Tod eines Zwillings
Der kranke Zwilling hätte vor, nicht nach Beginn der Geburt im Mutterleib getötet werden dürfen. Selektiver #Fetozid nennt man das, und es ist in Deutschland gar nicht mal so selten. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe berichtet für das Jahr 2007 über 222 Fälle. Als die Angeklagten das Mittel injizierten, war die Geburt jedoch bereits im Gang. Der gesunde Zwilling war per Kaiserschnitt entbunden worden. Das kranke Kind wurde mit einer Kaliumchloridinjektion ins Herz getötet.
Ist es Zufall, dass dieser Fall jetzt erst – neun Jahre später – verhandelt wird? Geht es hier tatsächlich darum, dass ein Ärzteteam nicht wusste, dass sie strafrechtlich belangt werden können – oder geht es darum, die bisher noch geltende Grenze für die Tötung von Kindern (der Moment der Geburt) aufzuweichen, wie wir es derzeit in den USA erleben – aus „Mitleid“ mit den Eltern, und aus „Fürsorge“ für das gesunde Kind. #prolifefacts