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Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch – Kaminski: Papier zeugt von krasser Uninformiertheit

Pressemitteilungen, Seelsorge

Zu dem in dieser Woche von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) veröffentlichten Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ erklären der Vorsitzende der „Seelsorge für das Leben“, Bischof em. Heinz Josef Algermissen, und die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e. V., Cornelia Kaminski, in einer gemeinsamen Pressemitteilung:

Bischof em. Heinz Josef Algermissen: „Das Positionspapier der kfd mag Vieles, ja, sogar gut gemeint sein. Nur katholisch ist es nicht. Dass ein katholischer Verband allen Ernstes die Forderung erhebt, dass vorgeburtliche Kindstötungen ,auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen‘ (vgl. Seite 8, Zeile 247f), ist völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich. Gleiches gilt für die Forderung der Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Krankenkassen (vgl. Seite 8, Zeile 252f).

Die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Kindes im Mutterleib stellt keine Gesundheitsleistung dar. Auch eine ungewollte Schwangerschaft ist keine Krankheit. Die Kosten für eine vorgeburtliche Kindstötung der Solidargemeinschaft der Versicherten aufladen zu wollen, verharmlost und relativiert das Tötungsverbot.

Maßgebliche Autoritäten für katholische Verbände sind nicht einzelne Theologinnen und Theologen, sondern das Lehramt der katholischen Kirche. Die Lehre der katholischen Kirche zu Abtreibungen ist auch der kfd bekannt (vgl. Seite 3, Zeile 73ff). Es ist zwar richtig, wenn in dem Positionspapier darauf verwiesen wird, dass die katholische Kirche dem Gewissen des Einzelnen eine sehr hohe Bedeutung beimisst. Wie das Positionspapier jedoch selbst festhält, bedarf jedes Gewissen „der Bildung und Orientierung an objektiven sittlichen Normen“ (vgl. Seite 3, Zeile 89).

Es wäre falsch, daraus den Schluss zu ziehen, eine Entscheidung für die Durchführung einer Abtreibung ließe sich mit der Berufung auf das eigene Gewissen rechtfertigen. Das ist nicht der Fall. Wo das Gewissen einen solchen Rat erteilte, würde dadurch lediglich offenbar, dass das betreffende Gewissen nicht in hinreichender Weise gebildet wurde. Ein in rechter Weise gebildetes Gewissen wird die Lehre der katholischen Kirche sowohl in dieser als auch in anderen Fragen als verbindlich und persönlich verpflichtend betrachten.

Just in dieser Woche erklärte Papst Leo XIV. bei seiner Begegnung mit den Mitgliedern des spanischen Parlaments in Madrid: ,Jedes menschliche Leben muss von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden. Wenn diese Gewissheit verblasst, sind die Schwächsten die ersten Opfer, und das Gesetz verliert seine tiefste Bedeutung: jedem Menschen zu dienen und ihn zu schützen. Deshalb zeigt sich die moralische Größe einer Nation vor allem in ihrer Fähigkeit, jene Leben zu begleiten, zu schützen und zu lieben, die sich in einer besonders fragilen Lage befinden.‘ Ein katholischer Verband, der sich davon distanzierte, distanziert sich von der Kirche als mystischem Leib Christi und damit von Christus selbst.“

Cornelia Kaminski: „Das von der kfd vorgelegte Positionspapier zeugt an zahlreichen Stellen von einer derart krassen Uninformiertheit, dass man nur zu gerne wüsste, wer zu seinen Verfassern zählt. So firmiert die 2015 aus der Rezeptpflicht entlassene ,Pille danach‘ (vgl. Seite 5, Zeile 158f) keineswegs unter den klassischen Kontrazeptiva. Rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen, kann sie diesen und damit eine Befruchtung verhindern. In allen übrigen Fällen entfaltet die ,Pille danach‘ jedoch eine frühabtreibende Wirkung.

Falsch ist auch die Behauptung, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehe in einem ,Spannungsverhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau‘ (vgl. Seite 7, Zeile 206f). Mit Ausnahme von Vergewaltigungen sind auch ungeplante Schwangerschaften Folge selbstbestimmten Handelns. Jeder aufgeklärte Mensch weiß heute längst, dass Kontrazeptiva Schwangerschaften nicht zu einhundert Prozent verhindern (Pearl-Index) und daher die Zeugung eines Kindes auch dann als Möglichkeit verbleibt, wenn sie verhindert werden soll. Wer meint, dies ignorieren zu können, handelt gerade nicht selbstbestimmt.

Eine Liste mit Praxen und Krankenhäusern, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, gibt es längst: Sie muss daher auch nicht erst ,zugänglich gemacht werden‘ (vgl. Seite 7, Zeile 224ff). Auch nicht durch ,staatliche Stellen‘ (vgl. ebenda). Sie findet sich nämlich sowohl auf dem Internetportal der Bundesärztekammer als auch auf dem des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wer die im Positionspapier erwähnte ELSA-Studie (vgl. S. 6, Zeile 176) gelesen hat und nicht bloß vom ,Hörensagen‘ kennt, der weiß auch: Es gibt keinen Versorgungsengpass. Die Auswertung der ELSA-Studie zeigt vielmehr, dass 91 Prozent der befragten Frauen die Erreichbarkeit der Einrichtungen als eher gut oder sehr gut bewerteten. 90 Prozent der befragten Ärzte führten weniger als einen Schwangerschaftsabbruch pro Tag durch. Von einer ,Versorgungslücke‘, die ,dringend geschlossen‘ werden müsse, kann also keine Rede sein. (vgl. Seite 7, Zeile 234ff). Nahezu abenteuerlich mutet die Behauptung an, die angebliche Versorgungslücke führe zu einer Gefährdung des Lebens der Mutter auch bei gewollten Schwangerschaften (vgl. ebenda).

Völlig absurd sind die Behauptungen, die das Positionspapier über die deutsche Lebensrechtsbewegung aufstellt. Sprache und Tonalität lassen nicht nur jede Geschwisterlichkeit vermissen, sondern atmen genau die Aggressivität, die der Lebensrechtsbewegung unterstellt wird. Belege zu den erhobenen Vorwürfen – etwa Belästigung von Frauen vor Abtreibungseinrichtungen – fehlen vollständig, was kaum erstaunen kann. Auch hier hätte ein Blick in die ELSA-Studie für Aufklärung sorgen können: Dort gaben 1,3 Prozent der befragten Frauen  an, eine Belästigung erfahren zu haben. Auch ein Blick auf die Webseiten führender Lebensrechtsorganisationen, Gespräche mit ihren Vertretern oder ein Besuch bei einer ihrer zahlreichen Veranstaltungen – Kongresse, Fachtagungen, Informationsstände –  hätte für Klarheit sorgen können. Stattdessen entschied sich die kfd für die verbale Verleumdung von Lebensrechtlern.“

Die „Seelsorge für das Leben“ vernetzt und informiert Seelsorger, die sich in ihrem Dienst für den Schutz des Lebens in allen Phasen einsetzen. Sie richtet sich an Priester, Pfarrerinnen und Pfarrer, Ordensleute, Krankenhausseelsorger, Sterbebegleiter und Pädagogen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist eine überkonfessionelle, parteiunabhängige Bürgerinitiative mit bundesweit rund 11.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht und setzt sich seit 1977 in Öffentlichkeit, Politik und durch konkrete Hilfe für Schwangere in Not für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Telefon: 0821/512031

11. Juni 2026
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