Sterbehilfe und Lebensende – Standpunkte und Studien

Wie gehen wir mit einem Menschen um, der am Ende seines Lebens angekommen ist? Ein Blick in unsere Nachbarländer Belgien und die Niederlande zeigt: Ist die Tür zur aktiven Sterbehilfe erstmal einen Spalt geöffnet, wird sie schon bald weit aufgestoßen.

Sterbehilfe in anderen Ländern

  • Belgien: Seit 2002 regelt ein Gesetz die Euthanasie, 2014 wurde die Altersbeschränkung für aktive Sterbehilfe aufgehoben, 2017 wurden bereits auf dieser Grundlage drei Kinder getötet, das jüngste von ihnen war neun Jahre alt.
  • Niederlande: Laut einer niederländischen Studie gaben rund 10.000 aller Niederländer über 55 den Wunsch an, dass sie ihr Leben frühzeitig beenden wollen, auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden. 56 Prozent der Betroffenen nannten Einsamkeit als Grund, 42 Prozent äußerten die Sorge, dass sie anderen Menschen zur Last fallen könnten. 36 Prozent hatten Geldsorgen. In den Niederlanden läuft eine Debatte darüber, ob künftig auch gesunde Menschen aktive Sterbehilfe erhalten dürfen, wenn sie ihr Leben als „erfüllt“ ansehen und damit abgeschlossen haben.
  • Schweiz: Aktivisten der Organisation „Exit“ bemühen sich darum, Sterbehilfe auch für gesunde, aber lebensmüde Senioren anbieten zu dürfen.

Sterbehilfe in Deutschland
In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden, dass auf Verlangen das Selbsttötungsmittel Pentobarbital herauszugeben sei. Gemäß einer Anordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden jedoch bisher alle diese Anträge abgelehnt. In der Begründung heißt es: „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen.“ Es bleibt abzuwarten, wie lang dieses Herausgabeverbot noch aufrecht gehalten werden kann.

Am 26. Februar 2020 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil und öffnete damit Sterbehilfeorganisationen die Tür. Denn die Verfassungsrichter haben nicht nur ein „Recht auf Selbsttötung“ verankert, sondern auch ein „Recht auf Suizidhilfe“. Zwar sollen die Gesetzgeber diese Rechte noch ausarbeiten und regulieren, jedoch sind sie verpflichtet „hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung“ bei der Entscheidung zur Selbsttötung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass Menschen in Deutschland nun einen eindeutigen Anspruch auf Suizidbeihilfe haben. Dabei sehen die Richter diesen Anspruch bei allen Menschen – unabhängig von ihrer Lebens- und Krankheitsphase. Jedem, der sich nun in einer schwierigen Lebenslage befindet, kann die Selbsttötung als Ausweg angeboten werden. Und jeder, der sich aufgrund seiner Krankheit, Behinderung oder seines Alters darum sorgt eine Last für die Gesellschaft zu sein, muss ebenfalls damit rechnen, dass ihm dieser Ausweg empfohlen wird.

Suizidbeihilfe, Sterbehilfe und Patientenverfügung – ein Blick auf Deutschland

Im Folgenden haben wir die maßgeblichen Stellungnahmen und Wortmeldungen von Einzelpersonen und Institutionen zu Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Hospizarbeit, Sterbebegleitung und Sterbehilfe dokumentiert – ergänzt mit Zahlen und Fakten aus dem Bundestag.

Hinweis: Alle hier aufgeführten Dokumente, Texte und Stellungnahmen spiegeln ausschließlich die Meinung und Position der jeweiligen Verfasser wider, nicht die Meinung der ALfA e.V.! Unsere Positionierung kannst du hier nachlesen.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum assistierten Suizid

Im Jahr 2014 wurde in Deutschland eine Debatte über eine gesetzliche Neureglung der Sterbehilfe angestoßen. Diese drehte sich um die Frage, ob die bis dahin erlaubte Beihilfe zum Suizid verboten werden soll – ob durch das einmalige Bereitstellen von Medikamenten oder in organisierter Form.

Am 5. November 2015 stimmte der Bundestag einem Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zu, der die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellt. Der Begriff „geschäftsmäßig“ bezieht sich dabei auf das wiederholte, organisierte oder gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Darunter fallen Strebehilfevereine wie Exit und Dignitas ebenso wie Ärzte, deren Handeln auf Wiederholung angelegt ist. In § 217 hieß es nun: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 217 als verfassungswidrig erklärt
Die Strafe bezog sich zunächst nur auf die geschäftsmäßige Handlung – Einzelfallentscheidungen von Ärzten oder Einzelfällen von Angehörigen, die Hilfe zum Suizid leisten, waren davon ausgenommen. Allerdings führte die Formulierung „geschäftsmäßig“ zur Verunsicherung bei Ärzten, weshalb sie sich mit einem assistierten Suizid nicht in die Grauzone begeben wollten. Gegen § 217 wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt, denen das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 zustimmte und den § 217 für verfassungswidrig erklärte, weil er das Recht zur Selbstbestimmung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stark einschränken würde. Der §216 (Tötung auf Verlangen) ist davon jedoch nicht betroffen und bleibt weiterhin bestehen.

Weitere Informationen

Bleib auf dem aktuellen Stand

In dem Infoportal zum Thema Sterbehilfe von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland findest du umfangreiche Informationen, Dokumente, Stellungnahmen und Neuigkeiten zu folgenden Themen:

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Sterbehilfe und Suizidhilfe
  • Sterbebegleitung und Hospizarbeit
  • Euthanasie

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit dem Lebensende will sich niemand beschäftigen, vor allem nicht in jungen Jahren, wenn man mitten in Familienplanung, Hausbau und Karriere steckt. Doch gerade im Zusammenleben mit anderen Menschen ist eine gewisse Vorsorge wichtig, damit im Notfall schnell wichtige Entscheidungen im Sinne des Patienten getroffen werden können.  

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Anweisung des Patienten an den Arzt, falls der Patient seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, zum Beispiel wenn er im Koma liegt. In der Patientenverfügung hat der Patient vorher festgelegt, welche bestimmten medizinischen Maßnahmen vom Arzt zu unterlassen oder vorzunehmen sind, zum Beispiel bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Liegt dem Arzt keine Patientenverfügung vor und hat der Patient auch nicht auf andere Weise seinen Willen mitgeteilt, trifft der Arzt die Entscheidungen nach dem „mutmaßlichen Willen des Patienten“ und kann dadurch eine Behandlung auch abbrechen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt der Patient einen vorher festgelegten Dritten, stellvertretend für ihn diverse Aufgaben zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, falls der Patient seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, zum Beispiel wenn er im Koma liegt. Der Bevollmächtigte entscheidet im Sinne des Patienten auch über bestimmte medizinische Maßnahmen.

  • Patientenverfügungen – ein notwendiges und wirksames Instrument zur Stärkung der Patientenautonomie? IMEW konkret Nr. 7, Dezember 2004 
  • Patientenverfügung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Nr. 34/2004
  • Der aktuelle Begriff 27.10.2004 „Der aktuelle Begriff“ ist eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
  • Leben in Würde bis zuletzt…“ – Informationen und Materialien zu Sterbehilfe und Euthanasie, erstellt von Dr. Maria Overdick-Gulden (Trier) und Michael Frisch (Trier) für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), letzte Aktualisierung: Februar 2007
  • Beratung zum Zwischenbericht „Patientenverfügungen“ der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
    28 Seiten Auszug aus dem Plenarprotokoll der 163. Sitzung, 15/163, Deutscher Bundestag, Berlin, 10.03.05
  • Patientenverfügungen
    Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
    72 Seiten, Drucksache 15/3700 13.09.2004 , übergeben an den Bundestagspräsidenten und veröffentlicht am 24.09.04
  • Kurzfassung – Zwischenbericht „Patientenverfügungen“ der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“
    16 Seiten (533 kb), veröffentlicht am 16.12.2004
  • Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Bundestages Ethik und Recht der modernen Medizin zu Patientenverfügungen
    6 Seiten, 24.09.04
  • Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ übergibt Abschlussbericht
    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Abschlussbericht der von ihr im September 2003 eingesetzten Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ entgegengenommen.
    Die Arbeitsgruppe hat sich mit Fragen der Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen befasst. Der Bericht enthält neben Thesen und Empfehlungen an den Gesetzgeber im Betreuungs- und im Strafrecht auch Formulierungshilfen, die Bürgerinnen und Bürgern das Abfassen einer individuellen schriftlichen Patientenverfügung erleichtern.
    PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 10.06.04
    Anm.: Hier findest du auch den Abschlussbericht
  • Patientenautonomie am Lebensende – Ethische, rechtliche und medizinische Aspekte zur Bewertung von Patientenverfügungen
    69 Seiten, Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministerium der Justiz vom 10. Juni 2004
  • Formulierungshilfe Patientenverfügung
    14 Seiten, Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministerium der Justiz vom 10. Juni 2004
  • Patientenverfügung soll auch im Koma gelten
    Neue Umfrage im Auftrag der DGHS befasst sich mit Elementen einer möglichen gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung
    (dgpd Augsburg) Eine Patientenverfügung sollte nicht erst im Sterbeprozess gültig sein, sondern bereits dann, wenn der Verfasser sich selbst nicht mehr äußern kann, z.B. auch im Komafall.
    PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben DGHS 30.01.04
    Anm.: Die DGHS befürwortet die aktive Sterbehilfe
  • „Der Tod ist keine Terminfrage“
    Neue forsa-Umfrage im Auftrag der DGHS: Nur jeder Zehnte hat mit einer Patientenverfügung vorgesorgt
    Augsburg, 31.10.2003 (DGHS in Augsburg). Die Mehrheit der Bundesbürger (53 %) weiß nach eigenen Angaben, was eine Patientenverfügung ist. 47 Prozent wissen es nicht. Dies ist das Ergebnis einer neuen Repräsentativ-Umfrage durch forsa im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
    PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben DGHS 31.10.03
    Anm.: Die DGHS befürwortet die aktive Sterbehilfe
  • Hospiz Patientenschutz aktuell (HPA) Sonder-Info zum BGH-Beschluss
    Sonderinfo der Deutschen Hospiz Stiftung zum 17.03.03
  • Für Validität und Praktikabilität – „Patientenverfügungen“ auf dem Prüfstand
    12- Punkte Checkliste für richtige Patientenverfügungen
    Deutsche Hospiz Stiftung März 2003
  • Veranstaltung des Nationalen Ethikrates am 11.06.03 in Berlin
    „Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung – Über die Grenzen von Patientenautonomie und Patientenverfügung“
  • Infos zur Veranstaltung
    Wortprotokoll vom 11.06.03
    Vortrag PD Dr.Mueller-Busch
    Vortrag von Dr. Meo-Micaela Hahne
  • Blickpunkt Sterbehilfe – Zusammenstellung Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE):
    • Einführung und grundlegende begriffliche Unterscheidungen
    • Zentrale Diskussionsfelder
    • Rechtliche Regelungen
  • Begriffe der Sterbehilfe in Deutschland – Begriffserklärung, zusammengestellt von der Deutschen Hospiz Stiftung

Sterbebegleitung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen – Eine Handreichung des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft IMEW April 2006

Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung – 2 Seiten, veröffentlicht am 04.05.04

  • Palliativmedizin: Eine Alternative zur aktiven Euthanasie
    Müller-Busch, Christof; Klaschik, Eberhard; Woskanjan, Susanne
    Eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu verschiedenen Formen der Sterbehilfe
    Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 16 vom 16.04.2004
  • Einstellung und Erfahrung von Ärzten zur vorzeitigen Lebensbeendigung bei unerträglichem Leid – eine Befragung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
    In der kontrovers geführten Debatte zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Eu-thanasie und des medizinisch assistierten Suizids werden die Prinzipien und Möglichkeiten der Palliativmedizin häufig als Alternative genannt. Der Arbeitskreis Ethik der Deutschen Ge-sellschaft für Palliativmedizin führte im Jahre 2002 eine anonyme Befragung durch, in der die Haltung der Mitglieder dieser Fachgesellschaft zu verschiedenen Entscheidungsmöglichkei-ten in hypothetischen Szenarios „unerträglichen Leids“ ermittelt wurde.
    13 Seiten, Zusatzinfo Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 16 vom 16.04.2004
  • Wie wir sterben
    Öffentliche Tagung des Nationalen Ethikrates
    52 Seiten, Wortprotokoll der Tagung 31.03.2004 in Augsburg
  • Finanzierung von Kinderhospizen
    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Hartmut Schauerte und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/2018
    12 Seiten, Drucksache 15/2125, 03.12.03
  • „Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe“: Kirchen veröffentlichen eine Textsammlung
    Viele gute Gründe sprechen für Sterbebegleitung, aber gegen aktive Sterbehilfe. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichen am 14. April eine Textsammlung kirchlicher Erklärungen „Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe“, in der diese Gründe und Argumente zusammengefasst sind.
    Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG EKD und DBK 14. April 2003
  • Dazu die Sammlung:

Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe
Eine Textsammlung kirchlicher Erklärungen mit einer Einführung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Hospizarbeit und Sterbebegleitung

Im Gegensatz zu Sterbehilfe und Euthanasie werden schwer kranke und sterbende Menschen in einem Hospiz beim Sterben begleitet – ohne aktive Beteiligung beim Vorgang des Sterbens. Ein Hospiz ist eine Pflegeeinrichtung, abgeleitet von den gleichnamigen, kirchlichen Herbergen des Mittelalters für Pilger und Kranke. Bei der Sterbebegleitung kommt die Palliativmedizin zum Einsatz, die das Wohlbefinden und die Lebensqualität des Patienten in den Mittelpunkt stellt, insbesondere mit Anwendung der Schmerztherapie. Die Hospizbewegung hat ihren Ursprung in den 1960er Jahren, seitdem sind viele ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen zur Sterbebegleitung entstanden.

Sterbehilfe und Euthanasie

Als Sterbehilfe wird ganz allgemein die unterstützende Handlung beim Sterben eines Menschen bezeichnet. Dies umfasst unter anderem die Sterbebegleitung in einem Hospiz als auch die Euthanasie der Nationalsozialisten. Deshalb wird der Begriff in verschiedene Formen der Sterbehilfe eingeteilt:

  • Passive Sterbehilfe: Schmerzlindernde Maßnahmen werden beibehalten, aber lebensverlängernde Maßnahmen abgeschaltet.
  • Indirekte Sterbehilfe: Eine schmerzlindernde Behandlung wird durchgeführt, mit dem Risiko einer nicht beabsichtigten Lebensverkürzung.
  • Beihilfe zum Suizid: Hilfeleistung bei einer Selbsttötung, zum Beispiel durch das Beschaffen tödlicher Medikamente.
  • Aktive Sterbehilfe: Absichtliche und aktive Beschleunigung und Herbeiführung des Todes.

Euthanasie: In vielen Ländern wird der Begriff „Euthanasie“ als Synonym für Sterbehilfe verwendet. Aufgrund der NS-Geschichte, bei der unter dem Deckmantel der Euthanasie zwischen 1939 und 1945 rund 200.000 psychisch kranke, behinderte und sozial auffällige Menschen ermordet wurden, wird der Begriff in Deutschland weitgehend vermieden.

  • Sterbehilfe – Tod auf Rezept – Hat der Mensch das Recht, sich selbst töten zu lassen? Dürfen ihm andere dabei helfen oder gar die Giftspritze setzen? Die einen sehen in der Sterbehilfe vor allem den Respekt vor der Selbstbestimmung des Menschen, sogar ein Menschenrecht. Sie fordern Erlösung von Leiden durch Krankheit und Behinderung. Die anderen sprechen von einer Lizenz zum Töten. Sie warnen vor dem Missbrauchsrisiko und der Anmaßung, über den Wert eines Lebens zu entscheiden. Viele Mediziner und Sterbebegleiter fordern, mehr für ein schmerzfreies und würdiges Sterben zu tun als für den vorzeitigen Tod. Die „Aktion Mensch“ hat dazu ein kurzes, lesenswertes Dossier zusammengestellt, das eine Einführung in die Thematik bietet. Dossier der Aktion Mensch zur Sterbehilfe auf www.1000fragen.de
  • Blickpunkt Sterbehilfe:
    • Einführung und grundlegende begriffliche Unterscheidungen
    • Zentrale Diskussionsfelder

Rechtliche Regelungen

  • Protection of the human rights and dignity of the terminally ill and the dying
    Report Social, Health and Family Affairs Committee
    Rapporteur: Mrs Edeltraud Gatterer, Austria, Group of the European People’s Party
    Council of Europe, Parliamemntary Assembly, Doc. 8421, 21 May 1999
    : Hier findest du den sogenannten Gatterer-Bericht zum Thema Sterbehilfe, angenommen am 25. Juni 1999, inklusive aller damit verbundenen Dokumente, zusammengestellt als druckerfreundliche Version aus den Originalquellen.
    Siehe dazu im Gegensatz auch die aktuelle EU-Debatte über den sogenannten Marty-Bericht
  • Europarat gibt Studie über Euthanasie heraus
    Die Euthanasiegesetze in 34 Staaten und in den USA wurden analysiert.
    KATH.NET 21.01.03

8 Seiten in Kraft getreten am 01.04.02

Auch demenzkranke Menschen dürfen nun euthanasiert werden – selbst wenn sie sich dagegen wehren. Entsprechendes wird durch ein Gerichtsurteil vom April 2020 geregelt. (hierhin verlinken: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112174/Oberster-Gerichtshof-der-Niederlande-bestaetigt-Sterbehilfe-auch-fuer-Demenzkranke

Inventar der Quellen zur Geschichte der ‚Euthanasie‘-Verbrechen 1939-1945
Das „Inventar der Quellen zur Geschichte der ‚Euthanasie‘-Verbrechen 1939-1945“ gibt einen Überblick über die archivalischen Überlieferungen, die sich auf die Vorbereitung und Durchführung des vom NS-Regime organisierten Mordes an psychisch Kranken und anderen Patienten beziehen. Erfasst wurden einschlägige Quellen in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien.

  • Sterbehilfe, Euthanasie und Sterbebegleitung: Eine steigende Dunkelziffer
    Klinkhammer, Gisela
    In den Niederlanden werden immer weniger Euthanasiefälle gemeldet. Ausgehend von dieser Entwicklung, veröffentlicht das DÄ jetzt zu dieser Thematik erschienene Beiträge sowie zahlreiche Dokumente in einem neuen Dossier.
    Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 36 vom 03.09.2004, Seite A-2360
  • Sterbehilfe in der Industriegesellschaft
    Geschichte wiederholt sich nicht, heißt es. Im Falle der Euthanasie scheint das nicht zu gelten. So jedenfalls lautet das Fazit eines Bonner Symposiums, welches sich mit der „Sterbehilfe in der Industriegesellschaft“ beschäftigte.
    Von Stefan Rehder, M.A.
    Lebensforum 70 – 2/2004
  • Die Behandlung mit der Todesspritze
    Über die reichen Erfahrungen der Niederländer, Belgier und Schweizer mit der „Tötung auf Verlangen“
    Von Matthias Lochner
    Lebensforum 69 – 1/2004
  • Sturm auf das letzte Tabu
    Mit der Verabschiedung der Euthanasie-Gesetzgebung in den Niederlanden und Belgien hat in Europa der Sturm auf das letzte Tabu begonnen. Auch in Deutschland bejaht gegenwärtig eine Mehrheit die „Tötung auf Verlangen“. Statt des Leids sollen die Leidenden beseitigt werden.
    Von Prof. Dr. Manfred Spieker
    Lebensforum 73 – 1/2005