• Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • Youtube
Beratungstelefon für Schwangere 0800 36 999 63
  • 0Einkaufswagen
  • Home
    • Grußworte
  • Über Uns
  • Schwanger?
  • Aktuelles
    • Termine
    • Blog
    • Life Talks
    • Pressemitteilungen
    • Hintergrundinfos zum aktuellen Lebensforum
  • LebensForum
  • Schule
  • Themen
    • Abtreibung
    • Nach Abtreibung
    • Vorgeburtliche Diagnostik
    • Embryonale Stammzellen
    • Lebensende
    • Organspende
    • Reproduktionsmedizin
  • Mitmachen
  • Spenden
  • Shop
  • Suche
  • Menü Menü

In den Niederlanden fällt die fünftägige Bedenkzeit vor der Abtreibung

Blog

Am Donnerstag, 10. Februar, hat das niederländische Repräsentantenhaus über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der obligatorischen Mindestüberlegungszeit für einen Schwangerschaftsabbruch abgestimmt. Die Petenten forderten eine flexible Bedenkzeit: Die Bedenkzeit richtet sich jetzt nach dem Willen der Frau. Der Anwaltsverband Pro Vita (JPV) hält eine Abschaffung der Bedenkzeit für Frau und Kind für unerwünscht.

Die Verfasser des Gesetzentwurfs wollen mehr Autonomie für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, mit der Abschaffung einer festen Bedenkzeit. Sie nennen den festen Begriff „offensichtlich paternalistisch“, weil viele Frauen aus ihrer Sicht am besten selbst bestimmen können, wie viel Zeit sie brauchen. JPV ist sich bewusst, dass nicht jede Situation gleich ist und dass es Frauen gibt, die diese Entscheidung selbst treffen können. Es ist verständlich, dass sie keine fünf Tage brauchen. Aber die Bedenkzeit kam nicht aus paternalistischen Gründen zustande. Diese prozessuale und materielle Voraussetzung bietet Schutz für das ungeborene menschliche Leben, das im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs endet. Dieser Wert muss auch bei der Anpassung der Bedenkzeit berücksichtigt werden.

Darüber hinaus steht der Gesetzentwurf aus Sicht des JPV im Konflikt mit der empfindlichen Balance des Schwangerschaftsabbruchgesetzes (Wafz) zwischen den Interessen der Schwangeren und denen des ungeborenen Lebens. Die Autorinnen fokussieren in ihrem Gesetzentwurf vor allem auf die Autonomie der Frau und achten nicht auf die Wahrung der Interessen des ungeborenen Lebens. Damit verlagert sich das Gleichgewicht auf die Autonomie der Schwangeren. Der Staatsrat stellte in seinem Gutachten auch fest, dass die Begründung „die Bedeutung der Autonomie der Frau hervorhebt“ und riet den Einreichern, der Bedeutung des Schutzes des ungeborenen Lebens mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Bedenkzeit ist Teil einer sorgfältigen Entscheidungsfindung

Der JPV befürchtet auch, dass die sorgfältige Entscheidungsfindung, die unter der Wafz stattfinden muss, unter Druck gerät. Gerade die Mindestberatungsdauer ist Teil dieser Sorgfaltspflicht. Dieses Kriterium gilt nicht mehr, insbesondere für gefährdete Frauen, die sich beispielsweise unter Druck für eine Abtreibung „entschieden“ haben. Auch eine Reihe von Abtreibungskliniken sprachen sich gegen einen flexiblen Beratungszeitraum aus. In der Abtreibungsklinik Stimezo in Zwolle erleben sie beispielsweise mit „einer gewissen Regelmäßigkeit“, dass Frauen von der gesetzlichen Karenzzeit profitieren. „Es gibt viele selbstbewusste Frauen, die in die Klinik kommen und glauben, genau zu wissen, was sie wollen. Und dann bedauern sie, dass sie zu schnell gehandelt haben“, sagte ein Vorstandsmitglied.

Schritt zur Entkriminalisierung der Abtreibung

Die niederländische Juristenvereinigung für das Leben JPV sieht in dem Gesetzentwurf auch einen Schritt in Richtung Entkriminalisierung der Abtreibung. Fällt die Bedenkzeit, fällt auch der Zeitraum, in dem überhaupt noch der Schwangerschaftsabbruch strafbar ist. Die Initiatoren wollen das Gesetz so ändern, dass die Kriminalisierung „keine Funktion mehr erfüllt“. Die bestehenden Kontrollmöglichkeiten der ärztlichen Sorgfalt bleiben jedoch ebenso erhalten wie etwaige disziplinarische Folgemaßnahmen. Die JVP sieht darin eine schlechte Entwicklung. Abtreibung ist und bleibt das Ende des menschlichen Lebens, weshalb Abtreibung im Strafgesetzbuch unter dem Titel „Verbrechen gegen das Leben“ strafbar ist.

Geschwächte Position des Abtreibungsarztes

Es stellt sich auch die Frage, was ein Arzt tun wird, wenn eine Frau vor Ablauf der vereinbarten Konsultationsfrist zum Schwangerschaftsabbruch zurückkehrt. Das Memorandum im Anschluss an den Bericht besagt, dass der Arzt sicherstellen muss, dass die Frau ihren Antrag freiwillig gestellt und aufrechterhalten hat. Aber während der Plenardebatte am 27. Januar sagt der Abgeordnete Ploumen: „Letztendlich ist es die Frau, die die Entscheidung trifft.“ Der JPV sieht darin eine Schwächung der ärztlichen Position und befürchtet, dass gefährdete Frauen, die unter Druck stehen und diese Entscheidung nicht selbst treffen können, sich für eine Abtreibung entscheiden, wo sie es sonst nicht tun würden.

 

Schließlich ist unklar, wie groß die Forderung nach Abschaffung der Bedenkzeit wirklich ist. Das Explanatory Memorandum bezieht sich unter anderem auf die Zweite Evaluierung des Wafz. Sie bietet jedoch keineswegs ein repräsentatives Bild der Erfahrungen und Empfindungen zur Beratungszeit von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch hatten. Etwas, das die Forscher in dem Bericht selbst zugeben! Die Auswahl der Frauen, die an der Studie teilnahmen, wurde von den Pflegekräften selbst getroffen. Aber nur 57 Frauen füllten den Fragebogen aus und nur sechs von ihnen hatten ein ausführliches Interview. Die Forscher selbst bezeichnen die Ergebnisse als „unbrauchbar“. Dennoch nutzen die Einsender die Bewertung als Quelle. Allerdings nennen sie in der Begründung nur Gesundheitsdienstleister und soziale Organisationen, die für die Abschaffung einer festen Bedenkzeit sind.

Quelle : https://provita.nl/publicaties/afschaffing-beraadtermijn-bij-abortus-onwenselijk-voor-vrouw-en-kind/

10. Februar 2022
Eintrag teilen
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2022/09/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-Logo.svg 0 0 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2022/09/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-Logo.svg Cornelia Kaminski2022-02-10 16:10:502022-02-10 16:10:50In den Niederlanden fällt die fünftägige Bedenkzeit vor der Abtreibung
Das könnte Dich auch interessieren
ALfA kritisiert Forderungen der Familienministerin, Abtreibungen zum verpflichtenden Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu machen – Kaminski: Ziel allen ärztlichen Handelns muss Heilen und Leben retten sein
ALfA verwundert über grünes Grundsatzprogramm – Kaminski: Partei legt Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten
Es gibt keine sicheren Abtreibungen für alle – Kaminski: Für die Hälfte aller Beteiligten verläuft die Abtreibung tödlich
Die Zeit ist reif, Roe zu kippen
Gründungsversammlung der Seelsorge für das Leben in Fulda – Bischöfe unterstützen „Große Koalition für das Leben“
ALfA fordert angesichts horrende steigender Abtreibungszahlen Gegensteuern – Kaminski: „Diese Zahlen sind eine gesellschaftliche Katastrophe“
„Nur wegen mir bist du heute nicht mehr hier“
ALfA begrüßt Urteil des Hamburger Landgerichts – Kaminski: „Gericht beweist Augenmaß“

Kategorien

  • Blog
  • Grußworte
  • Lebensforum
  • Mehr zum Thema "Nach Abtreibung"
  • Pressemitteilungen
  • Schattenkind

Archiv

  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019

Newsletter-Anmeldung

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet. Mit dem Absenden der Daten erklären Sie Ihr Einverständnis zu unserer Datenschutzerklärung 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Machen Sie mit!

  • Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
    Kitzenmarkt 20
    D-86150 Augsburg

  • E-Mail: info[at]alfa-ev.de

  • Telefon: 0821-512031

Facebook Twitter Instagram Amazon Smile
Jetzt Spenden Jetzt mitmachen
© Copyright 2019 ALfA eV.
  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • Youtube
  • Mitgliederlogin
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
Von der Transfer- und Staatsschuldenunion zur AbtreibungsunionALfA kritisiert gravierende inhaltliche und methodische Mängel einer CORRECTIV-Recherche...
Nach oben scrollen