„Medikamentöse“ oder „chemische Abtreibung“ und die „Pille danach“: Unser Autor, der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Michael Kiworr, bringt hier Licht ins Dunkel

von Dr. med. Michael Kiworr

Schon lange ist es erklärtes Ziel von Abtreibungsbefürwortern, den Zugang zu Abtreibungen so ungehindert wie möglich zu propagieren, den Schutz für das noch nicht geborene Kind sowie differenzierte Informationsmöglichkeiten für Frauen zu unterbinden und vorherige Arztkontakte als nicht erforderlich darzustellen. Unter diesen Aspekten erscheint eine Abtreibungspille ohne Notwendigkeit einer operativen Ausschabung verlockend: Die betroffene Frau könnte alleine, ohne operiert werden zu müssen, die Medikamente selbst einnehmen und das noch nicht geborene Kind zu Hause „ausstoßen“.

Die Realität sieht jedoch anders aus: Das sogenannte „Ausstoßen des Kindes“ zu Hause ist in jedem Falle eine blutige Angelegenheit, mit der die Frau völlig alleine gelassen wird. Starke Blutungen sind nicht nur zutiefst beunruhigend, sondern führen auch oft zu Notfallvorstellungen in Kliniken, wo dann eine operative Ausschabung unter unsicheren Notfallbedingungen erforderlich sein kann – und dies nach Schätzungen bei bis zu zehn Prozent (genaue Daten gibt es diesbezüglich nicht, da viele dieser akuten Blutungen als „Fehlgeburt“ oder Blutungsstörungen verschlüsselt und bei den Krankenkassen abgerechnet werden, aber nicht als Komplikation einer medikamentösen Abtreibung). Aber auch geringere, nicht operationswürdige Blutungen können über einen längeren Zeitraum anhalten und zu einer Anämie und weiteren Komplikationen führen. Dennoch wird die sogenannte medikamentöse Abtreibung weiter beworben und massiv vorangetrieben, in skandinavischen Ländern werden Abtreibungen mittlerweile zu rund 80 Prozent mit dieser Methode durchgeführt.

Dabei ist die Wortwahl bereits ein irreführender Euphemismus: Die Bezeichnung „Medikament“ steht für Substanzen zur Anwendung im oder am menschlichen Körper mit dem Zweck der Heilung, Linderung, Diagnose oder Vorbeugung von Krankheiten. Nun ist eine Schwangerschaft keine „Krankheit“ und eine sogenannte medikamentöse Abtreibung dient kaum dem Ziel einer Heilung, schon gar nicht für den zweiten betroffenen Menschen, für den es das Gegenteil bedeutet: seine Lebensbeendigung. Daher sollte korrekterweise nicht von einer „medikamentösen“, sondern von „chemischer Abtreibung“ gesprochen werden. Der Mechanismus der Abtreibungspille ist folgender: Die Versorgung des Embryos wird chemisch verhindert, indem man das zum Erhalt der Schwangerschaft erforderliche Gelbkörperhormon Progesteron beziehungsweise dessen Wirkung an Rezeptoren blockiert. Dadurch kann sich schlussendlich der Embryo nicht weiterentwickeln und stirbt ab – oder, um es drastischer auszudrücken: Das noch nicht geborene Kind wird nicht weiter versorgt und verhungert.

Dasselbe Präparat – Mifepriston – wird in anderen Ländern wie China auch als „Pille danach“ verkauft. Dafür ist es bei uns nicht offiziell zugelassen, aber die aktuellen Präparate, die als „Pille danach“ hier verbreitet werden, wirken ähnlich: Als Nachfolgepräparat von Mifepriston und chemisch mit diesem eng verwandt wurde Ulipristalacetat (UPA, „ellaOne®“) entwickelt – ebenfalls ein „Progesteron-Rezeptor-Modulator“, der die Progesteronrezeptoren blockiert. „ellaOne“ mit dem Wirkstoff UPA ist mittlerweile das am häufigsten verschriebene „Pille danach“-Präparat.

Auch bei der „Pille danach“ werden Euphemismen verwendet: Die „normale“ Pille hat je nach Zusammensetzung, Dosierung et cetera unterschiedliche Wirkungen, es dominiert zumindest bei den Kombinationspillen jedoch die kontrazeptive Wirkung durch die Verhinderung der Follikelreifung und des Eisprunges. Bei der „Pille danach“ ist diese Wirkung zwar je nach Zykluszeitpunkt auch vorhanden, wenn aber bereits ein Eisprung und eine Befruchtung stattgefunden hat zur Zyklusmitte oder zu Beginn der zweiten Zyklushälfte, dann kommt die gleiche Wirkung wie bei der chemischen Abtreibung zum Tragen: Durch die Anti-Gestagenwirkung kann sich der Embryo nicht in der Gebärmutter einnisten und stirbt ab, was einer frühen Abtreibung gleichkommt. Hinzu kommt die lange Halbwertszeit von UPA sowie die Bildung eines aktiven Metaboliten (Monodemethylulipristal), der postkonzeptionell (!) während des Nidationsprozesses weiter anzutreffen ist und potenziell eine pharmakodynamische Wirkung auf die sehr komplexe Interaktion zwischen Embryo und Endometrium entfalten kann.

Bei der „Pille danach“ handelt es sich auch um keine „Notfallkontrazeption“, wie es oft zu hören ist: Denn was für ein Notfall soll es ein, wenn womöglich ein Kind entstanden ist? Für das Kind ist dies kein Notfall, sondern dessen Lebensbeginn. Ein solcher Lebensbeginn beinhaltet, wenn er denn von den Eltern ungeplant war, sicher eine Ambivalenz und kann subjektiv zunächst als „Notfall“ empfunden werden. Aber mit einer solchen Wortwahl wird weniger überlegtes Nachdenken als ein vorschnelles, überstürztes Handeln gefördert, das womöglich nicht mehr umkehrbar ist und später bereut wird. Zudem wird der betroffenen Frau suggeriert, es würde sich doch um eine „normale“ Empfängnisverhütung ohne jede ethische Problematik handeln.

Die Nebenwirkungen der „Pille danach“, die die Frau ganz alleine auszuhalten hat, werden in diesem Zusammenhang oft verschwiegen. Was auch wenigen bekannt ist: Derselbe Wirkstoff – UPA – kommt in deutlich niedriger Dosierung und unter anderem Namen („Esmya“) zur Behandlung myombedingter Blutungsstörungen zum Einsatz. Allerdings wurden bei Esmya schwere Leberschäden bis hin zum akuten Leberversagen bekannt, weshalb die Anwendung des Wirkstoffes für diese Indikation nun streng überwacht werden muss; jedoch gibt es solche Warnungen nicht für „ellaOne“, das zwar nur einmalig, aber dafür in sechsfacher Dosierung verabreicht wird. Das kann man, da die „Pille danach“ nun nicht mehr durch einen Arzt verschrieben werden muss und damit womöglich weder Kontraindikationen noch Nebenwirkungen adäquat besprochen werden – ohne Zyklusanamnese wird die „Pille danach“ in vielen Fällen völlig überflüssig eingenommen, da während der Periode und zum Beginn des Zyklus keine Schwangerschaft entstehen kann – oder das Vorliegen einer potenziell lebensbedrohlichen Extrauteringravidität nicht ausgeschlossen wird, nur politisch-ideologisch verstehen. Medizinisch gesehen ist das grob fahrlässig. Die Gesundheit betroffener Frauen rückt jedenfalls damit bedrohlich in den Hintergrund.

Noch einmal zurück zur chemischen Abtreibung: Findige Ärzte in den USA haben bereits vor einigen Jahren eine einfache und naheliegende Methode entwickelt, die Wirkung von Mifegyne wieder rückgängig zu machen: Wenn das Progesteron oder dessen Wirkung unterdrückt werden soll, so kann man im Umkehrschluss Progesteron in höherer Dosierung dem Körper wieder zuführen, um die Wirkung der Abtreibungspille zu neutralisieren! Dies wurde bekannt unter dem Begriff „Abortion pill reversal“ = „APR“ (bei uns kann man es übersetzen in „Abtreibungspillen-Rettung“). Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen: Je mehr Zeit nach der Einnahme der Abtreibungspille vergeht, umso geringer ist der Erfolg der APR. Zum anderen wird nach Einnahme der eigentlichen Abtreibungspille nach 24 bis 48 Stunden ein weiteres Präparat verabreicht, welches Wehen auslöst und die Ausstoßung des noch nicht geborenen Kindes dann als zweiten Schritt auslösen soll. Nach Einnahme dieses zweiten Medikamentes ist eine Umkehr der Abtreibung meist nicht mehr möglich.

Aber es ist gerade dieses Zeitfenster nach Einnahme des ersten Präparates, in dem nicht wenige betroffene Frauen die Abtreibung anzweifeln und wieder rückgängig machen möchten. Und für diese Frauen, die sich nach erneuter Überlegung dann doch für die Fortsetzung der Schwangerschaft und für ihr Kind entscheiden, gibt es nun die Möglichkeit dieser Progesterongabe mit durchaus guten Erfolgen. Da dieses Zeitfenster jedoch kurz ist, ist es so entscheidend, einen umgehenden und unkomplizierten Zugang zu Progesteron zu ermöglichen.

In den USA existiert bereits eine Hotline, an die sich betroffene Frauen wenden können, um schnell und unbürokratisch Hilfe in ihrer Nähe erhalten zu können. In Deutschland sind wir noch nicht so weit, wobei vitaL Ähnliches bereits begonnen hat. In Zusammenarbeit mit Fachleuten bietet die Beratungsstelle schnelle Hilfe über die kostenlose Rufnummer 0800/36 999 63 an.

Natürlich gibt es erheblichen Widerstand der Abtreibungsbefürworter, deren Slogan zwar gerne „My body, my choice“ lautet, die jedoch eine „second choice“ betroffenen Frauen verwehren möchten. Deren Taktik ist unter anderem, die APR in Verruf zu bringen mit angeblichen Nebenwirkungen und Risiken. Fakt ist: Natürlich ist kein Medikament ohne Risiken, doch sind die Risiken der Abtreibungspille deutlich höher. Bei der APR wird dem Körper letztlich nur zugeführt, was als Wirkung der Abtreibungspille „fehlend“ gemacht wurde: Progesteron, ein körpereigenes Hormon, welches eben gerade zu Beginn der Schwangerschaft in hoher Dosis im Körper selbst produziert wird.

Unterstützend wird dieses Progesteron bereits seit Jahren in großem Umfang bei Schwangeren eingesetzt bei Fehl- oder Frühgeburtsrisiko oder bei vorzeitiger Wehentätigkeit. Dies geschieht zwar im sogenannten Off-Label-Use, jedoch mit beeindruckender Sicherheit ohne bisher bekannt gewordene Risiken für Schwangere oder ihre Kinder. Das Medikament ist zudem zugelassen im Rahmen künstlicher Befruchtungen und wird bei all diesen Indikationen mit guten Erfolgen eingesetzt, eben weil die Wirkung des Progesterons im Erhalt der Schwangerschaft liegt. Zudem werden bei einer erfolgreichen APR die oben genannten Blutungskomplikationen verhindert, vor allen Dingen aber das Überleben des Kindes ermöglicht. Natürlich soll auch hier ein Arztkontakt stattfinden mit Kontrolluntersuchungen oder zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft. Jedoch gibt es keine wirklichen medizinischen Gründe, die dem Einsatz von Progesteron für diese Indikation des Schwangerschaftserhaltes entgegenstehen würden.

Natürlich sind weitere neutrale wissenschaftliche Untersuchungen wünschenswert, angesichts des aufgeheizten politischen Klimas jedoch wenig realistisch. Grundsätzlich ist jedoch zu hoffen, dass den Schwangeren, die eine solche Umkehr einer medikamentösen Abtreibung wünschen, dies auch in größerem Umfang angeboten und ermöglicht werden kann, ohne dass betroffene Frauen oder das medizinische Personal Hürden oder Druck ausgesetzt sind.