Grüne: Abtreibungen im ersten Trimester „rechtmäßig“ stellen (S. 12f)
Mittlerweile wurde ein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung des § 218 in erster Lesung im Bundestag beraten. Dieser Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig zu stellen und die Kosten hierfür von den Krankenkassen tragen zu lassen. Eine ausführliche Stellungnahme dazu finden Sie hier.
Immer wieder werden internationale Dokumente als Beleg dafür angeführt, dass Deutschland in Bezug auf seine Abtreibungsrechtsprechung der Welt hinterherhinke und Nachholbedarf in Sachen Liberalisierung bestehe.
Genannt wird u.a. das Protokoll der UN Konferenz für Bevölkerungsentwicklung von 1994, in dem angeblich ein Menschenrech auf „reproduktive Rechte“ festgeschrieben worden sei.
Wörtlich heißt es in diesem Protokoll:
„Wir begrüßen den Ansatz, der die Familienplanung in den breiteren Rahmen der reproduktiven Gesundheitsfürsorge stellt. Wir fordern alle nationalen Regierungen auf, verantwortungsvolle Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Bevölkerungsfragen in einer Weise zu lösen, die ihre eigene nationale und kulturelle Identität, ihre Werte und Traditionen respektiert. Wir verpflichten uns daher, als gewählte Volksvertreter alles in unserer Macht Stehende zu tun, um in unseren Ländern alle verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang zu Familienplanungsdiensten, Information und Aufklärung behindern, und dazu beizutragen, die Bereitstellung von Diensten der reproduktiven Gesundheit und der Familienplanung auf möglichst breiter Basis zu unterstützen. Wir fordern die Regierungen ferner nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, daß alle Bevölkerungs- und Entwicklungspolitiken und -programme in unseren Ländern die international anerkannten Menschenrechte wahren.
Wir sind uns der Tatsache bewußt, daß Schwangerschaftsabbrüche für Frauen in der ganzen Welt ein großes Problem der öffentlichen Gesundheit darstellen. Da die Anwendung von Familienplanungsmethoden die Häufigkeit ungeplanter Schwangerschaften verhindern kann, fordern wir alle nationalen Regierungen auf, den Bedarf an Abtreibungen zu verringern, indem sie den allgemeinen Zugang zu Informationen und Diensten der Familienplanung gewährleisten.“
Dieses Protokoll fordert also keineswegs ein Menschenrecht auf Abtreibung, sondern vielmehr, dass Regierungen alle möglichen Anstrengungen unternehmen sollten, Abtreibungen zu verhindern.
Es ist richtig, dass CEDAW (die UN-Organisation, die mit der Wahrung von Frauenrechten beauftragt ist), regelmäßig die Bundesregierung auffordert, ihre Gesetzgebung zur Abtreibung anzupassen. Das Bundesfamilienmnisterium hat darauf z.B. 2019 geantwortet: „Die beschriebenen Regelungen (Anm.: $ 218 StGB, Schwangerschaftskonfliktgesetz) spiegeln einen hart erkämpften gesellschaftlichen Konsens in Deutschland wider, der dazu dient, die unvereinbaren Interessen der schwangeren Frau im Falle eines beabsichtigten Abbruchs und das Lebensrecht des Ungeborenen auszugleichen. Eine Änderung ist daher in Deutschland nicht in Aussicht zu stellen.“ Die Initiativen zur Ermahnung, die Abtreibungsregelung zu ändern, geht auf Berichte aus den jeweiligen Ländern zurück. In Deutschland hat z.B. ein Bündnis „Germany pro choice“ 2020 einen kritischen Bericht zur Abtreibungslage in Deutschland an CEDAW gesandt. Mit anderen Worten: Die Abtreibungslobby schreibt CEDAW an und fordert liberale Abtreibungsgesetze. Sie ist in der deutschen CEDAW Allianz Mitglied (Doctors for Choice, pro familia), die alternative Berichte zu den Berichten der Bundesregierung schreibt. CEDAW schreibt dann die Regierung an und mahnt, man möge die Situation doch an die Wünsche der Abtreibungslobby anpassen.