Aus die Paus
Ausgerechnet bei ihrem Lieblingsprojekt, der Streichung des verhassten Abtreibungsparagrafen, scheitern SPD und Grüne auf den letzten Metern. Eine kurze Rekonstruktion einer langen Geschichte. Von Stefan Rehder
Zugegeben, er ist kein Ruhmesblatt der deutschen Rechtsgeschichte. Von Beginn an truger alle Merkmale eines faulen Kompromisses. Wundern kann das nicht. War doch ausgerechnet ihm im Zuge der deutschen Wiedervereinigung die Aufgabe zugedacht worden, dafür zu sorgen, dass sich die im sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat sozialisierten DDR-Bürger auch in der auf der
Menschenwürdegarantie gegründeten freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland heimisch fühlen könnten. In Kraft getreten am 1. Oktober 1995, wird er
in diesem Herbst sein zweites Lebensjahrzehnt vollenden. Und das, obwohl er gerade nicht leistet, was das Bundesverfassungsgericht dem gesamtdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1993 mit
seinem Zweiten Abtreibungsurteil zur Aufgabe machte. Nämlich den Schutz des Lebens ungeborener Kinder in ganz Deutschland so zu gestalten, dass die Zahl der Abtreibungen nachhaltig
verringert und das Unrecht vorgeburtlicher Kindstötungen im öffentlichen Bewusstsein wachgehalten wird. Kurz: Kunst ist er nicht. Aber kann er deshalb auch weg?
Die Rede ist vom § 218 Strafgesetzbuch. Seit ihn der 13. Deutsche Bundestag am 29. Juni 1995 in Zweiter und Dritter Lesung aus der Taufe hob, trachteten ihm vor allem SPD-Frauen, Grüne sowie »Die Linke«, die damals noch »Partei des Demokratischen Sozialismus « (PDS) hieß und aus der »Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands« (SED) hervorgegangen war, nach dem Leben. Während die einen dem »Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft« des Unrechtsstaates hinterhertrauerten, träumten die anderen von einer Fristenregelung ohne Beratungspflicht, die der Schwangeren auferlegt, sich mit dem Recht auf Leben des von ihr mitgezeugten Kindes auseinanderzusetzen.
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