PRESSEMITTEILUNG der ALfA e.V. vom 15.10.2019: An Zynismus kaum zu überbieten – Abtreibungsarzt klagt Ausfallhonorar ein
An Zynismus kaum zu überbieten: Abtreibungsarzt klagt Ausfallhonorar ein
Zum Urteil des Passauer Landgerichts, das einem Abtreibungsarzt ein Ausfallhonorar für eine Abtreibung zugesprochen hat, die die Mutter des Kindes kurzfristig absagte, nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., wie folgt Stellung:
Fulda (ALfA). Über Nacht hatte sich die junge Mutter anders entschieden: Sie wollte ihr Baby leben lassen. Im Sommer kam es zur Welt. Ein glückliches Ende für ein Lebensdrama, das sich jährlich hunderttausendfach in Deutschland abspielt. In diesem Fall aber hatte die Entscheidung der Mutter für ihr Kind ein juristisches Nachspiel. Der Abtreibungsarzt verklagte sie auf Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 500 Euro für die nicht erfolgte Abtreibung.
Es kommt immer wieder vor, dass Patienten einen OP Termin absagen. Einer der häufigsten Gründe ist Angst: Hier hat dann das im Vorfeld stattgefundene Aufklärungsgespräch möglicherweise die Ängste nicht genügend berücksichtigt und eine unzureichende Darlegung von Für und Wider einer OP zu einer begründeten Entscheidung geführt. Patienten, die sich gedrängt oder ungenügend aufgeklärt fühlen, sind naturgemäß auch eher bereit, OPs abzusagen.
Im Fall des Passauer Abtreibungsarztes stellt sich demnach ebenfalls die Frage, ob hier tatsächlich über alle Folgen und Konsequenzen einer Abtreibung sorgfältig aufgeklärt wurde. Sollte die junge Frau vielleicht erst kurz vorher und aus anderer Quelle erfahren haben, was eine Abtreibung tatsächlich bedeutet – nämlich nicht das Absaugen von Schwangerschaftsgewebe, sondern die Tötung ihres ungeborenen Kindes?
Der Richter gab dem Ansinnen des Abtreibungsarztes dennoch insofern nach, als dass er die junge Frau zur Zahlung von 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilte und ihr auferlegte, einen Teil der Gerichtskosten zu tragen. Diese 200 Euro hielt der klagende Arzt für eine zu geringe Summe.
Ihm sei es nicht primär um das Geld gegangen, so ließ der Arzt verlauten. Das ist ohne Frage richtig. Ein Abtreibungsarzt wird nicht dadurch ärmer, dass er eine Abtreibung weniger vornimmt – und sicher nicht in Niederbayern, wo, wie es heißt, nur noch ein einziger, bereits über siebzigjähriger Arzt Abtreibungen vornimmt. Eine Abtreibung hat in der Denkweise des klagenden Arztes vielmehr wie jede andere Dienstleistung behandelt zu werden: Wer eine Leistung bestellt, hat sie zu bezahlen, sofern er sie nicht rechtzeitig kündigt. Dass der Entscheidung gegen die Abtreibung ein Gewissenskonflikt vorausgegangen ist, zählt nicht. Dass die Entscheidung für das Leben des Kindes allemal moralisch und ethisch vertretbarer ist als seine Tötung, interessiert nicht. Dass die junge Mutter, die Geld und Kraft in die Pflege eines Säuglings investiert, sich nun finanziellen Forderungen ausgesetzt sieht, Anwaltskosten zu tragen hat und Zeit und Nerven vor Gericht verliert, ficht den Abtreibungsarzt nicht an.
Nein, es ging diesem Arzt nicht um Geld. Es ging ihm darum, ein Exempel zu statuieren. Das offenbart, wie wenig es ihm tatsächlich um die Frauen geht. Sonst hätte er sich vielleicht mit der jungen Mutter über ihr Ja zum Kind gefreut, statt sie zum Opfer seines Feldzugs für eine andere gesellschaftliche Wahrnehmung vorgeburtlicher Kindstötungen zu machen.
„Angesichts des Zynismus´, mit dem der Passauer Abtreibungsarzt hier vorgegangen ist, stellt sich schon die Frage, was ein Leben als Abtreiber aus einem Arzt schließlich macht. So wenig Mitgefühl mit einer jungen Mutter, so wenig Fähigkeit, sich über ein Menschenkind einfach zu freuen, das setzt schon eine emotionale Verhärtung und Kälte voraus, die erschreckend ist“, so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. „Wir sind gern bereit, die junge Mutter mit unserer Patenschaftsaktion finanziell und personell zu begleiten und zu unterstützen.“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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