkeit einer Erkrankung in der Zielpopulation (Personen ohne Impfung) mit den tatsächlich gemeldeten Inzidenzen (mit Impfung) innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. Wenn der Wert über 1,5 liegt, gilt dies als „statistisch signifikantes Sicherheitssignal“.

Als Betroffene galten in der Studie frisch Geimpfte, die innerhalb von 42 Tagen stationär in einer Klinik oder stationär oder ambulant in einer Notaufnahme behandelt worden waren. Patienten, bei denen erst später Nebenwirkungen auftraten, oder die sich bei ihrem Hausarzt meldeten, wurden nicht in die Studie aufgenommen. „Adverse Events“, Nebenwirkungen also, die möglicherweise von den Impfungen hervorgerufen wurden, aber nicht zu den fordefinierten Ereignissen zählten, wurden nicht berücksichtigt. Somit ist möglicherweise von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen.

Es gab ein statistisch signifikatnes Sicherheitssignal nach Astrazeneca-Impfung bei Guillain-Barré-Syndrom (2,49), akuter disseminierten Enzephalomyelitis (2,23) und transversaler Myelitis (1,91). Das bedeutet, das z.B. ca. 2,5 Mal öfter als erwartet Menschen am Guillain-Barré-Syndrom erkrankten. Auch der Moderna-Impfstoff führte zu deutlich mehr Fällen neurologischer Erkrankungen, z.B. akuter disseminierten Enzephalomyelitis/ Gehirnentzündung (3,78) und transversale Myelitis (1,50). Bei den hämatologischen Beschwerden geriet vor allem Astrazeneca früh in die Schlagzeilen. Auch auf Grund der Häufung von zerebralen Venensinusthrombosen (mehr als dreimal öfter als erwartet) wurde der Impfstoff schließlich vom Markt genommen.Insbesondere bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech/ Pfizer und Moderna) wurden teils besorgniserregend viele Fälle von Herz-Kreislauferkrankungen (Myokarditis, also Herzmuskelentzündung) festgestellt. Die höchsten Werte wurden dabei nach der ersten und zweiten Dosis Moderna (3,48 bzw. 6,10) beobachtet. Auch bei Perikarditis, also Herzbeutelentzündung, gab es teils deutlich mehr Erkrankungen. Besonders besorgniserregend ist hier die dritte Dosis Astrazeneca, bei der es fast siebenmal so häufig wie erwartet zu einer solchen Erkrankung kam.

Multiorganversagen der Gesellschaft

Prof. Paul Cullen über die Corona-Pandemie, fehlende Aufarbeitung, Impfnebenwirkungen, erhöhte Fehlgeburtsraten und die beobachtete Übersterblichkeit

Impfen gegen Corona – Fluch oder Segen?

Im Dezember 2020 erläuterte Prof. Cullen im Podcast LifeTalks, wie Impfstoffe entwickelt werden, warum das seine Zeit braucht und warum er bei den mRNA Impfstoffen zu Vorsicht rät.

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Die RKI-Files

Kaum jemand wird vergessen haben, welche Rolle das Robert-Koch-Institut in den Jahren der Pandemie gespielt hat. Die täglichen Pressekonferenzen von Lothar Wieler und Christian Drosten, die unheilvollen Statistiken in den Nachrichtensendungen, die zu weiteren Hausarresten, Ausgangssperren und Schulschließungen führten, die die Ausgrenzung von ungeimpften Personen aus dem öffentlichen Leben oder aber auch das Ende ihrer Karriere bedeuteten sind in guter Erinnerung. Weniger medial wirksam wurden die Enthüllungen inszeniert, die die  Veröffentlichung der RKI Protokolle bedeuteten.

Es ist mutigen und integren Mitarbeitern des RKI ebenso zu verdanken wie hartnäckigen Journalisten, die die Freigabe der Protokolle erstritten haben. Diese waren zunächst nur in erheblich geschwärzter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden – bis eben ein Mitarbeiter des RKI diese völlig ungeschwärzt an die Presse durchgestohen hat.

In einer Pressekonferenz vom letzten Jahr, die es in sich hat, stellen die Journalisten Aya Vealzquez und Bastian Barucker sowie Prof. Homburg erste Erkenntnisse aus der Sichtung des Materials vor.

Prof. Homburg zitierte aus den Protokollen, die deutlich machen, dass das RKI versuchte, sich gegen ministerielle Weisungen im Bezug auf fachwissenschaftliche Dokumente – nicht politische Empfehlungen! – juristisch zu wehren („Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit rechtlich geprüft.“) Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung das RKI dazu missbrauchte, die Durchsetzung von Coronamaßnahmen in der Gesellschaft zu erreichen, statt Maßnahmen auf Grund der Empfehlungen des RKI zu verhängen.

Mehr zum LebensForum IV 2024: Illegale Eingriffe – Organraub in China

„Ein unglaubliches Verbrechen“ (S. 4)

Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, stellte DAFOH – Doctors against forced organ harvesting – in Den Haag seinen Bericht über Organraub in China vor. Die Pressekonferenz wurde von Epoch Times übertragen, die auch berichteten. Anwesend waren unter anderem Zeuginnen aus China –  eine ehemalige Gefängnisinsassin, Studentinnen, die Erschreckendes über die Situation in ihrem Land zu berichten wussten.

Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, war eigens nach Den Haag gereist um sich vor Ort zu informieren. Wie die Zeuginnen berichteten, sind vom Organraub nicht nur Falun Gong Praktizierende, sondern auch Tibeter, Christen und Uiguren betroffen, und zusehends vor allem junge Menschen, sogar Kinder.

In Deutschland bereitet eine Gruppe von Abgeordneten derzeit eine Änderung des Organspendeverfahrens vor. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Organspende nicht mehr von der aktiven Zustimmung des Betroffenen abhängig zu machen, sondern davon, ob er ihr nicht widersprochen hat – die sogenannte Widerspruchslösung. Was davon zu halten ist, haben wir in einem Podcast ausführlich mit Rainer Beckmann, Jurist und Autor, besprochen: Mein Körper, meine Organe-  was von der Widerspruchslösung zu halten ist.

USA: So verliefen die zehn Referenden (S. 14)

Seit Roe v. Wade Geschichte ist, ist es wieder jedem Bundestaat überlassen, darüber zu entscheiden wie Abtreibungen geregelt werden sollen. Als dieses Urteil fiel, haben wir einen der führenden Lebensrechtler in den USA für Life Talks interviewt – Sean Carney, den Gründer von 40DaysForLife und bekannt aus dem Film Unplanned als derjenige, der vor Abby Johnsons Abtreibungsklinik die Gebete organisierte. Es lohnt sich, diesen Podcast noch einmal nachzuhören. Amerika nach Roe v Wade- wie geht es weiter. 

Der Wahlkampf in den USA war auch das: eine Schlacht um das Recht auf Leben. Abtreibungen auch noch nach der Geburt im Lager Harris/Waltz, verhaltener Einsatz für das Leben im Team Trump/Vance. Auch das haben wir uns in einem Podcast recherchiert: Harris und Walz – das amerikanische Duo Infernale.

Mittlerweile ist die Schlacht geschlagen, und Donald Trump ist wiedergewählter Präsident der Vereinigten Staaten. Die von ihm ausgewählten Minister lassen aufhorchen: Unter ihnen ist Robert Kennedy jr.. Während der Corona-Pandemie kritisierte er die Impfkampagne, wofür er in den sozialen Netzwerken auf Betreiben der Biden-Regierung hin gesperrt wurde. Seine Klagen dagegen sind erfolgreich.

Sowohl Trump als auch Vance haben sich im Wahlkampf 2024 nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Bundesstaaten die Abtreibungspolitik festlegen, und Ausnahmen von Abtreibungsbeschränkungen in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, befürwortet.

Im Jahr 2021 erklärte Vance, dass „zwei Unrechte kein Recht ergeben“, wenn es um Abtreibung im Zusammenhang mit Vergewaltigung und Inzest geht.

„Meine Meinung dazu ist sehr klar, und ich denke, die Frage verrät eine gewisse Vermutung, die falsch ist“, sagte Vance, als er 2021 auf die Frage nach Ausnahmen angesprochen wurde. „Es geht nicht darum, ob eine Frau gezwungen werden sollte, ein Kind auszutragen, sondern darum, ob einem Kind erlaubt werden sollte, zu leben, auch wenn die Umstände seiner Geburt irgendwie unbequem oder ein Problem für die Gesellschaft sind.“ (Washington Examiner)

Perfektes Timing (S. 18)

Unsere Postkartenaktion läuft weiter. Ursprünglich sollte sie zum 15. Dezember beendet sein, aber wir wissen jetzt: Auch in der letzten Sitzungswoche Ende Januar kann noch die Tagesordnung geändert und der verheerende Gesetzentwurf zum § 218 abgestimmt werden. Sehen Sie hierzu den Aufruf der Bundesvorsitzenden: Es ist noch nicht vorbei!

Die Abtreibungslobby dreht auf – und schreckt vor Unwahrheiten nicht zurück. Mit einigen der Märchen, die in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung  immer wieder erzählt werden, räumen wir in einem Podcast auf, den wir gemeinsam mit Frau Dr. Julia Kim aufgenommen haben: Wahrheitswidrig und geschmacklos: Die Methoden der Abtreibungsbefürworter. 

Bedauerlicherweise mischt auch in Deutschland Amnesty International kräftig mit und schaltet auf Instagram Anzeigen, mit denen deutsche Influencer  Werbung für die Abtreibungslegalisierung machen. Zu sehen z.B. hier. 

Immer wieder beziehen sich die Aktivisten auf eine Civey-Umfrage. Was davon zu halten ist, und was die Deutschen wirklich denken, haben wir ebenfalls analysiert – die Informationen finden Sie hier. 

Mehr zum LebensForum III 2024: Abtreibungslobby macht Druck – Im Würgegriff der Schlange

Abtreibungslobbyisten machen mobil (S. 4)

Die Bestrebungen der Abtreibungslobby, Hausärzte zu  Abtreibungsärzten zu machen, haben wir in einem Podcast ausführlich thematisiert: Husten, Schnupfen, Abtreibung – dein Hausarzt macht alles. Im Gespräch mit Prof. Dr. Dr. Kai Witzel, der selbst niedergelassener Chirurg ist, gehen wir der Frage auf den Grund, ob tatsächlich jeder Hausarzt nebenbei Abtreibungen machen kann – oder ob da nicht die Patientensicherheit auf der Strecke bleibt.

Kein Leben für alle (S. 10)

Abtreibungen sollen laut einem überfraktionellen Gesetzentwurf bis zur 24. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden – und von den Krankenkassen bezahlt werden. Dieses Video zeigt, wie ein Kind zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft aussieht, und macht auf unsere Kampagne zum Erhalt des § 218 aufmerksam.

Der Wahlkampf in den USA ist auch das: eine Schlacht um das Recht auf Leben. Abtreibungen auch noch nach der Geburt im Lager Harris/Waltz, verhaltener Einsatz für das Leben im Team Trump/Vance. Auch das haben wir uns in einem Podcast recherchiert: Harris und Walz – das amerikanische Duo Infernale.

Aktivisten starten Kampagne – „Abtreibungen legalisieren -jetzt!“ (S. 12)

Mit einigen der Märchen, die in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung dazu immer wieder erzählt werden, räumen wir in einem Podcast auf, den wir gemeinsam mit Frau Dr. Julia Kim aufgenommen haben: Wahrheitswidrig und geschmacklos: Die Methoden der Abtreibungsbefürworter. 

Bedauerlicherweise mischt auch in Deutschland Amnesty International kräftig mit und schaltet auf Instagram Anzeigen, mit denen deutsche Influencer  Werbung für die Abtreibungslegalisierung machen. Zu sehen z.B. hier. 

Immer wieder beziehen sich die Aktivisten auf eine Civey-Umfrage. Was davon zu halten ist, und was die Deutschen wirklich denken, haben wir ebenfalls analysiert – die Informationen finden Sie hier. 

Grüne: Abtreibungen im ersten Trimester „rechtmäßig“ stellen (S. 12f)

Mittlerweile wurde ein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung des § 218 in erster Lesung im Bundestag beraten. Dieser Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig zu stellen und die Kosten hierfür von den Krankenkassen tragen zu lassen. Eine ausführliche Stellungnahme dazu finden Sie hier.

Immer wieder werden internationale Dokumente als Beleg dafür angeführt, dass Deutschland in Bezug auf seine Abtreibungsrechtsprechung der Welt hinterherhinke und Nachholbedarf in Sachen Liberalisierung bestehe.

Genannt wird u.a. das Protokoll der UN Konferenz für Bevölkerungsentwicklung von 1994, in dem angeblich ein Menschenrech auf „reproduktive Rechte“ festgeschrieben worden sei.

Wörtlich heißt es in diesem Protokoll:

„Wir begrüßen den Ansatz, der die Familienplanung in den breiteren Rahmen der reproduktiven Gesundheitsfürsorge stellt. Wir fordern alle nationalen Regierungen auf, verantwortungsvolle Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Bevölkerungsfragen in einer Weise zu lösen, die ihre eigene nationale und kulturelle Identität, ihre Werte und Traditionen respektiert. Wir verpflichten uns daher, als gewählte Volksvertreter alles in unserer Macht Stehende zu tun, um in unseren Ländern alle verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang zu Familienplanungsdiensten, Information und Aufklärung behindern, und dazu beizutragen, die Bereitstellung von Diensten der reproduktiven Gesundheit und der Familienplanung auf möglichst breiter Basis zu unterstützen. Wir fordern die Regierungen ferner nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, daß alle Bevölkerungs- und Entwicklungspolitiken und -programme in unseren Ländern die international anerkannten Menschenrechte wahren.

Wir sind uns der Tatsache bewußt, daß Schwangerschaftsabbrüche für Frauen in der ganzen Welt ein großes Problem der öffentlichen Gesundheit darstellen. Da die Anwendung von Familienplanungsmethoden die Häufigkeit ungeplanter Schwangerschaften verhindern kann, fordern wir alle nationalen Regierungen auf, den Bedarf an Abtreibungen zu verringern, indem sie den allgemeinen Zugang zu Informationen und Diensten der Familienplanung gewährleisten.“

Dieses Protokoll fordert also keineswegs ein Menschenrecht auf Abtreibung, sondern vielmehr, dass Regierungen alle möglichen Anstrengungen unternehmen sollten, Abtreibungen zu verhindern.

Es ist richtig, dass CEDAW (die UN-Organisation, die mit der Wahrung von Frauenrechten beauftragt ist), regelmäßig die Bundesregierung auffordert, ihre Gesetzgebung zur Abtreibung anzupassen. Das Bundesfamilienmnisterium hat darauf z.B. 2019 geantwortet: „Die beschriebenen Regelungen (Anm.: $ 218 StGB, Schwangerschaftskonfliktgesetz) spiegeln einen hart erkämpften gesellschaftlichen Konsens in Deutschland wider, der dazu dient, die unvereinbaren Interessen der schwangeren Frau im Falle eines beabsichtigten Abbruchs und das Lebensrecht des Ungeborenen auszugleichen. Eine Änderung ist daher in Deutschland nicht in Aussicht zu stellen.“  Die Initiativen zur Ermahnung, die Abtreibungsregelung zu ändern, geht auf Berichte aus den jeweiligen Ländern zurück. In Deutschland hat z.B. ein Bündnis „Germany pro choice“ 2020 einen kritischen Bericht zur Abtreibungslage in Deutschland an CEDAW gesandt. Mit anderen Worten: Die Abtreibungslobby schreibt CEDAW an und fordert liberale Abtreibungsgesetze. Sie ist in der deutschen CEDAW Allianz Mitglied (Doctors for Choice, pro familia), die alternative Berichte zu den Berichten der Bundesregierung schreibt. CEDAW schreibt dann die Regierung an und mahnt, man möge die Situation doch an die Wünsche der Abtreibungslobby anpassen.