Embryonale Stammzellen
Stammzellen sind Zellen im menschlichen, tierischen oder menschlichen Körper, die sich noch nicht zu einer Zelle eines bestimmten Organs oder Gewebes hin entwickelt haben. Sie können eine Vielzahl unterschiedlicher Körperzellen hervorbringen. Die ethische Kontroverse bezieht sich fast ausschließlich auf menschliche embryonale Stammzellen (ES-Zellen), da ihre Gewinnung die Tötung menschlicher Embryonen zur Folge hat. Die Gewinnung von adulten menschlichen Stammzellen aus dem Körper eines geborenen Menschen gilt hingegen als ethisch unbedenklich.
Während noch vor zwanzig Jahren embryonale Stammzellen als das Non-Plus-Ultra medizinischer Forschung galten und Wissenschaftler die Heilung schwerer Krankheiten wie Diabetes, Parkinson oder Leukämie von ihnen erwarteten, ist längst Ernüchterung eingetreten. Bis heute konnte keine der Heilserwartungen erfüllt werden, da embryonale Stammzellen – und auch das war damals längst bekannt – einerseits zu starker Tumorbildung neigen, wenn sie ihrem natürlichen Umfeld entnommen werden, und andererseits, sobald sie in fremde Körper eingepflanzt werden, dort Abstoßungsreaktionen hervorrufen. Dennoch hat der Forschungshype um diese Zellen dazu geführt, dass millionenfach menschliche Embryonen produziert, für die Forschung seziert und anschließend verworfen wurden.
Im folgenden werden maßgebliche Stellungnahmen und Wortmeldungen von Einzelpersonen und Institutionen zum Thema embryonale und adulte Stammzellen dokumentiert. Ergänzt wird diese Sammlung mit Gesetzestexten und Bundestagsdrucksachen.
Alle aufgeführten Dokumente, Texte, Stellungnahmen etc. spiegeln ausschließlich die Meinung und Position der jeweiligen Verfasser wieder. Eine Auflistung bedeutet keinesfalls automatisch eine Unterstützung dieser Positionen durch die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Einführungstexte
Was sind Stammzellen? Kurze Erläuterungen zu Unterscheidungen und Gewinnung von Stammzellen auf den Seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Einführung in die Stammzellenproblematik
Einführung zum Thema „Was sind Stammzellen?“ sowie ausführliche Beschreibung von Anwendungsbereichen auf www.cloning.ch.
Glossar zum Thema Klonen und Stammzellen
Hier auf www.cloning.ch finden Sie alle relevanten Begriffe kurz erklärt
Blickpunkt: Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen
I. Naturwissenschaftlich-medizinischer Sachstand
II. Ausgewählte nationale und internationale Gesetze und Regelungen
III. Kernfragen der ethischen Diskussion Zusammenstellung des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)
Menschenwürde oder: Wann beginnt das Recht auf Leben?
Dieses Dossier der Aktion Mensch zum 1000-Fragen-Projekt thematisiert den grundsätzlichen Unterschied zwischen Menschenwürde auf der einen und der Würde der Person auf der anderen Seite. Der Hintergrund: Verfahren wie die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an embryonalen Stammzellen stellen unser bisheriges Verständnis des Begriffs „Menschenwürde“ grundsätzlich in Frage. Die verschiedenen Sichtweisen von Menschenwürde und ihre Folgen für das Lebensrecht einzelner Menschen werden daher im Folgenden beleuchtet.
Chronik der Bioethik-Debatte: Stammzellen, Fortpflanzungsmedizin, PID, Klonen
Ausführliche Zusammenstellung des Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Soest Stand: 26.07.06 Umfrage: Mehrheit der Deutschen will keine embryonale Stammzellforschung Zwei Drittel halten es für „richtig“, dass in Deutschland „keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstört werden“ dürfen. PRESSEMITTEILUNG Bundesverband Lebensrecht 25.01.07
„Wie denken die Deutschen über die Stammzellforschung?“ (PDF-Download »)
Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS-Infratest im Auftrag des Bundesverband Lebensrecht e.V. Januar 2007 9 Seiten (1,2 Mb), veröffentlicht 25.01.07
Deutsches Stammzellengesetz
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes in Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz StZG),
4 Seiten, vom 28.06.02
Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG)
3 Seiten, vom 13. Dezember 1990, in Kraft getreten am 1. Januar 1991
Anm.: Grundlage für die Embryonenforschung
Informationen zu Stammzellen – Register nach § 11 Stammzellgesetz (StZG)
Im Interesse der nötigen Transparenz über die eingeführten embryonalen Stammzellen und ihre Verwendung zu Forschungszwecken sowie eines Überblicks über gleich gelagerte Forschungsvorhaben in Deutschland werden die Angaben über die embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben vom Robert Koch-Institut (RKI) als gemäß § 7 Abs. 1 StZG zuständiger Behörde in einem öffentlich zugänglichen Register geführt.
Die Mitglieder der Zentralen Ethik-Kommission
Liste der Mitglieder der Ethik-Kommission, die über die Anträge für einen Import embryonaler Stammzellen entscheiden
Alle Tätigkeitsberichte der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung veröffentlicht wird.
Bundesregierung legt ersten Stammzellbericht vor
Bulmahn und Schmidt: „Stammzellgesetz hat sich bewährt“
Das Stammzellgesetz zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen hat sich nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn bewährt. Das Verfahren sichere hohe ethische Standards und schaffe sichere Bedingungen für die Forschung, erklärten die Ministerinnen anlässlich der Verabschiedung des ersten Erfahrungsberichts zur Durchführung des Stammzellgesetzes durch das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.
PRESSEMITTEILUNG BMBF und BMGS 28.07.04
Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
(Erster Stammzellbericht)
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
18 Seiten, Veröffentlicht am 28.07.04 (1,36 MB)
Regierung: Stammzellgesetz hat sich bewährt
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/MPI) Die seit viereinhalb Jahren bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Einfuhr und Verwendung menschlicher Stammzellen zu Forschungszwecken haben sich nach Darstellung der Bundesregierung „bewährt“. Das geht aus dem zweiten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes hervor, den die Regierung als Unterrichtung (16/4050) vorgelegt hat.
HIB 023/2007, 29.01.2007
Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Zweiter Stammzellbericht)
Unterrichtung durch die Bundesregierung
16 Seiten, Drucksache 16/4050, 16. Wahlperiode 11.01.2007
Abstimmung zum Stammzellengesetz
Ergebnisse der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 30.01.02 über den Import embryonaler Stammzellen
Hier gibt es für jedes Bundesland eine kurze Informationsschrift mit namentlichem Abstimmungsverhalten sowie statistischen Auswertungen der Abstimmungsergebniss, zusammengestellt von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayerne. Dazu den Auszug aus dem Plenarprotokoll sowie die zugehörigen Anträge.