Abtreibung – Das solltest du zum Abbruch wissen
Als Abtreibung wird ein Abbruch der Schwangerschaft bezeichnet. Dieser Vorgang hat auch andere Namen, zum Beispiel induzierter Abort, Schwangerschaftsunterbrechung oder Beendigung der Schwangerschaft. Allerdings verschleiern einige Begriffe, worum es bei einer Abtreibung wirklich geht, nämlich um einen unumkehrbaren Tötungsvorgang, der sachlich korrekt als vorgeburtliche Kindstötung betitelt werden müsste.
Jedes Jahr werden weltweit bis zu 56,3 Millionen Kinder vor der Geburt abgetrieben – das entspricht ungefähr der Bevölkerungszahl von Südafrika. Damit ist die Abtreibung mit Abstand die häufigste Todesursache der Welt und kommt viermal häufiger vor als der Tod durch eine Herzerkrankung. In Deutschland allein sterben 400 Kinder pro Werktag, das entspricht rund 100.000 Kindern pro Jahr.
Häufigste Todesursachen weltweit
Pro Sekunde sterben ein bis zwei Kinder auf der Welt vor ihrer Geburt. Der Zähler steht für die Anzahl an Abtreibungen, die seit dem ersten Januar dieses Jahres weltweit durchgeführt wurden (auf Grundlage der Abtreibungszahlen der WHO).
Was bedeutet Abtreibung?
Im Jahr 1963 legte das US-amerikanische Department of Health, Education and Welfare eine Definition für den Begriff „Abtreibung“ fest. Darunter fielen „sämtliche Maßnahmen, welche die Lebensfähigkeit der Zygote zu jeder Zeit zwischen dem Augenblick der Befruchtung und der Beendigung der Geburt beeinträchtigen“ (Quelle: Seiler/Gieselmann: Die Anti-Baby-Pille: Verhütungs- und Abtreibungsmittel, S. 15). Nach dieser Definition handelt es sich ab dem Zeitpunkt der Befruchtung um einen Menschen – mit all seinen einzigartigen Eigenschaften, seinem genetischen Code, seiner Haut- und Haarfarbe und seiner Individualität. Diese Tatsache wird oft unterschlagen, wenn im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs vom „Entfernen einer Fruchtblase“ oder der „Absaugung eines Zellhaufens“ die Rede ist. Unabhängig von der Größe und dem Entwicklungsstadium des Kindes handelt es sich ab der Befruchtung um einen Menschen und damit wäre die Abtreibung verboten.
Zur gleichen Zeit kamen auch die ersten Verhütungsmittel auf den Markt. Teilweise wirken diese nicht nur verhütend, sondern verhindern die Schwangerschaft auch nach der Befruchtung der Eizelle, bevor sie sich in der Gebärmutterschleimhaut einnisten kann. Das ist die früheste Form der Abtreibung, da der Mensch bei der Befruchtung schon entstanden ist und durch den Schwangerschaftsabbruch getötet wird. Um diesem Problem und damit einhergehenden juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde die Definition von 1963 etwa zwei Jahre später abgeändert. Seit dieser Zeit beginnt die Schwangerschaft offiziell erst mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die Tötung des Kindes zwischen Befruchtung und Einnistung zählt damit nicht mehr als Abtreibung.
Literaturtipp: Du willst mehr über die Zeit deines Kindes zwischen Befruchtung und Geburt erfahren? Dann empfehlen wir dir unseren Flyer „Tagebuch vor der Geburt“.
Ist eine Abtreibung in Deutschland verboten?
In Deutschland ist eine Abtreibung nach wie vor grundsätzlich verboten – so steht es in den Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuchs (StGB). Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Schwangerschaftsabbruch jedoch nicht bestraft:
- Innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis, wenn vorher eine Beratung und Bedenkzeit erfolgte.
- Spätabtreibungen sind teilweise bis zur Geburt möglich, für sie gelten jedoch besondere Regeln, da die Abtreibung nur mit einem bestimmten Grund stattfinden kann (zum Beispiel nach einer Vergewaltigung).
Literaturtipps: In unserem Magazin für Lebensrecht haben wir die gesetzliche Lage in Deutschland genauer betrachtet:
- LebensForum 103: Umtausch ausgeschlossen (S. 14–18)
- LebensForum 109: Staat, wie hältst Du’s mit dem Lebensrecht? (S. 27–28)
Abtreibungen – Zahlen, Daten, Fakten
Laut dem Statistischen Bundesamt finden pro Jahr über 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland statt – das entspricht 59 Abtreibungen pro 10.000 Frauen. Darin sind jedoch nur die Fälle dokumentiert, die sich an die vorliegende Meldepflicht gehalten haben. Da die Meldepflicht jedoch nicht kontrolliert wird und anonym stattfindet, dürfte die Anzahl der Abtreibungen nach seriösen Schätzungen mindestens doppelt so hoch sein.
So werden in der Statistik die Abtreibungen im Ausland gar nicht erfasst, ebenso wenig die unter anderen Bezeichnungen abgerechneten Abtreibungen, die zum Beispiel als Hormonbehandlung oder Gebärmutterausschabung in die Akten eingehen. Deshalb fordert die ALfA e.V. schon seit vielen Jahren eine saubere und vollständige Statistik mit einer umfassenden Meldepflicht, um die Wirkung des Gesetzes tatsächlich zu überprüfen. Nur auf Grundlage von repräsentativen Daten können wir die richtigen Maßnahmen ergreifen, den Müttern in Not helfen und die Kinder besser schützen.
Literaturtipp: Warum die Statistik nicht stimmen kann – dieser Frage haben wir uns in unserem Magazin für Lebensrecht gewidmet:
- LebensForum 103: Zehn Millionen (S. 4–8)
Gibt es Medikamente für die Abtreibung?
Bei einer frühen Abtreibung reicht oftmals eine Pille aus, um den Schwangerschaftsabbruch einzuleiten. Allerdings zählen die Antibabypille und die „Pille danach“ durch die Neudefinition des Begriffs „Schwangerschaft“ offiziell nicht als Abtreibung, sodass sie auch in den Statistiken zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht auftauen. Je nach Stadium der Schwangerschaft kommt eine andere Pille zum Einsatz:
Die Antibabypille bzw. Verhütungspille
Mit der Antibabypille wird eine Schwangerschaft schon vor der Befruchtung der Eizelle verhindert, indem durch künstliches Östrogen der Eisprung unterbunden wird und somit Eizelle und Spermium nicht miteinander verschmelzen können. Zusätzlich wird die Beweglichkeit der Eileiter verlangsamt und es baut sich keine Gebärmutterschleimhaut für den Empfang des Kindes auf. Deshalb fällt die Periode bei der Einnahme der Antibabypille oftmals schwächer aus oder ist gar nicht vorhanden.
Die „Pille danach“ bzw. Notfallverhütung
Im Gegensatz zur Antibabypille kann die „Pille danach“ noch bis zu fünf Tagen nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Zwar gibt es keine offiziellen Studien dazu, dass die darin enthaltenen Hormone Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA) frühabtreibend wirken, doch zu dieser Zeit ist die Eizelle auf jeden Fall schon befruchtet und damit liegt ein Tötungsvorgang vor. Aufgrund ihrer Wirkung ist die „Pille danach“ zur einmaligen Verhütung im Notfall gedacht und eignet sich nicht zur regelmäßigen Einnahme. Seit dem 14. März 2015 ist sie in Deutschland ohne Rezept erhältlich. Pro Jahr werden rund 720.000 Packungen verkauft.
Die Abtreibungspille Mifegyne
Wenn sich die befruchtete Eizelle erst einmal in der Gebärmutter eingenistet hat, dann fällt sie unter die offizielle Definition der Schwangerschaft und darf nur noch in Sonderfällen durch eine Abtreibung entfernt werden. Hier kommt die Abtreibungspille Mifegyne als Alternative zum gynäkologischen Eingriff zum Einsatz. In Deutschland ist dies bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich. Die Abtreibungspille blockiert die Versorgung des Kindes durch ein Antiprogesteron, sodass das Kind stirbt. Anschließend nimmt die schwangere Frau Prostaglandine ein, die dafür sorgen, dass das tote Kind ausgestoßen wird. Auf diese Art werden pro Jahr rund 20.000 Kinder in Deutschland getötet. Auch ist die „Abtreibung zu Hause“ für die Frau mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden und somit nicht ganz ungefährlich.
Mehr Infos:
- Lifetalks – Der ALfA-Podcast: Der Tod kommt per Post
- Dr. med. Rudolf Ehmann: „Pille danach“
- LebensForum 109: Ohne Grenzen (S. 12–13)
- LebensForum 109: Neues zur „Pille danach“ (S. 22–24)
- LebensForum 113: „Pille danach“: Der Sturm bricht los (S. 20–21)
- LebensForum 114: Plötzlicher Stoffwechsel? (S. 17–19)
Was passiert bei einer Abtreibung?
Neben der Abtreibungspille gibt es verschiedene chirurgische Methoden, um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen und das Kind aus dem Bauch der schwangeren Frau zu entfernen. Diese Eingriffe finden unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose statt:
Die Absaug-Methode bzw. Vakuumaspiration
Bei der Absaug-Methode wird ein Röhrchen durch den Muttermund geführt, um das Fruchtwasser, die Plazenta, das Kind und die Schleimhaut herauszusaugen. Durch den hohen Druck wird das Kind zerrissen und in Stückchen durch das Röhrchen gepresst. Diese Methode zur Abtreibung kann in Sonderfällen bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Pro Jahr werden in Deutschland rund 60.000 Abtreibungen dieser Art erfasst. In manchen Ländern kommt in einem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft auch eine manuelle Vakuumaspiration (MVA) zum Einsatz, wobei der Unterdruck ohne Strom erzeugt wird. Dieser Vorgang wird durch den Begriff „Menstruationsregelung“ verschleiert. Das Praxispersonal muss anschließend überprüfen, ob das Kind restlos entfernt wurde.
Die Curettage bzw. Gebärmutterausschabung
Eine Curette ist ein löffelartiges Instrument, mit dem der Arzt Gewebereste aus der Gebärmutter schaben kann. Früher wurde diese Methode häufiger verwendet, um dabei das dort angesiedelte Kind zu entfernen. Vorher muss es in Stücke geschnitten werden, um durch den Gebärmutterhals zu passen. Inzwischen wurde dieser Vorgang größtenteils von der Absaug-Methode abgelöst (noch rund 13.000 Abtreibungen dieser Art pro Jahr in Deutschland) und findet eher nach dem Schwangerschaftsabbruch statt, um die Reste des Kindes und des Gewebes aus der Gebärmutter zu entfernen. Das kann sowohl nach Vakuumaspiration als auch nach Abtreibung mit chemischen Präparaten notwendig sein.
Wie lange ist eine Spätabtreibung möglich?
Als Spätabtreibung wird ein Schwangerschaftsabbruch ab der 13. Schwangerschaftswoche bezeichnet. Diese ist prinzipiell bis unmittelbar vor der normalen Geburt möglich, wird aber nur bei einer „Unzumutbarkeit“ für die Mutter in Erwägung gezogen. Pro Jahr werden einige Tausend solcher Kindstötungen erfasst.
Die gewählte Methode bei einer solchen Spätabtreibung hängt vom Alter des ungeborenen Kindes ab. Ist es außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig, wird künstlich der Geburtsvorgang eingeleitet, den die Kinder bereits nicht überleben. Sofern es außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist, müssten die Ärzte direkt nach der Geburt alles tun, um das Leben des Kindes zu erhalten, sollte es lebend zur Welt kommen. Daher kann in diesem Fall das Kind vor der Einleitung der Geburt im Mutterleib getötet werden (Fetozid). Bei dieser Methode der Spätabtreibung wird dem Kind durch eine Spritze eine Kaliumchlorid-Lösung injiziert, die einen Herzstillstand bewirkt und so zum Tod führt. Für Aufsehen sorgte der Fall des Jungen Tim, der eine Spätabtreibung überlebte und 22 Jahre alt wurde.
Um solch eine Situation zu verhindern, werden Kinder auch schon vor der künstlichen Einleitung der Geburt getötet – in Deutschland normalerweise mit einer Kalium-Chlorid-Spritze ins Herz, früher auch mit einer ätzenden Salzlösung im Fruchtwasser. In einigen Bundesstaaten der USA wird dem Kind eine Schere ins Genick gestoßen, wenn es bei der künstlichen Geburt mit den Füßen voran auf die Welt kommt. Damit der Kopf leichter hindurchpasst, wird anschließend das Gehirn abgesaugt.
Literaturtipp: Ein Film zum Thema Spätabtreibung überrascht mit kaum zu ertragendem Realismus – wirklich sehenswert:
- Lebensforum 119: 24 Wochen (S. 36).