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Bankverbindungen ALfA-Spendenkonto

VR Bank Augsburg-Ostallgäu
IBAN: DE85 7209 0000 0005 0409 90
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oder

PAX Bank
IBAN: DE75 3706 0193 0032 5410 11
BIC:  GENODED1PAX

Ihre Spende verwenden wir wie folgt:

Zur allgemeinen Verwendung: Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit in allen Bereichen: Wir können das Geld dort einsetzen, wo es gerade besonders gebraucht wird – z.B. die Ausbildung unserer ehrenamtlichen Beraterinnen und Patinnen, Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge,  Pro Life Kongresse und City Touren unserer Jugendlichen.

Beratungsangebote: Schwanger, verzweifelt, ratlos: Frauen brauchen umfassende Beratung.  Gleiches gilt nach Abtreibung: Wenn keiner den Schmerz nach Abtreibung verstehen will, sind wir da  – für Männer und Frauen gleichermaßen. Ihre Spende hilft uns, diese Angebote zu finanzieren.

Babypaten: Diese Spende kommt bei den Frauen und Familien in Not an – wir zahlen monatliche Unterstützungen, einmalige Hilfen wie Mietkautionen oder Babyausstattungen, geben ein zinsfreies Darlehen.

Bildung:  Wann beginnt das menschliche Leben? Und wie steht es um das Lebensrecht jedes Menschen? Ihre Spende unterstützt uns dabei insbesondere junge Menschen mit diesen Themen anzusprechen. Z.B. mit kurzen Video-Spots, die zum Nachdenken über den Beginn des Lebens einladen und die Würde eines jeden Menschen verdeutlichen – geschaltet als Bildschirm-Werbung an Supermarktkassen in Uninähe.

Geh Du Für Mich: Wer hierfür spendet, ermöglicht einem Jugendlichen die Fahrt zu den großen Lebensrechtsevents – z.B. Marsch für das Leben in Berlin oder Köln – um für das Recht auf Leben ein deutlich sichtbares Zeichen zu setzen und die Gemeinschaft der Lebensrechtler in Deutschland weiter zu stärken.

Sie möchten genau wissen, was die ALfA mit ihren Spendeneinnahmen macht? Werfen Sie einen Blick in unseren Jahresbericht!

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Jahresspendenquittungen werden Ihnen bis Ende Februar des Folgejahres zugestellt, wenn Ihre Zuwendungen im laufenden Jahr den Betrag von 300 Euro erreichen. Für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro genügt der Kontoauszug in Verbindung mit dem „Vereinfachten Spendennachweis“ zur Vorlage beim Finanzamt.

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