Beratungsschein per Telefon? Eine Schnapsidee aus dem Familienministerium
Die Pro Choice Aktivisten in Deutschland nutzen die Coronakrise für ihre Zwecke – sie forderten unter anderem ein Aussetzen der Pflichtberatung. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vertritt nun die Auffassung, das Schwangerschaftskonfliktgesetz biete „Spielraum dafür, dass Schwangerschaftskonfliktberatung z. B. online und per Telefon durchgeführt und die Beratungsbescheinigung zur Fristwahrung per Email oder Post ohne persönliches Erscheinen der Schwangeren versendet werden kann.“
Damit führt sie diese Beratung ad absurdum. Der Gesetzgeber hat diese Beratung nicht verpflichtend gemacht, damit Frauen sich vor ihrer Abtreibung noch einen Schein besorgen und bei einer Beratungsstelle vorbei schauen müssen, sondern um dafür zu sorgen, dass irgendjemand versucht, dem ungeborenen Kind eine Chance zu geben und so dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens nachzukommen.
Zu den Fakten: für die Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5 und 6 haben die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen (§ 8 SchKG). Warum? Weil Schwangere diese Beratungsstellen persönlich aufsuchen können sollen und müssen. Wenn eine solche Beratung auch online oder per Telefon erfolgen könnte, wäre die Forderung nach einem Angbot in Wohnortnähe ja gar nicht notwendig. Es ist somit auszuschließen, dass der Gesetzgeber eine andere als eben diese persönliche Beratung für rechtmäßig hält.
Diese persönliche Beratung ist auch deswegen notwendig, weil nur so sicher gestellt werden kann, dass das Gespräch auch tatsächlich von der betroffenen Frau selbst geführt wird. Wie kann, wenn der Beratungsschein anschließend per Post oder online versandt wird, sicher gestellt werden, dass die Person, die telefonisch beraten wurde, identisch ist mit der Frau, deren Name auf dem Beratungsschein steht? DEm Missbrauch ist hier Tür und Tor geöffnet. Gerade die Frauen, die massiv von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt werden, geraten so in zusätzliche Schwierigkeiten. Für sie ist die Pflichtberatung ein letzter Rettungsversuch, die letzte Möglichkeit jemanden zu finden, der sich gemeinsam mit ihnen für das Leben des Kindes einsetzt. Diese Möglichkeit wird nun unterminiert: der Schein kann einfach von jemand anderem besorgt und der Schwangeren vorgelegt werden.
Es entsteht der Eindruck, dass auch die Familienministerin die Beratung der Frauen in Not als lästige Formalie betrachtet, die es nun in diesen Zeiten zu erleichtern gilt. Und warum sollte etwas, was in Zeiten der Pandemie funktioniert hat, nachher wieder geändert werden? Es ist zu befürchten, dass es bei der Aufweichung der Beratungspflicht in dieser Form bleibt. Und damit eine weitere Barriere, die das ungeborene Kind in Deutschland schützt, geschliffen wird.