Der Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen wird als grundlegendes Menschenrecht, das mit Gleichheit, Würde und Selbstbestimmung verbunden ist, anerkannt.
Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen. Menschen haben diese Rechte, weil sie Menschenwürde haben. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweifelhaft auch für Menschen im frühesten Stadium ihrer Existenz anerkannt. Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben.
Die EBI fordert die Kommission dazu auf, Gesetzesinitiativen vorzulegen, die eine erschwingliche, sichere und diskriminierungsfreie Abtreibungsversorgung in allen EU-Staaten sicherstellen sollen.
Die Regelung der Abtreibung ist ausdrücklich den Nationalstaaten überlassen. Die EU hat nicht das Recht, in einzelnen Mitgliedsstaaten geltende Regelungen dadurch zu umgehen, dass sie für die Bürgerinnen dieser Staaten den Zugang zu Abtreibung in Nachbarstaaten finanziell fördert. Jedes andere Vorgehen würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
Sie unterstreicht die Verpflichtung der EU, reproduktive Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass keine Frau den Zugang zu essenzieller Gesundheitsversorgung aufgrund ihres Wohnorts verliert.
Abtreibungen sind keine essenztielle Gesundheitsversorgung, da sie nicht der Wiederherstellung von Gesundheit dienen. Im Gegenteil: Laut ELSA-Studie leiden über 90 % der Frauen körperlich nach ihrer Abtreibung, bei chemischen Abtreibungen sind dies sogar über 95 %. Eine umfassende kanadische Studie belegt für Frauen nach ABtreibungen ein signifikant erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen, bis hin zu Suizidalität. Für das betroffene ungeborene Kind kann schon gar nicht von einer Dienstleistung zur Wiederherstellung der Gesundheit die Rede sein.
Im Einklang mit den Zielen der Europäischen Bürgerinitiative und europäischen Verträgen wird die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und der Schutz der reproduktiven Rechte als zentral hervorgehoben. Die EU soll Programme und Fördermaßnahmen unterstützen, die den Zugang zu sexualmedizinischer und reproduktiver Versorgung europaweit verbessern und bestehende Ungleichheiten abbauen.
Reproduktive Rechte bedeuten das Recht, sich zu reproduzieren, nicht das Recht, sich erst zu reproduzieren und dann das Ergebnis der Reproduktion abzutreiben. Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten bedeutet daher: Förderung und Unterstützung von Programmen von Familien und Kindern. Eine Verbesserung der reproduktiven Versorgung muss zu allererst bedeuten: Verbesserung der Lebenssituation von Schwangeren und Müttern durch Förderung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderbetreuungszeiten und steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern.
Die Resolution hebt die Bedeutung der Initiative „My Voice, My Choice“ als Ausdruck europäischer Werte hervor und ruft alle politischen Kräfte zur Unterstützung auf.
Die EBI „My Voice, My Choice” hat deutlich weniger Unterschriften gesammelt als die EBI „One of Us“ (1,22 Mio. / 1,86 Mio.) Sie ist damit wesentlich unbedeutender als „One of Us“, die zum Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens aufruft. Sie ist zudem keinesfalls Ausdruck europäischer Werte – im Gegenteil. Das Fundament Europas ist seine Verpflichtung auf die europäische Grundrechtscharta, in der es in Artikel 1 heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Und in Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf Leben.“ Eine EBI, die zur Missachtung dieser Artikel aufruft, gefährdet die europäische Grundordnung.
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