In den Niederlanden fällt die fünftägige Bedenkzeit vor der Abtreibung
Am Donnerstag, 10. Februar, hat das niederländische Repräsentantenhaus über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der obligatorischen Mindestüberlegungszeit für einen Schwangerschaftsabbruch abgestimmt. Die Petenten forderten eine flexible Bedenkzeit: Die Bedenkzeit richtet sich jetzt nach dem Willen der Frau. Der Anwaltsverband Pro Vita (JPV) hält eine Abschaffung der Bedenkzeit für Frau und Kind für unerwünscht.
Die Verfasser des Gesetzentwurfs wollen mehr Autonomie für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, mit der Abschaffung einer festen Bedenkzeit. Sie nennen den festen Begriff „offensichtlich paternalistisch“, weil viele Frauen aus ihrer Sicht am besten selbst bestimmen können, wie viel Zeit sie brauchen. JPV ist sich bewusst, dass nicht jede Situation gleich ist und dass es Frauen gibt, die diese Entscheidung selbst treffen können. Es ist verständlich, dass sie keine fünf Tage brauchen. Aber die Bedenkzeit kam nicht aus paternalistischen Gründen zustande. Diese prozessuale und materielle Voraussetzung bietet Schutz für das ungeborene menschliche Leben, das im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs endet. Dieser Wert muss auch bei der Anpassung der Bedenkzeit berücksichtigt werden.
Darüber hinaus steht der Gesetzentwurf aus Sicht des JPV im Konflikt mit der empfindlichen Balance des Schwangerschaftsabbruchgesetzes (Wafz) zwischen den Interessen der Schwangeren und denen des ungeborenen Lebens. Die Autorinnen fokussieren in ihrem Gesetzentwurf vor allem auf die Autonomie der Frau und achten nicht auf die Wahrung der Interessen des ungeborenen Lebens. Damit verlagert sich das Gleichgewicht auf die Autonomie der Schwangeren. Der Staatsrat stellte in seinem Gutachten auch fest, dass die Begründung „die Bedeutung der Autonomie der Frau hervorhebt“ und riet den Einreichern, der Bedeutung des Schutzes des ungeborenen Lebens mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Bedenkzeit ist Teil einer sorgfältigen Entscheidungsfindung
Der JPV befürchtet auch, dass die sorgfältige Entscheidungsfindung, die unter der Wafz stattfinden muss, unter Druck gerät. Gerade die Mindestberatungsdauer ist Teil dieser Sorgfaltspflicht. Dieses Kriterium gilt nicht mehr, insbesondere für gefährdete Frauen, die sich beispielsweise unter Druck für eine Abtreibung „entschieden“ haben. Auch eine Reihe von Abtreibungskliniken sprachen sich gegen einen flexiblen Beratungszeitraum aus. In der Abtreibungsklinik Stimezo in Zwolle erleben sie beispielsweise mit „einer gewissen Regelmäßigkeit“, dass Frauen von der gesetzlichen Karenzzeit profitieren. „Es gibt viele selbstbewusste Frauen, die in die Klinik kommen und glauben, genau zu wissen, was sie wollen. Und dann bedauern sie, dass sie zu schnell gehandelt haben“, sagte ein Vorstandsmitglied.
Schritt zur Entkriminalisierung der Abtreibung
Die niederländische Juristenvereinigung für das Leben JPV sieht in dem Gesetzentwurf auch einen Schritt in Richtung Entkriminalisierung der Abtreibung. Fällt die Bedenkzeit, fällt auch der Zeitraum, in dem überhaupt noch der Schwangerschaftsabbruch strafbar ist. Die Initiatoren wollen das Gesetz so ändern, dass die Kriminalisierung „keine Funktion mehr erfüllt“. Die bestehenden Kontrollmöglichkeiten der ärztlichen Sorgfalt bleiben jedoch ebenso erhalten wie etwaige disziplinarische Folgemaßnahmen. Die JVP sieht darin eine schlechte Entwicklung. Abtreibung ist und bleibt das Ende des menschlichen Lebens, weshalb Abtreibung im Strafgesetzbuch unter dem Titel „Verbrechen gegen das Leben“ strafbar ist.
Geschwächte Position des Abtreibungsarztes
Es stellt sich auch die Frage, was ein Arzt tun wird, wenn eine Frau vor Ablauf der vereinbarten Konsultationsfrist zum Schwangerschaftsabbruch zurückkehrt. Das Memorandum im Anschluss an den Bericht besagt, dass der Arzt sicherstellen muss, dass die Frau ihren Antrag freiwillig gestellt und aufrechterhalten hat. Aber während der Plenardebatte am 27. Januar sagt der Abgeordnete Ploumen: „Letztendlich ist es die Frau, die die Entscheidung trifft.“ Der JPV sieht darin eine Schwächung der ärztlichen Position und befürchtet, dass gefährdete Frauen, die unter Druck stehen und diese Entscheidung nicht selbst treffen können, sich für eine Abtreibung entscheiden, wo sie es sonst nicht tun würden.
Schließlich ist unklar, wie groß die Forderung nach Abschaffung der Bedenkzeit wirklich ist. Das Explanatory Memorandum bezieht sich unter anderem auf die Zweite Evaluierung des Wafz. Sie bietet jedoch keineswegs ein repräsentatives Bild der Erfahrungen und Empfindungen zur Beratungszeit von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch hatten. Etwas, das die Forscher in dem Bericht selbst zugeben! Die Auswahl der Frauen, die an der Studie teilnahmen, wurde von den Pflegekräften selbst getroffen. Aber nur 57 Frauen füllten den Fragebogen aus und nur sechs von ihnen hatten ein ausführliches Interview. Die Forscher selbst bezeichnen die Ergebnisse als „unbrauchbar“. Dennoch nutzen die Einsender die Bewertung als Quelle. Allerdings nennen sie in der Begründung nur Gesundheitsdienstleister und soziale Organisationen, die für die Abschaffung einer festen Bedenkzeit sind.
Quelle : https://provita.nl/publicaties/afschaffing-beraadtermijn-bij-abortus-onwenselijk-voor-vrouw-en-kind/