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Am 18. Dezember hat das Europäische Parlament die Resolution zur Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ angenommen – auch mit Stimmen von der EVP Fraktion, darunter eine aus Deutschland und mehreren Enthaltungen seitens deutscher EVP Abgeordneter. Warum diesen Politikern weder die deutsche Rechtslage, noch die Tatsache, dass 95 % der CDU Mitglieder Lebensrecht für eine wichtige Aufgabe ihrer Partei halten, bei der Abstimmung im Europaparlament in den Sinn gekommen ist, bleibt ihr Geheimnis.
Dieser Beschluss des Europäischen Parlaments zur Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ markiert eine Wende in der EU‑Politik: Abtreibung wird politisch noch deutlicher als „europäischer Wert“ inszeniert – das ungeborene Kind bleibt dagegen weitgehend unsichtbar. Für den Lebensschutz ist das ein doppeltes Alarmzeichen: inhaltlich, weil Abtreibung als grenzüberschreitende „Dienstleistung“ gefördert werden soll, und strukturell, weil die EU damit Kompetenzen an sich zieht, die bislang bei den Mitgliedstaaten lagen.
In der Plenardebatte zeigte sich, wie stark der Diskurs polarisiert ist. Vertreterinnen der Initiative zeichneten ein Bild, in dem nationale Schutzregelungen fast ausschließlich als Gefahr für Frauen dargestellt wurden – von Frauen, die „wie Kriminelle“ behandelt würden, bis zur Behauptung, wer Abtreibung einschränke, „gefährde das Leben von Frauen“. Beides ist nachweislich falsch. Die moralische Linie verlief dabei immer schärfer entlang der Parole: Wer die EBI kritisiert, steht angeblich gegen Frauenrechte.
Gerade an dieser Stelle wurde jedoch auch sichtbar, was im Zentrum der Initiative nicht vorkommt: das ungeborene Kind. Nachfragen konservativer Abgeordneter, ob das Kind im Mutterleib Träger von Menschenwürde und Rechten sei, wurden eher abgebügelt als beantwortet – mit dem Verweis, „die Wissenschaft“ habe Fragen des Lebensbeginns schon geklärt und rechtliche Fristen seien ausreichend. Fakt ist: Die Wissenschaft hat festgestellt, dass das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, und rechtliche Fristen ignorieren diese Wahrheit. Eine Politik, die das ungeborene Kind ausschließlich als Problem im Körper der Mutter betrachtet, verliert vollständig aus dem Blick, dass es hier um zwei verletzliche Menschen geht, nicht um einen.
Hinzu kommt die europarechtliche Dimension: Die EBI fordert de facto einen Mechanismus, mit dem teilnehmende Staaten Abtreibungen für Frauen aus anderen Ländern finanzieren und abrechnen können. Damit wird ein – bislang national geregelter – Konfliktbereich in die Logik eines EU‑Haushaltsinstruments überführt, flankiert von der politischen Erwartung, dass „europäische Solidarität“ auch bedeutet, restriktivere Schutzkonzepte indirekt zu unterlaufen. Aus Sicht der Subsidiarität ist das ein Paradigmenwechsel: Nicht mehr die Nähe zum Menschen vor Ort, sondern die politische Mehrheit auf europäischer Ebene soll künftig in bioethischen Fragen den Takt vorgeben.
Für den Lebensschutz bedeutet das alles: Die Auseinandersetzung verlagert sich noch stärker nach Brüssel und Straßburg. Wer sich für Mutter und Kind einsetzt, wird sich künftig nicht nur national, sondern auch gegenüber einer EU‑Ebene positionieren müssen, die vorgeburtliche Kindstötungen zunehmend mit Begriffen wie „Werte“, „Demokratie“ und „Grundrechte“ verknüpft. Der Beschluss zur EBI „My Voice, My Choice“ ist damit kein Endpunkt, sondern der Auftakt zu einer noch intensiveren Auseinandersetzung darüber, welches Menschenbild Europa politisch tragen soll.
Gebetsmühlenartig wiederholen die Verfasser der ELSA-Studie bei jeder Gelegenheit, es gäbe einen Mangel an Möglichkeiten, sein ungeborenes Kind abzutreiben. Wie wenig das stimmt, analysiert unser Podcast.
Mit blumigen Slogans wird der Welt verkündet, es gäbe niemand Uneigennützigeren als eine Frau, die ihren Körper für 9 Monate anderen Menschen zur Verfügung stellt, um diesen ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Was aber bedetutet das tatsächlich für diese Frauen? Was sind die gesundheitlichen Risiken, was motiviert sie, welche Industrie steckt dahinter? In einem Podcast Special erläutern wir dazu die Hintergründe. #leihmutterschaft #leihmutter #menschenrechte
Die ELSA-Studie hält einer Analyse nicht stand: Zu unwissenschaftlich wurde gearbeitet, zu widersprüchlich sind Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Der Podcast gibt Einblicke und Hintergrundinformationen.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Analyse der ELSA Studie zeigen diese Grafiken.
1: Die Kurven zeigen die Entwicklung der Abtreibungszahlen (blau) im Vergleich zur Entwicklung der Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter. Fazit: Es gibt immer mehr Abtreibungen pro Frau, die schwanger werden kann in Deutschland.
2 : Es gibt nur etwa halb soviele Kreissäle wie Meldestellen zur Abtreibung in Deutschland – aber fast sechsmal soviele Geburten wie Abtreibungen. Die Grafik vergleicht das Verhältnis von Geburten zu Kreissälen mit dem Verhältnis von Abtreibungen zu Abtreibungseinrichtungen.
3: Das große Missverhältnis wird noch deutlicher, wenn man die Geburtenzahlen pro Tag bzw. pro Kreissaal vergleicht mit den Abtreibungen pro Tag bzw. pro Abtreibungseinrichtung (Meldestelle zur Abtreibung).
4: Schuldgefühle nach Abtreibung kommen nicht auf Grund von gesellschaftlichen Vorwürfen zustande: Die überwiegende Mehrheit der Frauen erlebt keine Stigmatisierung, fühlt sich aber dennoch nach Abtreibung schuldig. Die Grafik vergleicht Gefühle nach Geburt und Abtreibung.
5: Die Grafik zeigt, wie hoch die Drop-Out Quote bei der ELSA Studie war – sowohl bei den befragten Ärzten als auch bei den befragten Frauen waren sie so hoch, dass eigentlich keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse daraus gezogen werden können.
6: Frauen leiden nach Abtreibungen, besonders nach medikamentöser Abtreibung: Mifegyne verursacht bei über 96 % von ihnen große Beschwerden. Auch 90 % der Frauen nach chirurgischer Abtreibung klagen über Beschwerden.
7: Wesentlich höhere Komplikationsrate bei medikamentöser Abtreibungen – zu diesem Schluss kommen Forscher des Lozier Instituts.
Als Bundesverfassungsrichterin ist Frauke Brosius-Gersdorf vorerst gescheitert. Was aber bleibt, sind ihre Stellungnahmen zum Status des ungeborenen Kindes: Sie spricht ihm volles Lebensrecht und volle Menschenwürde ab – auf Grundlage unserer Verfassung. Und diese Argumentation wird weiterhin Einlfuss haben: Auf die Ausbildung der Juristen, auf Rechtsdebatten und damit wohl auch auf die Politik. Es ist also wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Die logischen Fehlschlüsse und Falschannahmen, die ihrer Argumentation zu Grunde liegen, analysiert Hubert Hecker in seinem lesenswerten Essay. Sie finden ihn hier.
Stefan Rehder und Cornelia Kaminski analysieren die „Kampagane“ zur Causa Brosius-Gersdorf und stellen sich den Fragen der Zuhörer in dieser Episode von Life Talks.
Der Berliner Journalist Ralf Schuler hat die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, um eine Einschätzung des Koalitionsgesprächs gebeten. Wir verlinken hier das Video zu diesem interessanten Gespräch.
Mit großer Selbstverständlichkeit scheinen Verfechter eines „Rechts auf Abtreibung“ davon auszugehen, dass ein entsprechendes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte. Für das JuraForum der Universität Münster ist Cornelia Kaminski der Frage nachgegangen, woher diese Überzeugung kommt – und ob sie Bestand hat.
Die Meldungen zu den Risiken und Nebenwirkungen der Abtreibungspille, die aus den USA bekannt geworden sind, sind alarmierend – vor allem vor dem Hintergrund, dass offensichtlich dieses Mittel ursächlich ist für die Steigerung der Abtreibungszahlen.
Eine Analyse des amerikanischen Charlotte Lozier Institutes stellt fest, dass der Anstieg der Abtreibungen mit der zunehmenden Konzentration
von Planned Parenthood auf Abtreibung und dem erweiterten Einsatz von Abtreibungsmedikamenten zusammenfällt.
Ein neuer, einem Peer-Review Verfahren unterzogener wissenschaftlicher Beitrag des Charlotte Lozier Institute (CLI) beleuchtet die Faktoren, die hinter dem Anstieg der Abtreibungen in den USA um 20 % zwischen 2017 und 2023 stehen und damit einen 30-jährigen Rückgang umkehren. Der Artikel hebt Trends hervor, die darauf hindeuten, dass der verstärkte Fokus von Planned Parenthood auf Abtreibung und die zunehmende Abhängigkeit von Abtreibungsmedikamenten die Abtreibungsrate in den USA angetrieben und zu diesem starken Aufwärtstrend beigetragen haben.
Planned Parenthood, das jährlich über 2 Milliarden Dollar einnimmt, gibt der Abtreibung den Vorrang vor Gesundheitsdiensten wie Krebsvorsorgeuntersuchungen und Schwangerenbetreuung. Stattdessen werden die Ressourcen in die politische Lobbyarbeit gesteckt. Der politische Arm von Planned Parenthood gab allein im Wahljahr 2024 70 Millionen Dollar für die Förderung der Abtreibung aus.
Die wichtigsten Ergebnisse:
Abtreibung als Hauptgeschäftszweig: Im Jahr 2023 führte Planned Parenthood fast 4 von 10 Abtreibungen in den USA durch, ein dramatischer Anstieg gegenüber seinem Marktanteil von 14 % im Jahr 1999. Während im gleichen Zeitraum die Zahl der Abtreibungen in anderen Zentren um 44 % zurückging, stiegen die Abtreibungen von Planned Parenthood um 120 %. Die Graphik zeigt die Gesamtzahl der Abtreibungen (Total Abortions), die von Planned Parenthood durchgeführten Abtreibungen, die Abtreibungszahlen anderer Anbieter, den prozentualen Anteil von Planned Parenthood an der Gesamtzahl der Abtreibungen (PPFA %) sowie die Anzahl der Abtreibungen mittels Mifegyne (Handelsname USA: Mifeprex).
Gelockerte Zugangsmöglichkeiten zur chemischen Abtreibung: Der starke Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche seit 2018 geht damit einher, dass die FDA die Sicherheitsvorkehrungen für das chemische Abtreibungsmittel Mifepriston geschwächt hat, indem sie das Mittel zunächst für den späteren Einsatz in der Schwangerschaft genehmigte und dann den Zugang hierzu ohne persönliche Tests oder ärztliche Aufsicht ermöglichte.
Kritische Vorgehensweise: Die Abtreibungsindustrie nutzt reale Umstände aus, wie z. B. die Bezeichnung der Abtreibung als „wesentliche Gesundheitsversorgung“ während der COVID-19 Pandemie, um den Zugang zu Abtreibungen vollumfänglich zu ermöglichen. Gleichzeitig erhebt sie Klage gegen alle Maßnahmen, die die persönliche Anwesenheit bei der Vergabe der Abtreibungspille erfordern.
Quelle: https://fortuneonline.org/articles/inducing-demand-for-abortion-in-the-absence-of-medical-necessity-planned-parenthood-and-abortion-drugs.html
Im Artikel schildert unsere Autorin Maria Witzel, wie es zur Notfallzulassung der Impfstoffe kam. Mittlerweie sind einige der häufigsten Nebenwirkungen der Corona-Impfung mittlerweile bekannt, für eine entsprechende Studie wurden Daten von über 99 Millionen Geimpften aus acht Ländern ausgewertet: Dänemark, Finnland, Frankreich, Schottland, Argentinien, Australien (New South Wales und Victoria), Kanada (British Columbia und Ontario) und Neuseeland. Sie fokussierten sich dabei auf Comirnaty (BNT162b2) von Biontech/Pfizer, Spikevax (mRNA-1273 ) von Moderna und Vaxzevria (ChAdOx1) von Oxford/Astrazeneca und untersuchten 13 vordefinierte mögliche Folgeerkrankungen durch die Corona-Impfungen. Bobachtet wurde ein Risiko-Intervall von null bis 42 Tage nach Impfung, um festzustellen, ob hier bestimmte „unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse“ (Adverse Events of Special Interest, AESI) auftraten. Was das für Ereignisse sind, wurde 2020 von der Initiative „Safety Platform for Emergency vaccines“ formuliert. Es handelt sich um neurologische Beschwerden (Guillain-Barré-Syndrom ( Muskelschwäche), transversale Myelitis (Entzündung des Rückenmarks), Gesichtslähmung, akute disseminierte Enzephalomyelitis, (Gehirnentzündung), Krampfanfälle und Fieberkrämpfe. Zudem wurden hämatologische Beschwerden analysiert (zerebrale Venensinusthrombose, splanchnische Venenthrombose, Lungenembolie, Thrombosen an ungewöhnlichen Stellen, Thrombozytopenie (niedrige Thrombozytenwerte) und Immunthrombozytopenie (Bildung von Antikörpern gegen Blutplättchen) und Herz-Kreislauf-Beschwerden wie Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und Perikarditis (Herzbeutelentzündung).
Um festzustellen, ob es mehr Impfnebenwirkungen gibt als erwartet, wandten die Forscher das Prinzip der „Observed versus Expected“-Analyse (OE-Ratio) an. Sie verglichen also die erwartete Häufigkeit einer Erkrankung in der Zielpopulation (Personen ohne Impfung) mit den tatsächlich gemeldeten Inzidenzen (mit Impfung) innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. Wenn der Wert über 1,5 liegt, gilt dies als „statistisch signifikantes Sicherheitssignal“.
Als Betroffene galten in der Studie frisch Geimpfte, die innerhalb von 42 Tagen stationär in einer Klinik oder stationär oder ambulant in einer Notaufnahme behandelt worden waren. Patienten, bei denen erst später Nebenwirkungen auftraten, oder die sich bei ihrem Hausarzt meldeten, wurden nicht in die Studie aufgenommen. „Adverse Events“, Nebenwirkungen also, die möglicherweise von den Impfungen hervorgerufen wurden, aber nicht zu den fordefinierten Ereignissen zählten, wurden nicht berücksichtigt. Somit ist möglicherweise von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen.
Es gab ein statistisch signifikatnes Sicherheitssignal nach Astrazeneca-Impfung bei Guillain-Barré-Syndrom (2,49), akuter disseminierten Enzephalomyelitis (2,23) und transversaler Myelitis (1,91). Das bedeutet, das z.B. ca. 2,5 Mal öfter als erwartet Menschen am Guillain-Barré-Syndrom erkrankten. Auch der Moderna-Impfstoff führte zu deutlich mehr Fällen neurologischer Erkrankungen, z.B. akuter disseminierten Enzephalomyelitis/ Gehirnentzündung (3,78) und transversale Myelitis (1,50). Bei den hämatologischen Beschwerden geriet vor allem Astrazeneca früh in die Schlagzeilen. Auch auf Grund der Häufung von zerebralen Venensinusthrombosen (mehr als dreimal öfter als erwartet) wurde der Impfstoff schließlich vom Markt genommen.Insbesondere bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech/ Pfizer und Moderna) wurden teils besorgniserregend viele Fälle von Herz-Kreislauferkrankungen (Myokarditis, also Herzmuskelentzündung) festgestellt. Die höchsten Werte wurden dabei nach der ersten und zweiten Dosis Moderna (3,48 bzw. 6,10) beobachtet. Auch bei Perikarditis, also Herzbeutelentzündung, gab es teils deutlich mehr Erkrankungen. Besonders besorgniserregend ist hier die dritte Dosis Astrazeneca, bei der es fast siebenmal so häufig wie erwartet zu einer solchen Erkrankung kam.
Prof. Paul Cullen über die Corona-Pandemie, fehlende Aufarbeitung, Impfnebenwirkungen, erhöhte Fehlgeburtsraten und die beobachtete Übersterblichkeit
Im Dezember 2020 erläuterte Prof. Cullen im Podcast LifeTalks, wie Impfstoffe entwickelt werden, warum das seine Zeit braucht und warum er bei den mRNA Impfstoffen zu Vorsicht rät.
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Kaum jemand wird vergessen haben, welche Rolle das Robert-Koch-Institut in den Jahren der Pandemie gespielt hat. Die täglichen Pressekonferenzen von Lothar Wieler und Christian Drosten, die unheilvollen Statistiken in den Nachrichtensendungen, die zu weiteren Hausarresten, Ausgangssperren und Schulschließungen führten, die die Ausgrenzung von ungeimpften Personen aus dem öffentlichen Leben oder aber auch das Ende ihrer Karriere bedeuteten sind in guter Erinnerung. Weniger medial wirksam wurden die Enthüllungen inszeniert, die die Veröffentlichung der RKI Protokolle bedeuteten.
Es ist mutigen und integren Mitarbeitern des RKI ebenso zu verdanken wie hartnäckigen Journalisten, die die Freigabe der Protokolle erstritten haben. Diese waren zunächst nur in erheblich geschwärzter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden – bis eben ein Mitarbeiter des RKI diese völlig ungeschwärzt an die Presse durchgestohen hat.
In einer Pressekonferenz vom letzten Jahr, die es in sich hat, stellen die Journalisten Aya Vealzquez und Bastian Barucker sowie Prof. Homburg erste Erkenntnisse aus der Sichtung des Materials vor.
Prof. Homburg zitierte aus den Protokollen, die deutlich machen, dass das RKI versuchte, sich gegen ministerielle Weisungen im Bezug auf fachwissenschaftliche Dokumente – nicht politische Empfehlungen! – juristisch zu wehren („Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit rechtlich geprüft.“) Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung das RKI dazu missbrauchte, die Durchsetzung von Coronamaßnahmen in der Gesellschaft zu erreichen, statt Maßnahmen auf Grund der Empfehlungen des RKI zu verhängen.
Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, stellte DAFOH – Doctors against forced organ harvesting – in Den Haag seinen Bericht über Organraub in China vor. Die Pressekonferenz wurde von Epoch Times übertragen, die auch berichteten. Anwesend waren unter anderem Zeuginnen aus China – eine ehemalige Gefängnisinsassin, Studentinnen, die Erschreckendes über die Situation in ihrem Land zu berichten wussten.
Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, war eigens nach Den Haag gereist um sich vor Ort zu informieren. Wie die Zeuginnen berichteten, sind vom Organraub nicht nur Falun Gong Praktizierende, sondern auch Tibeter, Christen und Uiguren betroffen, und zusehends vor allem junge Menschen, sogar Kinder.
In Deutschland bereitet eine Gruppe von Abgeordneten derzeit eine Änderung des Organspendeverfahrens vor. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Organspende nicht mehr von der aktiven Zustimmung des Betroffenen abhängig zu machen, sondern davon, ob er ihr nicht widersprochen hat – die sogenannte Widerspruchslösung. Was davon zu halten ist, haben wir in einem Podcast ausführlich mit Rainer Beckmann, Jurist und Autor, besprochen: Mein Körper, meine Organe- was von der Widerspruchslösung zu halten ist.
Seit Roe v. Wade Geschichte ist, ist es wieder jedem Bundestaat überlassen, darüber zu entscheiden wie Abtreibungen geregelt werden sollen. Als dieses Urteil fiel, haben wir einen der führenden Lebensrechtler in den USA für Life Talks interviewt – Sean Carney, den Gründer von 40DaysForLife und bekannt aus dem Film Unplanned als derjenige, der vor Abby Johnsons Abtreibungsklinik die Gebete organisierte. Es lohnt sich, diesen Podcast noch einmal nachzuhören. Amerika nach Roe v Wade- wie geht es weiter.
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