Strafanzeige gegen die Europäische Kommission wegen Veruntreuung von EU-Haushaltsmitteln (bzw. Anstiftung dazu)
Ausgangslage:
In ihrer Stellungnahme zur Abtreibungsinitiative „My Voice My Choice“ hat die Europäische Kommission den Standpunkt vertreten, dass ein spezieller Rechtsakt zur Umsetzung dieser Initiative nicht notwendig sei, da bereits jetzt die Möglichkeit bestehe, bestehende Instrumente dazu zu verwenden, Abtreibungen zus mitteln des EU-Haushaltes zu finanzieren.
Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) , der (untervielem anderem) auch zur Finanzierung erschwinglicher Gesundheitsdienstleistungen herangezogen werden könne.
Die Kommission versucht also, aufgrund einer verwegenen Uminterpretation der bestehenden Rechtslage die Finanzierung von Abtreibungen aus Mitteln des EU-Haushaltes zu ermöglichen, ohne dafür ein Gesetzgebungsverfahren einleiten zu müssen, das am Widerstand einzelner Mitgliedstaaten oder der Zivilgesellschaft scheitern könnte.
Rechtliche Würdigung:
Die Stellungnahme der Kommission hat allgemein (bei Abtreibungs gegnern, aber auch bei Abtreibungsbefürwortern) für Überraschung gesorgt. Bisher wurden Mittel des ESF+ nicht zur Finanzierung von Abtreibungen verwendet. Es wurde bisher auch von niemandem die Ansicht vertreten, dass dies zulässig sei.
Die Zulässigkeit einer solchen Verwendung von Mitteln des ESF+ ist von der Voraussetzung abhängig, dass Abtreibung (d.i. in den meisten Fällen die vorsätzliche Tötung eines gesunden Kindes im Leib einer gesunden Frau!) als „Gesundheitsdienstleistung“ eingeordnet wird.
Es handelt sich um die Verkehrung des Begriffes „Gesundheitsdienstleistung“ in sein direktes Gegenteil. Während im normalen Sprachgebrauch eine Gesundheitsdienstleistung darauf abzielt, einen Kranken zu heilen, will die Kommission plötzlich die Tötung gesunder Menschen al Gesundheitsdienstleistung verstanden wissen.
Die Europäische Kommission verwirklicht damit eine der wichtigsten politischen Zielsetzungen der internationalen Abtreibungslobby, die in ihrer strategischen Bedeutung noch weit über den Umstand, dass jetzt wieder einmal öffentliche Gelder in die Taschen der Abtreibungsindustrie fliessen werden, weit hinausgeht.
Eine solche Einordnung ist aber nicht nur offenkundig sinnwidrig, sondern es gibt für sie in der gesamten EU-Rechtsordnung keine Rechtsgrundlage.
Die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF+-Verordnung) enthält keine eigene Legaldefinition des Begriffs „Gesundheitsdienstleistung“, sondern setzt diesen als bekannt und allgemeinverständlich voraus.
Es gibt in der EU-Rechtsordnung nur eine einzige Definition des Begriffs. Sie findet sich in
Warum ist eine Strafanzeige notwendig?
Die vorgeschlagene Strafanzeige ist das geeignetste, öffentlichkeitswirksamste, und risikoloseste Mittel, gegen das rechtswidrige Verhalten der Europäischen Kommission rechtlich vorzugehen.
Ein „politisches“ Vorgehen (beispielsweise durch Protestaktionen, Unterschriftensammlungen, u.dgl. scheint in der gegenwärtigen Situation unzureichend, da die Kommission durch ihr derzeitiges Verhalten in hinreichender Weise signalisiert, demokratische Anstandsregeln zu missachten und den Standpunkt der Schweigenden Mehrheit der Bürger, die die Tötung ungeborener Kinder nicht für ein „Recht“ halten schlicht zu ignorieren. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf zu verweisen, dass im Jahr 2014 die Lebensschutzinitiative „One of Us“ mehr als 1,7 Millionen Unterschriften für ein Anliegen gesammelt hat, dass der Abtreibungsinitiative „My Voice My Choice“ diametral entgegengesetzt war: es sollte durch eine Ethikklausel im EU-Haushaltsrecht ausgeschlossen werden, dass Mittel aus dem EU-Haushalt für Abtreibungen verwendet werden. „One of Us“ hat nicht nur sehr viel mehr Unterstützungserklärungen gesammelt als die Abtreibunginitiative (die trotz eines fünfmal grösseren Kampagnenbudgets und viel Unterstützung aus Politik und Presse nur 1,1 Millionen Unterschriften zustandegebracht hat), sondern ist bisher die erfolgreichste unter allen bisher stattgefundenen 130 Europäischen Bürgernitiativen!
Das Vorgehen der Kommission ist aber nicht nur politisch, sondern eben auch rechtlich fragwürdig, da es für die Finanzierung von Abtreibungen durch den ESF+ keine Rechtsgrundlage gibt.
Ene Nichtigkeitsklage gegen die Mitteilung der Kommission, in der dieses Vorgehen angekündigt wird, steht uns jedoch nicht offen. Einerseits ist sie bereits verfristet (sie wäre innerhalb von zwei Monaten einzubringen gewesen), andererseits scheint es für Lebensschutzbewegungen diesbezüglich auch an ener aktven Klagslegitimation zu mangeln (d.h. das Gericht würde ene solche Klage zurückweisen, weil die Kläger nur allgemein die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Kommission, aber keinen Eingriff in ihre egenen subjektiven Rechte behaupten. Ausserdem sind wir ja mit dem „Tenor“ der Mitteilung (= „keine Massnahmen zur Umsetzung der Abtreibungsinitiative“) durchaus einverstanden, nur eben nicht mit der Begründung (= „nicht notwendig, da de Finanzierung von Abtreibungen aus dem EU-Haushalt jetzt schon möglich ist“). Gegen die Begründung kann aber nicht gesondert geklagt werden, wenn man mit der Hauptaussage der Mitteilung einverstanden ist.
Als einzige Möglichkeit, gegen die Kommission wirkungsvoll vorzugehen, verbleibt daher die Strafanzeige.
Das Vorgehen der Kommission, fälschlich die Zulässigkeit der Verwendung von ESF+-Mitteln zur Finanzierung von Abtreibungen zu behaupten und die Mitgliedstaaten aufzurufen, entsprechende Anträge zu stellen (die man dann wohlwollend behandeln will) stellt im Verwirklichungsfall eine Zweckentfremdung von EU-Haushaltsmitteln dar. Auch wenn es aber nicht tatsächlich zu einer derartigen Verwendung von Geldern des ESF+ kommen sollte, stellt bereits die Mitteilung der Kommission eine Anstiftungshandlung dar, die strafbar ist.
Zuständig zur Behandlung der Anzeige sind alle Staatsanwaltschaften in der EU, insbesondere aber die Europäische Staatsanwaltschaft (European Puplic Prosecutor’s Office, EUPPO) in Luxemburg.
Tatverdächtig sind alle Personen, die an dem Aufruf mitgewirkt haben, also alle Mitglieder der Europäischen Kommission. Ein besonders dringender Tatverdacht besteht im Hinblick auf die Kommissare, die sich in besonderer Weise öffentlich exponiert haben (Hadja Lahbib, Roxana Mînzatu) und die Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen (da diese die Gesamtverantwortung trägt).