Vorsätzlicher Gesetzesbruch: Hänel erneut verurteilt
Auf die Frage der Richterin, ob die Texte, die zu der Anzeige gegen sie wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen geführt hatten, nach wie vor auf ihrer Homepage zu finden seien, antwortete Kristina Hänel mit Ja – und fügte hinzu, sie habe auch nicht vor, die entsprechenden Texte von ihrer Homepage zu nehmen. Dass sie also […]