»Hilfe« – ein gefährliches Wort
Seit der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärte, ist »Hilfe« in Österreich zu einem gefährlichen Wort avanciert.
Ähnliches droht demnächst auch in Deutschland. »LebensForum« bat daher die österreichische Nationalrätin Dr. Gudrun Kugler (ÖVP), die für ihre Partei an den Verhandlungen beteiligt war, um eine Einschätzung des in Österreich beschlossenen Gesetzes sowie um Einblick darin, wovon sich die Regierungsparteien bei dessen Erarbeitung haben leiten lassen. Hier ihr Bericht.
Im Dezember 2020 erklärte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig und hob es auf. Ich halte dies für falsch und höchst problematisch.
Von MMag. Dr. Gudrun Kugler, Abgeordnete zum Nationalrat
Menschen geraten vermehrt unter Druck, sich für den herbeigeführten Tod zu entscheiden, weil sie sich als Belastung für ihre Familie, ihr Umfeld und die Gesellschaft empfinden. In einer
Kosten-Nutzen-Rechnung wird so aus einem Recht schnell die »Pflicht«, nicht zur Last zu fallen. Wir brauchen Prävention statt Ermutigung zum »Freitod« – alles andere ist ein Schlag ins Gesicht der Suizidpräventionsarbeit.
Sterbewünsche betroffener Menschen verwandeln sich bisweilen in Lebenswünsche, sobald Schmerzen beseitigt werden und Menschen Zuwendung und menschliche Wärme erleben. Eine Selbsttötung ist immer tragisch – es braucht deshalb keine Assistenz zur Selbsttötung, sondern Assistenz zum Leben!
10.000 aller über 55-jährigen Niederländer geben den Wunsch an, ihr Leben eventuell frühzeitig beenden zu wollen – auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden.