Brief an Ralph Brinkhaus zur Förderung des Kongresses 150 Jahre § 218 durch das Familienministerium
Wir dokumentieren hier den Brief, den die Vorsitzende der ALfA an Ralph Brinkhaus aus Protest gegen die Förderung dieses Kongresses durch das Familienministerium geschrieben hat. Eine Antwort gab’s nicht.
Ralph Brinkhaus MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin 5.8.2021
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
Das derzeit durch die Bundesjustizministerien Christiane Lambrecht geführte Bundesfamilienministerium fördert den Fachkongress der Humboldt-Universität Berlin „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“, der vom 27. Bis 28, April als Online-Kongress stattfinden wird. Die Einladung hierzu mit dem Programm füge ich bei.
Das derzeit durch die Bundesjustizministerien Christiane Lambrecht geführte Bundesfamilienministerium fördert den Fachkongress der Humboldt-Universität Berlin „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“, der vom 27. Bis 28, April als Online-Kongress stattfinden wird.
Von einem Kongress, der von einer so renommierten Universität wie der Humboldt-Universität durchgeführt wird, darf man ein wissenschaftliches Niveau erwarten, zumindest jedoch aber eine Zusammensetzung des Programms, das von einem gewissen Interesse an Diskurs und Beleuchtung unterschiedlicher Perspektiven ausgeht.
Das Gegenteil ist bei diesem Kongress der Fall. Bereits die Planung des Kongresses lag in Händen von Lobbygruppen, die sich eine umfangreiche Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland auf die Fahnen geschrieben haben. Dazu zählt neben dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung auch die Gruppierung „Doctors for Choice Germany“. Unter den Referenten ist niemand vertreten, der die Stimme für das ungeborene Leben erheben würde; der einzige Vortrag, von dem laut Thema eine solche Thematisierung zu erwarten wäre, wird von einer Journalistin gehalten, die sich ausschließlich mit der Problematik der gezielten vorgeburtlichen Tötung von Menschen mit Behinderungen nach entsprechender Diagnose befasst hat und weit davon entfernt ist, ein prinzipielles Lebensrecht solcher sowie anderer vorgeburtlicher Menschen anzuerkennen.
Ein weiterer Workshop befasst sich mit der Lebensschutzbewegung, zu der wir uns auch zählen, und gibt an, deren Kulturkampf, Ideologie und „Radikalität“ beleuchten zu wollen. Wäre es nicht sinnvoll, einmal mit Vertretern dieser Bewegung zu reden? Wäre es nicht im Sinne der gesellschaftlichen Bildung, in einem offenen Diskurs – beispielsweise im Rahmen einer Podiumsdiskussion – Argumente und Positionen auszutauschen? Die von der Referentin aufgestellten Behauptungen sind uns aus anderen Vorträgen bereits bestens bekannt und entbehren jeder Grundlage. Von einem wissenschaftlichen Kongress darf doch erwartet werden, dass die Vortragenden wenigstens versuchen, faktenbasiert zu berichten – davon kann kaum ausgegangen werden.
Gleiches gilt für andere Vortragsthemen, zu denen eine vermeintliche „Stigmatisierung“ von Frauen nach Abtreibung und deren „Kriminalisierung“ gehört – beides kaum belegbare Thesen, angesichts der hohen Gesamtzahl an Abtreibungen in Deutschland und des Umstands, dass strafrechtlich der § 218 ohnehin kaum noch eine Rolle spielt. Beides jedoch Begriffe, mit denen das Narrativ von der Entrechtung der Frau und Einschränkung ihrer Selbstbestimmung genährt werden.
Es ist in hohem Maße bedauerlich, dass die CDU es versäumt hat, in ihrem Wahlprogramm Fragen des Lebensrechts zu thematisieren und sich entsprechend zu positionieren. Eine Distanzierung sowie ein Protest gegen die Förderung dieses Kongresses aus Bundesmitteln wären ein dringend notwendiges Zeichen, dass den Christdemokraten das Lebensrecht nicht total egal ist.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA