ALfA fordert angesichts ausufernder Abtreibungszahlen politisches Handeln – Kaminski: „Eine gesellschaftliche Bankrotterklärung“
Zu dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:
Die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum fünften Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erschreckend. Waren schon im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr die Zahlen um 4,8 % gestiegen, so sind es nun noch einmal 6,8 % mehr Abtreibungen. Die Behauptungen, es gäbe in Deutschland nicht genügend Abtreibungsärzte, und diese seien zudem ebenso „stigmatisiert“ wie die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sind abermals auf traurige Weise von diesen Zahlen widerlegt.
Aller Mahnungen und Forderungen zum Trotz liegen nach wie vor keine aussagekräftigen Daten vor, die die Gründe für diesen Anstieg erklären helfen könnten. Denkbar ist, dass das politische Handeln die Ursache dafür ist. Mit Einrichtung einer außerparlamentarischen Kommission zur Untersuchung der Möglichkeit, vorgeburtliche Kindstötungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, nimmt das Vorhaben der Ampelkoalition, Abtreibungen vollständig zu legalisieren Fahrt auf. Ein Kind im Mutterleib wäre dann der einzige Mensch, dessen Tötung nicht gesetzeswidrig ist.
Der Versuch, die vorgeburtliche Kindstötung derart zu verharmlosen geht einher mit den Bestrebungen der Grünen und Linken, all diejenigen zu stigmatisieren und kriminalisieren, die sich der Abtreibungstragödie entgegenstellen. Nichts anderes sind die Unternehmungen der Linken bzw. Grünen im hessischen und bayerischen Landtag, die ein Verbot der Mahnwachen vor Abtreibungseinrichtungen gefordert haben. Die entsprechenden Gesetzesvorhaben sind zum Scheitern verurteilt – das Bundesverfassungsgericht in Leipzig hat letztinstanzlich solche Mahnwachen für rechtmäßig erklärt. Den Politikern dieser Lager geht es also vielmehr darum, gesellschaftlich den Eindruck entstehen zu lassen, nicht das Recht auf Leben sei ein schützenswertes Menschenrecht, sondern das Recht auf vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes. Die in weiten Teilen positive Berichterstattung über diese Bestrebung ist allem Anschein nach nicht folgenlos geblieben, sondern hat Leben gekostet. Das lassen zumindest die vorliegenden Zahlen zum Abtreibungsgeschehen in Deutschland vermuten.
Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann kann es kein „weiter so“ der Regierungsverantwortlichen geben – und schon gar keine weitere Aufweichung des Lebensschutzes.