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Von der Transfer- und Staatsschuldenunion zur Abtreibungsunion

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Frankreich will, dass die EU eine „Abtreibungsunion“ wird. Das kündigte Emmanuel Macron bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms der französischen Ratspräsidentschaft am 19. Januar in Straßburg an. Dazu soll die Charta der Grundrechte der EU aktualisiert und um ein „Recht auf Abtreibung“ ergänzt werden.

 

Diese Ankündigung folgt auf die Wahl der EVP-Politikerin Roberta Metsola zur Parlamentspräsidentin. Sie fand nicht nur in Frankreich zustimmende Beachtung. Die Anwältin Roberta Metsola aus Malta ist 43 Jahre alt, lebt mit ihrem finnischen Mann und ihren vier Söhnen in Brüssel und ist Abtreibungsgegnerin. In Frankreich hingegen gehört die Abtreibung zur Staatsräson und ist dort so banal wie das Fotografieren des Eiffelturms. Französische Medien titelten bissig „Pro-Life-Aktivistin wird EP-Präsidentin“ und erinnerten daran, dass die erste Präsidentin des EU-Parlaments 1979, Simone Veil aus Frankreich, für das liberalste Abtreibungsgesetz eines Mitgliedsstaates der noch jungen Europäischen Union war. Simone Veil gilt deswegen in der EU als Heldin. Das EU-Parlament hat den Vorplatz seines Gebäudes am Luxemburgplatz in Brüssel und den Gleichstellungspreis der Parlamentsverwaltung nach ihr benannt.

Um ihre klare Wahl mit absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang zu sichern und das Narrativ von der Stärke der europäischen Christdemokraten am Leben zu erhalten, brauchte Manfred Webers EVP die Stimmen der liberalen Fraktion „Renew Europe“, zu der Macrons Partei gehört. Im Vorfeld der Wahl von Metsola haben Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale einen Koalitionsvertrag verabschiedet, um stabile Mehrheiten bei Abstimmungen über die weitere Übertragung von Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten an die EU-Verwaltung mit Sitz in Brüssel bis zum Ende der Legislaturperiode (Frühjahr 2024) zu sichern. Dieser von Manfred Weber (CSU) unterzeichnete Koalitionsvertrag sieht die Aufwertung der Frauenrechte vor, darunter das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Damit unterstützt die Mitte-Rechts-EVP im EU-Parlament nun offen die Abtreibungsagenda, um an der Macht zu bleiben. Kaum mit den Stimmen der Liberalen zur Parlamentspräsidentin gewählt, kündigte auch die EVP-Abgeordnete Roberta Metsola an, den von der Liberalen Fraktion vorgelegten „Simone-Veil-Pakt für das Recht auf Abtreibung in Zeiten von Corona“ zu unterzeichnen.

Macrons pathetische Ankündigung, ein „Grundrecht auf Abtreibung“ in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen, um den Rechtsstaat zu stärken, ist dem politischen Zeitgeist geschuldet, aber keineswegs banal. Die „Sowohl-als-auch“-Taktik ist ein Markenzeichen des Start-up-Präsidenten Macron, um Widersprüche zu verschleiern. Das tut er hier auch. Emmanuel Macron will den Rechtsstaat stärken und dafür den Straftatbestand „Abtreibung“ zum Grundrecht erklären. Auch in Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor ein Straftatbestand, der nur in sehr eng umgrenzten Ausnahmen durchgeführt werden darf und dann straffrei bleibt. Die EU-Grundrechtecharta verbietet die Todesstrafe, doch Emmanuel Macron will in derselben Charta ein neues Grundrecht einführen, dessen Ausübung zum Tod von Menschenleben noch im Mutterleib führt. Ein „Grundrecht auf Abtreibung“ soll natürlich auch den Handlungsspielraum derjenigen einschränken, die im Einklang mit der Wissenschaft und der Rechtsprechung des EuGH (Urteil C-34/10) dazu stehen, dass menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt.

Die Charta der Grundrechte ist Teil der Unionsverträge. Wie die letzten Vertragsänderungen, die zum aktuellen „Lissabon-Vertrag“ führten, gezeigt haben, lassen sich Unionsverträge nicht mit einem Federstrich ändern, auch wenn Macron das so darstellt. Vertragsänderungen werden möglich, wenn alle neu zu fassenden Rechtsgrundsätze nach zähen Verhandlungen einstimmig angenommen werden. Darüber hinaus gilt die Charta der Grundrechte nur für EU-Organe und Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht. Da der Schwangerschaftsabbruch bislang aber ausdrücklich keine formelle Kompetenz der EU ist, müsste hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage im EU-Recht geschaffen werden. Dies hätte eine weitere Kompetenzübertragung von den Mitgliedstaaten auf die EU-Verwaltung in Brüssel zur Folge. Verfahrenstechnisch ist das nicht so einfach, wie Macron es sich vorstellt. Doch Macrons Ankündigung ist ein politischer und kultureller Dammbruch: Nach der Transfer- und Staatsschuldenunion ist die EU nun auf dem Weg zur „Abtreibungsunion“.

Es wird aus mehreren Gründen ein harter Kampf werden.

Es ist ein Kick-Start ohne große Verzögerung. Es liegt in der Persönlichkeit von Emmanuel Macron, sich der Öffentlichkeit als „Heilsbringer“ zu präsentieren – bescheidener wird er leider nicht. Und weil es die „große Nation Frankreich“ ist, wagt es niemand, ihm gegen das Schienbein zu treten. Aber das sollte freundlich, diplomatisch und ohne Zugeständnisse geschehen. Frankreich ist zwar eine große Nation, aber eben auch nur Frankreich und nicht die EU. Für diesen Vorschlag seines Präsidenten muss sich lauter Protest in ganz Europa erheben.

Die Diskussion über ein „Grundrecht auf Abtreibung“ wird stattfinden. Es wurde vor zehn Jahren von Edite Estrela und ihren Handlangern angekündigt. Damals konnten wir dieses Projekt in einem atemberaubenden Kampf stoppen. Beim Matic Bericht ist uns das nur deswegen nicht gelungen, weil wir zu spät losgelegt haben. Das darf uns nicht noch einmal passieren!

Der neue Angriff wurde von Präsident Emmanuel Macron angekündigt. Wie gesagt, Abtreibung ist in Frankreich Staatspolitik und so banal wie das Fotografieren des Eiffelturms. Sein Vorschlag stieß im EU-Parlament auf positive Resonanz. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man die Abstimmungsergebnisse zu den Abtreibungsparagraphen in den verschiedenen Entschließungen mit Unterstützung der EVP sieht. Der Meinungsaustausch zu diesem Thema findet sowohl in bilateralen Gesprächen zwischen Vertretern verschiedener Ebenen der Mitgliedstaaten als auch in mehr oder weniger öffentlichen Foren wie den AStV-Sitzungen des Ministerrates in Brüssel, dem EU-Parlament und im Rahmen der Konferenz zur Zukunft der Europäischen Union statt. Es gibt viel zu tun – legen wir los!

22. Januar 2022
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